Tirendo Holding GmbH

Berlin

Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter der Tirendo Holding GmbH, Berlin

Als alleinige Gesellschafterin der Tirendo Holding GmbH beschließt der Vorstand der Delticom unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form- und Fristvorschriften einstimmig folgendes:

 

Als Gesellschafter der Tirendo Holding stimmen wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2015 zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen.

 

Hannover, den 23.12.2015

Der Vorstand

Mitteilung gem. § 264 Absatz 3 Nr. 4b HGB

Tirendo Holding GmbH ist für das Geschäftsjahr 2015 als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen) einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Delticom.

 

Berlin, den 23.12.2015

Tirendo Holding GmbH

Die Geschäftsführung