Gourmondo FOOD GmbH

Hannover

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Gourmondo FOOD GmbH, Hannover

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Patronatserklärung

Gesellschafter der Gourmondo Food GmbH, Marcel-Breuer-Straße 15, 80807 München, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Hannover unter HRB 208953 ist mit einem 90%-igen Geschäftsanteil die Delticom AG, Brühlstr. 11 mit Sitz in 30169 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 58026.

Verpflichtung

Die Delticom AG verpflichtet sich hiermit gegenüber der Gesellschaft diese für den Fall, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein sollte, ihre fälligen, bis zum 31.12.2017 begründeten Verpflichtungen gegenüber Gläubigern fristgerecht zu erfüllen, mit den zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.

Die Delticom AG verpflichtet sich, entsprechend § 302 AktG jeden zum Stichtag 31.12.2017 sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der Gesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

Die finanziellen Mittel werden der Gesellschaft im Wege eines Darlehens gewährt, das konzernüblich ab dem Zeitpunkt des Zuflusses zu verzinsen ist. Alternativ können die Mittel auch durch Einlagen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gewährt werden.

Diese Patronatserklärung begründet allein Pflichten der Patronin Delticom AG gegenüber der Gesellschaft, nicht aber gegenüber Dritten.

Die Patronatserklärung ist bis zum 31.12.2018 befristet.

Kündigung

Die Patronatserklärung kann bis zum 31.12.2018 nicht gekündigt werden. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft stellt keinen wichtigen Grund dar.

Die Gourmondo FOOD GmbH wird in den Konzernabschluss der Delticom AG einbezogen. Die Befreiung der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Konzernabschlusses angegeben.

Die Gesellschafterin hat der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der Versammlung vom 13.03.2018 zugestimmt.

 

Hannover, den 13. März 2018

gez. Geschäftsführung / Vorstand