Pnebo Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH

Hannover

Gesellschafterbeschluss

der Gesellschafter der PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH, Hannover

Als alleinige Gesellschafterin der oben genannten Gesellschaft beschließt der Vorstand der Delticom AG hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung aller durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form- und Fristvorschriften einstimmig Folgendes:

 

Als Gesellschafterin der PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH stimmen wir hiermit der Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025 zu.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird angewiesen, diesen Beschluss offenzulegen.

Die Delticom AG ist aufgrund des mit der PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den Jahresabschlussstichtag folgende Geschäftsjahr verpflichtet.

 

Sehnde, den 19.12.2025

Delticom AG

Gez. der Vorstand

Mitteilung gem. § 264 Absatz 3 HGB

PNEBO Gesellschaft für Reifengroßhandel und Logistik mbH ist für das Geschäftsjahr 2025 als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Delticom AG, Hannover, (Mutterunternehmen) einbezogen. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungen gemäß §§ 264 ff. HGB in Anspruch.

Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Delticom AG.

 

Sehnde, den 19.12.2025

Pnebo Gesellschaft für Reifengroßhandel & Logistik mbH

Gez. die Geschäftsführung