![]() SYGNIS AGHeidelbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Zur Einreichung zum elektronischen Bundesanzeiger Konzernabschluss und Konzernlagebericht 31. Dezember 2015BestätigungsvermerkWir haben den von der SYGNIS AG, Heidelberg, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang zum Konzernabschluss - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt V. 1. im Konzernlagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass der Konzern zum 31. Dezember 2015 eine Liquidität in Höhe von 4,6 Mio. € ausweist. Der künftige Liquiditätsbedarf wird durch eine langfristige, auf dem Businessplan aufbauende Finanzplanung sowie eine Liquiditätsvorschau ermittelt. Basierend auf den derzeit vorhandenen Finanzmitteln und unter Berücksichtigung des Businessplans sieht der Vorstand der Gesellschaft die operativen Aufwendungen der SYGNIS Gruppe bis zum Erreichen der Profitabilität im Jahr 2017 als gedeckt an. Der Businessplan enthält Umsatzerwartungen aus dem Verkauf bereits auf dem Markt befindlicher Produkte sowie aus Lizenzerlösen. Darüber hinaus sind Mittelzuflüsse aus weiteren Förderkrediten sowie durch die Nutzung des bestehenden SEDA-Vertrages (Eigenkapitalzusage auf Abruf) vorgesehen. Falls es der SYGNIS Gruppe nicht gelingt, die erwarteten Umsätze zu realisieren und darüber hinaus keine weiteren Förderkredite oder ausreichende Mittelzuflüsse aus dem SEDA-Vertrag im Jahr 2016 erzielt werden können, ist das Erreichen der Profitabilität gefährdet und die SYGNIS Gruppe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ab Mitte 2017 und damit zur Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit auf zusätzliche Mittel der Gesellschafter angewiesen.
Mannheim, 26. April 2016 Ernst & Young GmbH Jakob, Wirtschaftsprüfer Grathwol, Wirtschaftsprüfer Konzernbilanz (in Tausend €)SYGNIS AGAKTIVA
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG (in Tausend €, ausgenommen Angaben zu Aktien)
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (in Tausend €)
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Die Gesellschaft verfügt über keine Kreditlinien zum 31. Dezember 2015. Aus den Mittelabflüssen für Investitionstätigkeit sind für das Jahr 2015 ca. T€ 406 (Vj. T€ 486) der Erweiterung der betrieblichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen. KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
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| Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals | ||||||
| Stammaktien Anzahl | Betrag | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | kumulierte Wechselkursanpassungen | Summe | |
| 1. Januar 2014 | 10.534.790 | 10.535 | 2.788 | (7.345) | (24) | (24) |
| Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (abzüglich Kosten der Kapitalerhöhung von T€ 491) | 287.872 | 288 | 5.897 | |||
| Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen | ||||||
| Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung | 13 | |||||
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses | (329) | (329) | ||||
| Jahresfehlbetrag | (3.480) | |||||
| Gesamtes Periodenergebnis | 13 | (3.480) | (329) | (329) | ||
| 31. Dezember 2014 | 10.822.662 | 10.823 | 8.698 | (10.825) | (353) | (353) |
| 1. Januar 2015 | 10.822.662 | 10.823 | 8.698 | (10.826) | (353) | (353) |
| Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (abzüglich Kosten der Kapitalerhöhung von T€ 981) | 3.112.552 | 3.113 | 1.973 | |||
| Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen | 600 | |||||
| Umgliederung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen | 2.522.272 | 2.522 | (2.522) | |||
| Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung | ||||||
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses | 396 | 396 | ||||
| Jahresfehlbetrag | (4.011) | |||||
| Gesamtes Periodenergebnis | (4.011) | 396 | 396 | |||
| 31. Dezember 2015 | 16.457.486 | 16.458 | 8.749 | (14.837) | 43 | 43 |
| Gesamtes Eigenkapital | |
| 1. Januar 2014 | 5.954 |
| Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (abzüglich Kosten der Kapitalerhöhung von T€ 491) | 6.185 |
| Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen | 0 |
| Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung | 13 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses | (329) |
| Jahresfehlbetrag | (3.480) |
| Gesamtes Periodenergebnis | (3.796) |
| 31. Dezember 2014 | 8.343 |
| 1. Januar 2015 | 8.343 |
| Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (abzüglich Kosten der Kapitalerhöhung von T€ 981) | 5.085 |
| Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen | 600 |
| Umgliederung der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen | 0 |
| Aufwendungen aus aktienbasierter Vergütung | 0 |
| Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses | 396 |
| Jahresfehlbetrag | (4.011) |
| Gesamtes Periodenergebnis | (3.615) |
| 31. Dezember 2015 | 10.413 |
Die SYGNIS Gruppe (nachfolgend als "SYGNIS" oder "Gesellschaft" bezeichnet) mit der SYGNIS AG, Heidelberg, als Konzernobergesellschaft ist ein im Prime Standard der Deutschen Börse gelistetes Biotechnologie-Unternehmen. Die Gesellschaft fokussiert sich auf die Entwicklung und Vermarktung von neuartigen molekularbiologischen Technologien, z.B. im Bereich der DNA-Vervielfältigung und Sequenzierung. Die Geschäftsadresse der SYGNIS AG lautet: Waldhofer Straße 104, 69123 Heidelberg, Deutschland. Der Hauptgesellschafter ist die Genetrix S.L., Madrid, Spanien (vormals: Genetrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden).
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2015 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie der Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC), wie von der EU übernommen, erstellt. Alle für das Geschäftsjahr 2015 verpflichtend anzuwendenden Standards (IFRSs/IASs) und Interpretationen (IFRICs) wurden berücksichtigt. Der Konzernabschluss entspricht darüber hinaus sämtlichen Standards und Verlautbarungen, wie sie vom IASB verabschiedet wurden.
Alle Beträge im Konzernabschluss sind - sofern im Einzelfall keine abweichende Währungseinheit angegeben ist - in Euro ("€") angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 19. April 2016 aufgestellt und anschließend an den Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt.
Die im vorliegenden Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden der SYGNIS mit den folgenden Ausnahmen.
Zahlreiche neue Standards, Interpretationen und Änderungen zu bereits veröffentlichten Standards waren erstmalig verpflichtend im Geschäftsjahr 2015 anzuwenden. Die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen waren erstmalig verpflichtend im Geschäftsjahr 2015 anzuwenden und haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der SYGNIS:
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Verbesserungen und Ergänzungen ausgewählter IFRS 2010-2012 |
| ― |
Verbesserungen und Ergänzungen ausgewählter IFRS 2011-2013 |
| ― |
Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" |
| ― |
IFRIC 21 "Abgaben". |
Die Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist für das Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend. SYGNIS hat die entsprechenden Verlautbarungen auch nicht freiwillig frühzeitig angewendet. Die verpflichtende Anwendung bezieht sich jeweils auf Geschäftsjahre, die an oder nach dem genannten Datum beginnen:
| Verpflichtende Anwendung für SYGNIS ab | |
| Verbesserungen und Ergänzungen ausgewählter IFRS 2012-2014 | 01.01.2016 |
| Änderungen der Standards | |
| IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" | 01.01.2016 |
| IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" | 01.01.2017* |
| IAS 12 "Ertragsteuern" | 01.01.2017* |
| IAS 16 "Sachanlagen" | 01.01.2016 |
| IAS 27 "Einzelabschlüsse" 01.01.2016 | 01.01.2016 |
| IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" | 01.01.2016* |
| IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" 01.01.2016 | 01.01.2016 |
| IAS 41 "Landwirtschaft" 01.01.2016 | 01.01.2016 |
| IFRS 10 "Konzernabschlüsse" 01.01.2016* | 01.01.2016* |
| IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen" 01.01.2016 | 01.01.2016 |
| IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen" 01.01.2016* | 01.01.2016* |
| Neue Standards | |
| IFRS 9 "Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung" | 01.01.2018* |
| IFRS 14 "Regulatorische Abgrenzungsposten" 01.01.2016* | 01.01.2016* |
| IFRS 15 "Umsatzrealisierung" 01.01.2018* | 01.01.2018* |
| IFRS 16 "Leasingverhältnisse": | 01.01.2019* |
Die Änderungen der IFRS 10 und IAS 28 haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss von SYGNIS.
Nach den Änderungen des IAS 7 hat ein Unternehmen Angaben über die Änderungen von Finanzverbindlichkeiten zumachen, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. Dazugehörige finanzielle Vermögenswerte sind ebenfalls in die Angaben einzubeziehen. Das IASB schlägt vor, die Angaben in Form einer Überleitungsrechnung oderanderen Darstellungen anzugeben. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nachdem 1. Januar 2017 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. SYGNIS prüft die Auswirkungen des neuen Standards. Nach derzeitiger Einschätzung werden sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten für Leasingverhältnisse. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt zwölf Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Der neue Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird. SYGNIS prüft die Auswirkungen des neuen Standards. Eine Beschreibung der weiteren neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen und deren mögliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von SYGNIS ist bereits im Vorjahresabschluss erfolgt. Nach derzeitiger Einschätzung werden sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die erstmaligen Ansätze von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Das Geschäftsjahr der Konzerngesellschaften endet am 31. Dezember. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Verrechnungskonten und Geschäftsvorfälle wurden bei der Konsolidierung eliminiert.
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Der beigefügte Konzernabschluss enthält die Abschlüsse der SYGNIS AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft hält jeweils 100% der Anteile an den Tochtergesellschaften:
SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, Heidelberg
SYGNIS Verwaltungs GmbH, Heidelberg
LION bioscience Inc., Needham, MA, USA
SYGNIS BIOTECH, S.L.U., Madrid, Spanien (nachfolgend als "SYGNIS Spanien" bezeichnet)
Am 30. November 2015 wurde die Amnestix Inc., Needham, MA, USA, auf die LION bioscience Inc., Needham, MA, USA, verschmolzen.
IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütung" verlangt die erfolgswirksame Erfassung von Transaktionen, bei denen der Konzern Vermögenswerte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Aktien oder Rechte an Aktien ("Erfüllung durch Eigenkapitalinstrumente") oder als Gegenleistung für andere Vermögenswerte, die wertmäßig einer bestimmten Anzahl von Aktien oder Rechten an Aktien entsprechen ("Erfüllung in bar"), erwirbt.
Die von SYGNIS an Mitarbeiter des Konzerns und an Vorstandsmitglieder ausgegebenen Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungsinstrumente mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitig als Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mit Hilfe eines Optionspreismodells (Binomialmodell). Weitere Erläuterungen zu den Aktienoptionen werden in Ziffer 10 dieser Erläuterungen zum Konzernabschluss gegeben.
Die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften der Gesellschaft wurden in ihrer funktionalen Währung erstellt, die der lokalen Währung entspricht. Die Bilanzkonten werden zu den am Ende des Berichtszeitraums gültigen Kursen in die Berichtswährung (Euro) umgerechnet, mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zu den am Stichtag einer Transaktion jeweils geltenden Kursen umgerechnet wurde. Die Erlös- und Aufwandskonten wurden zu den gewichteten Durchschnittskursen während des Geschäftsjahres umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Differenzen werden in einem gesonderten Posten innerhalb des Eigenkapitals erfasst (Erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals).
Im Geschäftsjahr 2015 wurden Kursverluste, die aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in fremder Währung resultieren, in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: Kursverluste von T€ 106) ergebniswirksam in dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen (Vorjahr: sonstige betriebliche Erträge)" erfasst. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2015 nicht realisierte Währungsgewinne auf Konzernebene von T€ 396 (Vorjahr: Währungsverluste T€ 329) erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten bzw. -forderungen, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst.
Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Fremdwährung haben sich wie folgt entwickelt:
| Kurs am Bilanzstichtag | Durchschnittskurs Geschäftsjahr | |||
| 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 | 2015 | 2014 | |
| US-Dollar | Gegenwert von 1 € 1,0887 | Gegenwert von 1 € 1,2155 | Gegenwert von 1 € 1,1095 | Gegenwert von 1 € 1,3290 |
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat die Unternehmensleitung folgende Ermessensentscheidungen, die die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, getroffen. Nicht berücksichtigt werden dabei solche Entscheidungen, die Schätzungen beinhalten.
Die Gesellschaft hat ermittelt, dass für alle im Rahmen von Operating-Lease-Verhältnissen gemieteten Gegenstände die verbundenen Risiken und Chancen dem Eigentümer rechtlich zuzurechnen sind.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Einschätzungen und Annahmen des Vorstands, die sich auf die ausgewiesene Höhe des Vermögens, der Verbindlichkeiten, der Erlöse und Aufwendungen im Konzernabschluss und den Ausweis der Haftungsverhältnisse, Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Die Gesellschaft überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der zugrundeliegenden, sogenannten Cash Generating Unit (CGU), der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss das Management die voraussichtlichen künftigen Cashflows der CGU schätzen, die Chancen auf erfolgreiche Entwicklung der zugrundeliegenden Projekte beurteilen und einen angemessenen Abzinsungssatz wählen. Für die Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte liegt ein Planungszeitraum von fünf Jahren zu Grunde. Dies entspricht dem Planungszeitraum des derzeitigen Business Plans. Aufgrund des langfristigen Planungshorizontes unterliegen die hiermit verbundenen Annahmen und Vorhersagen hohen Unsicherheiten insbesondere bezüglich der erfolgreichen Produktentwicklungen, dem Abschluss der geplanten Auslizenzierungen sowie der Erzielung der geschätzten Marktumsätze. Der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 5,9 Mio. € (31. Dezember 2014: 5,9 Mio. €) ist dem Konzern als eine CGU zugeordnet.
Die Gesellschaft hat bei der Bemessung der aktiven latenten Steuern auf vorhandene Verlustvorträge verschiedene Annahmen getroffen. Diese Annahmen beziehen sich insbesondere auf die Erzielung ausreichender künftiger positiver steuerlicher Ergebnisse. Aufgrund des langfristigen Planungshorizontes unterliegen die hiermit verbundenen Annahmen und Vorhersagen hohen Unsicherheiten. Die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge beliefen sich zum 31. Dezember 2015 auf T€ 402 (31. Dezember 2014: T€ 351) Insgesamt betrugen die aktiven latenten Steuern T€ 520. Sie wurden mit passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 100 (31. Dezember 2014: T€ 159) saldiert, sodass sich ein Bilanzansatz in Höhe von T€ 420 ergibt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - mit Ausnahme der Kosten der laufenden Instandhaltung - abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikationen dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Die Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände wie folgt:
| Büroeinrichtung und -ausstattung | 4 bis 10 Jahre |
| Laborgeräte und -ausstattung | 3 bis 10 Jahre |
Einbauten in Mieträume werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Miet- beziehungsweise Leasingdauer abgeschrieben.
Eine Sachanlage wird bei Abgang ausgebucht. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Unternehmensakquisitionen werden entsprechend IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" bilanziert. Dementsprechend werden die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Überschuss zwischen den Anschaffungskosten und dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.
Zum Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den CGUs zugeordnet, die von den Synergieeffekten profitieren. Eine CGU, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird,
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stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird, und |
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ist nicht größer als ein Segment, wie es nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" festgelegt ist. |
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der CGU, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der CGU (Gruppe von CGUs) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Wertaufholungen für Geschäfts- oder Firmenwerte dürfen bei geänderten Grundannahmen nicht vorgenommen werden.
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:
| Software-Lizenzen und sonstige Lizenzen | 3 bis 10 Jahre |
| Nutzungsrechte und Patente | 4 bis 20 Jahre |
Zudem werden sie auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung entsprechend IAS 8.32 ff. behandelt.
Immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung bereit stehen, werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich hinsichtlich einer Wertminderung überprüft.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis begründet, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Finanzierungsaufwendungen werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Im Konzern lagen zum Bilanzstichtag keine Finanzierungsleasingverträge vor. Die Aufwendungen aus Operating-Lease-Verhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses direkt als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. In den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird, sofern wesentlich, über die entsprechende zukünftige Belastung berichtet.
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gesamtergebnisrechnung bei den Aufwendungen des jeweiligen Funktionsbereiches und - sofern es sich um wesentliche Beträge handelt - in einem eigenen Posten im Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit erfasst.
An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen, es sei denn, dass der Vermögenswert zum Neubewertungsbetrag erfasst wird. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteigerung durch Neubewertung zu behandeln. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Im Geschäftsjahr 2015 lagen Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 0,1 Mio. € vor (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden den Kategorien "Kredite und Forderungen" (KuF), "Bis zur Endfälligkeit zu halten" (zEh), "Zur Veräußerung verfügbar" (zVv), bzw. "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (ebZ) zugeordnet. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Eigenkapitalverbriefende Wertpapiere, für die kein Markt- oder Börsenpreis an einem aktiven Markt existiert, und deren beizulegender Wert daher nur schwer bestimmbar ist, werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d.h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.
Forderungen (Kategorie KuF) sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind. Nach dem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste in einem separaten Posten des Eigenkapitals erfasst werden. Zu dem Zeitpunkt, an dem die Finanzinvestition ausgebucht wird oder an dem eine Wertminderung für die Finanzinvestition festgestellt wird, wird der zuvor im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden erst dann erfasst, wenn nach dem erstmaligen Ansatz ein oder mehrere Ereignisse eintreten (Schadensfall) und objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen und dieser Schadensfall eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des Vermögenswerts hat. Objektive Hinweise für eine Wertminderung bei fremdkapitalverbriefenden Wertpapieren sind z.B. der Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Unternehmensleitung die Absicht hat, sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Bilanzstichtag zu realisieren.
Alle Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert im Konzernabschluss ausgewiesen wird, sind in den folgenden Hierarchiestufen gemäß IFRS 13 eingeordnet:
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Stufe 1 : beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt werden. |
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Stufe 2: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf direkt oder indirekt beobachtbaren Marktdaten basieren. |
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Stufe 3 : beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. |
Bei Finanzinstrumenten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, wird anhand einer Neubeurteilung zum Ende des Geschäftsjahrs festgestellt, ob es zu Umgruppierungen zwischen den Hierarchiestufen gekommen ist. Bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumenten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundlage der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag herrschenden risiko- und laufzeitkongruenten Referenzzinssätze.
Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen, kurzfristigen Vermögenswerte sowie kurzfristigen Schulden entspricht wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Instrumente in etwa dem Zeitwert.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden entsprechen unter Zugrundelegung des Marktpreises in etwa dem Zeitwert (Stufe 1).
Die Vorräte entfielen auf Fertigerzeugnisse und Verbrauchsmaterialien. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten/Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Zum Bilanzstichtag erfolgte eine Inventur aller Bestände. Zum 31. Dezember 2015 waren T€ 34 als Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet in den Vorräten ausgewiesen und T€ 66 als Fertigerzeugnisse zu Herstellungskosten gemäß IAS 2.12 ff. angesetzt. Aus dem Verkauf der Fertigerzeugnisse in 2015 sind T€ 27 aufwandswirksam als Herstellungskosten vom Umsatz erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 14-60 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn ein objektiver substanzieller Hinweis vorliegt, dass die Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist, wobei der Betrag der Wertberichtigung hinreichend genau ermittelbar sein muss. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind.
Die zum 31. Dezember 2015 bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 206 (31. Dezember 2014: T€ 37) enthalten Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen in Höhe von T€ 15 (31. Dezember 2014: T€ 28). Ohne die Wertberichtigungen haben die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen folgende Altersstruktur zum 31. Dezember 2015: Keine Fälligkeit 89% (31. Dezember 2014: 50%), Fälligkeit zwischen 1 Tag und 30 Tagen 1% (31. Dezember 2014: 0%) und Fälligkeit seit mehr als 30 Tagen 10% (31. Dezember 2014: 50%).
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.
In Abhängigkeit der Mietdauer werden als Mietkautionen gehaltene Bankguthaben als sonstige langfristige Vermögenswerte bzw. innerhalb der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte als zweckgebundene Finanzmittel ausgewiesen, da diese für die betrieblichen Zwecke des Konzerns nicht zur Verfügung stehen.
Finanzielle Schulden werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Nach erstmaliger Erfassung werden finanzielle Schulden anschließend grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kurzfristige Schulden sind zu ihrem Rückzahlungswert passiviert.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.
Grundsätzlich werden Erträge realisiert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an die Gesellschaft fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zudem müssen die mit dem Eigentum an den verkauften Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sein.
Umsatzerlöse aus dem Verkauf eigener Produkte werden realisiert, wenn die Waren und Erzeugnisse geliefert und die mit dem Eigentum verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind.
Umsatzerlöse aus Lizenzgebühren (Caco2 Lizenzen) werden über die jeweilige Vertragslaufzeit abgegrenzt und linear erfasst. Sofern bei Lizenzverträgen eine andauernde Lizenzgewährung (perpetual licence) vereinbart wird, werden die Lizenzgebühren in der Periode erfasst, in der die Gebühren fällig sind und ein Zahlungseingang wahrscheinlich ist. Servicegebühren im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistung erbracht wird.
Umsatzerlöse aus der Überlassung von Rechten zur Vermarktung eigener Produkte (Lizenz- und Liefervereinbarung QualiPhi) werden in der Periode erfasst, in der die Lizenzzahlungen fällig sind und ein Zahlungseingang wahrscheinlich ist. Nicht erstattbare Einmalzahlungen werden bei Fälligkeit, und sofern ein Zahlungseingang wahrscheinlich ist, als Umsatz ausgewiesen.
Die Gesellschaft erhält staatliche Beihilfen und Zuschüsse aus diversen öffentlichen Förderprogrammen. Abhängig von der Struktur des jeweiligen Förderprogrammes entscheidet die Gesellschaft, ob diese Beihilfen und Zuschüsse als Umsatz ausgewiesen werden oder mit den daraus resultierenden Kosten verrechnet werden. Öffentliche Beihilfen und Zuschüsse für die direkt einem Programm zuordenbaren entstandenen Forschungs- und Entwicklungskosten werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. In den Geschäftsjahren 2015 und 2014 wurden T€ 87 bzw. T€ 82 mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet.
Forschungs- und Entwicklungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Die Summe der Forschungs- und Entwicklungskosten vor Verrechnung mit öffentlichen Beihilfen und Zuschüsse beliefen sich in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 auf T€ 1.876 bzw. T€ 1.495.
Ein aus der internen Entwicklung entstandener selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert wird dann, und nur dann, angesetzt, wenn alle nachfolgenden Nachweise gemäß IAS 38.57 "Immaterielle Vermögenswerte" erbracht wurden:
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Nachweis der technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird; |
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Nachweis der Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen; |
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Nachweis der Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; |
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Nachweis, wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; |
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Nachweis der Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können; |
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Demonstration der Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Aufwendungen verlässlich zu bewerten. |
Der bei der Aktivierung von Entwicklungskosten zunächst angesetzte Betrag ist die Summe der Kosten, die ab dem Zeitpunkt angefallen sind, zu dem der immaterielle Vermögenswert die vorgenannten Ansatzkriterien erstmals erfüllte. Wo kein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert angesetzt werden kann, werden die Entwicklungskosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Nach erstmaligem Ansatz werden aktivierte Entwicklungskosten wie eigenständig erworbene immaterielle Vermögenswerte auf Basis der Erstbewertung abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die angenommene Nutzungsdauer wird projektabhängig festgelegt und beläuft sich bei den derzeit aktivierten Vermögenswerten auf bis zu fünf Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen erfasst.
Latente Steueransprüche werden für abzugsfähige temporäre Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.
Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Das Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete Anzahl ausstehender Stammaktien. Weitere Einzelheiten bezüglich der Berechnung ausstehenden Stammaktien im Geschäftsjahr 2015 ergeben sich aus Textziffer 23. Die ausstehenden Aktienoptionen wurden bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie nicht berücksichtigt, da das Erfolgsziel (Kurssteigerung der SYGNIS Aktie um mindestens 50 %) zum Abschlussstichtag nicht erreicht ist. Daher entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Laborgeräte und -ausstattung | 245 | 140 |
| Büroeinrichtung und -ausstattung | 25 | 29 |
| Sonstige | - | - |
| 270 | 169 |
Die Abschreibungen auf Sachanlagen beliefen sich in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 auf T€ 50 bzw. T€ 57.
| In Tausend € |
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| Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenszusammenschluss | |
| Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts am 31. Dezember 2014 | 5.942 |
| Wertminderung Geschäftsjahr 2015 | - |
| Wertminderung kumuliert bis Geschäftsjahr 2015 | - |
| Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts am 31. Dezember 2015 | 5.942 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem umgekehrten Unternehmenserwerb der SYGNIS AG durch die SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, (nachfolgend auch "SYGNIS Spanien" bezeichnet) im Geschäftsjahr 2012. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist der SYGNIS Gruppe als Cash Generating Unit (CGU) zugeordnet. Die Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 wird bei Vorliegen von Anhaltspunkten, mindestens jedoch jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres durchgeführt.
Der erzielbare Betrag der CGU SYGNIS wurde auf der Grundlage des Nutzungswerts bestimmt. Zum 31. Dezember 2015 überstieg der erzielbare Betrag den Buchwert dieser CGU. Der erzielbare Betrag lag bei 12,5 Mio. €. Der CGU sind keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer zugeordnet. Die Berechnung des CGU-Zeitwerts basiert auf prognostizierten, abgezinsten Cashflows der dieser CGU zugeordneten Vermögenswerte. Diese Vermögenswerte betreffen insbesondere den mit Qiagen abgeschlossenen exklusiven Lizenzvertrag zur Vermarktung der DNA-Amplifizierungstechnologie (QualiPhi), die Schutzrechte auf dem Gebiet von Protein-Protein Interaktionen (DoubleSwitch), das Caco2-Lizenzgeschäft und der Verkauf eigner Produkte (True Prime und weitere Kits). Zur Bestimmung der erzielbaren Einnahmen liegen branchenübliche Marktpreisannahmen zugrunde. Diese Marktpreisannahmen ergeben unter Berücksichtigung entsprechender Erfolgswahrscheinlichkeiten und der noch anfallenden Aufwendungen einen Cashflow für die CGU. Das endgültige Ergebnis wird dann über den Planungszeitraum von fünf Jahren mit einem Zinssatz von 15% p.a. abgezinst. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen über den Zeitraum der Planungsperiode hinaus hat die Gesellschaft eine Wachstumsrate von 0% verwendet.
Sofern im Planungszeitraum die getroffenen Umsatzannahmen nicht oder nicht in der vorgesehenen Höhe anfallen, kann eine Wertberichtigung bis hin zur vollständigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts notwendig werden. Der Vorstand geht bei der Schätzung des Zeitwerts der CGU nicht von einer realistischen Möglichkeit aus, dass es zu einer Änderung einer wesentlichen Annahme kommt. Die Werthaltigkeitsprüfung wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres oder bei Vorliegen sogenannter "Triggering Events" durchgeführt. Zum 31. Dezember 2015 bzw. 31. Dezember 2014 liegen keine Hinweise auf eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts vor. Bei der Berechnung des Nutzungswerts wurden auch Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Weder eine Änderung des Zinssatzes um 5 Prozentpunkte noch ein Umsatzabschlag von 20-40 Prozentpunkten würden zu einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts führen. Die Gesellschaft überprüft die Angemessenheit seiner in der Sensitivitätsanalyse zu Grunde liegenden Annahmen im Hinblick auf Abweichungen des angenommenen Zinssatzes und der Umsatzerlöse einmal im Jahr, um die aktuellen Marktkonditionen bezüglich Zinssatz, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor und Kapitalstruktur wie auch der Steuerquote korrekt im Bewertungsmodel zu berücksichtigen. Daher erachtet die Gesellschaft einen angenommenen Anstieg des Zinssatzes von 5 Prozentpunkten beim derzeitigen Zinsänderungsrisiko für angemessen, anstatt wie in Vorjahren eine Änderung von 10 Prozentpunkten anzunehmen.
| In Tausend € |
Nutzungsdauer | 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Erworbene Schutz- und Lizenzrechte | 10 Jahre | 310 | 507 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 5 Jahre | 1.451 | 1.146 |
| Software-Lizenzen und sonstige Lizenzen | 3 bis 10 Jahre | 65 | 25 |
| 1.826 | 1.678 |
Die Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte beliefen sich in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 auf T€ 298 bzw. T€ 524. Diese Abschreibungen sind in den Aufwendungen für Forschung & Entwicklung sowie in den Aufwendungen für Verwaltung enthalten. Hierin sind neben planmäßigen Abschreibungen auch Wertminderungen in Höhe von T€ 128 (Vorjahr: T€ 283) enthalten. Wir verweisen auf die Ausführungen im weiteren Verlauf dieser Textziffer.
Die erworbenen Schutz- und Lizenzrechte stehen im Zusammenhang mit dem umgekehrten Unternehmenserwerb. Es handelt sich hierbei um den Wert der Vermarktungsmöglichkeiten von erworbenen Schutzrechten auf dem Gebiet von Protein-Protein Interaktionen ("DoubleSwitch") in Höhe von T€ 170 sowie die Lizenzrechte für die sogenannten Caco2-Zelllinien in Höhe von T€ 140.
Im Januar 2013 wurde für DoubleSwitch die Patenterteilung in den USA und in Europa bekanntgegeben. Auf Basis der noch bestehenden Patentlaufzeit von etwa zehn Jahren wird dieser Vermögenswert planmäßig abgeschrieben. DoubleSwitch bietet eine grundlegende Technologie zur Detektion von Protein-Protein Interaktionen, die eine neue Substanzscreening-Plattform zur Entwicklung neuartiger Wirkstoffe darstellen kann. Für die Ermittlung des Zeitwerts für die Vermarktungsmöglichkeiten für DoubleSwitch hat SYGNIS verschiedene Annahmen zu Grunde gelegt, insbesondere den geschätzten Marktumsatz zukünftiger Lizenzpartner. Auf der Grundlage der laufenden Verhandlungen hat SYGNIS diese Schätzungen überprüft und festgestellt, dass die derzeitigen Erwartungen geringer sind als ursprünglich angenommen. Daher wurde eine Wertminderung dieses Vermögenswerts in Höhe von T€ 128 im Geschäftsjahr 2015 (Vorjahr: T€ 283) realisiert.
Durch die Lizenzrechte Caco2 erzielt die Gesellschaft laufende Umsätze, die in den kommenden Geschäftsjahren mit etwa T€ 220 bis T€ 240 jährlich erwartet werden. Die Gesellschaft hält die Vermarktungsrechte von Caco2 für einen Zeitraum von zehn Jahren bis Anfang 2024. Die Abschreibung dieses Vermögenswerts erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt T€ 406 aktiviert (Vorjahr: T€ 486). Diese Kosten betreffen die folgenden Entwicklungsprojekte:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Phi 29 mutants | 5 | 133 |
| TruePrime Cell | 15 | 0 |
| TruePrime WGA | 23 | 0 |
| TruePrime RCA | 48 | 0 |
| RT-PCR | 36 | 0 |
| TruePrime WTA | 116 | 0 |
| TruePrime Cell-free DNA amplification | 85 | 0 |
| PrimPol | 0 | 289 |
| Reverse Transcriptase HIV | 78 | 64 |
| 406 | 486 |
Der zum 31. Dezember 2015 aktivierte Gesamtbetrag beläuft sich auf T€ 1.451 (31. Dezember 2014: T€ 1.146). Im Geschäftsjahr 2015 wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst.
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Umsatzsteuerforderung | 122 | 127 |
| Kautionen | 103 | 59 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 233 | 65 |
| Steuergutschriften für F&E 2013 (Spanien) | 114 | 0 |
| Übrige | 5 | 47 |
| 577 | 298 | |
| Davon finanzielle Vermögenswerte | 450 | 124 |
Die Rechnungsabgrenzungsposten haben sich um T€ 168 aufgrund von Abrenzungen von Kapitalerhöhungskosten erhöht. Weiterhin wurden die Steuergutschriften für 2013 aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien aus den aktiven latenten Steuern in die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert, da die Gesellschaft die Rückerstattung von den spanischen Steuerbehörden innerhalb eines Jahres geltend machen kann.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Bankguthaben und Kassenbestände | 4.557 | 3.706 |
| Tages- und Termingelder | 0 | 58 |
| 4.557 | 3.764 |
Die Veränderung ist in der "Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung" dargestellt.
Ziel des Eigenkapital-Managements (EK-Management) der Gesellschaft ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 25%. Als Maßnahmen des EK-Managements finden regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats statt.
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 € 16.457.486,00 (31. Dezember 2014: € 10.822.662,00) und entspricht dem gezeichneten Kapital der SYGNIS AG. Es ist eingeteilt in 16.457.486 Inhaberstammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00.
Im Dezember 2014 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von € 2.475.678,00 beschlossen, die am 11. Dezember 2014 durchgeführt wurde. Der Bezugspreis betrug € 4.951.356,00. Die Kapitalerhöhung wurde unter Verwendung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung wurde am 8. Januar 2015 in das Handelsregister eingetragen.
Zusätzlich hat die SYGNIS AG weiteres Kapital in zwei Kapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt € 46.594,00 ausgegeben, das am 2. April 2015 ins Handelsregister eingetragen worden ist. Der Gesamtbezugspreis betrug T€ 123. Diese beiden Kapitalerhöhungen wurden unter Verwendung des genehmigten Kapital durchgeführt und vollständig von der US-Investmentgesellschaft YA Global Master SPV LTD, Jersey City, USA, (YA Global) gezeichnet. Das gezeichnete Kapital wurde demnach auf € 13.344.934,00 erhöht.
Im Jahr 2015 hat die SYGNIS AG weiterhin mehrere Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage in Höhe von € 150.000,00 durchgeführt. Diese Kapitalerhöhungen waren in sechs Tranchen eingeteilt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte im November 2015. Das gezeichnete Kapital wurde entsprechend auf € 13.494.934,00 erhöht. Der Bezugspreis betrug insgesamt T€ 366.
Im Oktober und November 2015 wurden weitere Kapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt € 30.616,00 zu einem Bezugspreis von T€ 72 durchgeführt, welche am 1. Februar 2016 ins Handelsregister eingetragen wurden. Diese Kapitalerhöhungen wurden auch unter Verwendung des genehmigten Kapital durchgeführt und vollständig von der US-Investmentgesellschaft YA Global Master SPV LTD, Jersey City, USA, (YA Global) gezeichnet.
Im Dezember 2015 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage in Höhe von € 2.962.552,00 beschlossen, die am 10. Dezember 2015 durchgeführt wurde. Der Bezugspreis betrug € 5.628.848,80. Die Kapitalerhöhung wurde unter Verwendung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft durchgeführt. Diese Kapitalerhöhung wurde am 16. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen. Daher ist das gezeichnete Kapital auf € 16.457.486,00 angestiegen.
Darüber hinaus hat der Hauptgesellschafter, die Genetrix S.L., Madrid, Spanien, ebenfalls eine Kapitalerhöhung in Form einer Sacheinlage erbracht und 315.789 neue Aktien gezeichnet. Die Eintragung der Sacheinlage in das Handelsregister wurde am 17. März 2016 nach dem Ende der Berichtsperiode vollzogen.
Der Vorstand ist von der Hauptversammlung der SYGNIS AG am 8. Juli 2015 ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das verbliebene bisherige genehmigte Kapital aufzuheben und mit Zustimmung des Aufsichtsrats sowie entsprechender Satzungsänderung ein neues genehmigtes Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu schaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft kann bis einschließlich 7. Juli 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu €6.672.467,00 erhöhen werden (genehmigtes Kapital 2015). Hiervon hat der Vorstand in 2015 einen Betrag von € 3.112.552,00 ausgenutzt. Damit verbleibt zum 31. Dezember 2015 ein genehmigtes Kapital in Höhe von € 3.559.915,00 (31. Dezember 2014: € 5.222.679,00).
Das Grundkapital der SYGNIS AG ist um bis zu € 533.333 durch Ausgabe von bis zu Stück 533.333 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche von der Gesellschaft bis zum 26. November 2010 begeben werden konnten.
Das Grundkapital der SYGNIS AG ist um bis zu € 600.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 600.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche von der Gesellschaft bis zum 25. November 2011 begeben werden konnten.
Die Hauptversammlung der SYGNIS AG vom 25. November 2012 hat das Grundkapital der SYGNIS AG um bis zu € 500.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Inhabern von Aktienoptionen, welche von der Gesellschaft bis zum 24. November 2016 begeben werden können.
Die Hauptversammlung der SYGNIS AG vom 25. November 2012 hat darüber hinaus eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu € 6.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien (bedingtes Kapital V) beschlossen. Das bedingtes Kapital V dient zur Bedienung eines oder mehrerer Programme zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen.
Im Dezember 2014 wurden neue Aktien in Höhe von € 2.475.678,00 ausgegeben und im Januar 2015 im Handelsregister eingetragen. Daher wurde der Nominalwert von der Kapitalrücklage in das gezeichnete Kapital übertragen. Darüber hinaus hat SYGNIS weiteres Kapital in Höhe von € 46.594,00 gezeichnet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. April 2015 und es erfolgte ebenfalls die Übertragung von der Kapitalrücklage in das gezeichnete Kapital.
Im Rahmen der Kapitalerhöhungen in 2015 wurden neue Aktien mit einem Nominalbetrag von € 150.000,00 zu einem Bezugspreis von € 366.456,12 gegen Bareinlagen ausgegeben. Außerdem wurden im Oktober und November 2015 weitere neue Aktien mit einem Nominalwert von € 30.616,00 ausgegeben, aber erst im Februar 2016 ins Handelsregister eingetragen und somit in der Kapitalrücklage ausgewiesen.
Des weiteren wurden neue Aktien in Höhe von € 2.962.552,00 ausgegeben und im Dezember 2015 im Handelsregister eingetragen. Der Bezugspreis betrug € 5.628.848,80. Daher wurden € 2.666.296,80 in der Kapitalrücklage ausgewiesen.
Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung hat der Hauptgesellschafter Genetrix S.L., Madrid, Spanien, eine Sacheinlage geleistet und 315.789 neue Aktien gezeichnet. Der Bezugspreis betrug € 599,999,10 und die Eintragung der Sacheinlage in das Handelsregister wurde am 17. März 2016 nach dem Ende der Berichtsperiode vollzogen. Daher wurde der Nominalwert ebenfalls in der Kapitalrücklage ausgewiesen.
Insgesamt wurde ein den Nominalwert der Kapitalerhöhungen übersteigender Betrag in Höhe von € 3.208.344,38 in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Gesellschaft hat Aufwendungen für die Kapitalerhöhungen in Höhe von T€ 981 (Vorjahr: T€ 491) von der Kapitalrücklage abgezogen.
Die SYGNIS AG hat vor dem umgekehrten Unternehmenserwerb im Geschäftsjahr 2012 drei Aktienoptionsprogramme für den Vorstand und Mitarbeiter aufgelegt. Auf dieser Basis wurden in der Vergangenheit Aktienoptionen an den Vorstand und Mitarbeiter ausgegeben. Seit dem Zeitpunkt des umgekehrten Unternehmenserwerbs wurden keine weiteren Aktienoptionen gewährt. Die folgenden Darstellungen führen insoweit die bisherigen Informationen zu den Aktienoptionen aus dem Konzernabschluss der SYGNIS AG zum 31. März 2012 bis zum 31. Dezember 2015 fort.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2008 konnten maximal 600.000 Aktienoptionen ausgegeben werden. Zur Sicherung und Bedienung der Aktienoptionen dient das bedingte Kapital III mit einem Betrag von € 600.000. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014 konnten keine Aktienoptionen mehr aus diesem Aktienoptionsprogramm ausgegeben werden. Zum 31. Dezember 2014 waren insgesamt 10,959 Aktienoptionen ausstehend und gültig. Sämtliche bislang ausstehenden Aktienoptionen sind ohne Ausübung zum 31. Dezember 2014 verfallen.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 können maximal 500.000 Aktienoptionen bis zum 24. November 2016 ausgegeben werden. Zur Sicherung und Bedienung der Aktienoptionen dient ein bedingtes Kapital IV in Höhe von € 500.000. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 wurden keine Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2011 ausgegeben. Zum 31. Dezember 2015 sind insgesamt 6,000 Aktienoptionen ausstehend und gültig. Vom Gesamtbestand der Aktienoptionen aus diesem Optionsplan waren zum 31. Dezember 2015 noch keine Optionen ausübbar. Mit Ausnahme der Laufzeit und der Wartefrist ist die Ausgestaltung des Aktienoptionsprogramms 2011 identisch mit dem Aktienoptionsprogramm 2008.
Gemäß den Bedingungen der Aktienoptionspläne berechtigt jede Option den Inhaber bis zum 31. Dezember 2020 (Aktienoptionsprogramm 2011) zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stammaktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Die Gesellschaft hat das Recht, an Stelle der Gewährung von Aktien dem Bezugsberechtigten zur Abgeltung seiner Ansprüche einen Barausgleich zu leisten.
Der Ausübungspreis ermittelt sich gemäß dem näher definierten Durchschnittspreis der SYGNIS Aktien während der letzten 30 Börsentage vor dem Ausgabetag der Optionsrechte. Die Optionen des Aktienoptionsprogramms 2011 sind nach einer Wartezeit (Sperrfrist) von vier Jahren ausübbar.
Die Ausübung der Optionen ist innerhalb bestimmter Zeiträume nicht möglich (z. B. während der Aufstellung und bis zur Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft). Neben dem Ablauf der Sperrfrist ist für die Ausübung einer Aktienoption Voraussetzung, dass sich der Kurs der SYGNIS Aktie in der Zeit zwischen dem Ausgabetag des jeweiligen Optionsrechts und der zulässigen Ausübung des Optionsrechts um mindestens 50 % erhöht hat.
Nach der Kapitalherabsetzung, die Ende 2012 für das gezeichnete Kapital der SYGNIS AG im Verhältnis 8:1 durchgeführt wurde, haben sich die Ausübungspreise und die Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen aller Aktienoptionsprogramme geändert. Entsprechend der Laufzeiten und Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2011, wurde die Anzahl der ausstehenden Aktienoptionen auf ein Achtel reduziert, während sich der Ausübungspreis verachtfacht hat. In den nachfolgenden Informationen ist diese Anpassung berücksichtigt.
Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Ausübung der Aktienoptionen zu rechnen ist.
Die Gewährung der Aktienoptionen wird entsprechend den Regelungen des IFRS 2 bilanziert. Der Zeitwert der ausgegebenen Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Gewährung wurde mit Hilfe eines Binomialmodells ermittelt und wird über die Wartezeit von vier Jahren erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Im vorliegenden Konzernabschluss wurde ein Personalaufwand in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 13) erfasst. Die Kapitalrücklage blieb entsprechend unberührt.
Die passiven latenten Steuern wurden ausschließlich für den Ansatz einzeln identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem umgekehrten Unternehmenserwerb der SYGNIS AG durch SYGNIS Spanien gebildet.
Der Rückgang der passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 59 resultiert aus den Abschreibungen und Wertminderungen und der korrespondierenden Verminderung der Buchwerte dieser immateriellen Vermögenswerte. Der verbleibende Betrag in Höhe von T€ 100 wurde mit den aktiven latenten Steuern verrechnet.
Die langfristigen finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Förderkredite (soft loans) | ||
| INNPACTO Programm | 1.115 | 1.259 |
| Madrid Network Programm | 448 | 487 |
| ENISA Programm | 300 | 234 |
| CDTI Programm | 51 | 51 |
| 1.913 | 2,031 | |
| Darlehen Genetrix S.L., Madrid, Spanien (vormals: Genetrix A.B., Uppsala, Schweden)/ dievini HoppBiotech holding GmbH & Co. KG, Walldorf | 0 | 859 |
| 1.913 | 2,890 |
Die kurzfristigen finanziellen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Förderkredite (soft loans) | ||
| INNPACTO Programm | 143 | 0 |
| Madrid Network Programm | 57 | 0 |
| Übrige | 4 | 0 |
| 204 | 0 |
Die Gesellschaft erhält im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten am Standort Madrid Förderkredite spanischer öffentlicher Einrichtungen. Der Förderkredit im Rahmen des INNPACTO Programms hat eine Laufzeit von 11 Jahren und ist unverzinslich. Die Gesellschaft hat die erhaltenen Zahlungen von insgesamt T€ 1.637 unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet und zum 31. Dezember 2015 zu fortgeführten Anschaffungskosten von T€ 1.258 angesetzt (31. Dezember 2014: T€ 1.259).
Der Förderkredit im Rahmen des Madrid Network Programms hat eine Laufzeit von 13 Jahren und ist unverzinslich. Die Gesellschaft hat die erhaltenen Zahlungen von insgesamt T€ 625 unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet und zum 31. Dezember 2015 zu fortgeführten Anschaffungskosten von T€ 505 angesetzt (31. Dezember 2014: T€ 487).
Das Unternehmen verfügte seit 2013 über ein Darlehen der Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormaliger Darlehensgeber war die Genetrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden) und einem der Hauptgesellschafter, der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, über einen Gesamtbetrag von T€ 713. Die Genetrix S.L., Madrid Spanien, hatte sich mit einem Betrag von T€ 600 und die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG mit einem Betrag von T€ 113 beteiligt. Das Darlehen war Ende 2015 zur Rückzahlung fällig. Das Darlehen gegenüber der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, betrug inklusive aufgelaufener Zinsen T€ 150 und wurde am 31. Dezember 2015 von der Gesellschaft zurückgezahlt. Der Nominalbetrag des Darlehens der Genetrix S.L., Madrid, Spanien, in Höhe von T€ 600 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Wege der Sacheinlage im Dez ember 2015 in Eigenkapital umgewandelt. Die bis zur Wandlung aufgelaufenen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 195 wurden vollständig am 31. Dezember 2015 an die Genetrix S.L., Madrid, Spanien, zurückgezahlt.
Die sonstigen kurzfristigen Schulden setzen sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Förderdarlehen | 200 | 107 |
| Bonus | 177 | 182 |
| Aufsichtsratsvergütung | 173 | 160 |
| Rechts- und Beratungsleistungen | 129 | 27 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 112 | 139 |
| Steuerzahlungen | 99 | 82 |
| Jahresabschlussprüfung | 90 | 77 |
| Geschäftsbericht und Hauptversammlung | 75 | 90 |
| Ausstehende Rechnungen | 63 | 0 |
| Sonstige Personalkosten | 16 | 21 |
| Darlehen Genetrix S.L., Madrid/Spanien | 0 | 30 |
| Übrige | 47 | 74 |
| 1.181 | 989 | |
| Davon finanzielle Schulden | 1.181 | 989 |
Nach ihrer Herkunft gliedern sich die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wie folgt:
| In Tausend € |
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 | Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2014 |
| Laufendes Steuerergebnis | 0 | 12 |
| Latentes Steuerergebnis | (29) | 123 |
| (29) | 135 |
Der theoretische Steueraufwand auf Basis des Fehlbetrages vor Steuern in Höhe von T€ 4.040 (Vorjahr: Fehlbetrag von T€ 3.345) und des durchschnittlichen Steuersatzes von 30% (Vorjahr: 30%) wird auf den tatsächlichen Steueraufwand wie folgt übergeleitet:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Fehlbetrag vor Steuern | (4.040) | (3.345) |
| Theoretischer Steueraufwand | (1.212) | (1.004) |
| Ausländische Steuern | 0 | 12 |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 28 | 32 |
| Veränderung latente Steuern | (34) | 252 |
| Verluste ohne Bildung latenter Steuern | 1.217 | 869 |
| Nutzung nicht aktivierter Verlustvorträge | (14) | (9) |
| Sonstige Effekte | (14) | (17) |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (29) | 135 |
Aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert und dem steuerlichen Wertansatz von Vermögenswerten und Schulden sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 100 (im Vorjahr: T€ 159) beziehen sich auf die immateriellen Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokation im Geschäftsjahr 2012 (Umgekehrter Unternehmenserwerb) identifiziert wurden. Sie wurden mit den aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 520 verrechnet.
| In Tausend € | 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sonstige kurz- und langfristige Schulden | 19 | 123 |
| Vorräte | 7 | 13 |
| Ungenutzte Verlustvorträge | 402 | 351 |
| F&E Steuervorteil 2015 (Spanien) | 90 | 287 |
| Aktive latente Steuern, netto | 520 | 774 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 100 | 159 |
| 100 | 159 |
Die Gesellschaft bilanziert aktive latente Steuern soweit eine Realisierung dieser Steuervorteile in künftigen Perioden wahrscheinlich ist. Ein Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt dann, soweit eine Realisierung der erwarteten Vorteile aus der latenten Steuer nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2015 betrugen die auf Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern T€ 402, die mit passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 100 verrechnet wurden. Zum 31. Dezember 2014 betrugen die auf Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern T€ 351, während darüber hinaus aktive latente Steuern aufgrund von zu erwartenden Steuergutschriften aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien der Jahre 2013 und 2014 in Höhe von T€ 287 angesetzt wurden. Auf Basis der Unternehmensplanung dieser Einheit für die kommenden drei Jahre wird die Nutzung durch ausreichende steuerliche Gewinne erwartet. Die dabei vorgenommene Einschätzung kann im Zeitablauf Änderungen unterliegen, die in Folgeperioden zu einer Erhöhung oder Auflösung der Wertberichtigung führen können. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 90 aufgrund von zu erwartenden Steuergutschriften aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien für das Jahr 2015 angesetzt. Aufgrund des derzeitigen Standes des bei den spanischen Finanzbehörden anhängigen Erstattungsverfahrens wurden die Steuergutschriften aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien für die Jahre 2013 und 2014 per 31. Dezember 2015 in Höhe von T€ 114 (für Steuergutschriften aus 2013) aus den aktiven latenten Steuern in die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert, da die Gesellschaft die Rückerstattung von den spanischen Finanzbehörden innerhalb eines Jahres geltend machen kann. Der Anspruch auf Rückerstattung für das Jahr 2014 wurde in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten mit T€ 117 zum 31. Dezember 2015 ausgewiesen.
Die steuerlichen Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beliefen sich per 31. Dezember 2015 auf ca. 84,1 Mio. € (31. Dezember 2014: 74,6 Mio. €). Die Verlustvorträge entfallen mit rund 69,5 Mio. € auf die US-amerikanische Tochtergesellschaft LION bioscience Inc., Needham/MA, USA, der Restbetrag entfällt auf Deutschland (9,1 Mio. €) bzw. auf die spanische Tochtergesellschaft (5,5 Mio. €). In Deutschland können Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen werden. Verlustvorträge unterliegen nach den Steuervorschriften in Deutschland seit 2004 für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einer Mindestbesteuerung. Demnach ist der je Veranlagungszeitraum anrechenbare Verlustabzug auf 1 Mio. € zuzüglich 60% des diesen Sockelbetrag übersteigenden steuerpflichtigen Einkommens begrenzt. Nach US-amerikanischem Steuerrecht ist der Vortrag grundsätzlich auf einen Zeitraum von 20 Jahren bzw. 15 Jahren (für Verluste vor August 1997) begrenzt. Die Verlustvorträge in Spanien können seit 2015 zeitlich unbegrenzt vorgetragen und genutzt werden, wobei die Höhe der jährlich nutzbaren Verlustvorträge einer der deutschen Regelung vergleichbaren Mindestbesteuerung unterliegt. Demnach ist der je Veranlagungszeitraum anrechenbare Verlustabzug auf 1 Mio. € zuzüglich 60% (ab 2017 erhöht sich der Prozentsatz auf 70%) des diesen Sockelbetrag übersteigenden steuerpflichtigen Einkommens begrenzt.
Die verbliebenen Verfallsfristen der steuerlichen Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Verfall innerhalb von 1 - 5 Jahren | 41.690 | - |
| Verfall innerhalb von 6 - 10 Jahren | 27.316 | 58.217 |
| Verfall innerhalb von 11 - 15 Jahren | 471 | 6.113 |
| Verfall innerhalb von 16 - 20 Jahren | 17 | 5.146 |
| Unbegrenzte Nutzbarkeit der nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge | 14.570 | 5.109 |
| Gesamt | 84.064 | 74.585 |
Der Anstieg der Verlustvorträge insgesamt im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Währungseffekten, den laufenden Verlusten des Jahres 2015 und gegenläufig aus dem Wegfall eines Teils der Verlustvorträge in den USA aus der Verschmelzung der Amnestix Inc., Needham/MA, USA, auf die LION bioscience Inc., Needham/MA, USA, per 30. November 2015.
Bei den Verlustvorträgen in Deutschland ist berücksichtigt, dass die vor dem 4. Dezember 2012 entstandenen Verlustvorträge aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung und der erfolgten Anteilsübertragungen auf Ebene der SYGNIS AG im Geschäftsjahr 2012 und den Vorjahren nach der derzeitigen Rechtslage nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Verlustvorträge sind nicht in der oben dargestellten Übersicht enthalten.
Einbehaltenes ausschüttbares Kapital bei ausländischen Tochterunternehmen besteht am Bilanzstichtag nicht. Demnach sind auf einbehaltenes ausschüttbares Kapital bei ausländischen Tochterunternehmen keine passiven latenten Steuern berechnet worden (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Die Umsatzerlöse in 2015 betrugen insgesamt T€ 555 (Vorjahr: T€ 392). Hieraus resultieren T€ 252 (Vorjahr: T€ 301) aus der Vermarktung der Caco-2 Lizenzrechte in den USA, welche der LION bioscience Inc. zuzuordnen sind.
Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In Tausend € |
2015 | 2014 |
| Löhne und Gehälter | 1.343 | 1.390 |
| Sozialaufwendungen | 220 | 218 |
| Personalaufwand aus Aktienoptionen | 0 | 13 |
| Sonstige Personalaufwendungen | 42 | 34 |
| Personalaufwendungen gesamt | 1.605 | 1.655 |
Die zum 31. Dezember 2015 bzw. 2014 vorhandenen Mitarbeiter sind den folgenden Bereichen zugeordnet:
| 2015 | 2014 | |
| Forschung und Entwicklung | 13 | 14 |
| Vertrieb und Verwaltung | 8 | 6 |
| Gesamt | 21 | 20 |
Vollzeitstellen, inkl. Vorstand, wurden auf volle FTE (full time equivalent) gerundet. Sämtliche Mitarbeiter sind an den Standorten in Heidelberg und in Madrid tätig. Die Mitarbeiteranzahl beinhaltet auch 3 Mitarbeiter, die sich derzeit in Elternzeit befinden.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 21 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 25).
Aus der nachfolgenden Tabelle sind, ausgehend von den relevanten Bilanzposten, die Zusammenhänge zwischen den Kategorien nach IAS 39, der Klassifikation nach IFRS 7 und den Wertansätzen der Finanzinstrumente ersichtlich. Die Finanzinstrumente entsprechen der Hierarchiestufe 1 nach IFRS 13.
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 | |||
| Bewertungskategorie nach IAS 39 | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Beizulegender Zeitwert | |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel | |||||
| äquivalente | 4.557 | 4.557 | 3.764 | 3.764 | |
| davon Bankguthaben und Kassenbestände | (1) | 4.557 | 4.557 | 3.764 | 3.764 |
| Finanzinvestitionen | (2) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon kurzfristig | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (1) | 206 | 206 | 37 | 37 |
| Sonstige Vermögenswerte | (1) | 713 | 713 | 139 | 139 |
| davon kurzfristig | 577 | 577 | 124 | 124 | |
| davon langfristig | 136 | 136 | 15 | 15 | |
| Summe | 5.476 | 5.476 | 3.940 | 3.940 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Finanzielle Schulden | (3) | 2.117 | 2.117 | 2.890 | 2.890 |
| davon kurzfristig | 204 | 204 | 0 | 0 | |
| davon langfristig | 1.913 | 1.913 | 2.890 | 2.890 | |
| Schulden aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 322 | 322 | 316 | 316 |
| Sonstige Schulden | (3) | 1.181 | 1.181 | 989 | 989 |
| davon kurzfristig | 1.181 | 1.181 | 989 | 989 | |
| davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 3.620 | 3.620 | 4.195 | 4.195 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 | |||||
| (1) Kredite und Forderungen | 5.476 | 5.476 | 3.940 | 3.940 | |
| (2) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| (3) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten | 3.620 | 3.620 | 4.195 | 4.195 | |
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente entsprechen der Stufe 1 gemäß IFRS 13. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte, Schulden aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Der Zeitwert der langfristigen finanziellen Schulden im Vorjahr beruht auf den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Zinssätzen für Fremdkapitalaufnahmen mit dem gleichen Fälligkeits- und Bonitätsprofil und entspricht nahezu dem Buchwert.
Die Nettoergebnisse sowie die direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisse nach Bewertungskategorien zeigt die folgende Übersicht:
| In Tausend € |
Nettoergebnis Geschäftsjahr | Direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis Geschäftsjahr | ||
| Bewertungskategorie nach IAS 39 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 |
| Kredite und Forderungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten | (382) | (146) | 0 | 0 |
| (382) | (146) | 0 | 0 | |
Das Nettoergebnis nach Bewertungskategorien wird wie folgt ermittelt:
| In Tausend € | Nettoergebnis Geschäftsjahr | |
| Bewertungskategorie nach IAS 39 | 2015 | 2014 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | ||
| Veräußerungsgewinn (-verlust) Verkauf fremdkapitalverbriefende Wertpapiere | 0 | 0 |
| 0 | 0 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten | ||
| Bewertung Förderkredite zu fortgeführten Anschaffungskosten | (382) | (146) |
| (382) | (146) | |
Die Gesellschaft hat gegenüber ihren ausländischen Tochtergesellschaften Forderungen und Verbindlichkeiten in Euro und US-Dollar, die im Wesentlichen langfristigen Charakter haben. Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in US-Dollar werden erfolgsneutral direkt im Eigenkapital erfasst. Im Berichtsjahr wurden keine finanziellen Vermögenswerte übertragen.
Die Geschäftstätigkeit von SYGNIS konzentrierte sich im Geschäftsjahr auf die Entwicklung und Vermarktung neuartiger molekularbiologischer Technologien, z.B. auf dem Gebiet der DNA-Amplifizierung und -Sequenzierung. Diesen Entwicklungstätigkeiten stehen erst geringe Lizenzumsätze gegenüber. Die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit erfolgt dabei zu großem Teil durch Eigenkapital, öffentliche Förderkredite und Gesellschafterdarlehen bzw. Investorendarlehen.
Die Möglichkeit, in Zukunft weiteres Eigenkapital einzuwerben oder weitere Lizenzumsätze zu generieren, hängt maßgeblich von dem positiven Fortschritt der Projektentwicklungen und der Möglichkeit ab, die Vermarktung neuer Projekte realisieren zu können. Die Kapitalstruktur des Konzerns spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Das Management konzentriert sich daher auf die Steuerung und Überwachung der einzelnen Entwicklungsprojekte, die Liquiditätsausstattung und die Sicherung des künftigen Liquiditätsbedarfs. Neben der absoluten Höhe des Bestands an liquiden Mitteln wird insbesondere der Liquiditätsdeckungsgrad, der Anteil flüssiger Mittel an der Bilanzsumme, durch den Vorstand überwacht. Dieser betrug zum 31. Dezember 2015 32 % und 30 % zum 31. Dezember 2014.
Im Rahmen des vom Vorstand eingerichteten Risikomanagementsystems werden die Finanz- und Unternehmensrisiken wirksam überwacht und kommuniziert. Dabei werden die Risiken von den Risikoverantwortlichen an den Risikomanager berichtet, der nach deren Auswertung einen regelmäßigen aggregierten Risikobericht an den Vorstand erstattet. Nachfolgend werden die Finanzrisiken des Konzerns beschrieben.
Schwankungen der Marktzinssätze wirken sich insbesondere auf die Cashflows von variabel verzinslichen Vermögenswerten und Schulden aus. Das Management hat bewusst auf den Abschluss von Geschäften zur Sicherung zinsabhängiger Cash-flows verzichtet, da bei der Anlage der liquiden Mittel die kurzfristige Verfügbarkeit zur Finanzierung der operativen Tätigkeit im Vordergrund steht.
Die Gesellschaft hat die zum Bilanzstichtag verfügbare Liquidität ausschließlich auf laufenden Bankkonten bzw. kurzfristigen Einlagen mit täglicher Verfügbarkeit angelegt. Dem entsprechend besteht derzeit kein wesentliches Risiko aus Zinsschwankungen bei der Wiederanlage fälliger Gelder. Das primäre Ziel der Geldanlageaktivitäten von SYGNIS ist der Erhalt der angelegten Mittel.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird in Euro erstellt. Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen Währung bestehen beziehungsweise bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden. Die Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft in fremder Währung betreffen insbesondere solche in US-Dollar und resultieren unter anderem aus den Geschäftsaktivitäten der LION bioscience, Inc. Die Gesellschaft prüft im Jahresverlauf die Notwendigkeit von Kurssicherungsgeschäften zur Minimierung des Währungsrisikos. Da die Vermögenswerte in US-Dollar nicht wesentlich für den Konzern sind, besteht nach Einschätzung der Gesellschaft kein wesentliches Währungsrisiko.
Finanzinstrumente, die für die Gesellschaft möglicherweise eine Konzentration des Bonitäts- oder Ausfallrisikos bewirken können, sind hauptsächlich Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Gesellschaft lauten vorwiegend auf Euro und sind überwiegend kapitalgeschützt. Das maximale Ausfallrisiko der Finanzinstrumente entspricht dem ausgewiesenen Buchwert dieser Instrumente.
Die Gesellschaft hat nur in geringem Umfang Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Soweit notwendig sind Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen gebildet.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Dieses Risiko kann auch daraus resultieren, dass finanzielle Vermögenswerte nicht zeitnah zu einem angemessenen Preis veräußert werden können.
Bei Neuanlagen versucht die Gesellschaft, sowohl ihre Liquidität, als auch die Sicherheit des angelegten Kapitals sicherzustellen.
SYGNIS fokussiert sich auf die Forschung, Entwicklung und Vermarktung neuer Tools für die DNA-Amplifizierung und -Sequenzierung. Im Geschäftsjahr 2015 standen nach den Produkteinführungen der ersten drei Kits aus der True Prime™ Serie sowie der ersten drei Kits aus der SunScript™ Serie die Intensivierung der Verhandlungen mit weiteren Distributoren und der Abschluss konkreter Distributionsvereinbarungen zur Umsetzung der Produktverkaufsstrategie im Vordergrund. Bisher konnten weltweit u.a. nicht-exklusive Vertriebsvereinbarungen in verschiedenen Ländern wie Deutschland, Schweiz, Frankreich, Belgien, Spanien, Großbritannien und Irland sowie USA, Kanada, China, Japan, Taiwan und Australien abgeschlossen werden. Weiterhin befindet sich die Gesellschaft in Gesprächen über die Auslizenzierung von Produkten in Form von nicht-exklusiven Vereinbarungen.
Neben dem Vertrieb der eigenen Kits über regionale und internationale Distributoren, die auf die Vermarktung molekularbiologischer Produkte für Gensequenzierung und die sog. Next Generation Sequencing (NGS) spezialisiert sind, verkauft die Gesellschaft in 2015 auch alle eigenen Kits direkt über den SYGNIS Onlineshop. Die Hauptkunden sind führende Forschungszentren, akademische Institutionen, an Regierungsbehörden angeschlossene Labore, Krankenhäuser und Referenzlabore sowie pharmazeutische, biotechnologische sowie kommerzielle Genomik- und Molekulardiagnostikunternehmen.
Der Businessplan der SYGNIS Gruppe umfasst Produkte auf dem Gebiet des sogenannten Next Generation Sequencing wie TruePrime™, SunScriptTM und SensiPhiTM (lizensiert an Quiagen), Lizenzen für die Caco-2 Zellinie (hauptsächlich in der pharmazeutischen Industrie benutzt für pharmakokinetische Untersuchungen) und darüber hinaus hat die Gesellschaft ihre DoubleSwitch Protein-Protein Interaktionsdetektionstechnologie an zwei Firmen verkauft bzw. auslizensiert.
Der Businessplan der Gesellschaft beinhaltet entsprechende Einnahmen durch den Verkauf eigener Produkte sowie in Form von Einmalzahlungen und aus Umsatzlizenzen. Seit der Markteinführung der Kits ist die Gesellschaft nicht mehr nur von zukünftigen Lizenzpartnern abhängig. Dennoch sind die getroffenen Annahmen mit Unsicherheiten behaftet und die tatsächlich erzielten Einnahmen können von den Planungen abweichen.
Die Liquidität der SYGNIS Gruppe hat sich zum 31. Dezember 2015 mit 4,6 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert, da die Gesellschaft im Dezember 2015 eine weitere Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von über 5,6 Mio. € erfolgreich abgeschlossen hat. Der künftige Liquiditätsbedarf wird durch eine langfristige, auf dem Businessplan aufbauende Finanzplanung sowie eine Liquiditätsvorschau ermittelt. Basierend auf den derzeit vorhandenen Finanzmitteln und unter Berücksichtigung des Businessplans sieht der Vorstand der Gesellschaft die operativen Aufwendungen der SYGNIS Gruppe bis zum Erreichen des Break-even im Jahr 2017 als gedeckt an.
Der Businessplan enthält Umsatzerwartungen aus dem Verkauf bereits auf dem Markt befindlicher eigener Produkte wie die Kits sowie aus Lizenzerlösen. Darüber hinaus sind Mittelzuflüsse aus weiteren Förderkrediten sowie durch die Nutzung des bestehenden SEDA-Vertrages (Eigenkapitalzusage auf Abruf) vorgesehen. Falls es der SYGNIS Gruppe nicht gelingt, die erwarteten Umsätze zu realisieren und darüber hinaus keine weiteren Förderkredite oder ausreichende Mittelzuflüsse aus dem SEDA-Vertrag im Jahr 2016 erzielt werden können, ist das Erreichen des Break-even gefährdet und die SYGNIS Gruppe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ab Mitte 2017 und damit der Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit auf zusätzliche Mittel der Gesellschafter angewiesen.
Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus Mietverträgen sowie sonstigen langfristigen Verträgen sind insgesamt für die Ertragslage der Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.
Die gesamten Mietaufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 192 und T€ 174 im Geschäftsjahr 2014.
Darüber hinaus bestehen ggf. umsatzabhängige Lizenzverpflichtungen (sogenannte "Royalties") bei eventuellen Produktverkäufen durch unseren Lizenznehmer (Qiagen), aus Kitverkäufen sowie aus der Vermarktung der Caco-2 Lizenzrechte in den USA.
Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Der Gesellschaft sind keine Vorgänge bekannt, die eine erhebliche, nachteilige Auswirkung auf die Ertrags-, Liquiditäts- oder Finanzlage haben würden. Risiken aus anhängigen Klagen werden durch die Bildung von Rückstellungen angemessen Rechnung getragen.
Gemäß IAS 24 "Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen" ist über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen zu berichten. Als nahe stehende Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24.9 sind insbesondere der Vorstand und der Aufsichtsrat anzusehen. In Bezug auf die Vergütung und den Anteilsbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf die Ausführungen unter Textziffer 24. "Zusammensetzung der Organe" verwiesen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 Geschäftsbeziehungen mit Coretherapix, S.L.U, Madrid, Spanien, unterhalten, ein Tochterunternehmen der Genetrix S.L., Madrid, Spain, (vormals: Genetrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden) (Hauptaktionär der SYGNIS AG). Hierbei hat die SYGNIS Serviceleistungen insbesondere auf den Gebieten kompetitiver Projekte und IT erhalten. Hierfür sind bei SYGNIS im Geschäftsjahr 2015 Aufwendungen in Höhe von T€ 25 angefallen. Seit dem 28. Februar 2015 werden IT-Leistungen von der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, an die Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, Spanien, erbracht. Auf der anderen Seite erbringt die Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, Spanien, seit dem 4. August 2015 Beratungsleistungen für kompetitive Projekte an die SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der SYGNIS AG Frau Dr. Cristina Garmendia und Herr Pedro Agustín del Castillo sind wesentliche Anteilseigner der Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, Spanien. Für die IT-Leistungen, die die SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, an die Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, Spanien, erbringt, stellt die SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, der Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, monatlich T€ 0,5 in Rechnung. Für die Beratungsleistungen für kompetitive Projekte, welche von der Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, an die SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, erbracht werden, stellt die Science & Innovation Link Office, S.L. (SILO), Madrid, Spanien, monatlich T€ 1,8 in Rechnung.
Das Unternehmen verfügte seit 2013 über ein Darlehen der Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormaliger Darlehensgeber war die Genetrix Life Sciences A.B.) und einem der Hauptgesellschafter dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, mit einem Gesamtbetrag von T€ 713. Die Genetrix S.L., Madrid Spanien, hatte sich mit einem Betrag von T€ 600 und die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG mit einem Betrag von T€ 113 beteiligt. Das Darlehen war Ende 2015 zur Rückzahlung fällig. Das Darlehen von der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, betrug inklusive aufgelaufener Zinsen T€ 150 und wurde am 31. Dezember 2015 von der Gesellschaft zurückgezahlt. Der Nominalbetrag des Darlehens der Genetrix S.L., Madrid, Spanien, in Höhe von T€ 600 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung im Wege der Sacheinlage im Dezember 2015 in Eigenkapital umgewandelt. Die bis zur Wandlung aufgelaufenen Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 195 wurden vollständig am 31. Dezember 2015 an die Genetrix S.L., Madrid, Spanien, zurückgezahlt.
Aufgrund öffentlicher Förderdarlehen, die SYGNIS für seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien erhalten hat, hat der Hauptgesellschafter Genetrix S.L., Madrid, Spanien, 350.000 Aktien an der SYGNIS AG als Sicherheit für die Förderdarlehen gegeben. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen SYGNIS und Genetrix S.L., Madrid, Spanien über die Zahlung einer Gebühr für die Hingabe von Aktien als Sicherheit für die Förderdarlehen, wurde beschlossen, dass SYGNIS eine Gebühr an Genetrix S.L., Madrid, Spanien, zu entrichten hat, die als Kompensationszahlung für die Hingabe von Aktien als Sicherheit für die Leistungsverpflichtungen von SYGNIS aus den in Spanien erhaltenen Förderdarlehen dienen soll. Diese jährliche Gebühr soll 3% vom Darlehensbetrag betragen. Die Verpflichtung zur Hingabe von Aktien als Sicherheit erlischt bei einer Unternehmenstransaktion (z.B. Anteils- oder Unternehmenserwerb der SYGNIS AG durch einen Dritten) oder wenn die SYGNIS Gruppe einen laufenden Überschuss an Finanzmitteln unter den vereinbarten Annahmen des besagten Vertrages zwischen SYGNIS und Genetrix S.L., Madrid, Spanien, über die Zahlung einer Gebühr für die Hingabe von Aktien als Sicherheit für die Förderdarlehen erwirtschaftet.
Bezüglich der Anzahl der Aktien und Aktienoptionen, die von den Organmitgliedern der Gesellschaft gehalten werden, verweisen wir auf die Ausführungen unter Textziffer 24.
Gemäß IFRS 8 findet die Berichterstattung auf das finanzielle Ergebnis der Segmente gemäß dem "Management Approach" statt. Auf Basis der internen Organisation sowie des Berichtswesens an das Management wurden keine verschiedenen Segmente identifiziert. Die Verteilung der Ressourcen sowie die interne Beurteilung von SYGNIS' Leistung durch das Management erfolgt für den gesamten SYGNIS Konzern. Folglich wird der Konzern im Sinne der Segmentberichterstattung derzeit in einem Segment gesteuert, sodass eine gesonderte Berichterstattung entfällt.
Entsprechend IFRS 8.32 ff. können im Konzernabschluss die folgenden segmentübergreifenden Angaben gemacht werden.
Die Umsatzerlöse in 2015 betrugen insgesamt T€ 555 (Vorjahr: T€ 392). Hieraus resultieren T€ 252 (Vorjahr: T€ 301) aus der Vermarktung der Caco-2 Lizenzrechte in den USA, welche der LION bioscience Inc. zuzuordnen sind.
| In Tausend € Umsatzerlöse | 2015 | 2014 |
| Spanien | 158 | 31 |
| Deutschland | 145 | 60 |
| USA | 252 | 301 |
| Gesamt | 555 | 392 |
| Langfristiges Vermögen | ||
| Deutschland | 356 | 875 |
| Spanien | 2.156 | 1.424 |
| USA | 140 | 178 |
| Gesamt | 2.652 | 2.477 |
Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den geografischen Regionen erfolgt auf Basis des Sitzes der berichtenden Unternehmenseinheit. Die Zuordnung der langfristigen Vermögenswerte erfolgt zum einen anhand der in den jeweiligen Jahresabschlüsse ausgewiesenen Werte. Darüber hinaus wurden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Kaufpreisallokationen identifiziert wurden, den jeweiligen erworbenen Unternehmen zugeordnet. Der im Rahmen des umgekehrten Unternehmenserwerbs entstandene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 5.942 wurde nicht zugeordnet, da die Zuordnung dieses Geschäfts- oder Firmenwert auf den Konzern insgesamt erfolgt ist.
| In Tausend € |
2015 | 2014 |
| Umsatzerlöse | ||
| Umsätze mit wesentlichen Kunden*) | 155 | 356 |
| Übrige Umsätze | 400 | 36 |
| Gesamt | 555 | 392 |
*)
Kunden mit einem Umsatzanteil von mindestens
10% am Gesamtumsatz
Die Umsätze mit wesentlichen Kunden betreffen im Geschäftsjahr 2015 einen Kunden.
Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie: In Tausend €, ausgenommen Stückzahl und Betrag je Aktie
| 2015 | 2014 | |
| Zähler | ||
| Ergebnis der Periode | (4.011) | (3.480) |
| Nenner | ||
| Gewichteter Durchschnitt der ausstehenden Stammaktien | 13.426.081 | 10.659.773 |
| Ergebnis (unverwässert und verwässert) je Stammaktie | (0,30) | (0,33) |
(unverwässert = verwässert)
Der gewichtete Durchschnitt der ausstehenden Stammaktien im Geschäftsjahr 2015 ergibt sich wie folgt:
| Anzahl Stammaktien gewichtet | ||
| Ausstehende Stammaktien 1. Januar 2015 - 7. Januar 2015 | 10.822.662 | |
| Zeitgewichtungsfaktor (7 Tage, 365 Tage gesamt) | 1,92% | 207.558 |
| Ausstehende Stammaktien 8. Januar 2015 - 1. April 2015 | 13.298.340 | |
| Zeitgewichtungsfaktor (84 Tage, 365 Tage gesamt) | 23,01 % | 3.060.440 |
| Ausstehende Stammaktien 2. April 2015 - 16. November 2015 | 13.344.934 | |
| Zeitgewichtungsfaktor (229 Tage, 365 Tage gesamt) | 62,74 % | 8.372.575 |
| Ausstehende Stammaktien 217. November 2015 - 16. Dezember 2015 | 13.494.934 | 1.109.173 |
| Zeitgewichtungsfaktor (30 Tage, 365 Tage gesamt) | 8,22% | |
| Ausstehende Stammaktien 17. Dezember 2015 - 31. Dezember 2015 | 16.457.486 | 676.335 |
| Zeitgewichtungsfaktor (15 Tage, 365 Tage gesamt) | 4,11% | |
| 13.426.081 |
Der gewichtete Durchschnitt der ausstehenden Stammaktien im Geschäftsjahr 2014 ergibt sich wie folgt:
| Anzahl Stammaktien gewichtet | ||
| Ausstehende Stammaktien 1. Januar 2014 - 15. April 2014 | 10.534.790 | |
| Zeitgewichtungsfaktor (105 Tage, 365 Tage gesamt) | 28,77% | 3.303.556 |
| Ausstehende Stammaktien 16. April 2014 - 10. Juli 2014 | 10.634.790 | |
| Zeitgewichtungsfaktor (86 Tage, 365 Tage gesamt) | 23,56 % | 2.505.731 |
| Ausstehende Stammaktien 11. Juli 204 - 25. November 2014 | 10.727.946 | |
| Zeitgewichtungsfaktor (138 Tage, 365 Tage gesamt) | 37,81 % | 4.056.045 |
| Ausstehende Stammaktien 26. November 2014 - 31. Dezember 2014 | 10.822.662 | 1.067.441 |
| Zeitgewichtungsfaktor (36 Tage, 365 Tage gesamt) | 9,86% | |
| 10.659.773 |
Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft mehrer Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen abgeschlossen. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 9 angegeben.
Die ausstehenden Aktienoptionen wurden bei der Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Stammaktie nicht berücksichtigt, da das Erfolgsziel (Kurssteigerung der SYGNIS Aktie um mindestens 50 %) zum Abschlussstichtag nicht erreicht ist.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen, wie hoch der minimale und maximale Betrag der variablen Vergütung ausfallen konnte und den tatsächlich gezahlten Betrag.
| Gewährte Zuwendungen | Pilar de la Huerta | |||
| (in T€) | CEO/CFO | |||
| 2014 | 2015 | (min) | (max) | |
| Festvergütung | 187 | 190 | ||
| Nebenleistungen | 15 | 14 | ||
| Summe | 202 | 204 | ||
| Einjährige variable Vergütung | - | - | - | 85 |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - |
| Summe | - | - | - | 289 |
| Versorgungsaufwand | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 202 | 204 | 204 | 289 |
| Zufluss | Pilar de la Huerta | |
| (in T€) | CEO/CFO | |
| 2014 | 2015 | |
| Festvergütung | 187 | 190 |
| Nebenleistungen | 15 | 14 |
| Summe | 202 | 204 |
| Einjährige variable Vergütung | 71 | 49 |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - |
| Sonstiges | - | - |
| Summe | 273 | 253 |
| Versorgungsaufwand | - | - |
| Gesamtvergütung | 273 | 253 |
Die folgende Tabelle zeigt von welchem Unternehmen die gesamte Barvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 geleistet wurde:
| In Tausend € |
Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Sonstige Vergütungen*) | Gesamtbarvergütung 2015 |
| Pilar de la Huerta | 190 | 49 | 14 | 253 |
| Von SYGNIS AG | 139 | 49 | 6 | 194 |
| Von SYGNIS Biotech S.L.U. | 51 | 0 | 8 | 59 |
Die folgende Tabelle zeigt von welchem Unternehmen die gesamte Barvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 geleistet wurde:
| In Tausend € |
Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Sonstige Vergütungen*) | Gesamtbarvergütung 2014 |
| Pilar de la Huerta | 187 | 71 | 15 | 273 |
| Von SYGNIS AG | 129 | 71 | 0 | 200 |
| Von SYGNIS Biotech S.L.U. | 47 | 0 | 15 | 62 |
| Von SYGNIS Biotech S.L.U. an Genetrix S.L. | 11 | 0 | 0 | 11 |
*)
Enthalten sind im Wesentlichen Versicherungsleistungen
sowie ein Dienstwagen.
Für die Vorstandsvorsitzende Frau de la Huerta besteht kein Anstellungsvertrag mit der SYGNIS AG. Frau de la Huerta erhielt auf Basis eines mit der SYGNIS AG geschlossenen Beratervertrags eine Vergütung für Beratungsleistungen, die sie für die SYGNIS AG erbringt. Im Rahmen dieses Beratungsverhätlnisses hat Frau de la Huerta ebenfalls eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Ihr wurden jedoch keine Aktienoptionen gewährt. Daneben besteht ein Anstellungsvertrag zwischen Frau de la Huerta mit der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, bei der sie auch Geschäftsführerin ist.
Zum 31. Dezember 2015 hält der CEO/CFO unverändert keine Aktien oder Aktienoptionen der Gesellschaft.
Dr. Cristina Garmendia Mendizábal, Vorsitzende des Aufsichtsrats
Selbständige Unternehmerin, Madrid, Spanien
Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Geschäftsführer der Komplementärin der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf
Maria Jesús Sabatés Mas
Leiterin des Family Offices der Familie Sabatés, Barcelona, Spanien
Pedro Agustín del Castillo Machado,
Selbständiger Unternehmer, Madrid, Spanien
Joseph M. Fernández,
CEO, Chairman der Active Motif Inc., Carlsbad, Kalifornien, USA
Dr. Franz Wilhelm Hopp, Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Partner der LAPLACE Investment GmbH, München
Die Bezüge der Aufsichtsräte (ohne Ersatz von Reisekosten) beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 160. Die Aufteilung der für das Geschäftsjahr 2014 in 2015 ausgezahlten Vergütung ist wie folgt:
| in Tausend € | Fix | Variabel |
| Dr. Cristina Garmendia Mendizábal | 40 | - |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 30 | - |
| Pedro-Agustin del Castillo Machado | 20 | - |
| Dr. Joseph M. Fernandez | 20 | - |
| Dr. Franz-Wilhelm Hopp | 30 | - |
| Maria Jesús Sabatés Mas (seit 14. Juli 2014) | 9 | - |
| Werner-Friedrich Knuth Schäfer (bis 14. Juli 2014) | 11 | - |
| Gesamt | 160 | - |
| Anzahl Aktien | Anzahl Aktienoptionen | |
| Dr. Cristina Garmendia Mendizábal | - | - |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 87.797 | - |
| Maria Jesús Sabatés | - | - |
| Pedro-Agustín del Castillo Machado | - | - |
| Joseph M. Fernández | - | - |
| Dr. Franz Wilhelm Hopp | - | - |
| Gesamt | 87.797 | - |
| Anzahl Aktien | Anzahl Aktienoptionen | |
| Dr. Cristina Garmendia Mendizábal | - | - |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 87.797 | - |
| Werner-Friedrich Knuth Schaefer | - | - |
| Maria Jesús Sabatés | - | - |
| Pedro-Agustín del Castillo Machado | - | - |
| Joseph M. Fernández | - | - |
| Dr. Franz Wilhelm Hopp | - | - |
| Gesamt | 87.797 | - |
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehen noch folgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Ysios Capital Partner, SGECR S.A., Barcelona, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Pelayo Mutua de Seguros, Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Everis Spain, S.L., Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Gas Natural SDG, S.A., Madrid, Spanien |
| ― |
Vorsitzende des Board of Directors der Genetrix, S.L., Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Corporacion Financiera ALBA, Madrid, Spanien |
| ― |
Alleinverwalterin der Jaizkibel, S.L., Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Science & Innovation Link Office, S.L., Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Compañía De Distribución Integral Logista Holdings, S.A., Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Satlantis Microsats, S.L., Madrid, Spanien |
| ― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Agennix AG, Heidelberg, Deutschland |
| ― |
General Manager der dievini Verwaltungs GmbH, Walldorf, Deutschland |
| ― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Wilex AG, Munich, Deutschland |
| ― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der CureVac AG, Tübingen, Deutschland |
| ― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Apogenix AG, Heidelberg, Deutschland |
| ― |
Mitglied des Beirats der Cytonet GmbH & Co. KG, Weinheim, Deutschland |
| ― |
Mitglied des Beirats der Immatics biotechnologies GmbH, Tübingen, Deutschland |
| ― |
Vorsitzender des Beirats der Molecular Health GmbH, Heidelberg, Deutschland |
| ― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Cosmo S.p.A., Luxemburg |
| ― |
Vorsitzender des Beirats der Novaliq GmbH, Heidelberg, Deutschland |
| ― |
Mitglied des Board of Directors of AC Immune SA, Lausanne, Schweiz |
| ― |
Alleinverwalterin der Arceus Holding, S.L., Barcelona, Spanien |
| ― |
Vorsitzende des Board of Directors of Directors der Eurofragance, S.L. , Barcelona, Spanien |
| ― |
CEO der Ever Smarter WW, S.L., Barcelona, Spanien |
| ― |
CEO der Ñaki Investments, S.L., Barcelona, Spanien |
| ― |
Vorsitzende des Board of Directors der OMB Self Storage, S.L., Barcelona, Spanien |
| ― |
CEO der Veriphi, S.L., Barcelona, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Linked S&B Sociedad de Inversión de Capital Variable, S.A., Boadilla del Monte-Madrid, Spanien |
| ― |
Vorsitzender des Board of Directors der Casticapital, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien |
| ― |
Vorsitzender des Board of Directors der Binter Canarias Airline, S.A., Telde, Gran Canaria, Spanien |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Genetrix, S.L., Madrid, Spanien |
| ― |
Vorsitzender des Board of Directors der Active Motif Chromeon GmbH, Tegernheim, Deutschland |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Expedeon Corporation, Cambridge, Vereinigtes Königreich |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Hiram College, Hiram, Ohio, USA |
| ― |
Mitglied des Board of Directors der Schneider Golling Bosserhoff VermögensInvest AG, Vaduz, Liechtestein |
| ― |
Mitglied des nicht-exekutiven Verwaltungsrats der Germany Fund Inc., New Germany Fund Inc., and Central Europe, and Russia Fund Inc., New York, USA |
| ― |
Mitgliedervertreter des KarstadtQuelle Pensionsfonds, Düsseldorf, Deutschland |
Der Vorstand und Aufsichtsrat der SYGNIS AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben.
Die Erklärung wurde den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.sygnis.de zugänglich gemacht.
Die Aktionäre der SYGNIS AG haben in der Hauptversammlung am 8. Juli 2015 die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim, (Ernst & Young GmbH) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der SYGNIS AG für das Geschäftsjahr 2015 gewählt. Für Leistungen der Ernst & Young GmbH wurde insgesamt ein Aufwand von T€ 117 erfasst (Vorjahr: T€ 68). Die gesamten Aufwendungen von T€ 117 entfallen mit T€ 71 auf Prüfungsleistungen (Vorjahr: T€ 61), mit T€ 21 auf Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: T€ 7) sowie mit T€ 25 auf andere Bestätigungsleistungen (Vorjahr: T€ 0).
Für Prüfungsleistungen der SYGNIS Spanien sind durch die KPMG Auditores S.L., Madrid, Spanien, Aufwendungen für Abschlussprüfung in Höhe von T€ 18 (Vorjahr: T€ 12) angefallen.
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2015 haben sich nicht ergeben.
Heidelberg, 19. April 2016
Pilar de la Huerta, CEO/CFO
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| In Tausend € |
1. Januar 2015 | Zugänge | Abgänge | 31. Dezember 2015 |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 385 | 152 | 0 | 537 |
| 385 | 152 | 0 | 537 | |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwerte | 5.942 | 0 | 0 | 5.942 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.028 | 446 | 0 | 4.474 |
| 9.970 | 446 | 0 | 10.416 | |
| III. Sonstige langfristige Vermögenswerte | 15 | 121 | 0 | 136 |
| 10.370 | 719 | 0 | 11.089 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| In Tausend € |
1. Januar 2015 | Zugänge | Abgänge | 31. Dezember 2015 |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 217 | 50 | 0 | 267 |
| 217 | 50 | 0 | 267 | |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 2.350 | 298 | 0 | 2.648 |
| 2.350 | 298 | 0 | 2.648 | |
| III. Sonstige langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2.566 | 348 | 0 | 2.914 | |
| Buchwerte | ||
| In Tausend € |
31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| I. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 270 | 169 |
| 270 | 169 | |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwerte | 5.942 | 5.942 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.826 | 1.678 |
| 7.768 | 7.620 | |
| III. Sonstige langfristige Vermögenswerte | 136 | 15 |
| 8.175 | 7.804 | |
| Anschaffungs - und Herstellungskosten | ||||
| in Tausend € | 1. Januar 2014 | Zugänge | Abgänge | 31. Dezember 2014 |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung | 338 | 47 | 0 | 385 |
| 338 | 47 | 0 | 385 | |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwerte | 5.942 | 0 | 0 | 5.942 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 3.460 | 568 | 0 | 4.028 |
| 9.402 | 568 | 0 | 9.970 | |
| III. Sonstige langfristige Vermögenswert | 9 | 6 | 0 | 15 |
| 9.749 | 621 | 0 | 10.370 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| in Tausend € | 1. Januar 2014 | Zugänge | Abgänge | 31. Dezember 2014 |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung | 160 | 57 | 0 | 217 |
| 160 | 57 | 0 | 217 | |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.826 | 524 | 0 | 2.350 |
| 1.826 | 524 | 0 | 2.350 | |
| III. Sonstige langfristige Vermögenswert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.986 | 580 | 0 | 2.566 | |
| Buchwerte | ||
| in Tausend € | 31. Dezember 2014 | 31. Dezember 2013 |
| I. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs - und Geschäftsausstattung | 169 | 178 |
| 169 | 178 | |
| II. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Geschäfts- oder Firmenwerte | 5.942 | 5.942 |
| 2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 1.678 | 1.634 |
| 7.620 | 7.576 | |
| III. Sonstige langfristige Vermögenswert | 15 | 9 |
| 7.804 | 7.763 | |
Die SYGNIS AG agiert ausschließlich als Management- und Dienstleistungsholding der Tochtergesellschaften. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Entwicklung der Konzernstrategie sowie Verwaltungstätigkeiten, unter anderem Buchhaltung, Recht, Personalwesen, Öffentlichkeitsarbeit und Controlling. Darüber hinaus unterstützt die SYGNIS AG die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs der Tochtergesellschaften. Die Geschäftstätigkeit der SYGNIS Gruppe (im Folgenden auch: SYGNIS) ist somit im Wesentlichen durch die operative Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, und der Herstellung sowie den Vertrieb der Produkte der SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, Heidelberg, geprägt.
Das Produktportfolio der SYGNIS umfasst Technologien und Produkte auf dem Gebiet der Molekularbiologie, mit einem Fokus auf Polymerasen, DNA Vervielfältigung und reverser Transkription / quantitativer PCR. Proprietäre Polymerasen sind: QualiPhi™/SensiPhi®, TthPrimPol, and SunScript™ Reverse Transcriptase (RT). Kitserien, die auf diesen Enzymen und proprietärer Technologie basieren sind: Die TruePrime™-Linie (mit Kits für die Einzelzell-Genomamplifizierung (single cell whole genome amplification = scWGA), Genomamplifizierung und rolling circle amplification (RCA)) und die SunScript™ Linie (mit Kits zur reversen Transkription, Einzelschritt RT-PCR und Einzelschritt RT-quantitativer PCR (RT-qPCR). Während die SunScript™-Linie Lösungen für breite Anwendungsgebiete in der Molekularbiologie anbietet, fokussiert sich die TruePrime™-Linie hauptsächlich auf NGS (Next Generation Sequencing) Anwendungen. QualiPhi™ / SensiPhi® wurde an Qiagen lizensiert und wird als wesentlicher Bestandteil von drei Kits auf dem Gebiet der DNA / RNA Vervielfältigung und für Next Generation Sequencing (NGS) vermarktet. Zusätzlich vergibt die Gesellschaft Lizenzen für die Caco-2 Zellinie (hauptsächlich in der pharmazeutischen Industrie benutzt für pharmakokinetische Untersuchungen) und darüber hinaus hat die Gesellschaft ihre DoubleSwitch Protein-Protein Interaktionsdetektionstechnologie verkauft bzw. auslizensiert. Die Gesellschaft vermarktet direkt eigene Kits seit Januar 2015.
Das finanzwirtschaftliche Steuerungssystem der SYGNIS AG und der SYGNIS Gruppe basiert auf einer monatlichen Berichterstattung einschließlich etwaiger Budgetabweichungen. Signifikante Abweichungen werden in die kurz- und langfristige Unternehmensplanung fortgeschrieben. Durch die hierfür eingesetzten Methoden kann das Management durch die Simulation verschiedener Szenarien Chancen und Risiken frühzeitig analysieren und eine mögliche Auswirkung auf die für die Gesellschaft bestimmenden finanziellen Leistungsfaktoren wie Liquiditätsbestand, Umsätze und Jahresergebnis abschätzen.
Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erfolgt im Wesentlichen durch eigene Mitarbeiter in Spanien und Deutschland. Die Steuerung der Entwicklungstätigkeiten erfolgt anhand detaillierter Projektpläne mit definierten Meilensteinen verbunden mit festgelegten Berichts- und Informationspflichten. Die Ergebnisse werden laufend in den internen Projektteams verarbeitet und an den Vorstand bzw. in regelmäßigen Abständen an den Aufsichtsrat berichtet. Auch die Herstellung sowie der Vertrieb der eigenen Produkte wird durch die eigenen Mitarbeiter in Spanien und Deutschland durchgeführt.
Die Weltwirtschaft verliert nach der neuen Wachstumsprognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiter an Schwung. Im Jahr 2015 ist demnach die Weltwirtschaft nur um 3,1% gewachsen. Für das laufende Jahr 2016 erwartet der IWF ein Wachstum von 3,4%. 2017 soll es um weitere 3,6% nach oben gehen. Der IWF hat damit seine Prognose vom Herbst um jeweils 0,2 Punkte nach unten korrigiert. Für Deutschland hat der IWF seine Wachstumsprognosen um 0,1 für 2016 und 0,2 Punkte für 2017 angehoben. So sieht der IWF hierzulande ein Wachstum von jeweils 1,7% in den Jahren 2016 und 2017. Dies liegt etwas unterhalb anderer europäischer Länder wie Spanien und Großbritannien. Insgesamt wird das Wirtschaftswachstum in Europa derzeit eher vom Konsum getragen, die niedrige Inflation drücke auf die Preise bei den Exporteuren, was vor allem Deutschland belastet.
Für China rechnet der IWF dagegen mit einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums von 6,9% im Jahr 2015 über 6,3% 2016 auf 6,0% 2017. Das entspricht den bisherigen Erwartungen. Jedoch mache Chinas Wandlung von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft der Konjunktur zu schaffen.
Quellen: IWF, IfW Kiel
Insgesamt entwickelten sich die Aktienmärkte in den ersten acht Monaten des Jahres relativ gut, verloren aber im August vor dem Hintergrund globaler Ängste vor einer stärkeren Konjunkturabschwächung Chinas. Pharma- und Biotechnologiewerte litten darüber hinaus unter dem Vorstoß von Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton, die Preispolitik für innovative Medikamente in Frage zu stellen.
Das Börsenumfeld in Deutschland entwickelte sich vor allem für Technologiewerte positiv. Der DAX Subsektor Biotechnology Index stieg um 30,4% (Vorjahr: 23,1%) und einige börsennotierte deutsche Biotechnologieunternehmen konnten erfolgreich frisches Kapital für die Weiterentwicklung der Pipeline einwerben. Der TecDAX schloss nach einem uneinheitlichen Jahr schließlich mit einem Plus von 32,5% (Vorjahr: 17,5%) und der DAX mit einem deutlichen Plus verglichen mit dem Vorjahr von 12,5% (Vorjahr: 2,7%) ab. Der Euro hat gegenüber dem Dollar auch im Jahr 2015 mit 10,2% (Vorjahr: -11,4%) weiter an Wert verloren.
Aufgrund der weltweit alternden Bevölkerung und der Marktentwicklung in Schwellenländern wie China oder Indien ist der generelle Wachstumstrend in der Gesundheitsindustrie ungebrochen. Nach Angaben des Markforschungsinstitut IMS Health haben die Ausgaben für Medikamente 2014 erstmals die Schwelle von 1 Billion USD überschritten, was einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von etwa 20% entspricht. Sie sollen auf bis zu 1,2 Billionen USD im Jahr 2017 steigen.
Es ist auch weiterhin eine Tatsache, dass der Biotechnologiesektor nach wie vor der stärkste und vielleicht einzige Wachstumssektor ist. Nordamerika ist mit einem Umsatzanteil von ca. 40% weiterhin der stärkste Markt.
Die positiven Entwicklungen aus den USA haben 2015 auch Europa erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr wurde 82% mehr Kapital über die Börse aufgenommen. Das Volumen ist aber wiederum unter dem der USA geblieben. In Europa wurden 125 Finanzierungstransaktionen mit einem Volumen von 5,1 Billionen Euro durchgeführt, was mehr als 130% im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die gute Nachricht ist, dass der für Investoren attraktivste Sektor dabei der Onkologie-Bereich war. Das Förderprogramm der EU hat hierbei ebenfalls einen wesentlichen Beitrag geleistet.
In Deutschland war das Umfeld in 2015 ebenfalls äußerst günstig und spiegelt die deutlich verbesserte Finanzierungsituation wider. Biotechnologie-Unternehmen nahmen 553 Millionen Euro auf, was einem Anstieg von mehr als 38% im Vergleich zu 2014 entspricht. Insbesondere die Finanzierung mit Wagniskapital erfuhr dabei einen Anstieg von 53% im Vergleich zum Vorjahr. Private Investoren finanzierten deutsche Biotechnologie-Unternehmen mit 263 Milionen Euro in 2015.
Quellen: IMS Institute for Healthcare Informatics, FDA, Biocentury 2016, Biocom Facts & Trends 2015
Im Fokus der Geschäftstätigkeit in 2015 standen die Produktentwicklungen sowie -einführungen der neuen und patentierten Technologien für die Nutzer des Next Generation Sequencing (NGS). SYGNIS hat sich verstärkt auf das Marketing und die Produktentwicklung fokussiert, um die eigene Kontrolle über die Vermarktung der proprietären Technologie sowie der damit verbundenen Produkte zu verbessern. Im Gegensatz zur früheren Lizenzierungsstrategie verfolgt man jetzt den Direktvertrieb, den Abschluss von Distributionsvereinbarungen sowie die Einführung proprietärer Produkte. Basierend auf PrimPol hat SYGNIS die eigene Produktlinie TruePrime™ entwickelt, die eine Vielzahl von Anwendungen im Bereich der Amplifizierung von DNA bzw. RNA ermöglicht. Das erste proprietäre Kit, welches zur DNA-Amplifizierung eingesetzt wird, wurde im Januar 2015 auf dem Markt eingeführt.
In 2015 führte SYGNIS drei neue Kits auf Basis der TruePrimeTM -Technologie am Markt erfolgreich ein. Daneben wurde vom Nationalen Forschungsrat in Spanien eine neue thermostabile reverse Transkriptase mit neuen und verbesserten Eigenschaften einlizenziert. Basierend auf diesem Enzym hat SYGNIS drei neue proprietäre Kits entwickelt und diese ebenfalls auf dem Markt erfolgreich eingeführt.
Weiterhin hat SYGNIS die Verhandlungen mit weiteren Distributoren intensiviert und konkrete Distributionsvereinbarungen zur erfolgreichen Umsetzung der Produktverkaufsstrategie abgeschlossen. Hieraus wurden weltweit u.a. folgende nicht-exklusive Distributionsvereinbarungen abgeschlossen: Axil in Singapur, Biocat in Deutschland, Bionova in Spanien, Cambridge Bioscience in Großbritannien, D-Mark Bioscience in Kanada, Funakoshi in Japan, Geneworks in Australien, Labgene in der Schweiz, Lucigen sowie Mayflower in den USA, Nanodigmbio in China, Ozyme in Frankreich, Philekorea, Pharmatech und Thunderbio in Südkorea sowie Welgene in Taiwan. Einige der nicht-exklusiven Vereinbarungen können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie z.B. Erreichung festgelegter Umsatzschwellen zu exklusiven Vereinbarungen werden.
Darüber hinaus befindet sich die Gesellschaft in Verhandlungen über die nicht-exklusive Auslizenzierung von Produkten, um weitere Vereinbarungen alsbald schließen zu können.
Neben dem Vertrieb der eigenen Kits über regionale und internationale Distributoren, die auf die Vermarktung molekularbiologischer Produkte für Gensequenzierung und die sog. Next Generation Sequencing (NGS) spezialisiert sind, verkauft die Gruppe in 2015 auch alle eigenen Kits direkt über den SYGNIS Onlineshop. Die Hauptkunden sind führende Forschungszentren, akademische Institutionen, an Regierungsbehörden angeschlossene Labore, Krankenhäuser und Referenzlabore sowie pharmazeutische, biotechnologische sowie kommerzielle Genomik- und Molekulardiagnostikunternehmen.
Der Jahresfehlbetrag in 2015 betrug T€ 4.011 nach T€ 3.480 in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Der Anstieg des Jahresfehlbetrages resultiert hauptsächlich aus Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Optimierung der Kostenstruktur der Gesellschaft aufgrund der neuen Kerngeschäftstätigkeit sowie aus Investitionen von SYGNIS in den Marketing-, Promotion- und Markteinführungsprozess der neuen Produkte. Die Einmalaufwendungen haben vor allem die Bereiche Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung belastet. Die Gesellschaft hat ihre administrativen Strukturen durch die weitere Reduktion der Mitarbeiterzahl in der Verwaltung sowie den Umzug in kleinere Geschäftsräume innerhalb Heidelbergs verbessert, da man keine Grundlagenforschung mehr am Standort in Heidelberg betreibt. Mit diesen Maßnahmen möchte die Gesellschaft künftig Kosten einsparen und die Effizienz des operativen Geschäfts weiter erhöhen. Da die Gesellschaft keinerlei Marketing- bzw. Vertriebstätigkeit im Vergleichszeitraum des Vorjahres entwickelt hatte, sind auch die Vertriebs- und Marketingaufwendungen in 2015 deutlich höher. Um sich noch stärker auf diese Vertriebs- und Kommerzialisierungsaktivitäten zu konzentrieren, hat SYGNIS einen kompetenten Leiter Marketing und Vertrieb eingestellt, der über langjährige Erfahrungen in diesem Bereich und im Sektor Biotechnologie verfügt.
Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der operativen Erträge und Aufwendungen sowie die Einmaleffekte auf, die den Jahresfehlbetrag beeinflusst haben auf:
| 2015 | 2014 | |
| Umsatzerlöse | 555 | 392 |
| Herstellungskosten zur Erzielung der Umsatzerlöse | (27) | 0 |
| Verwaltung und Vertrieb | (2.387) | (1.935) |
| Forschung und Entwicklung | (1.258) | (1.413) |
| Außerplanmäßige Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte | (128) | (283) |
| Sonstige betriebliche Erträge | 52 | 31 |
| Operatives Ergebnis vor Sondereffekten | (3.193) | (3.208) |
| Betriebliche Aufwendungen aus Sondereffekten | (670) | 0 |
| davon periodenfremde Aufwendungen | (267) | 0 |
| Operatives Ergebnis nach Sondereffekten | (3.863) | (3.208) |
| Finanzergebnis | (178) | (137) |
| Steuern | 29 | (135) |
| Jahresfehlbetrag | (4.011) | (3.480) |
Obwohl die Umsatzerlöse leicht über dem Vorjahresniveau liegen, waren die Umsätze aus Kitverkäufen mit hohen Rabatten an Kunden und Distributoren während der Markteinführungsphase im ersten Halbjahr 2015 belastet. Im zweiten Halbjahr des Jahres 2015 konnten eine steigende Nachfrage nach den Kits von SYGNIS sowie Folgebestellungen seitens der Distributoren und der Kunden verzeichnet werden. Dies spricht für die zunehmende Akzeptanz und ein steigendes Interesse an den Kits des Unternehmens. Neben den Umsatzerlösen aus Kitverkäufen konnte SYGNIS weitere Umsatzerlöse aus der Vermarktung von Caco-2 Lizenzrechten in den USA, der nicht-exklusiven Lizenzvereinbarung mit Thermo Fisher für die Double Switch Technologie sowie aus dem Lizenzeinkommen des mit Qiagen im Jahr 2012 geschlossenen exklusiven Lizenzvertrages erzielen.
Die Umsatzerlöse in 2015 betrugen insgesamt T€ 555 (Vorjahr: T€ 392). Hieraus resultieren T€ 252 (Vorjahr: T€ 301) aus der Vermarktung der Caco-2 Lizenzrechte in den USA, welche der LION bioscience Inc., Needham/MA, USA, zuzuordnen sind.
In 2015 betrug der operative Verlust vor Sondereffekten T€ 3.193 und war damit T€ 15 niedriger als der des Vorjahres von T€ 3.208. Die Aufwendungen vor Sondereffekten für Forschung & Entwicklung verringerten sich, während die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr anstiegen. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus höheren Kosten für Beratungsleistungen. Gleichzeitig sind die Kosten für Marketing & Vertrieb im Zuge der Markteinführung der Kits höher, wie auch die Kosten für die direkten Kommerzialisierungsaktivitäten und für die Produktion der neuen Kits, was insgesamt zu einem Anstieg der Vertriebs- und Produktionskosten in 2015 geführt hat.
Die operativen Aufwendungen aus Sondereffekten betragen T€ 670 und sind im Wesentlichen durch Mitarbeiterabfindungen in Höhe von T€ 183, Kosten für die Erschließung weiterer Absatzkanäle und Investitionen in das Vertriebsnetz von T€ 130 sowie Kosten aus dem Umzug an den neuen Standort in Heidelberg-Wieblingen von T€ 90 begründet. Hieraus erwartet SYGNIS weitere Kosteneinsparungen in der Zukunft, welche die Effizienz des laufenden Geschäfts erhöhen sollen. Weiterhin werden in den operativen Aufwendungen aus Sondereffekten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 267, die früheren Abschlussperioden zuzuordnen sind und nicht den Bestand an Zahlungsmitteln berührt haben, aufgeführt.
Der Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2015 belief sich auf T€ 4.557 nach T€ 3.764 zum 31. Dezember 2014. Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus der erfolgreichen Kapitalerhöhung im Dezember 2015 wie weiter unten beschrieben.
Mit TruePrime™ Single Cell WGA Kit eröffnete SYGNIS im Januar eine Reihe von Markteinführungen von Produkten basierend auf ihrer revolutionären neuen Multiple Displacement Amplifikations (MDA)-Technology für die Vervielfachung verschiedener DNA- und RNA-Formen für unterschiedlichste Anwendungen.
Die genetische Analyse von Einzelzellen ist heute eine der interessantesten Anwendungen in Next Generation Sequencing (NGS), da sie die Möglichkeit einer genauen Analyse von zum Beispiel krebsrelevanten Mutationen in Proben bietet, die mittels Biopsie aus unterschiedlichen Bereichen des Tumors entnommen wurden. Dies erlaubt bessere Behandlungsentscheidungen zu treffen und Behandlungseffekte zu überwachen. Damit ist das TruePrime™ Single Cell WGA Kit ein wichtiges neues Tool im Arsenal der sog. Präzisions- oder personalisierten Medizin ("precision / personalized medicine"). Ebenso ist die Einzelanalyse von wichtiger Bedeutung bei der Präimplatationsdiagnostik während in vitro Fertilisierungsverfahren.
Mit der Kombination der kürzlich entdeckten DNA Primase TthPrimPol mit ihrer Phi29 Polymerase steht SYGNIS' TruePrime™ Technologie für eine Revolution in der Amplifikation von DNA oder RNA aus einer Probe. Während derzeitige Standardtechnologien für die Amplifikation ganzer Genome kurze DNA-Moleküle (Oligonukleotide) brauchen, um die Reaktion zu starten, benötigt die TruePrime™ Technologie keine solchen synthetischen "Primer". Wie SYGNIS' erstes Produkt zur Amplifikation ganzer Genome aus Einzelzellen, zeigt das neue Produkt zur Amplifikation von DNA und ganzer Genome aus verschiedenen Zelltypen und limitierten Probenvolumina die gleichen herausragenden Fähigkeiten, unter anderem die vollständige Vermeidung von normalerweise auftretenden Artefakten in Verbindung mit der Verwendung von Oligonukleotiden, eine im Vergleich zur Verwendung synthetischer Primer reduzierte Verzerrung der Amplifikation sowie eine herausragende Reproduzierbarkeit. Darüber hinaus zeigt TruePrime™ eine höhere Sensitivität, ist einfach in der Anwendung und lässt sich hervorragend mit allen gängigen NGS-Plattformen wie Illumina und IonTorrent kombinieren.
Die SunScript™ Produktlinie umfasst eine Reihe von Kits, die auf einer neuartigen, proprietär entwickelten reversen Transkriptase (RT) basieren. Sie gehört zu den thermostabilsten und schnellsten heute im Handel erhältlichen Enzymen dieser Art. RTs werden standardmäßig in der Molekularbiologie verwendet, um die genetische Information aus RNA in DNA zu übersetzen. Sie ermöglichen damit die Analyse von RNA in einer Reihe von DNA-Analysetechnologien, wie z.B. der Next Generation Sequencing oder der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) für die Erkennung von Genexpressionsmustern oder der Molekulardiagnostik. Das Enzym ist in einer RNAseH plus und minus Version für verschiedene Anwendungen verfügbar.
Das RCA Kit wurde für die Amplifikation zirkulärer Nukleinsäuren entwickelt und optimiert. RCA steht für "Rolling-Circle-Amplifikation" und beschreibt die Fähigkeit, sehr schnell zahlreiche Kopien von zirkulären DNA- und RNA-Molekülen aus kleinsten Probenmengen, wie zum Beispiel aus einzelnen Bakterienkolonien, Flüssig- oder Glycerinkulturen sowie Genome von Bakteriophagen (Cosmide) zu synthetisieren.
Einer der häufigsten Arbeitsschritte in Molekularbiologie-Laboren weltweit ist die Züchtung und Isolation von kleinen kreisförmigen DNA-Stücken, sogenannten Plasmiden, die als wichtigstes Werkzeug zur Manipulation genetischer Information gelten. Die überlegenen Eigenschaften des SYGNIS TruePrimeTM RCA Kits ermöglichen eine signifikante Reduktion der Prozessschritte, indem Plasmide direkt aus gereinigter DNA oder Bakterien amplifiziert werden können. Darüber hinaus werden der Arbeitsaufwand und die benötigte Zeit für dieses Standardverfahren von 18 Stunden auf nur eine Stunde reduziert.
SYGNIS hat am 30. Juni 2015 eine nicht- exklusive Lizenzvereinbarung mit Thermo Fisher Scientific für die Double Switch Technologie unterzeichnet. Als Teil der Vereinbarung gewährt SYGNIS Thermo Fisher nicht-exklusive weltweite Rechte zur Entwicklung, zur Vermarktung und zum Verkauf von Produkten und Dienstleistungen für die Erfassung und Analyse von in vivo Protein-Interaktionen auf der Grundlage von SYGNIS' proprietärer Double Switch-Technologie für den Bereich der Proteinforschung.
Das SunScript™ One Step RT-PCR Kit wurde als ein einfaches und zuverlässiges Produkt für die schnelle, spezifische und empfindliche Endpunkt-RT-PCR-Analyse entwickelt. Das Kit enthält alle Komponenten die notwendig sind, um sowohl eine reverse Transkription als auch eine PCR-basierte Amplifikation (Vermehrung) genetischer Information in nur einem Reaktionsgefäß unter Verwendung von genspezifischen Primern (kurze synthetische DNA-Moleküle) in einem einzigen Schritt durchzuführen. Dies minimiert das Risiko von Kontaminationen und bildet gleichzeitig ein bequemes System zur Bearbeitung mehrerer Proben.
Das neuartige, für hohe Temperaturen ausgelegte (high-temperature) One Step RT-PCR Kit basiert auf der Kombination von SunScript™ Reverse Transcriptase RNaseH- und einer hochwertigen Taq-Polymerase für die reverse Transkription und gleichzeitige PCR- Amplifikation von spezifischen RNA-Fragmenten in einem bequemen Schritt. SunScript™ Enzyme zeigen eine verbesserte thermische Stabilität für den RT-Schritt, wodurch RT- Reaktionen bei erhöhten Temperaturen bis zu 85°C ermöglicht werden. So können auch komplexe RNA-Faltungen aufgelöst werden, um ein zuverlässiges Bild der ursprünglichen genetischen Information zu erhalten, begleitet von hohen DNA-Ausbeuten im Amplifikationsschritt. Weitere Vorteile sind eine hohe Sensitivität und Reproduzierbarkeit und eine einfache One-Step-Handhabung.
RTs werden standardmäßig in der Molekularbiologie verwendet, um die genetische Information aus RNA in DNA zu übersetzen. Sie ermöglichen damit die Analyse von RNA in einer Reihe von DNA-Analysetechnologien, wie z.B. der Next Generation Sequencing oder der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) für die Erkennung von Genexpressionsmustern oder der Molekulardiagnostik.
SYGNIS hat das SunScriptTM One Step RT-qPCR Kit global am Markt eingeführt hat. Es ist das dritte Produkt der SunScriptTM Produktlinie, das die Transkription und Amplifikation genomischer DNA in einer einzigen Reaktion erlaubt, die in Echtzeit gemessen werden kann. Das neue Kit wurde für eine Vielzahl innovativer Anwendungen wie das Auslesen von Genexpressionsmustern oder Micro-RNA entwickelt, beides heutzutage entscheidende Analysetechnologien in der Onkologie und der Forschung im Bereich Molekulardiagnostik.
Das SunScript™ One Step RT-qPCR Kit kombiniert SYGNIS' einzigartige für hohe Temperaturen ausgelegte SunScriptTM reverse Transkriptase mit hochwertigen, optimierten Komponenten in einem sofort einsatzbereiten Kit, das es jedem Anwender ermöglicht, quantitative Ergebnisse in Echtzeit zu erhalten, die hoch-sensitiv und reproduzierbar sind.
Das SunScript™ One Step RT-qPCR Kit zeigt eine im Vergleich zu allen getesteten Hochtemperatur-RT-Kits des Wettbewerbs bessere Leistung. Durch eine generell erhöhte Spezifität und Sensitivität eignet sich das neue Produkt hervorragend selbst für schwierig zu transkribierende RNA-Moleküle und macht es zu einer perfekten Alternative für jedes RNA-Template. Das Kit wurde außerdem so gestaltet, dass es mit sämtlichen qPCR- Geräten kompatibel ist. Es ist für das Plattenformat optimiert, wodurch es in regulären Forschungslaboren und Krankenhäusern einsetzbar ist.
Mit der Markteinführung dieses sechsten Kits hat SYGNIS erfolgreich seinen Produkteinführungsplan für das Jahr 2015 erfüllt.
SYGNIS hat im Geschäftsjahr 2015 mehrere Vertriebsvereinbarungen für ihre True-Prime™- sowie SunScript™-Produktfamilie unterzeichnet. Zu diesen Partnern gehören u.a. Axil in Singapur, Biocat in Deutschland, Bionova in Spanien, Cambridge Bioscience in Großbritannien, D-Mark Bioscience in Kanada, Funakoshi in Japan, Geneworks in Australien, Labgene in der Schweiz, Lucigen sowie Mayflower in den USA, Nanodigmbio in China, Ozyme in Frankreich, Philekorea, Pharmatech und Thunderbio in Südkorea sowie Welgene in Taiwan. In den Vereinbarungen gewährt SYGNIS das nicht-exklusive Recht zur Vermarktung und zum Verkauf aller existierenden und zukünftigen Produkte ihrer TruePrime™- und SunScript™-Produktfamilie an Kunden im weiten Feld der Molekularbiologie in den entsprechenden Ländern. Einige der nicht-exklusiven Vereinbarungen können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie z.B. Erreichung festgelegter Umsatzschwellen zu exklusiven Vereinbarungen werden.
Im Geschäftsjahr 2015 hat die SYGNIS AG den bestehenden SEDA-Vertrag in mehreren Tranchen genutzt und insgesamt neues Eigenkapital (Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen) in Höhe von T€ 438 erhalten. Hierdurch wurden rd. 150.000 neue Aktien an die US-Investmentgesellschaft YA Global Master SPV LTD, Jersey City, USA, (YA Global), ausgegeben. 30.616 neue Aktien waren per 31. Dezember 2015 noch nicht im Handelsregister eingetragen.
Am 10. Dezember 2015 hat die SYGNIS AG eine Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen. Durch diese Kapitalmaßnahme hat sich das Grundkapital der Gesellschaft um weitere 2.962.552 durch die Ausgabe von 2.962.552 neuen Aktien erhöht. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16. Dezember 2015. Die neuen Aktien wurden mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben. Der Bruttoemissionserlös betrug 5,6 Mio. €. Weiterhin wurden 315.789 neue Aktien durch den Hauptgesellschafter Genetrix S.L., Madrid, Spanien, im Wege einer Sacheinlage gezeichnet. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte jedoch erst am 17. März 2016 nach Ende der Berichtsperiode.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2015 lagen bei 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €), was dem Niveau der Budgetplanung für das Jahr 2015 entspricht, und sind weiterhin noch nicht ausreichend zur Finanzierung der operativen Aufwendungen.
Obwohl die Umsatzerlöse über dem Vorjahr liegen, enthielten die Umsatzerlöse aus Kitverkäufen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2015 hohe Rabatte für Kunden und Distributoren aus der Produkteinführungsphase. In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 konnten eine steigende Nachfrage nach den Kits von SYGNIS sowie Folgebestellungen seitens der Distributoren und der Kunden verzeichnet werden. Dies spricht für die zunehmende Akzeptanz und ein steigendes Interesse an den Kits des Unternehmens. Neben den Umsatzerlösen aus Kitverkäufen konnte SYGNIS weitere Umsatzerlöse aus der Vermarktung von Caco-2 Lizenzrechten in den USA, der nichtexklusiven Lizenzvereinbarung mit Thermo Fisher für die Double Switch Technologie sowie aus dem Lizenzeinkommen des mit Qiagen im Jahr 2012 geschlossenen exklusiven Lizenzvertrags erzielen.
Die gesamten betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. € auf 4,4 Mio. € erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Optimierung der Kostenstruktur der Gesellschaft aufgrund der neuen Kerngeschäftstätigkeit sowie aus Investitionen von SYGNIS in den Marketing-, Promotion- und Markteinführungsprozess der neuen Produkte. Die Aufwendungen aus Sondereffekten betragen 0,7 Mio. € und sind im Wesentlichen durch Mitarbeiterabfindungen in Höhe von 0,2 Mio. €, Kosten für die Erschließung weiterer Absatzkanäle und Investitionen in das Vertriebsnetz von 0,1 Mio. € sowie Kosten aus dem Umzug an den neuen Standort in Heidelberg-Wieblingen von 0,1 Mio. € begründet. Hieraus erwartet SYGNIS weitere Kosteneinsparungen in der Zukunft, welche die Effizienz des laufenden Geschäfts erhöhen sollen. Weiterhin werden in den operativen Aufwendungen aus Sondereffekten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. € aufgeführt, die früheren Abschlussperioden zuzuordnen sind und nicht den Bestand an Zahlungsmitteln berührt haben. Die Aufwendungen vor Sondereffekten für Forschung & Entwicklung verringerten sich, während die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr anstiegen. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus höheren Kosten für Beratungsleistungen. Gleichzeitig sind die Kosten für Marketing & Vertrieb im Zuge der Markeinführung der Kits höher, wie auch die Kosten für die direkten Kommerzialisierungsaktivitäten und für die Produktion der neuen Kits, was insgesamt zu einem Anstieg der Vertriebs- und Produktionskosten in 2015 geführt hat.
| 2015 | 2014 | |
| Personalaufwendungen | 1,6 | 1,7 |
| Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten | 0,9 | 0,5 |
| Marketing und Investor Relations | 0,5 | 0,2 |
| Abschreibungen Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 0,4 | 0,6 |
| Raumkosten | 0,3 | 0,3 |
| Material und bezogene Forschungsleistungen | 0,2 | 0,1 |
| Lizenzgebühren | 0,2 | 0,2 |
| Patent- und Lizenzkosten | 0,1 | 0,1 |
| Reisekosten | 0,1 | 0,1 |
| Versicherungen und Gebühren | 0,0 | 0,1 |
| Übrige Aufwendungen | 0,6 | 0,3 |
| Aufwendungen vor Verrechnung Forschungszuschüsse und Aktivierung Entwicklungskosten | 4,9 | 4,2 |
| Verrechnung Forschungszuschüsse | -0,1 | -0,1 |
| Aktivierung Entwicklungskosten | -0,5 | -0,5 |
| Aufwendungen lt. Ergebnisrechnung | 4,4 | 3,6 |
SYGNIS hat im Rahmen des umgekehrten Unternehmenszusammenschlusses Ende 2012 immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,7 Mio. € angesetzt. Hierin war im Wesentlichen das Entwicklungsprojekt Double Switch enthalten. Aufgrund einer aktualisierten Einschätzung des Vorstands im Hinblick auf das Marktpotenzial von Double Switch und der entsprechenden Umsatzerwartungen künftiger Lizenzpartner, wurde eine Wertminderung von 0,1 Mio. € festgestellt und im Geschäftsjahr 2015 erfasst (Vorjahr: 0,3 Mio. €).
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 betrug 4,0 Mio. € (Vorjahr: -3,5 Mio. €) und war damit schwächer als die ursprüngliche Planung. Zu dieser Entwicklung führten gegenläufige Effekte: Zwar haben sich die Umsatzerlöse um 0,2 Mio. € erhöht verglichen mit dem Vorjahr, was den Erwartungen des Management entsprach, jedoch erhöhten sich auch die operativen Aufwendungen um 0,5 Mio. €. Die Abweichung bei den operativen Aufwendungen ist im Wesentlichen durch die Aufwendungen aus Sondereffekten begründet wie zuvor beschrieben. Hinzu kommt, dass höhere Kosten für Vertrieb sowie Verwaltung das Jahresergebnis 2015 beeinflusst haben, während niedrigere Aufwendungen aus Wertminderungen bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens kompensierend wirkten.
Der negative Cashflow aus operativer Tätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 3,4 Mio. € leicht verbessert (2014: 3,5 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -0,5 Mio. € nach -0,6 Mio. € im Vorjahr. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit lag bei 4,6 Mio. € nach 5,3 Mio. € im Vorjahr. Die Veränderung resultiert vor allem aus niedrigeren Zahlungsmittelzuflüssen aus den Kapitalerhöhungen im Vergleich zum Vorjahr.
| Kapitalstruktur zum | 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Langfristige Vermögenswerte | 61% | 67% |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 39% | 33% |
| Eigenkapital | 74% | 67% |
| Langfristige Schulden | 14% | 23% |
| Kurzfristige Schulden | 12% | 10% |
Das Finanzmanagement der SYGNIS AG verfolgt grundsätzlich das Ziel die Zahlungsfähigkeit jederzeit sicherzustellen und die Eigenkapitalbasis langfristig zu stärken. Zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs werden 12-Monats-Liquiditätsplanungen erstellt.
Der Liquiditätsbestand zum 31. Dezember 2015 hat sich gegenüber dem Vorjahr infolge einer weiteren Kapitalerhöhung im Dezember 2015 gegenüber dem Vorjahr nochmals auf 4,6 Mio. € erhöht (31. Dezember 2014: 3,8 Mio. €) und liegt damit aufgrund der erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhungen deutlich über der Planung.
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich nur leicht auf 8,6 Mio. € erhöht (Vorjahr 8,4 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2015 waren aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 0,5 Mio. € angesetzt (Vorjahr: 0,8 Mio. €). Sie wurden mit den passiven latenten Steuern verrechnet, so dass sich ein Bilanzansatz von 0,4 Mio. € ergab.
Die langfristigen Schulden lagen mit 1,9 Mio. € um 0,9 Mio. € unter dem Vorjahr und betrafen insbesondere Förderkredite (1,9 Mio. €), während die Gesellschafterdarlehen in 2015 in Höhe von 0,2 Mio. € zurückgezahlt wurden und 0,6 Mio. € in Eigenkapital gewandelt wurden. Die kurzfristigen Schulden sind von 1,3 Mio. € auf 1,7 Mio. € angestiegen, da Förderdarlehen in Höhe von 0,2 Mio. € aufgrund der Fälligkeit als kurzfristig auszuweisen sind und die sonstigen kurzfristigen Schulden aufgrund höherer Verbindlichkeitsrückstellungen um 0,2 Mio. € angestiegen sind.
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund des höheren Liquiditätsbestands von 12,5 Mio. € auf 14,0 Mio. € erhöht. Die Eigenkapitalquote stieg auf 74% (Vorjahr: 67%).
Im Jahr 2015 hat SYGNIS erstmalig damit begonnen, eigene Kits in einem Markt mit Global Playern zu verkaufen und so die neue Geschäfts- und Vermarktungsstrategie umzusetzen. In diesem neuen Umfeld war die SYGNIS Gruppe in 2015 sehr erfolgreich und hat drei neue Kits aus der innovativen TruePrimeTM -Produktfamilie sowie weitere drei neue Kits von der äußerst wettbewerbsfähigen SunScriptTM -Produktlinie auf dem Markt eingeführt. Die Entwicklung der Umsatzerlöse in 2016 wird abhängig sein vom Erfolg der in 2015 implementierten Verkaufsstrategie und den Vermarktungsbemühungen die in 2016 unternommen werden. SYGNIS wird sich auf die Erhöhung der Präsenz in den USA fokussieren, da dieser Markt entscheidend für die Vermarktung der revolutionären Produkte von SYGNIS ist.
Dank der Kapitalerhöhung im Dezember 2015 sowie den erwarteten Finanzmittelzuflüssen in 2016 sind wir davon überzeugt, dass die Gruppe damit auf dem richtigen Weg im Hinblick auf die kommenden Projekte und die geplanten Kommerzialisierungsaktivitäten ist, um erfolgreich die Vertriebs- und Geschäftsstrategie umzusetzen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts bestehen keine wesentlichen Veränderungen in Bezug auf die Struktur der Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Die Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage der SYGNIS-Gruppe beurteilt der Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr somit als positiv. Die Ertragslage ist noch von Verlusten geprägt.
Die Hauptstandorte von SYGNIS befinden sich in Heidelberg und Madrid, Spanien. Die Gesellschaft hat Räumlichkeiten in den dortigen Technologie- und Gewerbeparks angemietet und verfügt über keinen Grundbesitz. SYGNIS ist in einer Holdingstruktur aufgestellt mit der SYGNIS AG als an der deutschen Börse notierte Muttergesellschaft. Die Entwicklungstätigkeiten werden von der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, ausgeübt, während die SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG die Herstellung und den Vertrieb der eigenen Produkte durchführt. Die SYGNIS AG hält jeweils 100% der Gesellschaftsanteile an der SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG, der SYGNIS Biotech S.L.U., der SYGNIS Verwaltungs GmbH, Heidelberg, und der LION bioscience Inc., Needham/MA/USA. Die Amnestix Inc., Needham/MA/USA, wurde am 30. November 2015 mit der LION bioscience Inc., Needham/MA/USA, verschmolzen.
Zum 31. Dezember 2015 bestand folgende Unternehmensstruktur (jeweils 100% Tochtergesellschaften):
| SYGNIS AG | |||
| SYGNIS Verwaltungs GmbH | SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG | LION bioscience Inc. | SYGNIS Biotech S.L.U. |
Aufgrund der Geschäftstätigkeit der SYGNIS Gruppe in einem innovativen Branchenumfeld sind die Anforderungen an die Mitarbeiter in allen Bereichen hoch. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist ein hervorragend qualifiziertes und motiviertes Expertenteam unabdingbar.
Die Zahl der Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) hat sich von 20 am 31. Dezember 2014 auf 21 zum 31. Dezember 2015 leicht erhöht. Von diesen Mitarbeitern sind noch 62% im Forschungs- und Entwicklungsbereich tätig.
| Mitarbeiter nach Bereichen* | 31. Dezember 2015 | 31. Dezember 2014 |
| Forschung & Entwicklung | 13 | 14 |
| Vertrieb & Verwaltung | 8 | 6 |
| Gesamt | 21** | 20 |
*
Vollzeitstellen, inkl. Vorstand, gerundet
auf volle FTE (full time equivalent), sämtliche Mitarbeiter sind an
den Standorten in Heidelberg und in Madrid tätig.
**
Die Mitarbeiteranzahl beinhaltet auch
3 Mitarbeiter, die sich derzeit in Elternzeit befinden.
SYGNIS fokussiert ihre F&E Aktivitäten stark auf die Entwicklung und die Herstellung neuer Produkte basierend auf ihren eigenen Technologieplattformen für die Anwendung in Next Generation Sequencing (NGS) und den Markt für Molekularbiologie. Eine besondere Stärke ist das Know-How und die IP-Position des Unternehmens auf dem Gebiet der Enzymologie von Polymerasen. Das Unternehmen hat die ersten Produkte erfolgreich am Markt eingeführt und erwartet die stetige Einführung weiterer Produkte für 2016 und darüber hinaus. Das Unternehmen hat erfolgreich zwei Produktlinien entwickelt: TruePrime™, eine revolutionäre neue Produktfamilie für die Amplifikation des gesamten Genoms ohne den Einsatz synthetischer Primer und SunScript™, eine innovative, hoch thermostabile reverse Transkriptase für die Übersetzung von RNA in DNA.
Die TruePrime™-Technologie kann die gesamte genetische Information von Zellen oder der DNA eines Menschen oder eines anderen Organismus auf eine Weise vervielfältigen, dass die wesentlichen Bestandteile der genetischen Information besser erhalten bleiben als bei der Anwendung des derzeitigen Goldstandards auf dem Markt. SYGNIS konnte zeigen, dass insbesondere die wichtige Information über genetische Unterschiede (z.B. single nucleotide variants, SNVs) besser erhalten bleiben als bei konkurrierenden Technologien.
TruePrime™ basiert hauptsächlich auf einem neuen Enzym, TthPrimPol, das aus dem thermophilen Bakterium Thermus thermophilus gewonnen wird. SYGNIS benutzt die einzigartige Fähigkeit von TthPrimPol, DNA Primer synthetisieren zu können, zusammen mit der hochprozessiven Phi29 DNA Polymerase, um eine Primerfreie Genomamplifikation zu ermöglichen.
SYGNIS hat bereits drei Kits basierend auf dieser Technologie am Markt in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 eingeführt. Parallel dazu arbeitet die Gesellschaft an neuen Kits für grundlegende Anwendungen, wie eine "cell-free DNA" (oder circulating tumor DNA) Amplifikation, die für den Onkologie-Markt bestimmt sind und deren Markteinführung 2016 stattfinden soll. Der Markt für eine solche Anwendung, die die Sensitivität der sogenannten "Liquid Biopsy" erhöhen kann, ist sehr groß.
Die SunScript™ Produktlinie basiert auf einer neuartigen proprietären, hoch thermostabilen reversen Transkriptase. Eine reverse Transkriptase (RT) ist ein Enzym, das eingesetzt wird, um aus einer RNA Vorlage ("RNA Template") komplementäre DNA ("cDNA") zu generieren. Die cDNA kann dann zum Beispiel mit DNA Arrays, Polymerasekettenreaktion (PCR), Sanger oder Next Generation Sequencing (NGS) untersucht werden. Reverse Transkriptasen werden in einer breiten Palette unterschiedlicher Anwendungen im Life Science Bereich wie der Untersuchung von Genexpression, der Analyse von Transkriptomen und für die Identifizierung von pathogenen Organismen in der Diagnostik eingesetzt. Die Gesellschaft hat zwei Versionen dieses Enzyms als stand-alone Kits und zwei Einzelschritt (single-step) Hochtemperatur RT-PCR Kits, eines davon für quantitative PCR Anwendungen, in 2015 auf den Markt gebracht.
Neben diesen beiden eigenen Kits hat SYGNIS SensiPhi® an Qiagen im Juli 2012 auslizenziert. SensiPhi® ist eine verbesserte Version der Wildtyp Phi29 Polymerase, die eine signifikant höhere Affinität zu DNA zeigt, was zu einer verbesserten Effizienz bei der Amplifikation von DNA führt. Ende 2015 hat SYGNIS den Exklusiv-Lizenzvertrag basieren auf SensiPhi® mit Qiagen in einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag umgewandelt. Daraus folgende haben SYGNIS und Qiagen sich auf eine Agenda verständigt, um die Vereinbarung von einer exklusiven Vermarktung in eine nicht-exklusive Vermarktung im Hinblick auf die Entwicklung und die Vermarktung des Enzyms zu transformieren. Im Laufe des Jahres 2016 wird SYGNIS eigene neue Kits basierend auf SensiPhi® entwickeln und dieses Enzym vermarkten, um neue nicht-exklusive Vereinbarungen mit Dritten abschließen zu können. Die Gesellschaft erwartet daraufhin künftig einen Anstieg der Umsatzerlöse aus eigenen entwickelten Kits basierend auf diesem Enzym zusammen mit Lizenzerlösen aus dem existierenden Vertrag mit Qiagen.
SYGNIS arbeitet zurzeit an der Entwicklung weiterer Produkte und Technologien in dem Bestreben, Forschern im Bereich der Molekularbiologie neue Enzyme und Kits für anspruchsvolle Anwendungen zur Verfügung zu stellen.
Im Laufe des Jahres 2015 hat SYGNIS große Fortschritte bei der Errichtung ihrer direkten Vertriebskapazitäten gemacht und damit begonnen, ihre eigenen Produkte zu vermarkten. Das Unternehmen hat dafür einen SYGNIS Webshop eingerichtet, Werbematerial entwickelt, den Kontakt mit wichtigen Meinungsführern in der Molekularbiologie, besonders in den Bereichen Next Generation Sequencing und Einzelzellanalyse gesucht, und die wichtigsten wissenschaftlichen Kongresse besucht.
Gleichzeitig hat SYGNIS verschiedene nicht-exklusive Vereinbarungen mit einer Vielzahl an internationalen Distributoren geschlossen, um die wichtigsten Märkte wie z.B. Nordamerika, Europa und die wichtigsten Länder in Asien in 2015 mit den Produkten abzudecken. Zusätzlich befindet sich SYGNIS in Gesprächen mit internationalen Partnern über den Abschluss von OEM (Original Equipment Manufacturer) Vereinbarungen.
SYGNIS fokussiert sich auf die Forschung, Entwicklung und Vermarktung neuer Tools für die DNA-Amplifizierung und -Sequenzierung. Im Geschäftsjahr 2015 standen nach den Produkteinführungen der ersten drei Kits aus der True Prime™ Serie sowie der ersten drei Kits aus der SunScript™ Serie die Intensivierung der Verhandlungen mit weiteren Distributoren und der Abschluss konkreter Distributionsvereinbarungen zur Umsetzung der Produktverkaufsstrategie im Vordergrund. Bisher konnten weltweit u.a. nicht-exklusive Vertriebsvereinbarungen in verschiedenen Ländern wie Deutschland, Schweiz, Frankreich, Belgien, Spanien, Großbritannien und Irland sowie USA, Kanada, China, Japan, Taiwan und Australien abgeschlossen werden. Weiterhin befindet sich die Gesellschaft in Gesprächen über die Auslizenzierung von Produkten in Form von nicht-exklusiven Vereinbarungen.
Neben dem Vertrieb der eigenen Kits über regionale und internationale Distributoren, die auf die Vermarktung molekularbiologischer Produkte für Gensequenzierung und die sog. Next Generation Sequencing (NGS) spezialisiert sind, verkauft die Gesellschaft in 2015 auch alle eigenen Kits direkt über den SYGNIS Onlineshop. Die Hauptkunden sind führende Forschungszentren, akademische Institutionen, an Regierungsbehörden angeschlossene Labore, Krankenhäuser und Referenzlabore sowie pharmazeutische, biotechnologische sowie kommerzielle Genomik- und Molekulardiagnostikunternehmen.
Der Businessplan der SYGNIS Gruppe umfasst Produkte auf dem Gebiet des sogenannten Next Generation Sequencing wie TruePrime™, SunScript™ und SensiPhi™ (lizensiert an Quiagen), Lizenzen für die Caco-2 Zellinie (hauptsächlich in der pharmazeutischen Industrie benutzt für pharmakokinetische Untersuchungen) und darüber hinaus hat die Gesellschaft ihre DoubleSwitch Protein-Protein Interaktionsdetektionstechnologie verkauft bzw. auslizensiert.
Der Businessplan der Gesellschaft beinhaltet entsprechende Einnahmen durch den Verkauf eigener Produkte sowie in Form von Einmalzahlungen und aus Umsatzlizenzen. Seit der Markteinführung der Kits ist die Gesellschaft nicht mehr nur von zukünftigen Lizenzpartnern abhängig. Dennoch sind die getroffenen Annahmen mit Unsicherheiten behaftet und die tatsächlich realisierten Erträge können von den Planungen abweichen.
Die Liquidität der SYGNIS Gruppe hat sich zum 31. Dezember 2015 mit 4,6 Mio. €, gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert, da das Unternehmen im Dezember 2015 eine weitere Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von über 5,6 Mio. € erfolgreich abgeschlossen hat. Der künftige Liquiditätsbedarf wird durch eine langfristige, auf dem Businessplan aufbauende Finanzplanung sowie eine Liquiditätsvorschau ermittelt. Basierend auf den derzeit vorhandenen Finanzmitteln und unter Berücksichtigung des Businessplans sieht der Vorstand der Gesellschaft die operativen Aufwendungen der SYGNIS Gruppe bis zum Erreichen des Break-even im Jahr 2017 als gedeckt an.
Der Businessplan enthält Umsatzerwartungen aus dem Verkauf bereits auf dem Markt befindlicher eigener Produkte wie die Kits sowie aus Lizenzerlösen. Darüber hinaus sind Mittelzuflüsse aus weiteren Förderkrediten sowie durch die Nutzung des bestehenden SEDA-Vertrages (Eigenkapitalzusage auf Abruf) vorgesehen. Falls es der SYGNIS Gruppe nicht gelingt, die erwarteten Umsätze zu realisieren und darüber hinaus keine weiteren Förderkredite oder ausreichende Mittelzuflüsse aus dem SEDA-Vertrag im Jahr 2016 erzielt werden können, ist das Erreichen des Break-even gefährdet und die SYGNIS Gruppe zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ab Mitte 2017 und damit der Fortführung ihrer Unternehmenstätigkeit auf zusätzliche Mittel der Gesellschafter angewiesen.
SYGNIS hat in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ein effektives System eingerichtet, um Finanz- und Unternehmensrisiken zu erkennen, zu bewerten, zu kommunizieren und zu bewältigen. Hierzu hat der Vorstand innerhalb der Aufbauorganisation Risikoverantwortliche sowie einen Risikomanager benannt. Auf Konzernebene erfolgen regelmäßige Risikoanalysen auf allen funktionalen Ebenen der SYGNIS Gruppe einschließlich Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung. Dabei werden die Risiken von den Risikoverantwortlichen an den Risikomanager berichtet, der nach deren Auswertung quartalsmäßig einen aggregierten Risikobericht an den Vorstand erstattet. Informationen über wesentliche unvorhergesehene Risiken werden im Rahmen eines Ad-Hoc-Reporting sofort an den Vorstand weitergeleitet.
Im Mittelpunkt des Risikomanagements steht das Ziel, strategische, wettbewerbsbezogene, finanzielle und geschäftsspezifische Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und zu überwachen, um nach einer sorgfältigen Bewertung geeignete und angemessene Maßnahmen einzuleiten.
Die wesentlichen Instrumente zur Risikovermeidung bzw. -minderung sind das Kostencontrolling und das Projektmanagement. Der Vorstand erhält monatliche Berichte über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage und den Stand der laufenden Projekte. Damit werden die inhaltlichen Projektfortschritte sowie die Vorgaben bezüglich Kosten und Einhaltung der zeitlichen Planung überwacht.
Darüber finden in der Regel wöchentliche Sitzungen des erweiterten Managements statt. Der Aufsichtsrat traf sich mindestens einmal pro Quartal, bei wichtigen Entscheidungen auch in kürzeren Abständen, und wurde vom Vorstand über die aktuelle Entwicklung in den für die SYGNIS Gruppe wichtigen Bereichen (Projektfortschritte, Finanzierung und Corporate Development) laufend unterrichtet. Die Risikolage der SYGNIS Gruppe wird darüber hinaus im Rahmen der Quartals- und Jahresabschlüsse mit dem Prüfungsausschuss erörtert.
Im Einklang mit § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB hat SYGNIS die Hauptmerkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben.
Das Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem (kurz "IKS") umfassen auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und richten sich auf das Risiko wesentlicher Falschaussagen in den Jahres- und Zwischenabschlüssen. Unter einem IKS werden die von einem Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind
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zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen, |
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zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie |
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zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. |
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das IKS und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse bei der Erstellung der Konzernabschlüsse. Die Kontrollmaßnahmen bei SYGNIS in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess beruhen insbesondere auf den folgenden Grundsätzen:
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Unterschriftenregelung einschließlich Vollmachts- und Genehmigungsstufen beim Eingehen finanzieller Verpflichtungen |
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Weitest mögliche Dokumentation von Geschäftsvorfällen |
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Klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten |
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Vieraugenprinzip |
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Angemessenes Finanzbuchhaltungssystem einschließlich dazugehörigem Berechtigungskonzept |
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Checklisten bei der Erstellung von Quartals- und Jahresabschlüssen |
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Richtlinien und Arbeitsanweisungen (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Richtlinien für die Geldanlage und Einkaufsrichtlinien) |
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Stellenbeschreibungen |
Die Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse werden mit Hilfe geeigneter Controlling Software bezüglich Plan-/Ist-Abweichungen sowie Plausibilitäts-Prüfungen und Inkonsistenzen in der Rechnungslegung analysiert. Die Quartals- und Jahresabschlüsse werden vor Veröffentlichung mit dem Prüfungsausschuss erörtert und von diesem eigenen Prüfungen unterzogen.
Das IKS wird laufend hinsichtlich der Effektivität der Kontrollen überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 (2) AktG und das rechnungslegungsbezogene IKS werden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft.
Wesentliche Sachverhalte im Rahmen der Abschlusserstellung sowie unterjährige Fragestellungen im Finanzbereich (z. B. Bilanzierungsthemen und steuerliche Fragestellungen) werden zeitnah mit dem Prüfungsausschuss diskutiert. Sofern erforderlich, werden zusätzlich externe Berater z. B. bei der Bewertung ausgegebener Aktienoptionen nach IFRS, zu Fragestellungen bei steuerlichen Verlustvorträgen und latenten Steuern zu Rate gezogen.
Der Abschlussprüfer ist im Rahmen seiner Abschlussprüfung verpflichtet, dem Aufsichtsrat über rechnungslegungsrelevante Risiken oder Kontrollschwächen sowie sonstige im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit erkannte wesentliche Schwächen des Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 (2) AktG und des rechnungslegungsbezogenen IKS zu berichten.
SYGNIS ist als Unternehmen im Life Science Bereich den typischen Branchenrisiken ausgesetzt. Dadurch weist die Gesellschaft naturgemäß ein hohes Risikoprofil auf, welches sich unmittelbar auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft und somit direkt auch auf die Unternehmensbewertung auswirken kann.
Das Biotech- bzw. Pharmaumfeld ist sehr dynamisch. Sowohl das Marktumfeld als auch die Wettbewerbssituation können sich rasch verändern. Dies gilt insbesondere für die Rahmenbedingungen für Ein- bzw. Auslizenzierung von Projekten.
Seit Januar 2015 vertreibt SYGNIS eigene Produkte (Kits) der TruePrime™- wie auch der SunScript™-Produktlinie. Risiken könnten entstehen durch eine zu geringe Nachfrage am Markt, kundenseitige Umsatzrückgänge oder -verzögerungen aufgrund von Verschiebungen bei der Markteinführung weiterer neuer und innovativer Produkte. Zusätzlich könnte die Vermarktung der SYGNIS Kits durch eine Konsolidierung des Markts beeinträchtigt werden. Wir glauben jedoch, dass die Diversifikation unserer Umsätze weniger Risiko aufweist als unsere vorige Abhängigkeit von Lizenzverträgen, die von den strategischen Entscheidungen unserer Partner abhängig sind und unsere kommerziellen Aussichten gefährden.
Um das Risiko, das mit den verbleibenden Lizenzvereinbarungen besteht, zu reduzieren, wird SYGNIS seine Partner weiterhin mit Expertise und Know-how nach Kräften unterstützen. Die Abhängigkeit vom kommerziellen Erfolg der Partner bleibt ein Risikofaktor, insbesondere wenn die Partner durch eigene strategische Entscheidungen den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten verändern.
SYGNIS entwickelt neue Produkte und Technologien im Bereich der Molekulardiagnostik. Vor dem Start neuer Projekte wird mit Experten und im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats das zukünftige Produkt intensiv analysiert. Hierbei werden sowohl technische Fragenstellungen, als auch Marktpotenziale validiert.
Um die Abhängigkeit des Konzerns vom Erfolg eines Produkts zu verringern, wird eine Erweiterung des Portfolios angestrebt. Zum Zweck dieser Produktdiversifikation prüfen wir fortlaufend mehrere Möglichkeiten, weitere Projekte einzulizenzieren. Durch den Ausbau des Produktangebots erhöhen sich zudem die Chancen hinsichtlich der zukünftigen Vermarktung. Es besteht allerdings das Risiko, dass man keine geeigneten Projekte einlizenzieren kann. Zudem besteht das Risiko, dass man für die Einlizenzierung einen sehr hohen Preis zahlen muss, ohne dass der Erfolg des Projekts sicher ist.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass SYGNIS auch künftig geeignete Unternehmen oder Unternehmensteile, die zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen könnten, übernimmt. Der Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen kann SYGNIS Risiken aussetzen, die mit der Integration der neuen Technologien, Geschäftseinheiten und Standorte sowie des Personals verbunden sind. Ferner können Risiken auch daraus entstehen, dass Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden und dies zu einer Verwässerung für die Altaktionäre führt. Sollte die jeweilige Akquisition nicht die geplanten Ergebnisse erzielen, kann sich ein zusätzlicher Aufwand aus der Abwertung von erworbenen Vermögenswerten oder gegebenenfalls von Geschäfts- oder Firmenwerten ergeben.
Patente spielen bei der Kommerzialisierung von Produkten eine wichtige Rolle. Die Patentüberwachung und der Patentschutz genießen bei der Gesellschaft eine sehr hohe Priorität. Es können jedoch Patentrechte angefochten werden, bzw. die Patenterteilung für laufende Projekte verweigert oder verzögert werden. Dies würde zu einem erheblichen internen Mehraufwand und höheren Kosten führen. Im Extremfall könnte dies auch zur Einstellung von Projekten führen.
Für den Unternehmenserfolg von SYGNIS ist es von entscheidender Bedeutung, jederzeit qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen bzw. zu halten. Bei der Rekrutierung konkurriert die Gesellschaft mit anderen Unternehmen. So besteht die Gefahr, dass es nicht gelingt, die notwendigen neuen hochqualifizierten Mitarbeiter zu gewinnen bzw. langfristig an die Gesellschaft zu binden. Ein Verlust dieser Mitarbeiter bzw. des relevanten Know-hows hätte einen negativen Einfluss auf die weitere Geschäftsentwicklung.
Die Sicherung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung durch externe Akquisitionen oder Einlizenzierungen von Projekten, aber auch die interne Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, erfordert zusätzliche finanzielle Mittel. Die Gesellschaft evaluiert dabei verschiedene Möglichkeiten, diesen Kapitalbedarf sicherzustellen. Die tatsächliche Höhe des künftigen Kapitalbedarfes hängt u.a. von der Fähigkeit der Gesellschaft ab, künftig selbst Produkterlöse oder Erlöse durch Forschungskooperationen generieren zu können. Falls die Gesellschaft zusätzliches Kapital durch die Ausgabe von Aktien aufnimmt, könnte dies zu einer Verwässerung der Anteile der Altaktionäre führen.
Der Gesetzgeber hat neben den bisherigen Regelungen zum Mantelkauf des § 8 (4) KStG im Rahmen der Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 mit dem § 8c KStG eine Verschärfung eingeführt, wonach es nicht mehr auf eine Zuführung von neuem Betriebsvermögen ankommt und bereits bei einer Anteilsübertragung von mehr als 25% ein zumindest quotaler Wegfall der Verlustvorträge droht. Eine Anteilsübertragung von mehr als 50% führt nach den Vorschriften des § 8c KStG zu einem vollständigen Wegfall der Verlustvorträge.
Im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten können verschiedene Finanzrisiken eine negative Entwicklung auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Zinsrisiken, Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Kursrisiken.
Es bestehen derzeit keine nennenswerten variabel verzinslichen Posten, so dass sich keine wesentlichen Zinsrisiken ergeben.
Aufgrund des Direktvertriebs eigener Produkte bestehen Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken in der Form, als dass Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind bisher nicht aufgetreten. Zudem bestehen längerfristige Vereinbarungen mit Distributoren, so dass Ausfallrisiken minimiert werden. Daneben werden ausstehende Rechnungen von Kunden ständig überwacht und fällige Rechnungen bei den Kunden angemahnt und der korrekte Zahlungseingang regelmäßig kontrolliert.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, das entsteht, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre mit Finanzinstrumenten verbundenen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Dieses Risiko kann auch daraus resultieren, dass finanzielle Vermögenswerte nicht zeitnah zu einem angemessenen Preis veräußert werden können.
SYGNIS hält sich ständig über alle infrage kommenden Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen wie auch über betriebliche und sonstige gesetzliche Regelungen und Branchenvorschriften auf dem Laufenden. Das Unternehmen hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um allen diesen Vorschriften an jedem unserer Standorte nachzukommen. Um mögliche Auswirkungen zu reduzieren, die sich aus den vielfältigen steuer-, gesellschafts-, arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sowie den Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und aus anderen Rechtsgebieten ergeben, werden bei SYGNIS Entscheidungen und die Gestaltung der Unternehmenspolitik und Geschäftsprozesse in Absprache mit den jeweiligen internen Fachleuten und bei Bedarf mit externen Beratern getroffen. Wo immer sinnvoll und notwendig, werden für mögliche Risiken Rückstellungen gebildet, um potenzielle Risiken abzudecken.
Die bestehenden bzw. geplanten Projekte erfordern im Vergleich etwa zur Medikamentenentwicklung deutlich geringere Entwicklungszeiten und Entwicklungskosten. Darüber hinaus ist bereits in einem frühen Entwicklungsstadium ein wirtschaftlicher Erfolg absehbar. Hierdurch kann die Gesellschaft die vorhandenen Ressourcen effizienter und zielgerichteter einsetzen.
Seit Anfang 2015 vermarktet das Tochterunternehmen SYGNIS Bioscience GmbH & Co. KG eigene Produkte. So ist die Abhängigkeit von Lizenzpartnern deutlich reduziert und es eröffnen sich durch Vertriebsvereinbarungen, Marketingaktivitäten und über den eigenen Vertrieb neue Chancen, das Umsatzniveau zu steigern.
Bezüglich der Vermarktungsmöglichkeiten des bestehenden Produktportfolios sowie neuer Produktentwicklungen wird auf den Abschnitt "IV. Forschung und Entwicklung" verwiesen.
Der Vorstand hält die Risiken insgesamt für angemessen und vertraut der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Veränderungen des Umfelds und die Erfordernisse des laufenden Geschäfts. Die Chancen in Bezug auf die neue Vermarktung eigener Produkte erachtet der Vorstand als vielversprechend.
1. Das Grundkapital der SYGNIS AG betrug am 31. Dezember 2015 € 16.457.486 eingeteilt in 16.457.486 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien. Hierbei handelt es sich ausschließlich um stimmberechtigte Stammaktien. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten oder einer sonstigen Stimmrechtskontrolle. Hinsichtlich 8.408.368 Aktien der Gesellschaft bestanden zwischen den Anteilseignern Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormals Gentrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden) (5.523,992 Aktien), dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (1.146.950 Aktien), Veriphi, S.L., Sant Cugat del Vallés (Barcelona), Spanien, (672.240 Aktien), Frau Margarita Salas Falgueras, Madrid, Spanien, (580.186 Aktien) und Herr Luis Blanco Dávila, Madrid, Spanien, (485.000 Aktien) und der Gesellschaft Vereinbarungen über Veräußerungsbeschränkungen (Lock-up-Vereinbarungen) bis zum 28. Februar 2015. Für die Barkapitalerhöhung im Dezember 2015 in Höhe von € 2.962.552 sowie die per 31. Dezember 2015 noch nicht im Handelsregister eingetragene Sachkapitalerhöhung in Höhe von € 315.789 bestanden zwischen der Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormals Gentrix Life Sciences A.B., Uppsala, Schweden) (4.833.898 Aktien), dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, (1.146.950 Aktien), Veriphi, S.L., Sant Cugat del Vallés (Barcelona), Spanien, (672.240 Aktien), Frau Margarita Salas Falgueras, Madrid, Spanien, (580.186 Aktien) und Herr Luis Blanco Dávila, Madrid, Spanien, (426.884 Aktien) und der Gesellschaft Vereinbarungen über Veräußerungsbeschränkungen (Lock-up-Vereinbarungen) bis zum 29. Februar 2016.
Aufgrund öffentlicher Förderdarlehen, die SYGNIS für seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Spanien erhalten hat, hat der Hauptgesellschafter Genetrix S.L., Madrid, Spanien, 350.000 Aktien an der SYGNIS AG als Sicherheit für das Förderdarlehen gegeben. Die Verpflichtung zur Hingabe von Aktien als Sicherheit erlischt bei einer Unternehmenstransaktion (z.B. Anteils- oder Unternehmenserwerb der SYGNIS AG durch einen Dritten) oder wenn die SYGNIS Gruppe einen laufenden Überschuss an Finanzmitteln unter den vereinbarten Annahmen des besagten Vertrages zwischen SYGNIS und Genetrix S.L. über die Zahlung einer Gebühr für die Hingabe von Aktien als Sicherheit für die Förderdarlehen erwirtschaftet.
Dem Vorstand sind darüber hinaus keine weiteren Beschränkungen hinsichtlich der Stimm- oder Übertragungsrechte der Aktien bekannt, auch wenn sich solche aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben könnten.
2. Gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB sind direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, anzugeben. Nach Informationen der Gesellschaft bestehen die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen, die 10 % überschreiten:
| Beteiligter | Stimmrechtsanteil | |
| Direkt | Zurechnung | |
| Genetrix S.L., Madrid, Spanien, (vormals Genetrix Life Sciences, A.B., Uppsala, Schweden) | 29,15% | |
3. Gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands im Übrigen bestimmt. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende des Vorstands ernennen. Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands richten sich nach den §§ 84 f. des Aktiengesetzes (AktG) sowie den ergänzenden Regelungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Eine Änderung der Satzung richtet sich nach den §§ 133 und 179 AktG sowie § 9 Absatz 7 der Satzung der SYGNIS AG. Der eine Satzungsänderung herbeiführende Hauptversammlungsbeschluss bedarf nach der Satzung der SYGNIS AG einer einfachen Stimmenmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
4. Dem Vorstand wurde von der Hauptversammlung die Befugnis erteilt, die folgenden neuen Aktien oder Wandlungsrechte auszugeben:
4.1 Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der SYGNIS AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital bis einschließlich 7. Juli 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens noch um bis zu € 3.559.915,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital per 31. Dezember 2015). Der Vorstand darf nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen:
| ― |
für Spitzenbeträge, |
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zur Gewährung von Aktien gegen Einbringung von Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Zusammenschlüssen mit Unternehmen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen oder im Rahmen des Erwerbs von Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten oder einer einen Betrieb bildenden Gesamtheit von Wirtschaftsgütern, |
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soweit es zum Verwässerungsschutz erforderlich ist, um Inhabern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Wandeldarlehen oder Optionsscheinen, die von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in demjenigen Umfang zu gewähren, in dem den Inhabern nach Ausübung ihrer Wandlungs- oder Optionsrechte oder Erfüllung einer Wandlungspflicht neue Aktien zustünden, oder |
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wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens und der Ausübung dieser Ermächtigung eingetragenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne von §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den vorstehenden anteiligen Betrag des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind. |
4.2 Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital der SYGNIS AG um bis zu € 533.333 durch Ausgabe von bis zu Stück 533.333 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. November 2007 von der Gesellschaft binnen der letzten 15 Werktage eines jeden Kalendermonats, erstmals jedoch frühestens nach der Eintragung des geschaffenen bedingten Kapitals II in das Handelsregister, bis zum 26. November 2010 begeben wurden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien sind vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, gewinnberechtigt.
4.3 Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital um bis zu € 600.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 600.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. November 2008 von der Gesellschaft binnen der letzten 15 Werktage eines jeden Kalendermonats, erstmals jedoch frühestens nach der Eintragung des geschaffenen bedingten Kapitals III in das Handelsregister, bis zum 25. November 2011 begeben wurden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien sind vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, gewinnberechtigt.
4.4 Gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital um bis zu € 500.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 500.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien, die den bereits ausgegebenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen, welche aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. November 2011 von der Gesellschaft binnen der letzten 15 Werktage eines Kalendermonats, erstmals jedoch frühestens nach der Eintragung des geschaffenen bedingten Kapitals IV in das Handelsregister, bis zum 24. November 2016 begeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt oder der Wert der aufgrund der Bezugsrechtsausübung zu gewährenden Aktien abzüglich des Ausübungspreises in Form eines Barausgleichs für den Verzicht auf die jeweiligen Bezugsrechte des Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien als Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
4.5 Gemäß § 4 Abs. 9 der Satzung der SYGNIS AG ist das Grundkapital um bis zu € 6.500.000 durch Ausgabe von bis zu Stück 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital V). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlungsausübung Verpflichteten aus Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder von einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von §18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50% beteiligt ist, aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. November 2011 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen und soweit das bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen zur Gewährung von Aktien zur Bedienung der Wandelrechte und/oder -pflichten benötigt wird. Die Ausgabe neuer Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
5. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung bestanden keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.
Die Optionsbedingungen der ausgegebenen Aktienoptionen aus dem im Jahr 2011 beschlossenen Optionsprogramm sehen jedoch vor, dass im Falle eines Kontrollwechsels die dreijährige Sperrfrist für 50% der ausgegebenen Aktienoptionen durch die Gesellschaft auf zwei Jahre verkürzt werden kann.
6. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden, gibt es nicht.
Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des Systems zur Vergütung des Vorstands der SYGNIS AG zusammen und erläutert insbesondere die Struktur und die Höhe der Vorstandsvergütung. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Er wird auf der Basis der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erstellt und beinhaltet ferner die Angaben, die nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, vor allem dem Handelsgesetzbuch, erforderlich sind. Dieser Bericht gilt zugleich als Teil des Corporate Governance Berichts. Der Corporate Governance Bericht ist im Geschäftsbericht der SYGNIS AG enthalten, der unter www.sygnis.de abzurufen ist.
Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird in ihrem gesamten Umfang vom Aufsichtsratsplenum beraten und regelmäßig überprüft, welches für die Festlegung der Vorstandsvergütung im Einzelnen zuständig ist. Aufgrund der Wichtigkeit der Besetzung der Vorstandspositionen sowie der damit einhergehenden Vergütung der Vorstände hat der Aufsichtsrat einen gesonderten Nominierungs- und Vergütungsausschuss im Aufsichtsrat gebildet. Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile und die Grundstrukturen der erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile werden im Rahmen der Anstellungsverträge mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern vereinbart.
Ziel des Vergütungssystems für die Vorstände der Gesellschaft ist es, die Mitglieder des Vorstands an der Entwicklung des Unternehmens entsprechend ihrer jeweiligen Aufgaben und Leistungen für die Unternehmensgruppe sowie den Erfolgen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds teilhaben zu lassen. Die Vergütung des Vorstands ist in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert und setzte sich im Geschäftsjahr 2015 aus verschiedenen Komponenten zusammen:
| ― |
Erfolgsunabhängige Vergütung (Basisvergütung) und sonstige Vergünstigungen |
| ― |
erfolgsbezogene Vergütung (variabler Bonus) |
Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung hat die Gesellschaft bis zum Zusammenschluss mit der damaligen X-Pol Biotech S.L., Tres Cantos, Spanien, im Oktober 2012 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2015 wurden keine weiteren Aktienoptionen gewährt. Die Gesellschaft wird darüber entscheiden, in künftigen Perioden, vergleichbare Vergütungsformen neu zu implementieren.
Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem im Anstellungsvertrag bzw. etwaigem Beratungsvertrag festgelegten und in zwölf monatlichen Raten als Grundgehalt ausgezahlten Fixum sowie sonstigen Vergünstigungen, die sich im Wesentlichen aus Versicherungsleistungen, Zuschüssen zur Alters-, Invaliditäts- und Krankenversicherung ergeben.
Für die Vorstandsvorsitzende Frau de la Huerta besteht kein Anstellungsvertrag mit der SYGNIS AG. Frau de la Huerta erhielt auf Basis eines mit der SYGNIS AG geschlossenen Beratervertrags eine Vergütung für Beratungsleistungen, die sie für SYGNIS AG erbringt. Im Rahmen dieses Beratungsverhältnisses hat Frau de la Huerta ebenfalls eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Ihr wurden jedoch keine Aktienoptionen gewährt. Daneben besteht ein Anstellungsvertrag zwischen Frau de la Huerta mit der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, bei der sie auch Geschäftsführerin ist.
Die erfolgsbezogene Vergütung wird auch für das Geschäftsjahr 2015 als variabler Bonus gewährt. Die Höhe des jeweiligen Bonus ist ausschließlich abhängig vom Erreichen bestimmter am Unternehmenserfolg orientierter Zielparameter. Für Frau de la Huerta ist der maximal erreichbare Bonus auf 45% der von der SYGNIS Biotech S.L.U., Madrid, Spanien, bzw. SYGNIS AG gezahlten Vergütung fixiert. Die Höhe des variablen Bonus leitet sich von der auf einer einjährigen Bemessungsgrundlage zu beurteilenden Entwicklung des Unternehmens ab, die am Erreichen von strategischen und operativen Zielen, wie insbesondere der Sicherung neuer Finanzmittel, der Visibilität der Gesellschaft am Kapitalmarkt sowie anderen Unternehmenszielen gemessen wurde. Am Ende des Geschäftsjahres bewertete der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung und legte den Bonus unter gebührender Berücksichtigung aller relevanten Umstände fest.
Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf:
| In Tausend € |
Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Sonstige Vergütungen*) | Gesamtbarvergütung 2015 |
| Pilar de la Huerta | 190 | 49 | 14 | 253 |
| Von SYGNIS AG | 139 | 49 | 6 | 194 |
| Von SYGNIS Biotech S.L.U. | 51 | 0 | 8 | 59 |
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Geschäftsjahr 2014 gewährte Vorstandsvergütung in detaillierter und individualisierter Form:
| In Tausend € |
Erfolgsunabhängige Vergütung | Erfolgsbezogene Vergütung | Sonstige Vergütungen*) | Gesamtbarvergütung 2014 |
| Pilar de la Huerta | 187 | 71 | 15 | 273 |
| Von SYGNIS AG | 129 | 71 | 0 | 200 |
| Von SYGNIS Biotech S.L.U. | 47 | 0 | 15 | 62 |
| Von SYGNIS Biotech S.L.U. an Genetrix S.L. | 11 | 0 | 0 | 11 |
*)
Enthalten sind im Wesentlichen Versicherungsleistungen
sowie ein Dienstwagen.
Das Vergütungssystem der Gesellschaft sieht vor, dass im Fall der Nichtverlängerung eines Vertrages mit dem betreffenden Vorstandsmitglied diesem keine Abfindung zusteht. Die Verträge enthalten keine Regelung, wonach den Vorstandsmitgliedern bei einem Eigentümerwechsel (change of control) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder im Fall ihrer Eigenkündigung ein Anspruch auf das ausstehende Festgehalt für die vereinbarte Vertragslaufzeit zusteht.
Es bestehen keine Pensionszusagen der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern der SYGNIS Gruppe. Kredite, Vorschüsse oder andere als die in diesem Vergütungsbericht genannten Vergünstigungen wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Auch erhielten die Mitglieder des Vorstands keine Vergünstigungen von Dritten, die mit Blick auf ihre Position als Vorstandsmitglied entweder in Aussicht gestellt oder gewährt wurden.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 10 der Satzung der SYGNIS AG geregelt. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex erhalten die Aufsichtsratsmitglieder der SYGNIS AG sowohl eine feste als auch eine erfolgsabhängige Vergütung.
Die feste Vergütung eines jeden Mitglieds beträgt € 20.000. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. Der Vorsitz in den Aufsichtsratsausschüssen wird gesondert mit € 10.000 vergütet, soweit der Ausschuss mindestens zweimal im Geschäftsjahr tagt. Darüber hinaus erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine variable Vergütung in Höhe von 10% der jeweiligen festen Vergütung für das erste Geschäftsjahr, in dem eine positive Eigenkapitalrendite erreicht wird. In den Folgejahren entspricht der als variable Vergütung zu zahlende Prozentsatz der jeweiligen Grundvergütung der Eigenkapitalrendite (Prozentsatz) gemäß Konzernabschluss. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine pro rata entsprechend geringere Vergütung. Allen Aufsichtsratsmitgliedern werden die ihnen in Ausübung ihres Amts entstandenen Auslagen erstattet.
Die Bezüge der Aufsichtsräte (ohne Ersatz von Reisekosten) beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 160. Die Aufteilung der im Geschäftsjahr 2015 ausgezahlten Vergütung für das Jahr 2014 ist wie folgt:
| in Tausend € | Fix | Variabel |
| Dr. Cristina Garmendia Mendizábal | 40 | - |
| Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach | 30 | - |
| Pedro-Agustin del Castillo Machado | 20 | |
| Dr. Joseph M. Fernandez | 20 | - |
| Dr. Franz-Wilhelm Hopp | 30 | - |
| Maria Jesus Sabates (seit 14. Juli 2014) | 9 | - |
| Werner-Friedrich Knuth Schäfer (bis 17. Juli 2014) | 11 | - |
| Gesamt | 160 | - |
Die Gesellschaft hat keine Darlehen an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt.
Die SYGNIS AG hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) mit Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands der SYGNIS AG sowie der Geschäftsleitung der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland abgeschlossen. Der Selbstbehalt richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Versicherung deckt die Rechtskosten der Verteidigung bei Inanspruchnahme und gegebenenfalls den zu leistenden Schadenersatz im Rahmen der bestehenden Deckungssummen. Die Deckungssumme der Versicherung ist bewusst niedrig gehalten, um die Prämie in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft zu halten. Eine über die Deckungssumme hinausgehende Haftung trifft die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats persönlich in vollem Maße.
Die SYGNIS Gruppe fördert ausdrücklich die Vielfalt bei der Besetzung von Führungspositionen. In der SYGNIS Gruppe lag 2015 der Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft bei 62% und in den oberen Führungspositionen bei 20%.
Nach dem Gesetz zur Förderung von Frauen in Führungspositionen müssen Firmen für die zwei Führungsebenen vom Unternehmen konkrete Ziele gesetzt werden. Führungskräfte, die selbst an den Vorstand berichten, bilden in der SYGNIS Gruppe die zweite Ebene mit Führungsverantwortung unterhalb des Vorstands. Der Anteil von Frauen auf der Ebene des Vorstands lag 2015 bei 100% und auf der zweiten Ebene noch bei 0%. Die SYGNIS Gruppe hat sich dazu entschlossen, für die zweite Führungsebene den Anteil von Frauen sukzessive bis Mitte 2017 zu erhöhen.
Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat der SYGNIS AG lag 2015 bei 30%.
Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2015 haben sich nicht ergeben.
Die folgenden Ausführungen enthalten Einschätzungen und Erwartungen des Vorstands über zukünftige Entwicklungen einschließlich der Finanzprognosen und der künftigen Geschäftslage der Gesellschaft. Diese Erwartungen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, wie im Abschnitt "Chancen- und Risikenbericht" beschrieben. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, die nicht vom Vorstand beeinflusst werden können, wesentlich von den getroffenen Einschätzungen abweichen.
Ziel der SYGNIS Gruppe ist es, weitere Produkte im Bereich der Molekulardiagnostik/ DNA-Tools zu entwickeln und zu vermarkten. Dies soll die Visibilität der Gesellschaft am Kapitalmarkt und den Unternehmenswert steigern sowie weitere Möglichkeiten zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit eröffnen.
Der Vorstand ist überzeugt, dass das Unternehmen gemäß seiner neuen Produkt- und Vermarktungsstrategie einen höheren Wert aus der Entwicklung und der Vermarktung einer eigenen Produktlinie schaffen kann. SYGNIS hat Kits basierend auf seiner TruePrime™-Technologie (PrimPol) entwickelt. Die ersten Kits wurden im Januar und Februar 2015 auf den Markt gebracht, die SunScript™ Kits folgten im April 2015. Weitere Kits folgten im Laufe des Jahres 2015. Ende des Jahres 2015 waren sechs neue Kits am Markt über Distributoren sowie den eigenen Online Shop verfügbar.
Ende 2015 hat SYGNIS den Exklusiv-Lizenzvertrag basieren auf SensiPhi® mit Qiagen in einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag umgewandelt. Daraus folgende haben SYGNIS und Qiagen sich auf eine Agenda verständigt, um die Vereinbarung von einer exklusiven Vermarktung in eine nicht-exklusive Vermarktung im Hinblick auf die Entwicklung und die Vermarktung des Enzyms zu transformieren. Im Laufe des Jahres 2016 wird SYGNIS eigene neue Kits basierend auf SensiPhi® entwickeln und dieses Enzym vermarkten, um neue nicht-exklusive Vereinbarungen mit Dritten abschließen zu können. Der Vorstand erwartet daraufhin künftig einen Anstieg der Umsatzerlöse aus eigenen Kits basierend auf diesem Enzym zusammen mit Lizenzerlösen aus dem existierenden Vertrag mit Qiagen.
Der Vorstand hat große Erwartungen für die Entwicklung der TruePrime™-Technologie für den "Liquid Biopsy" Markt, einem Markt mit Umsatzerwartungen in Milliardenhöhe. Die Produktentwicklung ist angelaufen und die ersten Machbarkeitsdaten sehen äußerst vielversprechend aus. Die Gesellschaft plant das erste Cell-free DNA Kit basierend auf der TruePrimeTM -Technologie im dritten Quartal des Jahres 2016 auf den Markt zu bringen. Dieses Kit soll den klinischen Markt für SYGNIS öffnen, der mögliche Anwendungen auf den Gebieten der klinischen Krebsforschung sowie der pränatalen Diagnostik neben weiteren Anwendungen bietet. All diese Bereiche könnten ein hohes Umsatzpotential für SYGNIS eröffnen.
In den ersten Monaten des Jahres 2016 zeigen die Verkäufe an Kits einen ansteigenden Trend auf und stützen das gute Wachstumspotential im Bereich der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2016.
Die Umsätze im Geschäftsjahr 2016 sind abhängig vom Erfolg der in 2015 implementierten Verkaufsstrategie sowie der Marketinganstrengungen während des Jahres 2016. Des Weiteren hat SYGNIS seine Marketingaktivitäten Anfang des Jahres 2016 stark ausgeweitet, um insbesondere die eigene Präsenz in den USA zu erhöhen, da dort mehr als 50% der NGS-Nutzer angesiedelt sind. In Abhängigkeit vom Erfolg dieser Kommerzialisierungsbemühungen erwartet der Vorstand Umsatzerlöse für das Jahr 2016 in einer Bandbreite von 1,2 Mio. € bis 1,5 Mio. € mit einem starken Upside-Potenzial im Jahr 2017. Dies wird zu einem geplanten Umsatzwachstum von mehr als 150% führen, während die operativen Aufwendungen weiter gesenkt werden, um die Ergebnissituation der Gruppe weiter zu verbessern.
Der Aufwand für Forschung & Entwicklung wird sich aufgrund der Entwicklung und Produktion eigener Kits im Jahr 2016 weiter reduzieren, da sich SYGNIS weiter auf Produktentwicklung und nicht auf die reine Forschung konzentriert. Auf der anderen Seite werden aufgrund der weiteren Kommerzialisierung der eigenen Produkte die Marketing- und Vertriebskosten ansteigen. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sollten sich im Vergleich zu 2015 aufgrund der durchgeführten Kostensenkungsmaßnahmen reduzieren. Der Vorstand geht für 2016 von einer deutlichen Reduktion des Jahresfehlbetrags aus.
Ferner geht die Gesellschaft von einem sich deutlich reduzierenden Liquiditätsbestand aus.
Als Ergebnis der erfolgreichen Kapitalerhöhung im Dezember 2015 betrug der Liquiditätsbestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten per 31. Dezember 2015 4,6 Mio. €. Mit diesen finanziellen Mitteln und weiteren zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüssen besitzt das Unternehmen ausreichend Liquidität bis zu Erreichung des Break-even, der für das Jahr 2017 geplant ist.
Der Prognose liegen verschiedene Planungsannahmen zugrunde, die auf Ermessensentscheidungen basieren. Insbesondere die Umsatzerwartung ist mit Unsicherheiten behaftet, die der Vorstand nicht beeinflussen kann. Der Vorstand sieht den Konzern jedoch gut aufgestellt, die finanziellen Prognosen für das Jahr 2016 zu erreichen.
Heidelberg, 19. April 2016
Pilar de la Huerta, CEO / CFO