DeltiParts GmbH

Hannover

Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter der DeltiParts GmbH, Hannover

Als alleinige Gesellschafterin der oben genannten Gesellschaft beschließen wir hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form- und Fristvorschriften einstimmig folgendes:

Als Gesellschafter der DeltiParts GmbH stimmen wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2016 zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen.

 

Hannover, den 19.01.2017

Delticom AG

Vorstand

Mitteilung gem. § 264 Absatz 3 Nr. 4b HGB

DeltiParts GmbH ist für das Geschäftsjahr 2016 als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen) einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Delticom.

 

Hannover, den 19.01.2017

DeltiParts GmbH

Die Geschäftsführung