Tirendo Holding GmbHBerlinBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
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Als Gesellschafter der Tirendo Holding stimmen wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2014 zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen. |
Der Vorstand
Tirendo Holding GmbH ist für das Geschäftsjahr 2014 als Tochtergesellschaft in den
Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen) einbezogen. Die Gesellschaft
nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag
mit der Delticom.
Berlin, den 14.10.2014
Tirendo Holding GmbH
Die Geschäftsführung