Tirendo Holding GmbH

Berlin

Mitteilung §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Gesellschafterbeschluss

Als alleinige Gesellschafterin der Tirendo Holding GmbH beschließt der Vorstand der Delticom unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form- und Fristvorschriften einstimmig folgendes:

Als Gesellschafter der Tirendo Holding stimmen wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2017 zu. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen.

 

Hannover, den 20.12.2017

Delticom AG

gez. der Vorstand

Mitteilung gem. § 264 Absatz 3 Nr. 4b HGB

Tirendo Holding GmbH ist für das Geschäftsjahr 2017 als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen) einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Delticom AG.

 

Berlin, den 20.12.2017

Tirendo Holding GmbH

die Geschäftsführung

 

Hannover, den 20. Dezember 2017

gez. der Vorstand