![]() SYGNIS AGHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Zur Einreichung zum elektronischen Bundesanzeiger Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2015BestätigungsvermerkSYGNIS AG HeidelbergWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SYGNIS AG, Heidelberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt IV. 1. im Lagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass die SYGNIS AG zum 31. Dezember 2015 eine Liquidität in Höhe von 2,7 Mio. € ausweist. Der künftige Liquiditätsbedarf wird durch eine langfristige, auf dem Businessplan aufbauende Finanzplanung sowie eine Liquiditätsvorschau ermittelt. Basierend auf den derzeit vorhandenen Finanzmitteln und unter Berücksichtigung des Businessplans sieht der Vorstand der Gesellschaft die operativen Aufwendungen der SYGNIS AG sowie der SYGNIS Gruppe bis zum Erreichen der Profitabilität im Jahr 2017 als gedeckt an. Der Businessplan enthält Umsatzerwartungen für bereits auf dem Markt befindliche Produkte sowie aus Lizenzerlösen. Darüber hinaus sind Mittelzuflüsse aus weiteren Förderkrediten sowie durch die Nutzung des bestehenden SEDA-Vertrages (Eigenkapitalzusage auf Abruf) vorgesehen. Falls es der SYGNIS AG sowie der SYGNIS Gruppe nicht gelingt, die erwarteten Umsätze zu realisieren und darüber hinaus keine weiteren Förderkredite oder ausreichende Mittelzuflüsse aus dem SEDA-Vertrag im Jahr 2016 erzielt werden können, ist das Erreichen der Profitabilität gefährdet und die SYGNIS AG zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ab Mitte 2017 und damit zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit auf zusätzliche Mittel der Gesellschafter angewiesen.
Mannheim, 26. April 2016 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Grathwol, Wirtschaftsprüfer Jakob, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2015SYGNIS AG, HeidelbergAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015SYGNIS AG, Heidelberg
Anhang für das Geschäftsjahr 2015SYGNIS AG, HeidelbergAllgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund der Börsennotierung gelten jedoch nach § 267 Abs. 3 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge der Sachanlagen werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis einschließlich € 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Ausleihungen sind zum Nennwert, gemindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Ausleihungen in fremder Währung sind mit dem gegebenenfalls ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. FinanzanlagenAnteilsbesitz verbundene Unternehmen
Die Amnestix Inc., Needham, MA, USA wurde mit Wirkung zum 30. November 2015 auf die Lion bioscience Inc., Needham, MA, USA, verschmolzen. Die Gesellschaft hat weiterhin zum 31. Dezember 2015 einen Betrag von T€ 1.209 in die Rücklage der SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG eingezahlt und den Beteiligungsbuchwert entsprechend erhöht. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeSämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die LION bioscience Inc., Needham, MA, USA. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenZum 31. Dezember 2015 waren in dem Posten vor allem abgegrenzte Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 198 enthalten. Latente SteuernDer Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,83 % zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei den sonstigen Rückstellungen sowie aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Der Aktivsaldo wurde nicht aktiviert. Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 € 16.457.486,00 (31. Dezember 2014: € 10.822.662,00) und entspricht dem gezeichneten Kapital der SYGNIS AG. Es ist eingeteilt in 16.457.486 Inhaberstammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00. Im Dezember 2014 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von € 2.475.678,00 beschlossen, die am 11. Dezember 2014 durchgeführt wurde. Der Bezugspreis betrug € 4.951.356,00. Die Kapitalerhöhung wurde unter Verwendung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung wurde am 8. Januar 2015 in das Handelsregister eingetragen. Zusätzlich hat die SYGNIS AG weiteres Kapital in zwei Kapitalerhöhungen in Höhe von € 46.594,00 ausgegeben, das am 2. April 2015 ins Handelsregister eingetragen worden ist. Der Gesamtbezugspreis betrug T€ 123. Diese beiden Kapitalerhöhungen wurde auch unter Verwendung des genehmigten Kapital durchgeführt und vollständig von der US-Investmentgesellschaft YA Global Master SPV LTD, Jersey City, USA, (YA Global) gezeichnet. Das gezeichnete Kapital wurde demnach auf € 13.344.934,00 erhöht. Im Jahr 2015 hat die SYGNIS AG weiterhin mehrere Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage in Höhe von € 150.000,00 durchgeführt. Die Kapitalerhöhung war in sechs Tranchen eingeteilt und die Eintragung ins Handelsregister erfolgte im November 2015. Das gezeichnete Kapital wurde entsprechend auf € 13.494.934,00 erhöht. Der Bezugspreis betrug insgesamt T€ 366. Im Oktober und November 2015 wurde weiteres Kapital in Höhe von € 30.616,00 zu einem Bezugspreis von T€ 72 aufgenommen, das am 1. Februar 2016 ins Handelsregister eingetragen wurde. Diese Kapitalerhöhungen wurden auch unter Verwendung des genehmigten Kapital durchgeführt und vollständig von der US-Investmentgesellschaft YA Global Master SPV LTD, Jersey City, USA, (YA Global) gezeichnet. Im Dezember 2015 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von € 2.962.552,00 beschlossen, die am 10. Dezember 2015 durchgeführt wurde. Der Bezugspreis betrug € 5.628.848,80. Die Kapitalerhöhung wurde unter Verwendung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung wurde am 16. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen. Daher ist das gezeichnete Kapital auf € 16.457.486,00 angestiegen. Darüber hinaus hat der Hauptgesellschafter, die Genetrix S.L., Madrid, Spanien, ebenfalls an der Kapitalerhöhung teilgenommen und in Form einer Sacheinlage 315.789 neue Aktien gezeichnet. Die Eintragung der Sacheinlage in das Handelsregister wurde am 17. März 2016 nach dem Ende der Berichtsperiode vollzogen. KapitalrücklageIm Rahmen der Kapitalerhöhungen wurde jeweils der das gezeichnete Kapital übersteigende Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt (siehe Ausführungen zum Gezeichneten Kapital). Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist von der Hauptversammlung der SYGNIS AG am 8. Juli 2015 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das verbliebene bisherige genehmigte Kapital aufzuheben und mit Zustimmung des Aufsichtsrats sowie entsprechender Satzungsänderung ein neues genehmigtes Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu schaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft kann bis einschließlich 7. Juli 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu Euro 6.672.467,00 erhöht werden (genehmigtes Kapital). Hiervon hat der Vorstand in 2015 einen Betrag von € 3.112.552,00 ausgenutzt. Damit verbleibt zum 31. Dezember 2015 ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 3.559.915,00 (31. Dezember 2014: € 5.222.679,00). Bedingtes KapitalDas Grundkapital der SYGNIS AG ist um bis zu € 533.333 durch Ausgabe von bis zu Stück 533.333 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche von der Gesellschaft bis zum 26. November 2010 begeben werden konnten. Das Grundkapital der SYGNIS AG ist um bis zu € 600.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 600.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche von der Gesellschaft bis zum 25. November 2011 begeben werden konnten. Die Hauptversammlung der SYGNIS AG vom 25. November 2012 hat das Grundkapital der SYGNIS AG um bis zu € 500.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche von der Gesellschaft bis zum 24. November 2016 begeben werden können. Die Hauptversammlung der SYGNIS AG vom 25. November 2012 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 6.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien (bedingtes Kapital V) beschlossen. Das bedingtes Kapital V dient zur Bedienung eines oder mehrerer Programme zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen. In Ausübung der erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Stock Option Plan 2007, einen Stock Option Plan 2008 und einen Stock Option Plan 2012 beschlossen und entsprechende Aktienoptionen ausgegeben. Gemäß den Bedingungen des Aktienoptionsplans berechtigt jede Option den Inhaber bis zum 31. Dezember 2014 (Stock Option Plan 2008) sowie 31. Dezember 2020 (Stock Option Plan 2012) zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stammaktie der Gesellschaft zum jeweiligen Ausübungspreis. Die im Rahmen des Stock Option Plans 2008 ausgegebenen Aktienoptionen sind zum 31. Dezember 2014 verfallen. Zum 31. Dezember 2015 waren noch 6.000 Aktienoptionen ausstehend. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für die Vergütung des Aufsichtsrats, für ausstehende Rechnungen aus Rechts- und Beratungskosten, für Prüfungs- und Steuerberatungskosten, für Kosten der Ausrichtung der Hauptversammlung sowie für sonstige ausstehende Rechnungen gebildet. VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft hat sich gegenüber dem Tochterunternehmen SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG verpflichtet, diese so finanziell auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen bis zu einer Höhe von 2,0 Mio. € gegenüber sämtlichen Gläubigern nachzukommen. Nach unserer Einschätzung wird die SYGNIS AG der SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG im kommenden Geschäftsjahr mit hoher Wahrscheinlichkeit Finanzmittel in Höhe von etwa 1,0 Mio. € für den laufenden Geschäftsbetrieb zur Verfügung stellen müssen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseIn den Umsatzerlösen sind Erlöse aus erhaltenen Einmalzahlungen für vergebene Lizenzrechte in Höhe von T€ 45 enthalten. Diese wurden ausschließlich im Ausland erzielt. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 982 enthalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 968. Diese resultieren unter anderem aus Zuschreibungen von in Vorjahren einzelwertberichtigter Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen sowie aus der Zuschreibung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 847 und aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 53. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kapitalerhöhungskosten, aus Rechts- und Beratungskosten, aus Marketing und Investor Relations, aus Kosten für die Prüfung des Konzern- sowie Jahresabschlusses, aus Kosten für die Ausrichtung der Hauptversammlung und die Erstellung des Geschäftsberichts sowie aus der Vergütung des Aufsichtsrates. Daneben sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 173 enthalten. Sonstige SteuernIn den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung für 2013 enthalten. Sonstige AngabenOrgane der AktiengesellschaftVorstandPilar de la Huerta, Betriebswirtin Es bestehen keine Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien. Die folgende Tabelle zeigt von welchem Unternehmen die gesamte Barvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 geleistet wurde:
Die folgende Tabelle zeigt von welchem Unternehmen die gesamte Barvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 geleistet wurde:
*)
Enthalten sind im Wesentlichen Versicherungsleistungen
sowie ein Dienstwagen. Für die Vorstandsvorsitzende Frau de la Huerta besteht kein Anstellungsvertrag mit der SYGNIS AG. Frau de la Huerta erhielt auf Basis eines mit der SYGNIS AG geschlossenen Beratervertrags eine Vergütung für Beratungsleistungen, die sie für die SYGNIS AG erbringt. Im Rahmen dieses Beratungsverhältnisses hat Frau de la Huerta ebenfalls eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Ihr wurden jedoch keine Aktienoptionen gewährt. Daneben besteht ein Anstellungsvertrag zwischen Frau de la Huerta mit der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, bei der sie auch Geschäftsführerin ist. AufsichtsratDr. Cristina Garmendia Mendizábal, Vorsitzende des Aufsichtsrats Selbständige Unternehmerin, Madrid, Spanien Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführer der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf Maria Jesús Sabatés Mas Leiterin des Family Offices der Familie Sabatés, Barcelona, Spanien Pedro Agustín del Castillo Machado, Selbständiger Unternehmer, Madrid, Spanien Joseph M. Fernández, CEO, Chairman der Active Motif Inc., Carlsbad, USA Dr. Franz Wilhelm Hopp, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Partner der LAPLACE Investment GmbH, München Die Bezüge der Aufsichtsräte (ohne Ersatz von Reisekosten) beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 160. Die Aufteilung der für das Geschäftsjahr 2014 in 2015 ausgezahlten Vergütung ist wie folgt:
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen noch folgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien: Dr. Cristina Garmendia Mendizábal
Dr. Friedrich von Bohlen and Halbach
María Jesús Sabatés Mas
Pedro Agustín del Castillo Machado
Joseph M. Fernández
Dr. Franz Wilhelm Hopp
Anteilsbesitz und Anzahl Aktienoptionen Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2015
Anteilsbesitz und Anzahl Aktienoptionen Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2014
MitarbeiterDurchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
KonzernverhältnisseDie SYGNIS AG stellt einen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Dieser Konzernabschluss ist unter www.sygnis.de abrufbar sowie beim Bundesanzeiger offen gelegt. Honorare und Dienstleistungen des AbschlussprüfersDie Aktionäre der SYGNIS AG haben in der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim (Ernst & Young GmbH), zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SYGNIS AG für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Für Leistungen der Ernst & Young GmbH wurde insgesamt ein Aufwand von T€ 117 erfasst (Vorjahr: T€ 68). Die gesamten Aufwendungen von T€ 117 entfallen mit T€ 71 auf Prüfungsleistungen (Vorjahr: T€ 61), mit T€ 21 auf Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: T€ 7) sowie mit T€ 25 auf andere Prüfungsleistungen (Vorjahr: T€ 0). Geschäfte mit nahestehenden Personen und UnternehmenEs bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen oder Unternehmen, die zu nicht marktüblichen Konditionen durchgeführt werden bzw. wurden. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenAußerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber Dritten sind von untergeordneter Bedeutung. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktiengesetzBis zum 31. Dezember 2015 ist der Gesellschaft das Bestehen der nachfolgenden direkten oder indirekten Beteiligungen nach §§ 21 ff Wertpapierhandelsgesetz "WpGH") gemeldet worden. Nach §§ 21 ff WpHG hat jeder Aktionär, der die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Handelstagen, mitzuteilen. Entsprechendes gilt nach § 25 WpHG bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von Instrumenten, die 1. dem Inhaber entweder a) bei Fälligkeit ein unbedingtes Recht auf Erwerb mit Stimmrechten verbundener und bereits ausgegebener Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, oder b) ein Ermessen in Bezug auf sein Recht auf Erwerb dieser Aktien verleihen, oder 2. sich auf Aktien im Sinne der Nummer 1 beziehen und eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben wie die in Nummer 1 genannten Instrumente, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf physische Lieferung einräumen oder nicht. Die nachfolgend aufgeführten Prozentzahlen beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der jeweiligen Meldung vorhandene Grundkapital. Die Anzahl der Aktien und Instrumente ist der jeweils letzten Stimmrechtsmitteilung an die SYGNIS AG entnommen und kann zwischenzeitlich überholt sein. Die einzelnen Meldungen sind nachfolgend aufgeführt, wenn der SYGNIS AG bis zum 31. Dezember 2015 keine abweichende Mitteilung zugegangen ist, die veränderte Verhältnisse anzeigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Mitteilungsinhalt in folgender Übersicht dargestellt: Stimmrechtsanteile aus Aktien
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
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Zurechnung der von VERIPHI, S.L. gehaltenen
Aktien Der Vorstand und Aufsichtsrat der SYGNIS AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung wurde den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.sygnis.de/investoren/corporate_governance/entsprechenserklaerung zugänglich gemacht.
Heidelberg, 19. April 2016 Pilar de la Huerta, CEO / CFO Entwicklung des AnlagevermögensSYGNIS AG, Heidelberg 31. Dezember 2015
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015SYGNIS AG, HeidelbergI. Grundlagen der SYGNIS AGGeschäftsmodell der SYGNIS AGDie SYGNIS AG (im Folgenden auch: Gesellschaft) agiert ausschließlich als Management- und Dienstleistungsholding der Tochtergesellschaften. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Entwicklung der Konzernstrategie sowie Verwaltungstätigkeiten, unter anderem Buchhaltung, Recht, Personalwesen, Öffentlichkeitsarbeit und Controlling. Darüber hinaus unterstützt die SYGNIS AG die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs der operativen Tochtergesellschaften SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, und SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, Heidelberg. Steuerungssystem der SYGNIS AGDas finanzwirtschaftliche Steuerungssystem der SYGNIS AG und der SYGNIS Gruppe basiert auf einer monatlichen Berichterstattung einschließlich etwaiger Budgetabweichungen. Signifikante Abweichungen werden in die kurz- und langfristige Unternehmensplanung fortgeschrieben. Durch die hierfür eingesetzten Methoden kann das Management durch die Simulation verschiedener Szenarien Chancen und Risiken frühzeitig analysieren und eine mögliche Auswirkung auf die für die Gesellschaft bestimmenden finanziellen Leistungsfaktoren wie Liquiditätsbestand und Jahresergebnis abschätzen. II. WIRTSCHAFTSBERICHTA. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENWirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft verliert nach der neuen Wachstumsprognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiter an Schwung. Im Jahr 2015 sei die Weltwirtschaft nur um 3,1% gewachsen. Für das laufende Jahr 2016 erwartet der IWF ein Wachstum von 3,4%. 2017 soll es um weitere 3,6% nach oben gehen. Der IWF hat damit seine Prognose vom Herbst um jeweils 0,2 Punkte nach unten korrigiert. Für Deutschland hat der IWF seine Wachstumsprognosen um 0,1 für 2016 und 0,2 Punkte für 2017 angehoben. So sieht der IWF hierzulande ein Wachstum von jeweils 1,7% in den Jahren 2016 und 2017. Dies liegt etwas unterhalb anderer europäischer Länder wie Spanien und Großbritannien. Insgesamt wird das Wirtschaftswachstum in Europa derzeit eher vom Konsum getragen, die niedrige Inflation drücke auf die Preise bei den Exporteuren, was vor allem Deutschland belastet. Für China rechnet der IWF dagegen mit einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums von 6,9% im Jahr 2015 über 6,3% 2016 auf 6,0% 2017. Das entspricht den bisherigen Erwartungen. Jedoch mache Chinas Wandlung von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft der Konjunktur zu schaffen. Quellen: IWF, IfW Kiel KapitalmärkteInsgesamt entwickelten sich die Aktienmärkte in den ersten acht Monaten des Jahres relativ gut, verloren aber im August vor dem Hintergrund globaler Ängste vor einer stärkeren Konjunkturabschwächung Chinas. Pharma- und Biotechnologiewerte litten darüber hinaus unter dem Vorstoß von Präsidentschaftskanditatin Hillary Clinton, die Preispolitik für innovative Medikamente in Frage zu stellen. Das Börsenumfeld in Deutschland lief vor allem für Technologiewerte positiv. Der DAX Subsektor Biotechnology Index stieg um 30,4% (Vorjahr: 23,1%) und einige börsennotierte deutsche Biotechnologieunternehmen konnten erfolgreich frisches Kapital für die Weiterentwicklung der Pipeline einwerben. Der TecDAX schloss nach einem uneinheitlichen Jahr schließlich mit einem Plus von 32,5% (Vorjahr: 17,5%) und der DAX mit einem deutlichen Plus verglichen mit dem Vorjahr von12,5% (Vorjahr: 2,7%) ab. Der Euro hat gegenüber dem Dollar auch im Jahr 2015 mit 10,2% (Vorjahr: -11,4%) weiter an Wert verloren. Branchenentwicklung Pharma und BiotechnologieAufgrund der weltweit alternden Bevölkerung und der Marktentwicklung in Schwellenländern wie China oder Indien ist der generelle Wachstumstrend in der Gesundheitsindustrie ungebrochen. Nach Angaben des Markforschungsinstitut IMS Health haben die Ausgaben für Medikamente 2014 erstmals die Schwelle von 1 Billion USD überschritten, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von etwa 20% entspricht. Sie sollen auf bis zu 1,2 Billionen USD im Jahr 2017 steigen. Es ist auch weiterhin eine Tatsache, dass der Biotechnologiesektor nach wie vor der stärkste und vielleicht einzige Wachstumnssektor ist. Nordamerika ist mit einem Umsatzanteil von ca. 40% weiterhin der stärkste Markt. Die positiven Entwicklungen aus den USA haben 2015 auch Europa erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde 82% mehr Kapital über die Börse aufgenommen. Das Volumen ist aber wiederum unter dem der USA geblieben. In Europa wurden 125 Finanzierungstransaktionen mit einem Volumen von 5,1 Billionen Euro durchgeführt, was mehr als 130% im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die gute Nachricht ist, dass der für Investoren attraktivste Sektor dabei der Onkologie-Bereich war. Das Förderprogramm der EU hat hierbei ebenfalls einen wesentlichen Beitrag geleistet. In Deutschland war das Umfeld in 2015 ebenfalls äußerst günstig und spiegelt die deutlich verbesserte Finanzierungsituation wider. Biotechnologie-Unternehmen nahmen 553 Millionen Euro auf, was einem Anstieg von mehr als 38% im Vergleich zu 2014 entspricht. Insbesondere die Finanzierung mit Wagniskapital erfuhr dabei einen Anstieg von 53% im Vergleich zum Vorjahr. Private Investoren finanzierten deutsche Biotechnologie-Unternehmen mit 263 Millionen Euro in 2015. Quellen: IMS Institute for Healthcare Informatics, FDA, Biocentury 2016, Biocom Facts & Trends 2015 B. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER SYGNIS AG UND DER SYGNIS-GRUPPE1. Allgemeine EntwicklungIm Fokus der Geschäftstätigkeit in 2015 standen die Produktentwicklungen sowie -einführungen der neuen und patentierten Technologien für die Nutzer des Next Generation Sequencing (NGS). SYGNIS hat sich verstärkt auf das Marketing und die Produktentwicklung fokussiert, um die eigene Kontrolle über die Vermarktung der proprietären Technologie sowie der damit verbundenen Produkte zu verbessern. Im Gegensatz zur früheren Lizenzierungsstrategie verfolgt man jetzt den Direktvertrieb, den Abschluss von Distributionsvereinbarungen sowie die Einführung proprietärer Produkte. Basierend auf PrimPol hat SYGNIS die eigene Produktlinie TruePrime™ entwickelt, die eine Vielzahl von Anwendungen im Bereich der Amplifizierung von DNA bzw. RNA ermöglicht. Das erste proprietäre Kit, welches zur DNA-Amplifizierung eingesetzt wird, wurde im Januar 2015 auf dem Markt eingeführt. In 2015 führte SYGNIS drei neue Kits auf Basis der TruePrimeTM-Technologie am Markt erfolgreich ein. Daneben wurde vom Nationalen Forschungsrat in Spanien eine neue thermostabile reverse Transkriptase mit neuen und verbesserten Eigenschaften einlizenziert. Basierend auf diesem Enzym hat SYGNIS drei neue proprietäre Kits entwickelt und diese ebenfalls auf dem Markt erfolgreich eingeführt. Weiterhin hat SYGNIS die Verhandlungen mit weiteren Distributoren intensiviert und konkrete Distributionsvereinbarungen zur erfolgreichen Umsetzung der Produktverkaufsstrategie abgeschlossen. Hieraus wurden weltweit u.a. folgende nicht-exklusive Distributionsvereinbarungen abgeschlossen: Axil in Singapur, Biocat in Deutschland, Bionova in Spanien, Cambridge Bioscience in Großbritannien, D-Mark Bioscience in Kanada, Funakoshi in Japan, Geneworks in Australien, Labgene in der Schweiz, Lucigen sowie Mayflower in den USA, Nanodigmbio in China, Ozyme in Frankreich, Philekorea, Pharmatech und Thunderbio in Südkorea sowie Welgene in Taiwan. Einige der nichtexklusiven Vereinbarungen können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie z.B. Erreichung festgelegter Umsatzschwellen zu exklusiven Vereinbarungen werden. Darüber hinaus befindet sich die Gesellschaft in Verhandlungen über die nicht-exklusive Auslizenzierung von Produkten, um weitere Vereinbarungen alsbald schließen zu können. Neben dem Vertrieb der eigenen Kits über regionale und internationale Distributoren, die auf die Vermarktung molekularbiologischer Produkte für Gensequenzierung und die sog. Next Generation Sequencing (NGS) spezialisiert sind, verkauft die Gesellschaft in 2015 auch alle eigenen Kits direkt über den SYGNIS Onlineshop. Die Hauptkunden sind führende Forschungszentren, akademische Institutionen, an Regierungsbehörden angeschlossene Labore, Krankenhäuser und Referenzlabore sowie pharmazeutische, biotechnologische sowie kommerzielle Genomik- und Molekulardiagnostikunternehmen. Das Jahresergebnis der SYGNIS AG im Jahr 2015 betrug -1,5 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €) und lag damit auf dem geplanten Niveau. Ursächlich für diese leichte Verbesserung sind die periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 967 vor allem aus den Zuschreibungen von in Vorjahren einzelwertberichtigten Ausleihungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Gegenläufig wirkten die Kosten für die im Dezember 2015 erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung. Der Liquiditätsbestand zum 31. Dezember 2015 hat sich gegenüber dem Vorjahr infolge der erfolgreichen Kapitalerhöhung im Dezember 2015 auf 2,7 Mio. € deutlich erhöht (31. Dezember 2014: 1,9 Mio. €) und liegt damit deutlich über der Planung. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist von 30,8 Mio. € per 31. Dezember 2014 auf nunmehr 38,3 Mio. € zum 31. Dezember 2015 angestiegen, was einem Plus von mehr als 24 % entspricht (der Posten "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen" wurde hierbei nicht berücksichtigt). Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2015 - chronologisch dargestelltSYGNIS gibt die globale Markteinführung des TruePrime™ Single Cell WGA Kit bekannt - dem ersten Produkt der TruePrime™ ProduktlinieMit TruePrime™ Single Cell WGA Kit eröffnete SYGNIS im Januar eine Reihe von Markteinführungen von Produkten basierend auf ihrer revolutionären neuen Multiple Displacement Amplifikations (MDA)-Technology für die Vervielfachung verschiedener DNA- und RNA-Formen für unterschiedlichste Anwendungen. Die genetische Analyse von Einzelzellen ist heute eine der interessantesten Anwendungen in Next Generation Sequencing (NGS), da sie die Möglichkeit einer genauen Analyse von zum Beispiel krebsrelevanten Mutationen in Proben bietet, die mittels Biopsie aus unterschiedlichen Bereichen des Tumors entnommen wurden. Dies erlaubt bessere Behandlungsentscheidungen zu treffen und Behandlungseffekte zu überwachen. Damit ist das TruePrime™ Single Cell WGA Kit ein wichtiges neues Tool im Arsenal der sog. Präzisions- oder personalisierten Medizin ("precision / personalized medicine"). Ebenso ist die Einzelanalyse von wichtiger Bedeutung bei der Präimplatationsdiagnostik während in vitro Fertilisierungsverfahren. SYGNIS führt das zweite Kit aus der TruePrime™ Produktlinie global am Markt ein: TruePrime™ WGA KitMit der Kombination der kürzlich entdeckten DNA Primase TthPrimPol mit ihrer Phi29 Polymerase steht SYGNIS' TruePrime™ Technologie für eine Revolution in der Amplifikation von DNA oder RNA aus einer Probe. Während derzeitige Standardtechnologien für die Amplifikation ganzer Genome kurze DNA-Moleküle (Oligonukleotide) brauchen, um die Reaktion zu starten, benötigt die TruePrime™ Technologie keine solchen synthetischen "Primer". Wie SYGNIS' erstes Produkt zur Amplifikation ganzer Genome aus Einzelzellen, zeigt das neue Produkt zur Amplifikation von DNA und ganzer Genome aus verschiedenen Zelltypen und limitierten Probenvolumina die gleichen herausragenden Fähigkeiten, unter anderem die vollständige Vermeidung von normalerweise auftretenden Artefakten in Verbindung mit der Verwendung von Oligonukleotiden, eine im Vergleich zur Verwendung synthetischer Primer reduzierte Verzerrung der Amplifikation sowie eine herausragende Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus zeigt TruePrime™ eine höhere Sensitivität, ist einfach in der Anwendung und lässt sich hervorragend mit allen gängigen NGS-Plattformen wie Illumina und IonTorrent kombinieren. SYGNIS führt das erste Kit aus der Produktlinie SunScript™ global am Markt ein: SunScript™ RT KitDie SunScript™ Produktlinie umfasst eine Reihe von Kits, die auf einer neuartigen, proprietär entwickelten reversen Transkriptase (RT) basieren. Sie gehört zu den thermostabilsten und schnellsten heute im Handel erhältlichen Enzymen dieser Art. RTs werden standardmäßig in der Molekularbiologie verwendet, um die genetische Information aus RNA in DNA zu übersetzen. Sie ermöglichen damit die Analyse von RNA in einer Reihe von DNA-Analysetechnologien, wie z.B. der Next Generation Sequencing oder der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) für die Erkennung von Genexpressionsmustern oder der Molekulardiagnostik. Das Enzym ist in einer RNAseH plus und minus Version für verschiedene Anwendungen verfügbar. SYGNIS führt das dritte Kit aus der Produktlinie TruePrime™ global am Markt ein: Tru-ePrime™RCA Kit für große und kleine zirkuläre MoleküleDas RCA Kit wurde für die Amplifikation zirkulärer Nukleinsäuren entwickelt und optimiert. RCA steht für "Rolling-Circle-Amplifikation" und beschreibt die Fähigkeit, sehr schnell zahlreiche Kopien von zirkulären DNA- und RNA-Molekülen aus kleinsten Probenmengen, wie zum Beispiel aus einzelnen Bakterienkolonien, Flüssig- oder Glycerinkulturen sowie Genome von Bakteriophagen (Cosmide) zu synthetisieren. Einer der häufigsten Arbeitsschritte in Molekularbiologie-Laboren weltweit ist die Züchtung und Isolation von kleinen kreisförmigen DNA-Stücken, sogenannten Plasmiden, die als wichtigstes Werkzeug zur Manipulation genetischer Information gelten. Die überlegenen Eigenschaften des SYGNIS TruePrimeTM RCA Kits ermöglichen eine signifikante Reduktion der Prozessschritte, indem Plasmide direkt aus gereinigter DNA oder Bakterien amplifiziert werden können. Darüber hinaus werden der Arbeitsaufwand und die benötigte Zeit für dieses Standardverfahren von 18 Stunden auf nur eine Stunde reduziert. SYGNIS vergibt nicht-exklusive Lizenz für Double Switch Technologie an Thermo Fisher ScientificSYGNIS hat am 30. Juni 2015 eine nicht- exklusive Lizenzvereinbarung mit Thermo Fisher Scientific für die Double Switch Technologie unterzeichnet. Als Teil der Vereinbarung gewährt SYGNIS Thermo Fisher nicht-exklusive weltweite Rechte zur Entwicklung, zur Vermarktung und zum Verkauf von Produkten und Dienstleistungen für die Erfassung und Analyse von in vivo Protein-Interaktionen auf der Grundlage von SYGNIS' proprietärer Double Switch-Technologie für den Bereich der Proteinforschung. SYGNIS führt das zweite Kit aus der Produktlinie SunScript™ global am Markt ein: SunScript™ One Step Reverse Transcriptase-PCR KitDas SunScript™ One Step RT-PCR Kit wurde als ein einfaches und zuverlässiges Produkt für die schnelle, spezifische und empfindliche Endpunkt-RT-PCR-Analyse entwickelt. Das Kit enthält alle Komponenten die notwendig sind, um sowohl eine reverse Transkription als auch eine PCR-basierte Amplifikation (Vermehrung) genetischer Information in nur einem Reaktionsgefäß unter Verwendung von genspezifischen Primern (kurze synthetische DNA-Moleküle) in einem einzigen Schritt durchzuführen. Dies minimiert das Risiko von Kontaminationen und bildet gleichzeitig ein bequemes System zur Bearbeitung mehrerer Proben. Das neuartige, für hohe Temperaturen ausgelegte (high-temperature) One Step RT-PCR Kit basiert auf der Kombination von SunScript™ Reverse Transcriptase RNaseH- und einer hochwertigen Taq-Polymerase für die reverse Transkription und gleichzeitige PCR- Amplifikation von spezifischen RNA-Fragmenten in einem bequemen Schritt. SunScript™ Enzyme zeigen eine verbesserte thermische Stabilität für den RT-Schritt, wodurch RT- Reaktionen bei erhöhten Temperaturen bis zu 85°C ermöglicht werden. So können auch komplexe RNA-Faltungen aufgelöst werden, um ein zuverlässiges Bild der ursprünglichen genetischen Information zu erhalten, begleitet von hohen DNA-Ausbeuten im Amplifikationsschritt. Weitere Vorteile sind eine hohe Sensitivität und Reproduzierbarkeit und eine einfache One-Step-Handhabung. RTs werden standardmäßig in der Molekularbiologie verwendet, um die genetische Information aus RNA in DNA zu übersetzen. Sie ermöglichen damit die Analyse von RNA in einer Reihe von DNA-Analysetechnologien, wie z.B. der Next Generation Sequencing oder der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) für die Erkennung von Genexpressionsmustern oder der Molekulardiagnostik. SYGNIS gibt die globale Markteinführung des SunScript™ One Step RT-qPCR Kits bekanntSYGNIS hat das SunScriptTM One Step RT-qPCR Kit global am Markt eingeführt hat. Es ist das dritte Produkt der SunScriptTM Produktlinie, das die Transkription und Amplifikation genomischer DNA in einer einzigen Reaktion erlaubt, die in Echtzeit gemessen werden kann. Das neue Kit wurde für eine Vielzahl innovativer Anwendungen wie das Auslesen von Genexpressionsmustern oder Micro-RNA entwickelt, beides heutzutage entscheidende Analysetechnologien in der Onkologie und der Forschung im Bereich Molekulardiagnostik. Das SunScript™ One Step RT-qPCR Kit kombiniert SYGNIS' einzigartige für hohe Temperaturen ausgelegte SunScriptTM reverse Transkriptase mit hochwertigen, optimierten Komponenten in einem sofort einsatzbereiten Kit, das es jedem Anwender ermöglicht, quantitative Ergebnisse in Echtzeit zu erhalten, die hoch-sensitiv und reproduzierbar sind. Das SunScript™ One Step RT-qPCR Kit zeigt eine im Vergleich zu allen getesteten Hochtemperatur-RT-Kits des Wettbewerbs bessere Leistung. Durch eine generell erhöhte Spezifität und Sensitivität eignet sich das neue Produkt hervorragend selbst für schwierig zu transkribierende RNA-Moleküle und macht es zu einer perfekten Alternative für jedes RNA-Template. Das Kit wurde außerdem so gestaltet, dass es mit sämtlichen qPCR- Geräten kompatibel ist. Es ist für das Plattenformat optimiert, wodurch es in regulären Forschungslaboren und Krankenhäusern einsetzbar ist. Mit der Markteinführung dieses sechsten Kits hat SYGNIS erfolgreich seinen Produkteinführungsplan für das Jahr 2015 erfüllt. SYGNIS unterzeichnete mehrere Vertriebsvereinbarungen für die TruePrime™- sowie für die SunScript™-Produktfamilie mit europäischen, amerikanischen und asiatischen PartnernSYGNIS hat im Geschäftsjahr 2015 mehrere Vertriebsvereinbarungen für ihre TruePrime™-sowie SunScript™-Produktfamilie unterzeichnet. Zu diesen Partnern gehören u.a. Axil in Singapur, Biocat in Deutschland, Bionova in Spanien, Cambridge Bioscience in Großbritannien, D-Mark Bioscience in Kanada, Funakoshi in Japan, Geneworks in Australien, Labgene in der Schweiz, Lucigen sowie Mayflower in den USA, Nanodigmbio in China, Ozyme in Frankreich, Philekorea, Pharmatech und Thunderbio in Südkorea sowie Welgene in Taiwan. In den Vereinbarungen gewährt SYGNIS das nicht-exklusive Recht zur Vermarktung und zum Verkauf aller existierenden und zukünftigen Produkte ihrer TruePrime™- und SunScript™-Produktfamilie an Kunden im weiten Feld der Molekularbiologie in den entsprechenden Ländern. Einige der nicht-exklusiven Vereinbarungen können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie z.B. Erreichung festgelegter Umsatzschwellen zu exklusiven Vereinbarungen werden. Nutzung der SEDA EigenkapitalzusageIm Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft den bestehenden SEDA-Vertrag in mehreren Tranchen genutzt und insgesamt neues Eigenkapital (Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen) in Höhe von T€ 438 erhalten. Hierdurch wurden rd. 150.000 neue Aktien an die US-Investmentgesellschaft YA Global Master SPV LTD, Jersey City, USA, (YA Global), ausgegeben. 30.616 neue Aktien waren per 31. Dezember 2015 noch nicht im Handelsregister Mannheim eingetragen. Erfolgreicher Abschluss der Kapitalerhöhung im Dezember 2015Am 10. Dezember 2015 hat die SYGNIS AG eine Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Durch diese Kapitalmaßnahme hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um weitere 2.962.552 durch die Ausgabe von 2.962.552 neuen Aktien erhöht. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16. Dezember 2015. Die neuen Aktien wurden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben. Der Bruttoemissionserlös betrug 5,6 Mio. €. Im Zuge dieser Maßnahme wurden weitere 315.789 neue Aktien durch den Hauptgesellschafter Genetrix S.L., Madrid, Spanien, im Wege einer Sacheinlage gezeichnet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte jedoch erst am 17. März 2016 nach Ende der Berichtsperiode. 2. ErtragslageJahresergebnisDas Jahresergebnis der SYGNIS AG im Jahr 2015 betrug -1,5 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €) und lag damit auf dem geplanten Niveau. Ursächlich für diese leichte Verbesserung sind die periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 967 vor allem aus den Zuschreibungen von in Vorjahren einzelwertberichtigten Ausleihungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Gegenläufig wirkten die Kosten der im Dezember 2015 erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 718. UmsatzerlöseIn den Umsatzerlösen sind Erlöse aus erhaltenen Einmalzahlungen für vergebene Lizenzrechte in Höhe von T€ 45 enthalten. Diese wurden ausschließlich im Ausland erzielt. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 982 enthalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 968. Diese resultieren unter anderem aus Zuschreibungen von in Vorjahren einzelwertberichtigter Ausleihungen gegen verbundene Unternehmen sowie aus der Zuschreibung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 847 und aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 53. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kapitalerhöhungskosten, aus Rechts- und Beratungskosten, aus Marketing und Investor Relations, aus Kosten für die Prüfung des Konzern- sowie Jahresabschlusses, aus Kosten für die Ausrichtung der Hauptversammlung und die Erstellung des Geschäftsberichts sowie aus der Vergütung des Aufsichtsrates. Eine Gegenüberstellung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach den wesentlichen Kostenarten kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
Sonstige SteuernIn den sonstigen Steuern sind periodenfremde Erträge aus Erstattungen im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung für 2013 enthalten. 3. FinanzlageDie Gesellschaft verfügte zum 31. Dezember 2015 über liquide Mittel in Form von Bankguthaben von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) und lag damit deutlich über der Planung. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Ende Dezember 2015 erfolgreich durchgeführte Kapitalerhöhung zurückzuführen. Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen des Vorjahres in Höhe von T€ 703 sind mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen in 2015 in gleicher Höhe und aufgrund gleicher Fristigkeit sowie Fälligkeit verrechnet worden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 232 sind kurzfristig. Zur Sicherung der künftigen Liquidität verweisen wir auf die Erläuterung in Abschnitt "IV. Chancen- und Risikenbericht". Ziele des FinanzmanagementsDas Finanzmanagement der SYGNIS AG verfolgt grundsätzlich das Ziel die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen und die Eigenkapitalbasis langfristig zu stärken. Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden 12-Monats-Liquiditätsplanungen erstellt. 4. VermögenslageDie Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Mio. € auf 36,3 Mio. € angestiegen. Grund hierfür sind Kapitalerhöhungen bei der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, in Höhe von 2,6 Mio. € und bei der SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG in Höhe von 1,2 Mio. €. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von 34,6 Mio. € auf 39,4 Mio. € erhöht. Die wesentlichen Posten auf der Aktivseite betreffen die Finanzanlagen sowie die liquiden Mittel. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist von 30,8 Mio. € per 31. Dezember 2014 auf nunmehr 38,3 Mio. € zum 31. Dezember 2015 angestiegen, was einem Plus von mehr als 24 % entspricht (der Posten "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen" wurde hierbei nicht berücksichtigt). Der Anstieg steht insgesamt im Zusammenhang mit mehreren kleineren Kapitalerhöhungen und einer großen Kapitalerhöhung mit einem Gesamtvolumen von 7,5 Mio. € im Jahr 2015. Kapitalerhöhungen in Höhe von 0,3 Mio. € waren jedoch zum 31. Dezember 2015 noch nicht ins Handelsregister eingetragen, der Nominalbetrag in Höhe von 0,3 Mio. € wurde daher im Posten "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen" ausgewiesen. Der angefallene Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,5 Mio. € hat das Eigenkapital entsprechend vermindert. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. € betreffen primär Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche aus nicht beglichenen Rechnungen für Beratungsleistungen resultieren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich stark reduziert, da diese mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen in gleicher Höhe und aufgrund gleicher Fristigkeit sowie Fälligkeit verrechnet wurden. 5. MitarbeiterZum Bilanzstichtag war ein Mitarbeiter (Vorjahr: 1 Mitarbeiter) bei der Gesellschaft beschäftigt. 6. BeschaffungDie Beschaffung der Verbrauchs- und Gebrauchsmittel spielt bei der SYGNIS AG eine untergeordnete Rolle. 7. UnternehmensstrukturDie Hauptstandorte von SYGNIS befinden sich in Heidelberg und Madrid, Spanien. Die Gesellschaft hat Räumlichkeiten in den dortigen Technologie- und Gewerbeparks angemietet und verfügt über keinen Grundbesitz. SYGNIS ist in einer Holdingstruktur aufgestellt mit der SYGNIS AG als an der deutschen Börse notierte Muttergesellschaft. Die Entwicklungstätigkeiten werden von der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, ausgeübt, während die SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG die Herstellung und den Vertrieb der eigenen Produkte durchführt. Die SYGNIS AG hält jeweils 100% der Gesellschaftsanteile an der SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, der SYGNIS Biotech S.L.U., der SYGNIS Verwaltungs GmbH, Heidelberg, und der LION bioscience Inc., Needham/MA, USA. Die Amnestix Inc., Needham/MA, USA, wurde am 30. November 2015 mit der LION bioscience Inc., Needham/MA, USA, verschmolzen. Zum 31. Dezember 2015 bestand folgende Unternehmensstruktur (jeweils 100% Tochtergesellschaften):
8. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung der SYGNIS AG sowie der SYGNIS GruppeIm Jahr 2015 hat SYGNIS erstmalig damit begonnen, eigene Kits in einem Markt mit Global Playern zu verkaufen und so die neue Geschäfts- und Vermarktungsstrategie umzusetzen. In diesem neuen Umfeld hat die war Gesellschaft in 2015 sehr erfolgreich und hat drei neue Kits aus der innovativen TruePrimeTM-Produktfamilie sowie weitere drei neue Kits von der äußerst wettbewerbsfähigen SunScriptTM-Produktlinie auf dem Markt eingeführt. Die Entwicklung der Umsatzerlöse in 2016 wird abhängig sein vom Erfolg der in 2015 implementierten Verkaufsstrategie und den Vermarktungsbemühungen die in 2016 unternommen werden. SYGNIS wird sich auf die Erhöhung der Präsenz in den USA fokussieren, da dieser Markt entscheidend für die Vermarktung der revolutionären Produkte von SYGNIS ist. Dank der Kapitalerhöhung im Dezember 2015 sowie den erwarteten Finanzmittelzuflüssen in 2016 sind wir davon überzeugt, dass die Gruppe damit auf dem richtigen Weg im Hinblick auf die kommenden Projekte und die geplanten Kommerzialisierungsaktivitäten ist, um erfolgreich die Vertriebs- und Geschäftsstrategie umzusetzen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts bestehen keine wesentlichen Veränderungen in Bezug auf die Struktur der Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Die Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage der SYGNIS AG beurteilt der Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr somit als positiv. Die Ertragslage ist noch von Verlusten geprägt. III. Forschung & EntwicklungDie Gesellschaft hat keine eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Diese werden in den Tochtergesellschaften SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, sowie SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, Heidelberg, ausgeübt. IV. Chancen- und Risikenbericht1. RisikenUnternehmensfortführungDie SYGNIS Gruppe fokussiert sich auf die Forschung, Entwicklung und Vermarktung neuer Tools für die DNA-Amplifizierung und -Sequenzierung. Im Geschäftsjahr 2015 standen nach den Produkteinführungen der ersten drei Kits aus der True Prime™ Serie sowie der ersten drei Kits aus der SunScript™ Serie die Intensivierung der Verhandlungen mit weiteren Distributoren und der Abschluss konkreter Distributionsvereinbarungen zur Umsetzung der Produktverkaufsstrategie im Vordergrund. Bisher konnten weltweit u.a. nicht-exklusive Vertriebsvereinbarungen in verschiedenen Ländern wie Deutschland, Schweiz, Frankreich, Belgien, Spanien, Großbritannien und Irland sowie USA, Kanada, China, Japan, Taiwan und Australien abgeschlossen werden. Weiterhin befindet sich die Gesellschaft in Gesprächen über die Auslizenzierung von Produkten in Form von nicht-exklusiven Vereinbarungen. Neben dem Vertrieb der eigenen Kits über regionale und internationale Distributoren, die auf die Vermarktung molekularbiologischer Produkte für Gensequenzierung und die sog. Next Generation Sequencing (NGS) spezialisiert sind, verkauft die Gesellschaft in 2015 auch alle eigenen Kits direkt über den SYGNIS Onlineshop. Die Hauptkunden sind führende Forschungszentren, akademische Institutionen, an Regierungsbehörden angeschlossene Labore, Krankenhäuser und Referenzlabore sowie pharmazeutische, biotechnologische sowie kommerzielle Genomik- und Molekulardiagnostikunternehmen. Der Businessplan der SYGNIS Gruppe umfasst Produkte auf dem Gebiet des sogenannten Next Generation Sequencing wie TruePrime™, SunScript™ und SensiPhi™ (lizensiert an Quiagen), Lizenzen für die Caco-2 Zellinie (hauptsächlich in der pharmazeutischen Industrie benutzt für pharmakokinetische Untersuchungen) und darüber hinaus hat die Gesellschaft ihre DoubleSwitch Protein-Protein Interaktionsdetektionstechnologie an zwei Firmen verkauft bzw. auslizensiert. Der Businessplan der Gesellschaft beinhaltet entsprechende Einnahmen durch den Verkauf eigener Produkte sowie in Form von Einmalzahlungen und aus Umsatzlizenzen. Seit der Markteinführung der Kits ist die Gesellschaft nicht mehr nur von zukünftigen Lizenzpartnern abhängig. Dennoch sind die getroffenen Annahmen mit Unsicherheiten behaftet und die tatsächlich erzielten Einnahmen können von den Planungen abweichen. Die Liquidität der SYGNIS AG hat sich zum 31. Dezember 2015 mit 2,7 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert, da das Unternehmen im Dezember 2015 eine weitere Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von über 5,6 Mio. € erfolgreich abgeschlossen hat. Der künftige Liquiditätsbedarf wird durch eine langfristige, auf dem Businessplan aufbauende Finanzplanung sowie eine Liquiditätsvorschau ermittelt. Basierend auf den derzeit vorhandenen Finanzmitteln und unter Berücksichtigung des Businessplans sieht der Vorstand der Gesellschaft die operativen Aufwendungen der SYGNIS Gruppe bis zum Erreichen des Break-even im Jahr 2017 als gedeckt an. Der Businessplan enthält Umsatzerwartungen aus dem Verkauf bereits auf dem Markt befindlicher eigener Produkte wie die Kits sowie aus Lizenzerlösen. Darüber hinaus sind Mittelzuflüsse aus weiteren Förderkrediten sowie durch die Nutzung des bestehenden SEDA-Vertrages (Eigenkapitalzusage auf Abruf) vorgesehen. Falls es der SYGNIS AG sowie der SYGNIS Gruppe nicht gelingt, die erwarteten Umsätze zu realisieren und darüber hinaus keine weiteren Förderkredite oder ausreichende Mittelzuflüsse aus dem SEDA-Vertrag im Jahr 2016 erzielt werden können, ist das Erreichen des Break-even gefährdet und die SYGNIS AG und die SYGNIS Gruppe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ab Mitte 2017 und damit der Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit auf zusätzliche Mittel der Gesellschafter angewiesen. Grundlagen des RisikomanagementsSYGNIS hat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ein effizientes System eingerichtet, um Finanz- und Unternehmensrisiken zu erkennen, zu bewerten, zu kommunizieren und zu bewältigen. Hierzu hat der Vorstand innerhalb der Aufbauorganisation Risikoverantwortliche sowie einen Risikomanager benannt. Auf Konzernebene erfolgen regelmäßige Risikoanalysen auf allen funktionalen Ebenen der Gesellschaft einschließlich Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung. Dabei werden die Risiken von den Risikoverantwortlichen an den Risikomanager berichtet, der nach deren Auswertung quartalsmäßig einen aggregierten Risikobericht an den Vorstand erstattet. Informationen über wesentliche unvorhergesehene Risiken werden im Rahmen eines Ad-Hoc-Reporting sofort an den Vorstand weitergeleitet. Im Mittelpunkt des Risikomanagements steht das Ziel, strategische, wettbewerbsbezogene, finanzielle und geschäftsspezifische Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und zu überwachen, um nach einer sorgfältigen Bewertung geeignete und angemessene Maßnahmen einzuleiten. Die wesentlichen Instrumente der SYGNIS zur Risikovermeidung bzw. -minderung sind das Kostencontrolling und das Projektmanagement. Der Vorstand erhält monatliche Berichte über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Stand der laufenden Projekte. Damit werden die inhaltlichen Projektfortschritte sowie die Vorgaben bezüglich Kosten und Einhaltung der zeitlichen Planung überwacht. Darüber finden in der Regel wöchentliche Sitzungen des erweiterten Managements statt. Der Aufsichtsrat traf sich mindestens einmal pro Quartal, bei wichtigen Entscheidungen auch in kürzeren Abständen, und wurde vom Vorstand über die aktuelle Entwicklung in den für die Gesellschaft wichtigen Bereichen (Projektfortschritte, Finanzierung und Corporate Development) laufend unterrichtet. Die Risikolage der Gesellschaft wird darüber hinaus im Rahmen der Quartals- und Jahresabschlüsse mit dem Prüfungsausschuss erörtert. Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und Internes KontrollsystemIm Einklang mit § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB hat SYGNIS die Hauptmerkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben. Das Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem (kurz "IKS") umfassen auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und richten sich auf das Risiko wesentlicher Falschaussagen in den Jahres- und Zwischenabschlüssen. Unter einem IKS werden die von einem Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das IKS und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse bei der Erstellung der Konzernabschlüsse. Die Kontrollmaßnahmen bei SYGNIS in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess beruhen insbesondere auf den folgenden Grundsätzen:
Die Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse werden mit Hilfe geeigneter Controlling Software bezüglich Plan-/Ist-Abweichungen sowie Plausibilitäts-Prüfungen und Inkonsistenzen in der Rechnungslegung analysiert. Die Quartals- und Jahresabschlüsse werden vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert und von diesem eigenen Prüfungen unterzogen. Das IKS wird laufend hinsichtlich der Effektivität der Kontrollen überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 (2) AktG und das rechnungslegungsbezogene IKS werden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft. Wesentliche Sachverhalte im Rahmen der Abschlusserstellung sowie unterjährige Fragestellungen im Finanzbereich (z. B. Bilanzierungsthemen und steuerliche Fragestellungen) werden zeitnah mit dem Prüfungsausschuss diskutiert. Sofern erforderlich, werden zusätzlich externe Berater z. B. bei der Bewertung ausgegebener Aktienoptionen nach IFRS, zu Fragestellungen bei steuerlichen Verlustvorträgen und latenten Steuern zu Rate gezogen. Der Abschlussprüfer ist im Rahmen seiner Abschlussprüfung verpflichtet, dem Aufsichtsrat über rechnungslegungsrelevante Risiken oder Kontrollschwächen sowie sonstige im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit erkannte wesentliche Schwächen des Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 (2) AktG und des rechnungslegungsbezogenen IKS zu berichten. Spezielle GeschäftsrisikenAllgemeine BranchenrisikenSYGNIS ist als Unternehmen im Life Science Bereich den typischen Branchenrisiken ausgesetzt. Dadurch weist die Gesellschaft naturgemäß ein hohes Risikoprofil auf, welches sich unmittelbar auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft und somit direkt auch auf die Unternehmensbewertung auswirken kann. Das Biotech- bzw. Pharmaumfeld ist sehr dynamisch. Sowohl das Marktumfeld als auch die Wettbewerbssituation können sich rasch verändern. Dies gilt insbesondere für die Rahmenbedingungen für Ein- bzw. Auslizenzierung von Projekten. Risiken aus der ProduktvermarktungSeit Januar 2015 vertreibt SYGNIS eigene Produkte (Kits) der TruePrime™- wie auch der SunScript™-Produktlinie. Risiken könnten entstehen durch eine zu geringe Nachfrage am Markt, kundenseitige Umsatzrückgänge oder -verzögerungen aufgrund von Verschiebungen bei der Markteinführung weiterer neuer und innovativer Produkte. Zusätzlich könnte die Vermarktung der SYGNIS Kits durch eine Konsolidierung des Markts beeinträchtigt werden. Wir glauben jedoch, dass die Diversifikation unserer Umsätze weniger Risiko aufweist als unsere vorige Abhängigkeit von Lizenzverträgen, die von den strategischen Entscheidungen unserer Partner abhängig sind und unsere kommerziellen Aussichten gefährden. Um das Risiko, das mit den verbleibenden Lizenzvereinbarungen besteht, zu reduzieren, wird SYGNIS seine Partner weiterhin mit Expertise und Know-how nach Kräften unterstützen. Die Abhängigkeit vom kommerziellen Erfolg der Partner bleibt ein Risikofaktor, insbesondere wenn die Partner durch eigene strategische Entscheidungen den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten verändern. Risiken aus der ProduktentwicklungSYGNIS entwickelt neue Produkte und Technologien im Bereich der Molekulardiagnostik. Vor dem Start neuer Projekte wird mit Experten und im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats das zukünftige Produkt intensiv analysiert. Hierbei werden sowohl technische Fragenstellungen, als auch Marktpotenziale validiert. Risiken aus EinlizenzierungenUm die Abhängigkeit des Konzerns vom Erfolg eines Produkts zu verringern, wird eine Erweiterung des Portfolios angestrebt. Zum Zweck dieser Produktdiversifikation prüfen wir fortlaufend mehrere Möglichkeiten, weitere Projekte einzulizenzieren. Durch den Ausbau des Produktangebots erhöhen sich zudem die Chancen hinsichtlich der zukünftigen Vermarktung. Es besteht allerdings das Risiko, dass man keine geeigneten Projekte einlizenzieren kann. Zudem besteht das Risiko, dass man für die Einlizenzierung einen sehr hohen Preis zahlen muss, ohne dass der Erfolg des Projekts sicher ist. Risiken aus der Akquisition von UnternehmenEs ist nicht ausgeschlossen, dass SYGNIS auch künftig geeignete Unternehmen oder Unternehmensteile, die zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen könnten, übernimmt. Der Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen kann SYGNIS Risiken aussetzen, die mit der Integration der neuen Technologien, Geschäftseinheiten und Standorte sowie des Personals verbunden sind. Ferner können Risiken auch daraus entstehen, dass Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden und dies zu einer Verwässerung für die Altaktionäre führt. Sollte die jeweilige Akquisition nicht die geplanten Ergebnisse erzielen, kann sich ein zusätzlicher Aufwand aus der Abwertung von erworbenen Vermögenswerten oder gegebenenfalls von Geschäfts- oder Firmenwerten ergeben. IP RisikenPatente spielen bei der Kommerzialisierung von Produkten eine wichtige Rolle. Die Patentüberwachung und der Patentschutz genießen bei der Gesellschaft eine sehr hohe Priorität. Es können jedoch Patentrechte angefochten werden, bzw. die Patenterteilung für laufende Projekte verweigert oder verzögert werden. Dies würde zu einem erheblichen internen Mehraufwand und höheren Kosten führen. Im Extremfall könnte dies auch zur Einstellung von Projekten führen. PersonalrisikenFür den Unternehmenserfolg von SYGNIS ist es von entscheidender Bedeutung, jederzeit qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen bzw. zu halten. Bei der Rekrutierung konkurriert die Gesellschaft mit anderen Unternehmen. So besteht die Gefahr, dass es nicht gelingt, die notwendigen neuen hochqualifizierten Mitarbeiter zu gewinnen bzw. langfristig an die Gesellschaft zu binden. Ein Verlust dieser Mitarbeiter bzw. des relevanten Know-hows hätte einen negativen Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung. FinanzierungsrisikenDie Sicherung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung durch externe Akquisitionen oder Einlizenzierungen von Projekten, aber auch die interne Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Die Gesellschaft evaluiert dabei verschiedene Möglichkeiten, diesen Kapitalbedarf sicherzustellen. Die tatsächliche Höhe des künftigen Kapitalbedarfes hängt u.a. von der Fähigkeit der Gesellschaft ab, künftig selbst Produkterlöse oder Erlöse durch Forschungskooperationen generieren zu können. Falls die Gesellschaft zusätzliches Kapital durch die Ausgabe von Aktien aufnimmt, könnte dies zu einer Verwässerung der Anteile der Altaktionäre führen. Risiken im Zusammenhang mit der Anerkennung von steuerlichen VerlustvorträgenDer Gesetzgeber hat neben den bisherigen Regelungen zum Mantelkauf des § 8 (4) KStG im Rahmen der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 mit dem § 8c KStG eine Verschärfung eingeführt, wonach es nicht mehr auf eine Zuführung von neuem Betriebsvermögen ankommt und bereits bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25% ein zumindest quotaler Wegfall der Verlustvorträge droht. Eine Anteilsübertragung von mehr als 50% führt nach den Vorschriften des § 8c KStG zu einem vollständigen Wegfall der Verlustvorträge. FinanzrisikenIm Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten können verschiedene Finanzrisiken eine negative Entwicklung auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Zinsrisiken, Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Kursrisiken. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen/ZinsrisikenEs bestehen derzeit keine nennenswerten variabel verzinslichen Posten, so dass sich keine wesentlichen Zinsrisiken ergeben. Bonitäts- oder AusfallrisikenAufgrund des Direktvertriebs eigener Produkte bestehen Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken in der Form, als dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind bisher nicht aufgetreten. Zudem bestehen längerfristige Vereinbarungen mit Distributoren, so dass Ausfallrisiken minimiert werden. Daneben werden ausstehende Rechnungen von Kunden ständig überwacht und fällige Rechnungen bei den Kunden angemahnt und der korrekte Zahlungseingang regelmäßig kontrolliert. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Dieses Risiko kann auch daraus resultieren, dass finanzielle Vermögenswerte nicht zeitnah zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. Sonstige RisikenSYGNIS hält sich ständig über alle infrage kommenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen wie auch über betriebliche und sonstige gesetzliche Regelungen und Branchenvorschriften auf dem Laufenden. Das Unternehmen hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um allen diesen Vorschriften an jedem unserer Standorte nachzukommen. Um mögliche Auswirkungen zu reduzieren, die sich aus den vielfältigen steuer-, gesellschafts-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und aus anderen Rechtsgebieten ergeben, werden bei SYGNIS Entscheidungen und die Gestaltung der Unternehmenspolitik und Geschäftsprozesse in Absprache mit den jeweiligen internen Fachleuten und bei Bedarf mit externen Beratern getroffen. Wo immer sinnvoll und notwendig, werden für mögliche Risiken Rückstellungen gebildet, um potenzielle Verbindlichkeiten abzudecken. 2. ChancenDie bestehenden bzw. geplanten Projekte erfordern im Vergleich etwa zur Medikamentenentwicklung deutlich geringere Entwicklungszeiten und Entwicklungskosten. Darüber hinaus ist bereits in einem frühen Entwicklungsstadium ein wirtschaftlicher Erfolg absehbar. Hierdurch kann die Gesellschaft die vorhandenen Ressourcen effizienter und zielgerichteter einsetzen. Seit Anfang 2015 vermarktet das Tochterunternehmen SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, Heidelberg, eigene Produkte. So ist die Abhängigkeit von Lizenzpartnern deutlich reduziert und es eröffnen sich durch Vertriebsvereinbarungen, Marketingaktivitäten und über den eigenen Vertrieb neue Chancen, das Umsatzniveau zu steigern. Beurteilung GesamtrisikosituationDer Vorstand hält die Risiken insgesamt für angemessen und vertraut der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts. Die Chancen in Bezug auf die neue Vermarktung eigener Produkte erachtet der Vorstand als vielversprechend. V. Erklärung zur UnternehmensführungWeiterführende Informationen zur Unternehmensführung können in SYGNIS' "Erklärung zur Unternehmensführung" gemäß § 289a HGB auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik http://www.sygnis.de/investoren/corporate_governance nachgelesen werden. VI. Abschließende Erklärung zum AbhängigkeitsberichtGemäß § 312 AktG hat der Vorstand für den berichtspflichtigen Zeitraum einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft wurde. Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands schließt mit folgender Erklärung ab: "Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erkläre ich als Vorstand der SYGNIS AG, dass die Gesellschaft bei dem im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde." VI. Angaben gemäß § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)1. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug am 31. Dezember 2015€ 16.457.486 eingeteilt in 16.457.486 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Hierbei handelt es sich ausschließlich um stimmberechtigte Stammaktien. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten oder einer sonstigen Stimmrechtskontrolle. Hinsichtlich 8.408.368 Aktien der Gesellschaft bestanden zwischen den Anteilseignern Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormals Gentrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden) (5.523,992 Aktien), dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (1.146.950 Aktien), Veriphi, S.L., Sant Cugat del Vallés (Barcelona), Spanien, (672.240 Aktien), Frau Margarita Salas Falgueras, Madrid, Spanien, (580.186 Aktien) und Herr Luis Blanco Dávila, Madrid, Spanien, (485.000 Aktien) und der Gesellschaft Vereinbarungen über Veräußerungsbeschränkungen (Lock-up-Vereinbarungen) bis zum 28. Februar 2015. Für die Barkapitalerhöhung im Dezember 2015 in Höhe von € 2.962.552 sowie die per 31. Dezember 2015 noch nicht im Handelsregister Mannheim eingetragene Sachkapitalerhöhung in Höhe von € 315.789 bestanden zwischen der Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormals Gentrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden) (4.833.898 Aktien), dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (1.146.950 Aktien), Veriphi, S.L., Sant Cugat del Vallés (Barcelona), Spanien, (672.240 Aktien), Frau Margarita Salas Falgueras, Madrid, Spanien, (580.186 Aktien) und Herr Luis Blanco Dávila, Madrid, Spanien, (426.884 Aktien) und der Gesellschaft Vereinbarungen über Veräußerungsbeschränkungen (Lock-up-Vereinbarungen) bis zum 29. Februar 2016. Aufgrund öffentlicher Förderdarlehen, die SYGNIS für seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien erhalten hat, hat der Hauptgesellschafter Genetrix S.L., Madrid, Spanien, 350.000 Aktien an der SYGNIS AG als Sicherheit für das Förderdarlehen gegeben. Die Verpflichtung zur Hingabe von Aktien als Sicherheit erlischt bei einer Unternehmenstransaktion (z.B. Anteils- oder Unternehmenserwerb der SYGNIS AG durch einen Dritten) oder wenn die SYGNIS Gruppe einen laufenden Überschuss an Finanzmitteln unter den vereinbarten Annahmen des besagten Vertrages zwischen SYGNIS und Genetrix S.L. über die Zahlung einer Gebühr für die Hingabe von Aktien als Sicherheit für die Förderdarlehen erwirtschaftet. Dem Vorstand sind darüber hinaus keine weiteren Beschränkungen hinsichtlich der Stimm- oder Übertragungsrechte der Aktien bekannt, auch wenn sich solche aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben könnten. 2. Gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB sind direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, anzugeben. Nach Informationen der Gesellschaft bestehen die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen, die 10 % überschreiten:
3. Gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands im Übrigen bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Vorstands ernennen. Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands richten sich nach den §§ 84 f. des Aktiengesetzes (AktG) sowie den ergänzenden Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Eine Änderung der Satzung richtet sich nach den §§ 133 und 179 AktG sowie § 9 Absatz 7 der Satzung der SYGNIS AG. Der eine Satzungsänderung herbeiführende Hauptversammlungsbeschluss bedarf nach der Satzung der SYGNIS AG einer einfachen Stimmenmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. 4. Dem Vorstand wurde von der Hauptversammlung die Befugnis erteilt, die folgenden neuen Aktien oder Wandlungsrechte auszugeben: 4.1 Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der SYGNIS AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis einschließlich 7. Juli 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens noch um bis zu € 3.559.915,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital per 31. Dezember 2015). Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen:
4.2 Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital der SYGNIS AG um bis zu € 533.333 durch Ausgabe von bis zu Stück 533.333 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. November 2007 von der Gesellschaft binnen der letzten 15 Werktage eines jeden Kalendermonats, erstmals jedoch frühestens nach der Eintragung des geschaffenen bedingten Kapitals II in das Handelsregister, bis zum 26. November 2010 begeben wurden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien sind vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, gewinnberechtigt. 4.3 Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital um bis zu € 600.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 600.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. November 2008 von der Gesellschaft binnen der letzten 15 Werktage eines jeden Kalendermonats, erstmals jedoch frühestens nach der Eintragung des geschaffenen bedingten Kapitals III in das Handelsregister, bis zum 25. November 2011 begeben wurden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien sind vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, gewinnberechtigt. 4.4 Gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital um bis zu € 500.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 500.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. November 2011 von der Gesellschaft binnen der letzten 15 Werktage eines Kalendermonats, erstmals jedoch frühestens nach der Eintragung des geschaffenen bedingten Kapitals IV in das Handelsregister, bis zum 24. November 2016 begeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder der Wert der aufgrund der Bezugsrechtsausübung zu gewährenden Aktien abzüglich des Ausübungspreises in Form eines Barausgleichs für den Verzicht auf die jeweiligen Bezugsrechte des Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. 4.5 Gemäß § 4 Abs. 9 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital um bis zu € 6.500.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlungsausübung Verpflichteten aus Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder von einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von §18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt ist, aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. November 2011 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen und soweit das bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zur Gewährung von Aktien zur Bedienung der Wandelrechte und/oder -pflichten benötigt wird. Die Ausgabe neuer Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist. 5. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung bestanden keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Die Optionsbedingungen der ausgegebenen Aktienoptionen aus dem im Jahr 2011 beschlossenen Optionsprogramm sehen jedoch vor, dass im Falle eines Kontrollwechsels die dreijährige Sperrfrist für 50% der ausgegebenen Aktienoptionen durch die Gesellschaft auf zwei Jahre verkürzt werden kann. 6. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden, gibt es nicht. VII. VergütungsberichtDer Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des Systems zur Vergütung des Vorstands der SYGNIS AG zusammen und erläutert insbesondere die Struktur und die Höhe der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Er wird auf der Basis der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt und beinhaltet ferner die Angaben, die nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, vor allem dem Handelsgesetzbuch, erforderlich sind. Dieser Bericht gilt zugleich als Teil des Corporate Governance Berichtes. Der Corporate Governance Bericht ist im Geschäftsbericht der SYGNIS enthalten, der unter www.sygnis.de abzurufen ist. Vergütung des VorstandsDie Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird in ihrem gesamten Umfang vom Aufsichtsratsplenum beraten und regelmäßig überprüft, welches für die Festlegung der Vorstandsvergütung im Einzelnen zuständig ist. Aufgrund der Wichtigkeit der Besetzung der Vorstandspositionen sowie der damit einhergehenden Vergütung der Vorstände hat der Aufsichtsrat einen gesonderten Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat gebildet. Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile und die Grundstrukturen der erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile werden im Rahmen der Anstellungsverträge mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern vereinbart. Ziel des Vergütungssystems für die Vorstände der Gesellschaft ist es, die Mitglieder des Vorstands an der Entwicklung des Unternehmens entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben und Leistungen für die Unternehmensgruppe sowie den Erfolgen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds teilhaben zu lassen. Die Vergütung des Vorstands ist in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert und setzte sich im Geschäftsjahr 2015 aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung hat die Gesellschaft bis zum Zusammenschluss mit der damaligen X-Pol Biotech S.L. im Oktober 2012 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine weiteren Aktienoptionen gewährt. Die Gesellschaft wird darüber entscheiden, in künftigen Perioden, vergleichbare Vergütungsformen neu zu implementieren. Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem im Anstellungsvertrag bzw. etwaigem Beratungsvertrag festgelegten und in zwölf monatlichen Raten als Grundgehalt ausgezahlten Fixum sowie sonstigen Vergünstigungen, die sich im Wesentlichen aus Versicherungsleistungen, Zuschüssen zur Alters-, Invaliditäts- und Krankenversicherung ergeben. Für die Vorstandsvorsitzende Frau de la Huerta besteht kein Anstellungsvertrag mit der SYGNIS AG. Frau de la Huerta erhielt auf Basis eines mit der SYGNIS AG geschlossenen Beratervertrags eine Vergütung für Beratungsleistungen, die sie für SYGNIS die SYGNIS AG erbringt. Im Rahmen dieses Beratungsverhältnisses hat Frau de la Huerta ebenfalls eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Ihr wurden jedoch keine Aktienoptionen gewährt. Daneben besteht ein Anstellungsvertrag zwischen Frau de la Huerta mit der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, bei der sie auch Geschäftsführerin ist. Die erfolgsbezogene Vergütung wird auch für das Geschäftsjahr 2015 als variabler Bonus gewährt. Die Höhe des jeweiligen Bonus ist ausschließlich abhängig vom Erreichen bestimmter am Unternehmenserfolg orientierter Zielparameter. Für Frau de la Huerta ist der maximal erreichbare Bonus auf 45% der von der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, bzw. SYGNIS AG gezahlten Vergütung fixiert. Die Höhe des variablen Bonus leitet sich von der auf einer einjährigen Bemessungsgrundlage zu beurteilenden Entwicklung des Unternehmens ab, die am Erreichen von strategischen und operativen Zielen, wie insbesondere der Sicherung neuer Finanzmittel, der Visibilität der Gesellschaft am Kapitalmarkt sowie anderen Unternehmenszielen gemessen wurde. Am Ende des Geschäftsjahres bewertete der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung und legte den Bonus unter gebührender Berücksichtigung aller relevanten Umstände fest. Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Geschäftsjahr 2014 gewährte Vorstandsvergütung in detaillierter und individualisierter Form:
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Enthalten sind im Wesentlichen Versicherungsleistungen,
sowie ein Dienstwagen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft sieht vor, dass im Fall der Nichtverlängerung eines Vertrages mit dem betreffenden Vorstandsmitglied diesem keine Abfindung zusteht. Die Verträge enthalten keine Regelung, wonach den Vorstandsmitgliedern bei einem Eigentümerwechsel (change of control) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder im Fall ihrer Eigenkündigung ein Anspruch auf das ausstehende Festgehalt für die vereinbarte Vertragslaufzeit zusteht. Es bestehen keine Pensionszusagen der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern der SYGNIS Gruppe. Kredite, Vorschüsse oder andere als die in diesem Vergütungsbericht genannten Vergünstigungen wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Auch erhielten die Mitglieder des Vorstands keine Vergünstigungen von Dritten, die mit Blick auf ihre Position als Vorstandsmitglied entweder in Aussicht gestellt oder gewährt wurden. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 10 der Satzung der SYGNIS AG geregelt. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex erhalten die Aufsichtsratsmitglieder der SYGNIS AG sowohl eine feste als auch eine erfolgsabhängige Vergütung. Die feste Vergütung eines jeden Mitglieds beträgt € 20.000. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. Der Vorsitz in den Aufsichtsratsausschüssen wird gesondert mit € 10.000 vergütet, soweit der Ausschuss mindestens zweimal im Geschäftsjahr tagt. Darüber hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine variable Vergütung in Höhe von 10% der jeweiligen festen Vergütung für das erste Geschäftsjahr, in dem eine positive Eigenkapitalrendite erreicht wird. In den Folgejahren entspricht der als variable Vergütung zu zahlende Prozentsatz der jeweiligen Grundvergütung der Eigenkapitalrendite (Prozentsatz) gemäß Konzernabschluss. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine pro rata entsprechend geringere Vergütung. Allen Aufsichtsratsmitgliedern werden die ihnen in Ausübung ihres Amts entstandenen Auslagen erstattet. Die Bezüge der Aufsichtsräte (ohne Ersatz von Reisekosten) beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 160. Die Aufteilung der im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlten Vergütung für das Jahr 2014 ist wie folgt:
Die Gesellschaft hat keine Darlehen an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt. Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung)Die SYGNIS AG hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) mit Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands der SYGNIS AG sowie der Geschäftsleitung der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland abgeschlossen. Der Selbstbehalt richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Versicherung deckt die Rechtskosten der Verteidigung bei Inanspruchnahme und gegebenenfalls den zu leistenden Schadenersatz im Rahmen der bestehenden Deckungssummen. Die Deckungssumme der Versicherung ist bewusst niedrig gehalten, um die Prämie in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft zu halten. Eine über die Deckungssumme hinausgehende Haftung trifft die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats persönlich in vollem Maße. VIII. Vielfalt in der Belegschaft, im Vorstand sowie im AufsichtsratDie SYGNIS Gruppe fördert ausdrücklich die Vielfalt bei der Besetzung von Führungspositionen. In der SYGNIS Gruppe lag 2015 der Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft bei 62% und in den oberen Führungspositionen bei 20%. Nach dem Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen müssen Firmen für die zwei Führungsebenen vom Unternehmen konkrete Ziele gesetzt werden. Führungskräfte, die selbst an den Vorstand berichten, bilden in der SYGNIS Gruppe die zweite Ebene mit Führungsverantwortung unterhalb des Vorstands. Der Anteil von Frauen auf der Ebene des Vorstands lag 2015 bei 100% und auf der zweiten Ebene noch bei 0%. Die SYGNIS Gruppe hat sich dazu entschlossen, für die zweite Führungsebene den Anteil von Frauen sukzessive bis Mitte 2017 zu erhöhen. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat der SYGNIS AG lag 2015 bei 30%. IX. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres 2015Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2015 haben sich nicht ergeben. X. PrognoseberichtDie folgenden Ausführungen enthalten Einschätzungen und Erwartungen des Vorstands über zukünftige Entwicklungen einschließlich der Finanzprognosen und der künftigen Geschäftslage der SYGNIS. Diese Erwartungen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, wie im Abschnitt "Chancen- und Risikenbericht" beschrieben. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, die nicht vom Vorstand beeinflusst werden können, wesentlich von den getroffenen Einschätzungen abweichen. Produktentwicklungen und VermarktungsaussichtenZiel der SYGNIS Gruppe ist es, weitere Produkte im Bereich der Molekulardiagnostik/ DNA-Tools zu entwickeln und zu vermarkten. Dies soll die Visibilität der Gesellschaft am Kapitalmarkt und den Unternehmenswert steigern sowie weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit eröffnen. Der Vorstand ist überzeugt, dass das Unternehmen gemäß seiner neuen Produkt- und Vermarktungsstrategie einen höheren Wert aus der Entwicklung und der Vermarktung einer eigenen Produktlinie schaffen kann. SYGNIS hat bereits erste Kits basierend auf seiner True-Prime™-Technologie (PrimPol) entwickelt. Die ersten Kits wurden im Januar und Februar 2015 auf den Markt gebracht, die ersten SunScript™ Kits folgten im April 2015. Weitere Kits folgten im Laufe des Jahres 2015. Ende des Jahres 2015 waren sechs neue Kits am Markt über Distributoren sowie den eigenen Online Shop verfügbar. Ende 2015 hat SYGNIS den Exklusiv-Lizenzvertrag basieren auf SensiPhi® mit Qiagen in einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag umgewandelt. Daraus folgende haben SYGNIS und Qiagen sich auf eine Agenda verständigt, um die Vereinbarung von einer exklusiven Vermarktung in eine nicht-exklusive Vermarktung im Hinblick auf die Entwicklung und die Vermarktung des Enzyms zu transformieren. Im Laufe des Jahres 2016 wird SYGNIS eigene neue Kits basierend auf SensiPhi® entwickeln und dieses Enzym vermarkten, um neue nicht-exklusive Vereinbarungen mit Dritten abschließen zu können. Die Gesellschaft erwartet daraufhin künftig einen Anstieg der Umsatzerlöse aus eigenen entwickelten Kits basierend auf diesem Enzym zusammen mit Lizenzerlösen aus dem existierenden Vertrag mit Qiagen. Die Gesellschaft hat große Erwartungen für die Entwicklung der TruePrime™-Technologie für den "Liquid Biopsy" Markt, einem Markt mit Umsatzerwartungen in Milliardenhöhe. Die Produktentwicklung ist angelaufen und die ersten Machbarkeitsdaten sehen äußerst vielversprechend aus. Die Gesellschaft plant das erste Cell-free DNA Kit basierend auf der True-PrimeTM-Technologie im dritten Quartal des Jahres 2016 auf den Markt zu bringen. Dieses Kit soll den klinischen Markt für SYGNIS öffnen, der mögliche Anwendungen auf den Gebieten der klinischen Krebsforschung sowie der pränatalen Diagnostik neben weiteren Anwendungen bietet. All diese Bereiche könnten ein hohes Umsatzpotential für SYGNIS eröffnen. In den ersten Monaten des Jahres 2016 zeigen die Verkäufe an Kits einen ansteigenden Trend auf und stützen das gute Wachstumspotential im Bereich der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2016. FinanzausblickDie Umsätze im Geschäftsjahr 2016 sind abhängig vom Erfolg der Markteinführung der in 2015 implementierten Verkaufsstrategie sowie der Marketinganstrengungen während des Jahres 2016. Des Weiteren hat die SYGNIS Gruppe ihre Marketingaktivitäten Anfang des Jahres 2016 stark ausgeweitet, um insbesondere die eigen Präsenz in den USA zu erhöhen, wo ca. mehr als 50% der NGS-Nutzer angesiedelt sind. In Abhängigkeit vom Erfolg dieser Kommerzialisierungsbemühungen erwartet der Vorstand für die SYGNIS Gruppe Umsatzerlöse für das Jahr 2016 in einer Bandbreite von 1,2 Mio. € bis 1,5 Mio. € mit einem starken Upside-Potenzial im Jahr 2017. Dies wird zu einem geplanten Umsatzwachstum von mehr als 150% führen, während die operativen Aufwendungen weiter gesenkt werden, um die Ergebnissituation der Gruppe weiter zu verbessern. Der Aufwand für Forschung & Entwicklung wird sich aufgrund der Entwicklung und Produktion eigener Kits im Jahr 2016 weiter reduzieren, da sich SYGNIS weiter auf Produktentwicklung als auf reine Forschung konzentriert. Auf der anderen Seite werden aufgrund der weiteren Kommerzialisierung die Marketing- und Vertriebskosten ansteigen. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sollten sich im Vergleich zu 2015 aufgrund der durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen reduzieren. Der Vorstand geht für 2016 von einem Jahresfehlbetrag aus, der deutlich höher als der des Jahres 2015 sein wird. Ferner geht die Gesellschaft von einem sich deutlich reduzierenden Liquiditätsbestand aus. Als Ergebnis der erfolgreichen Kapitalerhöhung im Dezember 2015 betrug der Liquiditätsbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten per 31. Dezember 2015 2,7 Mio. €. Mit diesen finanziellen Mitteln und weiteren zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüssen besitzt das Unternehmen ausreichend Liquidität bis zu Erreichung des Break-even, der für das Jahr 2017 geplant ist. Gesamtaussage zur PrognoseDer Prognose liegen verschiedene Planungsannahmen zugrunde, die auf Ermessensentscheidungen basieren. Insbesondere die Umsatzerwartung ist mit Unsicherheiten behaftet, die der Vorstand nicht beeinflussen kann. Der Vorstand sieht den Konzern jedoch gut aufgestellt, die finanziellen Prognosen für das Jahr 2016 zu erreichen. Versicherung der gesetzlichen VertreterHiermit versichern wir, nach bestem Wissen den Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses so dargestellt zu haben, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken angemessen beschrieben sind.
Heidelberg, 19. April 2016 Pilar de la Huerta, CEO / CFO |
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