PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH

Hannover

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter der PNEBO Gesellschaft für
Reifengroßhandel und Logistik mbH, Hannover

Als alleinige Gesellschafterin der oben genannten Gesellschaft beschließen wir hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form- und Fristvorschriften einstimmig folgendes:

Als Gesellschafter der PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH stimmen wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2011 zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen.

 

Hannover, den 21.02.2012

Delticom AG

Vorstand

Mitteilung gem. § 264 Absatz 3 Nr. 4b HGB

PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH ist für das Geschäftsjahr 2011 als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen) einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Delticom.

 

Hannover, den 21.02.2012

PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH

Die Geschäftsführung