Schindler Technik Aktiengesellschaft

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 235.340,08 301.041,47
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.977,40 29.867,78
II. Sachanlagen 227.362,68 270.644,33
III. Finanzanlagen 0,00 529,36
B. Umlaufvermögen 1.404.532,35 1.402.655,66
I. Vorräte 228.779,05 336.040,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 809.270,25 662.230,94
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 366.483,05 404.384,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 47.103,24 55.856,20
D. Aktive latente Steuern 99.496,00 108.500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.786.471,67 1.868.053,33

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 686.878,73 703.883,63
I. gezeichnetes Kapital 595.593,00 595.593,00
II. Kapitalrücklage 2.064,00 2.064,00
III. Gewinnrücklagen 59.559,30 59.559,30
IV. Bilanzgewinn 29.662,43 46.667,33
B. Rückstellungen 594.811,38 567.614,64
C. Verbindlichkeiten 478.438,74 538.417,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten 26.342,82 49.437,96
E. Passive latente Steuern 0,00 8.700,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.786.471,67 1.868.053,33

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde im Jahr 2010 erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB).

Aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG wird ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR -7.146,00 bilanziert (Anpassung Pensionsrückstellung).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 mit 20 %, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Aktive latente Steuern werden mit dem Betrag der voraussichtlichen zukünftigen Steuerentlastung bewertet sofern dieser in den kommenden 5 Jahren zu erwarten ist.

Rückstellungen für Pensionen wurden entsprechend den nach versicherungsmathematischen Gutachten der Mercer Deutschland GmbH und der Longial GmbH ermittelten Werten bilanziert. Als Bewertungsmethode wurde die projizierte Einmalbetragsmethode (Projected Unit Credit - Methode) verwendet. Der Bewertung wurden nachfolgende biometrische Rechnungsgrundlage "Richttafeln Heubeck 2005G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt:

Folgende Annahmen liegen demnach vor:

Anwartschaftstrend (z.B. Gehalt): 2,00%

BBG-Trend p.a.: 2,00%

Rententrend p.a.: 2,00%

durchschnittliche Fluktuationstrend: 5,00%

Es wurde unterstellt, dass die Renten monatlich in gleicher Höhe gezahlt werden.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Stand Monatsende Dezember 2015 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 3,92%.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Passive latente Steuern werden auf aktivierte selbsterstellte Vermögensgegenstände gebildet und mit dem Betrag der voraussichtlichen zukünftigen Steuerbelastung bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Das im Handelsregister eingetragene, voll erbrachte Grundkapital beträgt EUR 595.593,00. Es ist eingestellt in 218.968 auf den Namen lautende Stückaktien.

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.064,00 betrifft den Kapitalerhöhungsbetrag von EUR 47.936,00 übersteigenden Betrag des Stammkapitals in Höhe von EUR 50.000,00 der PSI IFS GmbH. Sie wurde im Jahr 2002 auf die Schindler Technik AG verschmolzen.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG zum 01.01.2010 ergab sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 107.190,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde im Jahr 2010 Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also EUR 7.146,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Durch das Ausscheiden von Mitarbeitern im Jahr 2013 wurde ein Teil der Rückstellungen aufgelöst. Darin enthalten waren auch in Vorjahren gebuchte außerordentliche Aufwendungen, die anteilig mit EUR 28.805,00 aufgelöst wurden. In Summe errechnet sich ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von EUR 7.146,00. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2015 beträgt EUR 35.730,00 (Art. 67 II EGHGB).

Die Pensionsrückstellungen wurden in Höhe von EUR -260.942,00 (Vorjahr EUR -225.700,00) mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten saldiert.

Die Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) haben i. H. v. EUR 416.990 eine Restlaufzeit von 1-5 Jahren (Vorjahr: EUR 1.212.979)

IV. Sonstige Pflichtangaben

Vorstand

Kaufmann Gerhard Schindler - Vorstandsvorsitzender - , Berlin

Kaufmann Stefan Schindler, Würzburg

Dipl. Kaufmann Falk Hans Gerhard Tettner, Teltow (seit 16.12.2015)

V. Aufsichtsrat

Dipl.-Wirtschafts-Ing. (FH) Edeltraud Tornow - Vorsitzende - , Berlin

Kfm. Angestellte - Sigrun von Ostrowski - stellvertretende Vorsitzende - , Berlin

Dipl. Ing. Heinz Dieter Thiel, Velbert (bis 19. August 2015)

Magister Artium - Nicole Schindler, Berlin (seit 19. August 2015)

VI. Ausschüttungssperre

In Höhe der aktivierten latenten Steuern (EUR 0,00) und der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände im Anlagevermögen (EUR 0,00) besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von EUR 99.496.

VII. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 116.500,90 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, 19. 04. 2016

gez. Der Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2016 festgestellt.