DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen SystemenMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionäre, die Data Modul AG ist im Geschäftsjahr 2009 mit moderaten Umsatz- und deutlichen Ergebniseinbußen, trotz der zuvor nicht absehbaren Ausweitung der Weltwirtschaftskrise, insgesamt auf Kurs geblieben. Dabei wurden die strategischen Hauptzielrichtungen der Unternehmensentwicklung auch unter erschwerten Voraussetzungen konsequent weiterverfolgt. Die frühzeitig vom Vorstand getroffenen Maßnahmen zur Kostensenkung sowie die neue Unternehmensaufstellung haben sich bewährt und das Unternehmen auf deutlich veränderte Rahmenbedingungen eingestellt. Der Aufsichtsrat hat dabei die erfolgreiche Arbeit des Vorstands umfassend begleitet. Der Aufsichtsrat der Data Modul AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach gesetzlichen Vorschriften, dem deutschen Corporate Governance Kodex und der Satzung auferlegten Aufgaben wahrgenommen. An erster Steh stand dabei die regelmäßige Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Führung des Unternehmens. Alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Data Modul AG und ihre Konzernunternehmen wurden unmittelbar mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns einschließlich der Risiken und des Risikomanagements. Alle bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat erörtert. Darüber hinaus wurden wichtige Aktivitäten zur Kostenreduzierung und Strukturverbesserung im Konzern in der schwierigen Marktsituation zur Fortführung des Ausbaus von Systemprodukten und die dafür erforderlichen Sachanlageinvestitionen kontrolliert. Der Aufsichtsrat diskutierte mit dem Vorstand ebenso die Zwischenberichte sowie den Halbjahresbericht. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr in vier ordentlichen, über die Quartale verteilten, Sitzungen überwacht und beratend begleitet. Zusätzlich fanden eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung und mehrere Abstimmungsmeetings bezüglich der Diskussion der strategischen Geschäftsausrichtung der Gesellschaft statt. In der Aufsichtsratssitzung im März 2009 wurden, neben der eingehenden Besprechung der Kennzahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres und des Berichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung, die aktuelle Marktsituation und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Data Modul Konzerns diskutiert. Folgend wurden vom Vorstand auf den Weg gebrachte und weiter geplante umfangreiche Korrekturmaßnahmen zur Anpassung der Kosten und Strukturen auf die aktuelle Auslastung und erwarteten Umsatzverläufe im Detail erörtert. Im Fokus standen hierbei die Maßnahmen in der Conrac Gruppe aufgrund des schwachen Auftragseingangs und der zu erwartenden Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den nächsten Monaten. Des Weiteren wurden neue Technologietrends und geplante Produktinnovationen, auch im Hinblick auf die erfolgreiche Bewältigung der bestehenden konjunkturellen Entwicklung, besprochen. Darüber hinaus erfolgte die Erörterung und Verabschiedung der Agenda für die Hauptversammlung. In der folgenden Sitzung im April 2009 wurden neben der Diskussion der Ergebnisse im laufenden Geschäftsjahr eingehend die Umsetzung der Kosteneinsparungsmaßnahmen beleuchtet. Im Speziellen standen hierbei verschiedene strategische Szenarien der Conrac Gruppe und die Auswirkungen daraus auf den Konzern insgesamt im Fokus. Zur weiteren eingehenden Diskussion hat auf Basis zusätzlicher Analysen eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung im Mai 2009 stattgefunden. In dieser außerordentlichen Sitzung wurden die weiter verfeinerten und vom Vorstand sehr detailliert erarbeiteten Szenarien sowie die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen der Conrac Gruppe tiefgreifend erörtert und im Anschluss die weitere Strategie verabschiedet. Mit Wirkung zur Hauptversammlung 2009 am 29.04.2009 Lief die Amtsperiode der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat aus. Im Rahmen der Hauptversammlung wurden Herr Walter Eichner und Herr Maximilian Huber für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren von den Aktionären in den Aufsichtsrat gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung wurde Herr Walter Eichner von den Mitgliedern des Aufsichtsrats wieder zum Vorsitzenden und Herr Maximilian Huber erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Frau Petra Ollhoff wurde im Vorfeld der Hauptversammlung ebenso für eine weitere Periode von fünf Jahren von den Mitarbeitern des Data Modul Konzerns als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat gewählt. Im Vorfeld dieser Wahlen wurden die Unabhängigkeit sowie die Fachkompetenz der Aufsichtsratsmitglieder geprüft und als gegeben festgestellt. Herr Walter Eichner verfügt als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats und ehemaliger Finanzvorstand eines kapitalmarktorientierten Unternehmens über den gemäß § 100 Abs. 5 AktG nötigen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung der Gesellschaft. Der im Juli 2009 erfolgte Verkauf des 40%igen Anteils an der Vartronix GmbH an den Hauptgesellschafter, die Varitronix B.V.I. Ltd., in Hongkong, erfolgte nach eingehender vorheriger Beratung mit dem Aufsichtsrat und mit dessen Zustimmung. Die darauffolgende Sitzung im September 2009 hatte als Schwerpunkte die Diskussionen über den aktuellen Stand der operativen Geschäftsentwicklung und der sich ergebenden Auswirkungen aus den umgesetzten Maßnahmen im Rahmen der vom Vorstand geplanten Kosteneinsparungs- und Restrukturierungsprogramme. Des Weiteren wurden eingehend die Erwartungen der Geschäftsentwicklung in den nächsten Monaten behandelt und die vom Vorstand zukünftig beabsichtigten Aktivitäten besprochen. Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung trat der Aufsichtsrat zu weiteren Beratungen hinsichtlich der anstehenden Verlängerung der Vorstandsverträge von Herrn Wiedemann und Herrn King zusammen. Da Herr Wiedemann auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen zum 31.12.2009 ausscheiden wollte und diesem Wunsch von Seiten des Aufsichtsrats entsprochen wurde, konnte er den bis zum 31.03.2010 laufenden Vertrag nicht mehr erfüllen. Daher wurde neben Herrn King, dessen Vertrag verlängert wurde, Herr Dr. Florian Pesahl mit Wirkung zum 01.01.2010 als neuer Vorstand Finanzen in das Vorstandsgremium berufen. In diesem Zuge wurde auch die Angemessenheit der Vorstandsvergütungen aller Vorstandsmitglieder geprüft und für die Unternehmensgröße als angemessen befunden. In der folgenden turnusmäßigen Sitzung im November 2009 wurde neben dem Geschäftsverlauf und der weiter erwarteten Geschäftsentwicklung im aktuellen Marktumfeld, eingehend die Budgetplanung für das Jahr 2010 und die Folgejahre diskutiert und verabschiedet. Darüber hinaus wurden einzelne Tagesordnungspunkte für die Agenda zur nächsten Hauptversammlung besprochen. Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in einem eigenen Kapitel dieses Geschäftsberichts. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 10.03.2010 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und diesen den Aktionären einschließlich der Ausnahmen auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht. Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht gemäss International Financial Reporting Standards (IFRS) für das Geschäftsjahr 2009 sind von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht die Bedingungen für eine Befreiung von der Aufstellung eines Abschlusses nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen erfüllen und der Vorstand ein, den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes, effizientes Risikomanagementsystem unterhält. Von dem Prüfungsergebnis hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Die genannten Unterlagen und der Bericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen und wurden mit den Wirtschaftsprüfern eingehend durchgesprochen. Der Aufsichtsrat hat die genannten Unterlagen sowie den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und dem Vorschlag zugestimmt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss wird vom Aufsichtsrat gebilligt. Mit dem Lagebericht/Konzernlagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens erklärt sich der Aufsichtsrat einverstanden. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt, sowie der Konzernabschluss gebilligt. Auch für das Geschäftsjahr 2010 schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers die Ernst & Young GmbH München vor. Weiterhin hat der Aufsichtsrat seine Beschlussvorschläge zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 11.05.2010 festgelegt und den vorliegenden Bericht des Aufsichtsrats verabschiedet. Der Aufsichtsrat spricht ferner dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Data Modul Konzerns Dank und Anerkennung für ihren Einsatz, persönliches Engagement sowie für die in einem schwierigen Marktumfeld geleistete Arbeit aus.
München, im März 2010 Walter Eichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance des UnternehmensSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Data Modul AG ist ein weltweit tätiger Anbieter und Hersteller von Flachdisplays, kompletten Informationssystemen, Software und Dienstleistungen. Das Unternehmen spiegelt dabei die Strukturen und Philosophien einer klassischen mittelständischen Organisation wider, die jedoch zur Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Regularien sowie Auflagen einer börsennotierten Gesellschaft, zusätzliche Prozesse und Organisationsanweisungen implementiert hat. Diese sind im vorliegenden Geschäftsbericht sowohl in dieser Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance, als auch im allgemeinen Teil, dem Konzernlagebericht und im Konzernanhang hinsichtlich der Bilanzierung beschrieben und dargelegt. Darüber hinausgehende Informationen zur Unternehmenshistorie, der Philosophie, dem Management, den Mitarbeitern und der Führungsgrundsätze, der Struktur des Konzerns, den Märkten und Geschäftssegmenten sind auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht und zugänglich. Für die Data Modul AG bildet das deutsche Aktienrecht mit seiner Gliederung der Gesellschaft in drei Entscheidungs- und Aufsichtsorgane, die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat die Grundlage der Unternehmensführung und Kontrolle. Die externe Abschlussprüfung stellt eine weitere gesetzliche Anforderung zur Unternehmenskontrolle dar. Die Corporate Governance der Data Modul AG erfüllt all diese gesetzgeberischen Anforderungen und entspricht weitestgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009. Daneben setzen wir viele der bloßen Anregungen des Kodexes um. 1. Wahrnehmung der Aktionärsrechte Die Hauptversammlung der Aktionäre beschließt über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere über die Gewinnverwendung, die Wahl des Abschlussprüfers sowie alle kapitalverändernden Maßnahmen. Jede Aktie besitzt dabei eine Stimme (One-share-one-vote-Prinzip). Der Vorstand hat ein Komitee von Stimmrechtsvertretern (Voting Committee) eingerichtet, das jeder Aktionär mit der Ausübung seiner Stimmrechte gemäß seinen Weisungen beauftragen kann. Die Einladung zur Hauptversammlung und den Geschäftsbericht veröffentlichen wir auf unserer Webseite im Internet. 2. Kontrolle des Vorstandes durch den Aufsichtsrat Der Vorstand, der die Gesellschaft und den Konzern leitet, wird vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Strategie und Planung sowie über den Geschäftsverlauf, die Finanz- und Ertragslage und unternehmerische Risiken. Bestimmte Entscheidungen des Vorstandes von besonderem Gewicht, wie zum Beispiel das Jahresbudget, erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Letzteres gilt auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat tagt ohne die Vorstandsmitglieder, soweit dies für eine unabhängige Beratung und Entscheidungsfindung erforderlich ist. Die Vertreter der Aktionäre und der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bereiten die Sitzungen im Aufsichtsrat jeweils gesondert, erforderlichenfalls mit Mitgliedern des Vorstands, vor. Sowohl der Jahres- als auch der Konzernabschluss, den jeweils der Vorstand gesamtverantwortlich aufstellt, bedürfen der Billigung durch den Aufsichtsrat. Die Festlegung der Beschäftigungs- und Vergütungsbedingungen der Vorstandsmitglieder erfolgt durch den dreiköpfigen Aufsichtsrat. Dieser bereitet auch die Bereitstellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt in der Regel für weniger als fünf Jahre. 3. Unabhängige Abschlussprüfung Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer führt die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie einen Review der Quartalsabschlüsse durch. Den Prüfungsauftrag erteilt der Aufsichtsrat. Dieser legt auch die Vergütung des Abschlussprüfers fest und überwacht dessen Unabhängigkeit. Er verpflichtet den Abschlussprüfer bei seiner Beauftragung dazu, etwaige Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich unterliegt unser Jahres- und Konzernabschluss auch der Kontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. 4. Transparenz Wir veröffentlichen im Anhang des Konzernabschlusses sowohl die Vergütung der Vorstandsmitglieder als auch die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgegliedert nach Festbetrag und variablen Anteilen, sowie sonstigen Vergütungen. Das Vergütungssystem des Vorstandes wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft detailliert erläutert. Zu den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft machen wir im Anhang zum Konzernabschluss ausführliche Angaben. Wir betrachten die vorgenannten Angaben zugleich als Teil des Corporate-Governance-Berichts. Gemäß den aktuellen Empfehlungen des Kodexes geben wir nunmehr auch an dieser Stelle die so genannten Directors-Dealings-Mitteilungen aus dem Jahr 2009 bekannt. Im Jahr 2009 haben Personen mit Führungsaufgaben in der Data Modul AG keine Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gemeldet. Des Weiteren geben wir nunmehr, folgend der Empfehlung des Kodexes, an dieser Stelle ebenfalls den Besitz von Aktien der Gesellschaft, getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat an. Demnach halten die Vorstände der Gesellschaft 297.916 Stück Data Modul Aktien und der Aufsichtsrat 6.178 Stück Data Modul Aktien. Größter Einzelaktionär der Gesellschaft ist die Varitronix Investment Limited mit 641.124 Aktien, was 20,00 % entspricht. Herr Peter Hecktor ist zweitgrößter Aktionär mit 292.516 Aktien, was 9,13 % entspricht. Die Familie Hecktor hält (inkl. der Aktien von Herrn Peter Hecktor) insgesamt 14,22 % der ausgegebenen Aktien. Herr Ludwig Lehmann, Deutschland, hat uns am 14.09.2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DATA MODUL AG am 07.09.2009 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01% (das entspricht 160.734 Stimmrechten) betragen hat. 5. Abweichungen von den Empfehlungen des Kodexes Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Data Modul AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni 2009 zur Unternehmensleitung und -überwachung, die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht wurden, mit den folgenden Ausnahmen in der Vergangenheit entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird: - Ziffer 2.2.2 Bei der Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre ein Bezugsrecht gemäß der, von der Hauptversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand, genehmigten Möglichkeiten. - Ziffer 2.3.2 Die Gesellschaft übermittelt die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen nicht auf elektronischem Wege an alle in- und ausländischen Finanzdienstleister, Aktionäre und Aktionärsvereinigungen, da die Zustimmungserfordernisse durch die Hauptversammlung hierfür nicht erfüllt sind. - Ziffer 3.8 Die D&O-Versicherung der Gesellschaft sieht einen Selbstbehalt vor. Der Selbstbehalt weicht dabei aber noch von der vom Kodex geforderten Höhe ab und ist geringer, da dies zum Zeitpunkt des Abschlusses der bestehenden Verträge nach Einschätzung der Gesellschaft nicht in Einklang mit der Gesellschaftsgröße und dem Schadensrisiko stand. Bei Auslaufen der bestehenden Versicherungsverträge werden die vom Kodex geforderten Höhen des Selbstbehalts jedoch berücksichtigt und angepasst. - Ziffer 4.2.2 Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder orientiert sich aufgrund der Unternehmensgröße ausschließlich am Gesamterfolg des Unternehmens und beinhaltet keine persönlichen Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder. - Ziffer 4.2.3 Das in 2000 verabschiedete Aktienoptionsprogramm wurde bisher ausschließlich an der Entwicklung des Aktienkurses auf Basis anspruchsvoller Steigerungsraten gemessen. Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen wurde nicht festgelegt. Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern hinsichtlich der Verfahrensweise bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund. Es gibt keine festen Abfindungsvereinbarungen und auch keine Abfindungs-Caps. Sofern ein Vorstandsmitglied im Rahmen eines Kontrollwechsels ausscheidet, hat es Anspruch auf Fortzahlung des Jahreszieleinkommens bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Die variablen Vergütungsvereinbarungen beruhen nicht auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage, die sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung tragen. Die Grundzüge der Vergütung des Vorstandes sind ausführlich im Lagebericht und Anhang des Geschäftsberichtes aufgeführt und damit allen Aktionären sowohl in gedruckter Form, als auch über das Internet zugänglich. Eine zusätzliche Information auf der Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems erfolgt daher nicht. - Ziffer 4.2.4 Eine individualisierte Angabe der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wurde aufgrund der niedrigen Anzahl von Vorständen und der Unternehmensgröße bis zum Geschäftsjahr 2005 nicht durchgeführt. Mit Wirkung des Geschäftsberichtes für das Jahr 2005 werden die Vorstandsvergütungen fürjedes Vorstandsmitglied einzeln im Anhang aufgegliedert ausgewiesen. Das System der Vorstandsvergütungen wird im Lagebericht ausführlich erläutert. Ein gesonderter Vergütungsbericht wird daher aus Vereinfachungsgründen nicht erstellt. - Ziffer 4.2.5 Die Grundzüge der Vergütung des Vorstandes sind ausführlich im Lagebericht und Anhang des Geschäftsberichtes aufgeführt und damit allen Aktionären sowohl in gedruckter Form, als auch über das Internet zugänglich. Eine zusätzliche Information auf der Hauptversammlung oder als Teil des Corporate-Governance Berichts über die Grundzüge des Vergütungssystems erfolgt daher nicht. - Ziffer 5.1.2 Für Vorstände ist keine Altersgrenze festgeschrieben. - Ziffer 5.3.1 Der Aufsichtsrat richtet keine separaten Ausschüsse ein, sondern führt die aufgeführten Tätigkeiten selbst durch, da dies im Falle der Gesellschaft mit einem aus 3 Personen bestehenden Aufsichtsrat so effizienter und der Unternehmensgröße entsprechend erledigt wird. - Ziffer 5.3.2 Der Aufsichtsrat richtet keinen separaten Prüfungsausschuss ein, sondern führt die aufgeführten Tätigkeiten selbst durch, da dies in unserem Falle mit einem aus 3 Personen bestehenden Aufsichtsrat so effizienter und der Unternehmensgröße entsprechend erledigt wird. - Ziffer 5.3.3 Der Aufsichtsrat richtet keinen separaten Nominierungssausschuss ein, sondern führt die aufgeführten Tätigkeiten selbst durch, da dies in unserem Falle mit einem aus 3 Personen bestehenden Aufsichtsrat so effizienter und der Unternehmensgröße entsprechend erledigt wird. - Ziffer 5.4.1 Für Aufsichtsräte ist keine Altersgrenze festgelegt. - Ziffer 5.4.2 Herr Maximilian Huber fungiert als Präsident der Sharp Europe GmbH und ist gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates der Data Modul AG. Dies könnte prinzipiell zu einem Interessenskonflikt führen. Herr Huber und die Firma Sharp als führender Hersteller von LCDs stellen jedoch einen langjährigen Geschäftspartner der Data Modul AG dar und Herr Huber verfügt über umfassende Markterfahrung und Fachkenntnisse, was ihn zu einem idealen Mitglied des Aufsichtsrates im Sinne der Beratungsfunktion für den Vorstand macht. - Ziffer 5.4.6 Die Vergütung für den Aufsichtsrat enthält keine variablen Bestandteile. Eine individualisierte Angabe der Vergütung ist in der Satzung des Unternehmens ersichtlich und wird seit dem Geschäftsjahr 2005 zusätzlich im Anhang ausgewiesen. - Ziffer 6.6 Bei Angabe des Aktienbesitzes der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Anhang zum Konzernabschluss wurden bis zum Jahr 2008 anstatt einer Summenangabe die Mitglieder dieser Personengruppe mit einer Beteiligung größer 1 % einzeln angegeben. Seit dem Corporate-Governance-Berichts im Jahr 2009 wurde diese Praxis angepasst und es erfolgt nun die Summenangabe getrennt nach Vorstand und Aufsichtsrat.
München, im März 2010 Der Vorstand der Data Modul AG Der Aufsichtsrat der Data Modul AG |