ROCHE PHARMA AKTIENGESELLSCHAFTGrenzach-WyhIenBericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Anlage 1: Bericht gemäß Entgelttransparenzgesetz von 2017 bis 2021- Statistische Angaben
Die Anzahl der Beschäftigten bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2021 und die Veränderungen zum Geschäftsjahr 2016. - Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren WirkungIm Rahmen der unternehmensweiten 10-Jahres Ziele strebt die Roche Pharma AG eine noch größere Vielfalt in Führungspositionen an, um die Vielfalt der Belegschaft besser widerzuspiegeln. Die Roche Pharma AG verpflichtet sich als Teil der Roche-Gruppe, alle potenziellen und bestehenden Mitarbeitenden fair und gleich zu behandeln. Dieser Grundsatz ist bereits im Verhaltenskodex der Gruppe festgelegt. Alle Mitarbeitende werden zum Eintritt und in regelmäßigen Abständen zu diesen Themen geschult. Auch extern macht die Roche Pharma AG diese Werte deutlich und unterstützt die Sustainable Development Goals (SDG) - Insbesondere SDG 5 zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau. Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ergreift die Roche Pharma AG regelmäßig Maßnahmen. Im Jahr 2021 wurden im Zuge der Inclusion Survey rund 17.000 Mitarbeitende der Roche-Gruppe an den deutschen Standorten zum Arbeitsklima, der Wertschätzung und zur Offenheit in der Belegschaft befragt. Ein Ergebnis war: Männer und Frauen fühlen sich bei der Roche Pharma AG gleichermaßen wohl, wertgeschätzt und gefördert. Die Roche Pharma AG setzt auf zahlreiche weitere Maßnahmen, um Diversität, gegenseitige Wertschätzung, Integration und Offenheit in sämtlichen Bereichen weiter zu fördern: Verschiedene Netzwerke bieten den Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich selbst für eine solche Kultur in ihrem Arbeitsumfeld stark zu machen. Vorträge und Workshops schärfen wiederum das Bewusstsein für die Bedeutung von "Diversity & Inclusion". Die Vereinbarkeit von Familie & Beruf wird mittels verschiedener Maßnahmen gefördert. Mobiles Arbeiten bietet Mitarbeitenden die Möglichkeit, private Anforderungen mit der Berufstätigkeit in Einklang zu bringen. In einer betriebsnahen Kinderbetreuungseinrichtung können Plätze für die Kinder der Mitarbeitenden belegt werden. Über einen externen Dienstleister besteht darüber hinaus ein kostenfreies Beratungs- und Vermittlungsangebot für Kinderbetreuung und Angehörigenpflege und ein Langzeitkonto ermöglicht flexible Auszeiten von der Berufstätigkeit. Zudem gibt es in Kooperation mit einer Stiftung für Kinder ab 6 Jahren ein umfangreiches Angebot für die Ferienbetreuung. - Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und MännerGemäß den im Abschnitt 2. dargelegten Grundsätzen ist bei der Roche Pharma AG auch die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer selbstverständlich. Die Roche Pharma AG ist Mitglied im Arbeitgeberverband Chemie und wendet die Tarifverträge der chemischen Industrie an. Die darin festgelegten Regeln zur Entgeltbestimmung, den Entgeltgruppen und den Entgeltsätzen sind ausschließlich tätigkeitsbezogen, gelten für alle Mitarbeitenden im Tarifbereich gleichermaßen und sind unabhängig vom Geschlecht. In den Bereichen der außertariflichen Mitarbeitenden gibt es durch Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat entsprechende Regeln. Analog gilt dies für den Bereich der leitenden Angestellten. Die Stellenbewertung der von den Mitarbeitenden ausgeübten Funktionen erfolgt grundsätzlich unabhängig vom Stelleninhaber bzw. der Stelleninhaberin und somit auch unabhängig vom Geschlecht. Zur Bewertung wird ein Verfahren der Stellenbewertung verwendet, dessen Kriterien diskriminierungsfrei ausgestaltet sind. Zudem werden Bewertungen im mitbestimmten, außertariflichen Bereich gemeinsam mit dem Betriebsrat verabschiedet. Ergebnis der Bewertung ist die Einteilung der Stellen in Rangstufen. Sämtliche Vereinbarungen zu Gehaltsbestandteilen wie beispielsweise Grundgehalt oder Bonus sind diskriminierungsfrei ausgestaltet und gelten einheitlich je Rangstufe und ebenfalls unabhängig vom Geschlecht. Auch die Gewährung und Höhe der betrieblichen Nebenleistungen hängt nicht vom Geschlecht der Mitarbeitenden ab. Existieren Unterschiede bei Zusage oder Umfang der Leistung, so sind diese von geschlechtsneutralen Kriterien wie Rangstufe oder Datum des Eintritts in das Unternehmen abhängig. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||