SPOBAG Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bericht des Aufsichtsrats der SPOBAG AG


(gem. § 171 Abs. 2 AktG)


Im Folgenden informiert der Aufsichtsrat der SPOBAG AG über das Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie seine Arbeit im Geschäftsjahr 2023.

Vorbemerkung


Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 fand von Mai bis Oktober 2024 statt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nach entsprechender Prüfung und Erläuterung durch den Abschlussprüfer in seiner Sitzung vom 12. November 2024 einstimmig gebilligt und festgestellt. Der Aufsichtsrat bestand zum Zeitpunkt der Billigung aus den folgenden drei Mitgliedern, die gerichtlich bestellt waren:

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Dr. Klaus Schweda (Vorsitzender);

Peter Habermacher (Stellvertreter);

Dr. Manfred Plautz.

Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023


Mit Beschluss des Aufsichtsrats der SPOBAG AG am 22. Dezember 2023 wurde die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Alt-Moabit 2, 10557 Berlin (zwischenzeitlich firmierend als Forvis Mazars GmbH & Co. KG), zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss nebst Lagebericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.


Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben den Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Die Unterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 26. Juni 2024 ausführlich besprochen. Der Vorstand hat an dieser Sitzung teilgenommen und hat hierbei über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers berichtet; die Mitglieder des Aufsichtsrates hatten hierbei ausreichend Gelegenheit für Rückfragen. Erörtert wurde hierbei insbesondere auch die Angemessenheit der internen Corporate-Governance-Systeme; der Abschlussprüfer teilte insofern die Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, dass angesichts des Fehlens eines operativen Geschäfts und des Fehlens von Mitarbeitern eine Anpassung des Internen Kontroll-, Risikomanagement-, Revisions- und Compliance Management Systeme nicht erforderlich sei.


Im Rahmen der Erörterung des Jahresabschlusses wurde erneut diskutiert, dass zwar eine bilanzielle Überschuldung besteht, aber durch den Rangrücktritt der Darlehensgeberin beseitigt wird. Die Fortführung der Gesellschaft ist durch die ausreichende Kostenübernahmeerklärung der Mehrheitsgesellschafterin - der Baumann Vermögensverwaltung GmbH - und die zusätzliche Kostenübernahmeerklärung der Mercur Investment Solutions SE, Bad Tölz, gesichert; letztere wurde mit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der SPOBAG AG und der Suche nach einer neuen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beauftragt.


Der Aufsichtsrat hat sämtliche Vorlagen und Prüfungsberichte erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 einstimmig gebilligt; dieser ist damit (einschließlich des Vorschlags zum Vortrag des Jahresfehlbetrags auf neue Rechnung) festgestellt.


Der Aufsichtsrat hat sich zudem im Vorfeld der Abschlussprüfung intensiv mit der Notwendigkeit der Erstellung eines Vergütungsberichtes befasst und einen solchen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erstellt. Der Vergütungsbericht enthält keinerlei Abweichungen zum Vorjahr.

Neubesetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023


Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Dr. Axel Koch (Vorsitzender), Herr Caspar Schilgen (Stellvertretender Vorsitzender) und Frau Sabine Decker sind im Juni 2023 von ihren Ämtern zurückgetreten. Auf Antrag des Vorstands der SPOBAG AG wurden mit gerichtlicher Bestellung vom 10.08.2023 (der Gesellschaft zugegangen am 17.08.2023) durch das Amtsgericht Düsseldorf die Herren Dr. Klaus Schweda, Peter Habermacher sowie Dr. Manfred Plautz zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. In der anschließenden konstutierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Dr. Klaus Schweda zum Vorsitzenden sowie Herr Peter Habermacher zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Prüfung der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023


Im Berichtszeitraum (2023) stand anfangs Herr Maik Brockmann dem Unternehmen als seit dem 20. November 2017 bestellter Alleinvorstand, dessen Bestellung am 2. Januar 2019 verlängert wurde, vor. Der bisherige Vorstand, Herr Maik Brockmann, hat mit Wirkung zum Ablauf der am 14.06.2023 stattfindenden Hauptversammlung sein Amt als Vorstand niedergelegt. Der Aufsichtsrat der SPOBAG AG hat in seiner Sitzung vom 07.06.2023 Herrn Robert Ferstl mit sofortiger Wirkung zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.


Der neu bestellte Vorstand, Herr Robert Ferstl, hat mit Wirkung zum 06.07.2023 sein Amt als Vorstand niedergelegt. Der Organwechsel erfolgte im Zuge der Veränderungen im Aktionariat. Der Aufsichtsrat der SPOBAG AG hat in seiner Sitzung vom 06.07.2023 Herrn Phillip Campbell mit sofortiger Wirkung zum Alleinvorstand der Gesellschaft bestellt.


Besonders erwähnenswert ist, dass die Gesellschaft im Berichtszeitraum wie in der Vergangenheit über kein operatives Tagesgeschäft verfügte (und bis heute nicht verfügt).


Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2023 alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Er hat dabei den Vorstand kontinuierlich beraten, diesen bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandshandlungen überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Nachdem die Gesellschaft im Berichtszeitraum (bis heute) kein operatives Tagesgeschäft hat, gab es allerdings keine Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung; für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge waren nicht zu erörtern und zu überprüfen. Der Aufsichtsrat hat sich aber ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt.


Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands umfassend und kritisch auseinanderzusetzen und konnten dabei eigene Anregungen jederzeit einbringen. Auf diese Weise erhielten sie einen kontinuierlichen Einblick in die Geschäfts- und Vermögensentwicklung sowie die Finanzplanung, vor allem aber in die Risikolage und das Risikomanagement der Gesellschaft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert.


Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsrates statt. An den Sitzungen und Abstimmungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrates vollzählig teilgenommen. Auch außerhalb der turnusmäßigen Sitzungen wurden die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge mit dem Aufsichtsrat erörtert, sodass dieser stets in grundlegende Entscheidungen eingebunden war. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es in der Berichtsperiode nicht gegeben.

Themenschwerpunkte der Sitzungen in der Berichtsperiode (Geschäftsjahr 2023)


In der ersten Sitzung im April 2023 wurden die dem Jahresabschlusses 2022 zugrundeliegenden Zahlen diskutiert. Der Abschlussprüfer hat die Ergebnisse seiner Prüfung des Abschlusses 2022 vorgestellt. Anschließend wurde der geprüfte Jahresabschluss 2022 gebilligt und der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen. Ebenfalls wurde mit dem Vorstand eine gemeinschaftliche Entsprechenserklärung im Hinblick auf die Empfehlungen der "Regierungskommission deutscher Corporate Governance-Kodex" erarbeitet und zur Veröffentlichung freigegeben. In der zweiten Sitzung im April 2023 wurde der Bericht des Aufsichtsrats zur Veröffentlichung genehmigt.


In der dritten Sitzung des Geschäftsjahres im Juni 2023 wurde Herr Robert Ferstl als Vorstand bestellt. In der vierten Sitzung des Geschäftsjahres im Juli 2023 wurde Herr Phillip Campbell als Vorstand bestellt.


In der fünften Sitzung des Geschäftsjahres im August 2023 hat sich der gerichtlich bestellte Aufsichtsrat konstituiert. Es wurde Herr Dr. Klaus Schweda zum Vorsitzenden sowie Herr Peter Habermacher zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


In der sechsten Sitzung des Geschäftsjahres im September 2023 wurde der Halbjahresfinanzbericht vorgestellt, festgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus festgestellt, dass das Risikomanagementsystem den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind. Eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten wurde nicht durchgeführt.


In der siebten Sitzung des Geschäftsjahres im Dezember 2023 wurde Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 bestellt.

Ausschüsse (Geschäftsjahr 2023)


Aufgrund der Größe der Gesellschaft, der damit verbundenen Größe des Aufsichtsrates sowie des Fehlens einer operativen Tätigkeit wurden im Geschäftsjahr keine Ausschüsse im Aufsichtsrat gebildet und alle Entscheidungen im Plenum diskutiert und vorbereitet.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung


Vorstand und Aufsichtsrat vertreten die Auffassung, dass angesichts des Fehlens eines operativen Geschäfts und des Fehlens von Mitarbeitern in der Gesellschaft die bestehenden Corporate-Governance-Systeme ausreichend sind und ein weiterer Ausbau des Internen Kontroll-, Risikomanagement-, Revisions- und Compliance Management Systems nicht erforderlich ist. Der Abschlussprüfer hat die Richtigkeit dieser Auffassung bestätigt.


Vorstand und Aufsichtsrat der SPOBAG AG haben sich mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt und haben am 25. April 2024 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG angepasst, soweit dies aufgrund der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex am 28. April 2022 erforderlich ist. Die Veröffentlichung der Überarbeitung ist noch vor der Hauptversammlung für das Jahr 2024 vorgesehen.


München, im November 2024


Für den Aufsichtsrat

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Dr. Klaus Schweda (Vorsitzender des Aufsichtsrats)