PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH
Hannover
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter der PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH, Hannover
Als alleinige Gesellschafterin der oben genannten Gesellschaft beschließen wir hiermit
unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen
Form- und Fristvorschriften einstimmig folgendes:
Als Gesellschafter der PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH stimmen
wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB
für das Geschäftsjahr 2011 zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen.
Hannover, den 21.02.2012
Delticom AG
Vorstand
Mitteilung gem. § 264 Absatz 3 Nr. 4b HGB
PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH ist für das Geschäftsjahr
2011 als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen)
einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch.
Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Delticom.
Hannover, den 21.02.2012
PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH
Die Geschäftsführung
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