Tirendo Deutschland GmbH

Berlin

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Tirendo Deutschland GmbH

Berlin

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Gesellschafter der Tirendo Deutschland GmbH, in Pappelallee 78/79; 10437 Berlin (nachfolgend Gesellschaft) ist mit einem 100%-igen Geschäftsanteil die Tirendo Holding GmbH mit Sitz in der Pappelallee 78/79; 10437 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 145365, welche wiederrum die Tochtergesellschaft der Delticom AG mit Sitz in der Brühlstr. 11; 30169 Hannover, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 58026, ist.

Verpflichtung

Die Tirendo Holding GmbH verpflichtet sich hiermit gegenüber der Gesellschaft diese für den Fall, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein sollte, ihre fälligen, bis zum 31.12.2017 begründeten Verpflichtungen gegenüber Gläubigern fristgerecht zu erfüllen, mit den zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.

Die Tirendo Holding GmbH verpflichtet sich, entsprechend § 302 AktG jeden zum Stichtag 31.12.2017 sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der Gesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den freien Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.

Die finanziellen Mittel werden der Gesellschaft im Wege eines Darlehens gewährt, das konzernüblich ab dem Zeitpunkt des Zuflusses zu verzinsen ist. Alternativ können die Mittel auch durch Einlagen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gewährt werden.

Diese Patronatserklärung begründet allein Pflichten der Patronin Tirendo Holding GmbH gegenüber der Gesellschaft, nicht aber gegenüber Dritten.

Die Patronatserklärung ist bis zum 31.12.2018 befristet.

Kündigung

Die Patronatserklärung kann bis zum 31.12.2018 nicht gekündigt werden. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft stellt keinen wichtigen Grund dar.

Die Tirendo Deutschland GmbH wird in den Konzernabschluss der Delticom AG einbezogen. Die Befreiung der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB wird im Anhang des im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Konzernabschlusses angegeben.

Die Gesellschafterin hat der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der Versammlung vom 13.03.2018 zugestimmt.

 

Berlin, den 13. März 2018

gez. Geschäftsleitung