Rostra AGDüsseldorfHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 30.06.2025A
|
|
[in TEUR] |
01.01.- |
01.01.- |
Δ |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
|
Personalaufwand |
-56 |
-28 |
-27 |
|
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten |
-89 |
-92 |
3 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-206 |
-211 |
5 |
|
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
92 |
98 |
-6 |
|
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens |
0 |
-3 |
3 |
|
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-3 |
-3 |
0 |
|
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
0 |
-1 |
1 |
|
- Periodenfehlbetrag / + Periodenüberschuss |
-261 |
-242 |
-19 |
Die Gesellschaft erzielte in der Periode vom 01. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 einen Periodenfehlbetrag in Höhe von TEUR 261 (HJ 1/2024: Periodenfehlbetrag von TEUR 242).
Das Periodenergebnis beinhaltet Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 56 (HJ 1/2024: TEUR 28) und Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, d.h. die Abschreibungen auf die Forderungen gegenüber der Decheng HK, in Höhe von TEUR 89 (HJ 1/2024: TEUR 92). Die der Gesellschaft vertragsgemäß zustehenden Zinsansprüche wurden aktiviert und in vollem Umfang abgeschrieben, da derzeit nicht damit gerechnet wird, dass die Ansprüche beglichen werden. Weiterhin sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 206 (HJ 1/2024: TEUR 211), Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 0 (HJ 1/2024: TEUR 3) ausgewiesen. Gegenläufig betreffen die Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von TEUR 92 (HJ 1/2024: TEUR 98) mit TEUR 89 (HJ 1/2024: TEUR 92) die Forderungen gegenüber der Decheng HK. Die Zinsaufwendungen aus dem Massedarlehen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, welches im Geschäftsjahr 2024 an die Rostra Holdings übertragen wurde, betrugen in der Berichtsperiode TEUR 3 (HJ 1/2024: TEUR 3).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 206 (HJ 1/2024: TEUR 211), setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rechts- und Beratungskosten (einschließlich Kosten der Due Diligence) in Höhe von TEUR 112 (HJ 1/2024: TEUR 65), Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 28 (HJ 1/2024: TEUR 15), aus Aufwendungen für die Börsennotierung und Kapitalmarktkosten in Höhe von TEUR 29 (HJ 1/2024: TEUR 12), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 18 (HJ 1/2024: TEUR 8) sowie aus sonstigen Kosten in Höhe von TEUR 19 (HJ 1/2024: TEUR 111).
Vermögenslage
|
[in TEUR] |
30.06.2025 |
31.12.2024 |
Δ |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
32 |
29 |
3 |
|
Sonstige Wertpapiere |
0 |
21 |
-21 |
|
Liquide Mittel |
749 |
160 |
589 |
|
Übrige Aktiva |
3 |
0 |
3 |
|
Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag |
0 |
10 |
-10 |
|
Summe Vermögensgegenstände |
784 |
220 |
565 |
|
Eigenkapital |
528 |
0 |
528 |
|
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
0 |
4 |
-4 |
|
Rückstellungen |
118 |
38 |
81 |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1 |
40 |
-39 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
126 |
123 |
3 |
|
Sonstige Verbindlichkeiten |
12 |
15 |
-3 |
|
Summe Eigenkapital und Schulden |
784 |
220 |
565 |
Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen TEUR 32 (VZ 31.12.2024: TEUR 29) und bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegen das Finanzamt.
Der Rückgang in den sonstigen Wertpapieren auf TEUR 0 (VZ 31.12.2024: TEUR 21) ist vollumfänglich durch den Verkauf der verbleibenden Aktien der K+S AG im Januar 2025 begründet. Bei der Veräußerung wurde ein Veräußerungsgewinn in Höhe von TEUR 3 realisiert. Das Guthaben bei Kreditinstituten betrug zum Bilanzstichtag TEUR 749 (VZ 31.12.2024: TEUR 160).
Die übrigen Aktiva in Höhe von TEUR 3 (VZ 31.12.2024: TEUR 0) bestehen einerseits aus Finanzanlagen, diese wiederum ausschließlich aus der Beteiligung von 100 % der Anteile an der Decheng HK. Der Beteiligungsbuchwert wurde bereits im Geschäftsjahr 2018 aufgrund des Kontrollverlustes auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben. Anderseits aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen, welche gegenüber der Decheng HK und der Decheng CN bestehen und gemäß § 253 Abs. 3 HGB bereits in Vorjahren auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben wurden. Neben dem vertragsgemäßen Rückzahlungsanspruch auf die jeweiligen Forderungen erwachsen daraus jährlich auch rechtlich die Zinsansprüche, die seit Bestehen der Forderungen als Zinsertrag aktiviert werden. Im Gegenzug wurden im Geschäftsjahr neu entstandene Forderungen aus Zinsen und Auslagen ebenfalls vollständig wertberichtigt. Zuletzt enthalten die übrigen Aktiva aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 3 (VZ 31.12.2024: TEUR 0).
Nach Einzahlung und Eintragung der im Dezember 2024 beschlossenen und in den Monaten Dezember 2024 sowie Januar 2025 durchgeführten Kapitalerhöhung ist der per 31. Dezember 2024 bestehende nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von TEUR 10 nunmehr zum Stichtag 30. Juni 2025 nicht mehr existent.
Das Grundkapital erhöhte sich entsprechend der zuvor beschriebenen Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2025 um TEUR 798 auf TEUR 2.397 (VZ 31.12.2024: TEUR 1.598). Der Bilanzverlust hat sich auf Grund des Periodenfehlbetrags erhöht auf TEUR 1.869 (VZ 31.12.2024: TEUR 1.608).
Durch Eintragung des erhöhten Grundkapitals der Gesellschaft fällt der per 31. Dezember 2024 gebildete Sonderposten zum Stichtag 30. Juni 2025 weg. Dieser Sonderposten musste gebildet werden, da im Rahmen der Kapitalerhöhung von Dezember 2024 / Januar 2025 bereits im Geschäftsjahr 2024 Kapital in Höhe von TEUR 4 gezeichnet und eingezahlt, die Kapitalerhöhung aber erst im Folgejahr eingetragen wurde. Dieses Kapital ist nunmehr im Grundkapital der Gesellschaft enthalten.
Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr von TEUR 38 auf TEUR 118 erhöht. Im Laufe des ersten Halbjahres 2025 wurden ein Großteil (TEUR 28) der per 31. Dezember 2024 bestehenden Rückstellungen verbraucht und neue Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 46), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18), Erstellungen eines Wertpapierprospekts zur Zulassung der Jungen Aktien 2024/2025 (TEUR 20) sowie Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 24) gebildet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von TEUR 40 im Vorjahr auf TEUR 1 reduziert. Der Rückgang in der Berichtsperiode resultiert im Wesentlichen aus der Bezahlung der Rechnungen mit Zahlungsziel in 2025. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 126 (Vorjahr: TEUR 123) bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber der Rostra Holdings Pte. Ltd., welche im März 2024 das ursprünglich von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in der Insolvenz ausgereichte Massedarlehen in Höhe von TEUR 100 zuzüglich darauf entfallender, endfälliger Zinsen in Höhe von TEUR 26 (zum Stand 30. Juni 2025) übernommen hatte. Das Massedarlehen wird mit 6,0 % verzinst und ist bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft, spätestens jedoch zum 30. Juni 2029 inklusive Zinsen zur Rückzahlung fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 15) bestehen i.W. aus Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sowie aus Lohn- und Kirchensteuer. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr.
Finanzlage
|
[in TEUR] |
01.01.- |
01.01.- |
Δ |
|
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
-227 |
-289 |
-62 |
|
Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
21 |
794 |
-773 |
|
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
795 |
0 |
795 |
|
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds |
589 |
505 |
84 |
|
Finanzmittelfonds am Ende des Vorjahres |
160 |
64 |
96 |
|
Finanzmittelfonds am Ende der Berichtsperiode |
749 |
569 |
180 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug TEUR -227 (HJ 1/2024: TEUR -298).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 21 (HJ 1/2024: TEUR 794). Der deutliche Rückgang im ersten Halbjahr 2025 gegenüber der Vergleichsperiode resultiert aus den Anfang 2024 stattgefundenen Desinvestitionen in Aktien sowie erhaltenen Dividenden der K+S AG.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug TEUR 795 (HJ 1/2024: TEUR 0) und beruhte auf der Durchführung der im Dezember 2024 beschlossenen Kapitalerhöhung.
In Summe erhöhte sich der Finanzmittelbestand von TEUR 160 zum 31. Dezember 2024 um TEUR 589 auf TEUR 749 zum 30. Juni 2025. Die Gesellschaft war in der Berichtsperiode jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Gesamtaussage
Die Entwicklung der Gesellschaft im ersten Halbjahr 2025 war geprägt durch das Agieren als Beteiligungsgesellschaft – insbesondere durch die Vorbereitung der im zweiten Halbjahr 2025 durchgeführten bzw. beschlossenen Akquisitionen im Rahmen der Neuausrichtung der Unternehmensstrategie. Daneben wurde zum Ende des vorigen Geschäftsjahres eine Kapitalerhöhung von bis zu EUR 798.954,00 aus dem genehmigten Kapital beschlossen, welche bis zum 10. Januar 2025 erfolgreich platziert werden konnte.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden die Grundsteine für das erfolgreiche Agieren der Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft mit regionalem Fokus im südlichen Afrika und sektoralem Fokus auf Handelsgeschäfte und Finanzdienstleistungsunternehmen gelegt. Der Vorstand geht aktuell davon aus, dass nach Durchführung der oben beschriebenen Akquisitionen innerhalb der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2025 für die Gesellschaft in den folgenden Jahren nach Abzug ihrer Kosten eine gewinnbringende Geschäftstätigkeit als Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich möglich ist. Gleichzeitig muss aber festgestellt werden, dass die langfristige Entwicklung der Gesellschaft stark von der Güte von zukünftigen Akquisitionen abhängt.
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Anhang.
Chancenbericht
Die Gesellschaft hat im Laufe der vergangenen 12 Monate ihre Strategie als Beteiligungsgesellschaft neu ausgerichtet und entschieden, sich im Bereich der langfristigen Investitionen in afrikanische Finanzdienstleistungen und Handelsgeschäfte zu positionieren. Dementsprechend hängen die Chancen der Gesellschaft im Wesentlichen von der Identifikation und dem Eingehen neuer Investitionsmöglichkeiten mit einem guten Chance- / Risiko-Verhältnis ab. Der Vorstand sieht auf Basis des Agierens als Beteiligungsgesellschaft die Chance einer eigenständigen, gewinnbringenden Geschäftstätigkeit.
Risikobericht
Systematisches und effizientes Risikomanagement ist für den Vorstand der Gesellschaft eine dynamische und sich ständig weiterentwickelnde Aufgabe. Das Risikomanagement der Gesellschaft hat das Ziel, für sie relevante Risiken zu identifizieren, einzuschätzen und zu steuern, um den Fortbestand des Unternehmens, d. h. seine zukünftige Entwicklung und Ertragskraft zu sichern.
Die wesentlichen Risikopositionen sowie wesentlichen Grundzüge des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems wurden zuletzt ausführlich im Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 dargestellt. Auf die dort enthaltenen Ausführungen wird daher verwiesen. Im Folgenden werden lediglich die wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Chancen und Risiken der Gesellschaft dargestellt.
Die Sicherstellung der Liquidität zur Deckung der laufenden Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft sowie die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft per 31. Dezember 2024 war zum Jahresende 2024 ein wesentlicher Punkt des Risikomanagements. Durch die zum Jahreswechsel 2024/2025 durchgeführte Kapitalerhöhung konnten der Gesellschaft zum einen weitere liquide Mittel zugeführt und andererseits das Eigenkapital der Gesellschaft erhöht werden. Das mittelfristige Risiko des Fortbestands der Gesellschaft konnte durch diese Maßnahme gemindert werden.
Langfristig ist die Gesellschaft gemäß ihrer Strategie als Beteiligungsgesellschaft jedoch auf die Durchführung ertragsbringender Investitionen angewiesen. Mit der oben beschriebenen Umsetzung von Akquisitionen gegen Anfang der zweiten Jahreshälfte 2025 sieht der Vorstand in diesem Punkt ebenfalls eine leichte Verbesserung des Risikos der Gesellschaft.
Zusammenfassend muss jedoch festgehalten werden, dass nicht nur die bloße Durchführung von Akquisitionen, sondern insbesondere deren zukünftige Ertragsstärke das langfristige Risiko des Fortbestehens der Gesellschaft bestimmen wird. Analog der Einschätzung des letzten Lageberichts zum 31. Dezember 2024 kann der Vorstand aber derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 prognostizierte der Vorstand für das Geschäftsjahr 2025, auf Basis der damals bestehenden Organisations- und Personalstruktur, laufende Kosten in Höhe von rund TEUR 300 zuzüglich Akquisitionskosten (für ein oder ggf. auch zwei Akquisitionen) von EUR 0,1 Mio. bis max. EUR 0,2 Mio. Demzufolge wurde ein Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag in der Bandbreite von EUR 0,4 Mio. bis EUR 0,5 Mio. erwartet. Basierend auf diesen Annahmen wurde zum 31. Dezember 2025 eine Überschussliquidität in Höhe von ca. 0,5 Mio. EUR bis EUR 0,6 Mio. erwartet. Derzeit geht der Vorstand davon aus, dass die prognostizierten Bandbreiten für das Gesamtjahr 2025 zutreffend sind.
Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und Aufsichtsrat
Das Vergütungssystem des Vorstands wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 27. Mai 2024 und anschließender Billigung der Hauptversammlung am 10. Juli 2024 mit Wirkung vom 01. Mai 2024 geändert. Im Wesentlichen wurde die maximale Grundvergütung von bis zu EUR 60.000 p.a. auf bis zu EUR 120.000 p.a. sowie die Maximalvergütung von bis zu EUR 90.000 p.a. auf bis zu EUR 180.000 p.a. inklusive etwaiger Bonuszahlungen angepasst.
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juli 2024 ebenfalls mit Wirkung vom 01. Mai 2024 angepasst. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde von EUR 3.000 p.a. auf EUR 10.000 p.a. sowie die Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats von EUR 6.000 p.a. auf EUR 15.000 p.a. erhöht.
Für eine detaillierte Übersicht der Zusammensetzung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen und deren Entwicklung, jeweils nach den aktuell gültigen Vergütungssystemen, wird auf den „Vergütungsbericht der Rostra AG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024“ verwiesen, der auf der Internetseite der Gesellschaft (https://rostra.ag/de/financial-reports-de) öffentlich zugänglich ist.
Vorstand und Aufsichtsrat
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 25. April 2024 und Wirkung ab dem 01. Mai 2024 bis zum 30. Juni 2026 wurde Herr Wolfgang Maßberg, Jülich, Vorstand, zum alleinigen Mitglied des Vorstandes bestellt hatte. Herr Maßberg übt neben seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Gesellschaft zum Bilanzstichtag keine Tätigkeiten in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
Der Aufsichtsrat wurde zuletzt auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. August 2022 mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 entscheidet, neu gewählt, nachdem die Amtszeit des bis dato amtierenden Aufsichtsrats abgelaufen war. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Herrn Andreas Danner aus dem Aufsichtsrat zum 31.12.2023 wurde Herr Dr. Rainer Herschlein gerichtlich zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 01.01.2024 bestellt. Aufgrund der Rücktritte von Herrn Pirl und Herrn Dr. Herschlein aus dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf des Tages der ordentlichen Hauptversammlung 2024 am 10. Juli 2024, wurden Herr Lutz Seebacher sowie Herr Timothy Nuy als neue Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft gewählt.
Mitglieder des Aufsichtsrates im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 waren dementsprechend:
| • |
Herr Dr. Harald Schäfer, Mannheim (Vorsitzender) |
| • |
Herr Lutz Seebacher, Ebene (stellvertretender Vorsitzender) |
| • |
Herr Timothy Nuy, Kapstadt |
Mitgliedschaften von Aufsichtsratsmitgliedern in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG):
Herr Dr. Harald Schäfer:
| • |
Liquide24 AG, Bad Dürkheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats, |
| • |
SPK Süddeutsche Privatkapital AG, Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats, |
| • |
Strawtec Group AG, Stuttgart, Vorsitzender des Aufsichtsrats, |
| • |
VV Beteiligungen AG, Heidelberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Herr Lutz Seebacher, Ebene
| • |
Finclusion Group Limited, Ebene Cybercity Mauritius, Director |
| • |
Finclusion Africa Holdings Limited, Ebene Cybercity, Mauritius, Director |
| • |
FAH South Africa (Pty) Limited, Pretoria, Südafrika, Director |
| • |
DebtHelper (Pty) Limited, Kapstadt, Südafrika, Director |
Herr Timothy Nuy, Kapstadt
Herr Nuy ist Gründer und CEO der Rostra Holdings Pte. Ltd. und besetzt im Rahmen dessen Direktorenposten in Beteiligungen innerhalb der Rostra Holdings-Gruppe. Diese Direktorenposten sind i.W. Geschäftsführungspositionen. Der Vollständigkeit halber wurden diese im Folgenden ebenfalls erwähnt.
| ― |
Rostra Holdings Pte. Ltd., Singapur Director/CEO inkl. Beteiligungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ― |
Direktorenposten außerhalb der Rostra Holdings Pte Ltd
|
|
Aktiva |
30.06.2025 |
31.12.2024 |
|
A. Anlagevermögen |
||
|
I. Finanzanlagen |
||
|
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
1,00 |
1,00 |
|
1,00 |
1,00 |
|
|
B Umlaufvermögen |
||
|
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
|
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
2,00 |
2,00 |
|
2. Sonstige Vermögensgegenstände |
31.784,67 |
28.934,67 |
|
II. Wertpapiere |
||
|
1. Sonstige Wertpapiere |
0,00 |
20.920,00 |
|
III. Guthaben bei Kreditinstituten |
749.495,31 |
64.030,07 |
|
781.281,98 |
210.018,61 |
|
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.209,50 |
119,00 |
|
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
9.620,03 |
|
784.492,48 |
219.758,64 |
|
Passiva |
30.06.2025 |
31.12.2024 |
|
A. Eigenkapital |
||
|
I. Gezeichnetes Kapital |
2.396.862,00 |
1.597.908,00 |
|
II. Bilanzgewinn/-verlust |
-1.868.889,54 |
-1.607.528,03 |
|
- davon nicht durch Eigenkapital gedeckt: |
0,00 |
9.620,03 |
|
527.972,46 |
0,00 |
|
|
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
4.000,00 |
|
|
C. Rückstellungen |
||
|
1. Sonstige Rückstellungen |
118.428,09 |
37.686,31 |
|
118.428,09 |
37.686,31 |
|
|
D. Verbindlichkeiten |
||
|
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
556,85 |
40.027,66 |
|
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
125.676,13 |
122.723,75 |
|
3. Sonstige Verbindlichkeiten |
11.858,95 |
15.320,92 |
|
138.091,93 |
178.072,33 |
|
|
784.492,48 |
219.758,64 |
|
EUR |
01.01.2025 |
01.01.2024 |
|
1. Sonstige betriebliche Erträge |
0,00 |
0,00 |
|
2. Personalaufwand |
||
|
a) Löhne und Gehälter |
-55.500,00 |
-27.859,16 |
|
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
-63,00 |
-478,44 |
|
3. Abschreibungen |
||
|
a) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögen, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten |
-89.194,72 |
-92.413,82 |
|
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-205.841,98 |
-211.273,57 |
|
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
92.190,57 |
98.083,77 |
|
6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens |
0,00 |
-3.470,00 |
|
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-2.952,38 |
-3.348,53 |
|
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
0,00 |
-1.495,44 |
|
9. Periodenergebnis (Überschuss + / Fehlbetrag -) |
-261.361,51 |
-242.255,19 |
|
10. Verlustvortrag |
-1.607.528,03 |
-1.019.984,68 |
|
11. Bilanzverlust |
-1.868.889,54 |
-1.262.239,87 |
Die Rostra AG (im Folgenden auch „Rostra“ oder „Gesellschaft“) hat ihren Sitz in Düsseldorf und ihre Geschäftsanschrift in der Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird zum Bilanzstichtag im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 106142 geführt. Die Gesellschaft ist seit dem 28. Juni 2016 im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Von den insgesamt 2.396.862 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft sind 1.597.908 unter der ISIN: DE000A3MQRK6 bzw. der WKN: A3MQRK zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) seit 1. Juli 2022 (mit weiterer Zulassung eines Teils dieser Aktien vom 26. Juli 2024) zugelassen. Die verbleibenden 798.954 Stückaktien mit der ISIN: DE000A40UTR3 bzw. WKN: A40UTR sind zum Stichtag dieses Halbjahresfinanzberichts noch nicht-börsennotiert.
Der verkürzte Zwischenabschluss der Rostra AG für die Berichtsperiode vom 1. Januar 2025 bis zum 30. Juni 2025 („Halbjahresabschluss“) gemäß § 117 i.V.m. §§ 114, 115 WpHG wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft im Sinne von § 264d HGB und wird daher als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB eingestuft.
Der vorliegende Halbjahresabschluss und Zwischenlagebericht wurde keiner prüferischen Durchsicht nach § 115 Abs. 5 WpHG unterzogen. Der vorliegende Halbjahresabschluss basiert auf dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 („Geschäftsjahr 2024“). In Einklang mit DRS 16 ist ein gegenüber dem Jahresabschluss verkürzter Berichtsumfang gewählt worden. Er enthält nicht alle Informationen, die für einen vollständigen Jahresabschluss zum Ende eines Geschäftsjahres erforderlich sind. Im vorliegenden verkürzten Anhang werden vor allem Angaben zu den Posten gemacht, bei denen sich wesentliche Änderungen im Vergleich zu dem Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 ergeben haben.
Die Erstellung des Halbjahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Berücksichtigt wurden alle laufenden Geschäftsvorfälle und Abgrenzungen, die nach Ansicht des Managements notwendig sind, um eine zutreffende Darstellung der Zwischenergebnisse zu gewährleisten. Ertragsteuern wurden im Wege einer bestmöglichen Schätzung ermittelt. Das Management ist der Überzeugung, dass die dargestellten Informationen und Erläuterungen geeignet sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Die Ergebnisse der Zwischenberichtsperiode lassen nicht notwendigerweise Vorhersagen über die Entwicklung des weiteren Geschäftsverlaufs zu.
Der Halbjahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen explizit hingewiesen wird. Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Abschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
Das Geschäftsjahr der Rostra AG stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die im Halbjahresabschluss der Gesellschaft für die zum 30. Juni 2025 endende Berichtsperiode angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 unverändert.
Im Halbjahresabschluss der Gesellschaft für die zum 30. Juni 2025 endende Berichtsperiode müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich die Beteiligung von 100% an der De Cheng Holding Co. Ltd, Hongkong („Decheng HK“). Der Beteiligungsbuchwert wurde im Geschäftsjahr 2018 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.
Die Decheng HK hält ihrerseits eine Beteiligung von 100% der Anteile an der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, Quanzhou City, Provinz Fujian, VR China, („Decheng CN“). Der Gesellschaft liegen zu dieser mittelbaren Beteiligung keine Finanzinformationen vor.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Darlehensforderungen gegen die Decheng HK einschließlich abgegrenzter, vertraglich zustehender Zinsansprüche in Höhe von TEUR 3.079 und Ansprüche aus konzerninternen Verrechnungen gegen die Decheng HK und die Decheng CN in Höhe von TEUR 1.027. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aufgrund des eingetretenen Kontrollverlustes wurden die Forderungen aus Darlehen sowie die Verrechnungskonten der verbundenen Unternehmen bereits im Geschäftsjahr 2018 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 je verbundenem Unternehmen außerplanmäßig abgeschrieben. Die in der Berichtsperiode entstandene Forderung aus vertraglich existierenden Zinsansprüchen und dem Verrechnungskonto für die Decheng HK in Höhe von insgesamt TEUR 89 wurde ebenfalls vollständig wertberichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände bestehen aus Steuerforderungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Wertpapiere
Der Rückgang in den sonstigen Wertpapieren auf TEUR 0 (VZ 31.12.2024: TEUR 21) ist vollumfänglich durch den Verkauf der verbleibenden Aktien der K+S AG im Januar 2025 begründet. Bei der Veräußerung wurde ein Veräußerungsgewinn in Höhe von TEUR 3 realisiert.
Eigenkapital
Nach Einzahlung und Eintragung der im Dezember 2024 beschlossenen und in den Monaten Dezember 2024 sowie Januar 2025 durchgeführten Kapitalerhöhung ist der per 31. Dezember 2024 bestehende nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von TEUR 10 nunmehr zum Stichtag 30. Juni 2025 nicht mehr existent.
Das Grundkapital erhöhte sich entsprechend der zuvor beschriebenen Kapitalerhöhung im ersten Halbjahr 2025 um TEUR 798 auf TEUR 2.397 (VZ 31.12.2024: TEUR 1.598). Der Bilanzverlust hat sich auf Grund des Periodenfehlbetrags erhöht auf TEUR 1.869 (VZ 31.12.2024: TEUR 1.608).
Durch Eintragung des erhöhten Grundkapitals der Gesellschaft fällt der per 31. Dezember 2024 gebildete Sonderposten zum Stichtag 30. Juni 2025 weg. Dieser Sonderposten musste gebildet werden, da im Rahmen der Kapitalerhöhung von Dezember 2024 / Januar 2025 bereits im Geschäftsjahr 2024 Kapital in Höhe von TEUR 4 gezeichnet und eingezahlt, die Kapitalerhöhung aber erst im Folgejahr eingetragen wurde. Dieses Kapital ist nunmehr im Grundkapital der Gesellschaft enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr von TEUR 38 auf TEUR 118 erhöht. Im Laufe des ersten Halbjahres 2025 wurden ein Großteil (TEUR 28) der per 31. Dezember 2024 bestehenden Rückstellungen verbraucht und neue Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 46), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 18), Erstellungen eines Wertpapierprospekts zur Zulassung der Jungen Aktien 2024/2025 (TEUR 20) sowie Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 24) gebildet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von TEUR 40 im Vorjahr auf TEUR 1 reduziert. Der Rückgang in der Berichtsperiode resultiert im Wesentlichen aus der Bezahlung der Rechnungen mit Zahlungsziel in 2025. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 126 (VZ: TEUR 123) bestehen ausschließlich aus Verbindlichkeiten gegenüber der Rostra Holdings Pte. Ltd., welche im März 2024 das ursprünglich von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in der Insolvenz ausgereichte Massedarlehen in Höhe von TEUR 100 zuzüglich darauf entfallender, endfälliger Zinsen in Höhe von TEUR 26 (zum Stand 30. Juni 2025) übernommen hatte. Das Massedarlehen wird mit 6,0 % verzinst und ist bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft, spätestens jedoch zum 30. Juni 2029 inklusive Zinsen zur Rückzahlung fällig.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 12 (VZ: TEUR 15) bestehen i.W. aus Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt sowie aus Lohn- und Kirchensteuer. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr.
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögen, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, bestehen aus der Einzelwertberichtigung der Forderungen an die Decheng HK in Höhe von TEUR 89 (HJ 1/2024: TEUR 92) resultierend aus dem rechtlichen Anspruch auf die Zinsforderung.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 206 (HJ 1/2024: TEUR 211), setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rechts- und Beratungskosten (einschließlich Kosten der Due Diligence) in Höhe von TEUR 112 (HJ 1/2024: TEUR 65), Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten von TEUR 28 (HJ 1/2024: TEUR 15), aus Aufwendungen für die Börsennotierung und Kapitalmarktkosten in Höhe von TEUR 29 (HJ 1/2024: TEUR 12), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 18 (HJ 1/2024: TEUR 8) sowie aus sonstigen Kosten in Höhe von TEUR 19 (HJ 1/2024: TEUR 111).
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsen und ähnliche Erträge im Berichtszeitraum bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus der Forderung gegen die Decheng HK in Höhe von TEUR 89 (HJ 1/2024: TEUR 92), welche wie im Vorjahreszeitraum nach Einbuchung des vertraglichen Anspruchs sodann vollständig abgeschrieben sowie einem Ertrag aus der Veräußerung der Aktien der K+S AG in Höhe von TEUR 3.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 3 (HJ 1/2024: TEUR 3) betreffen im Wesentlichen das ursprünglich von der Deutsche Balaton AG gewährte und im März 2024 an die Rostra Holdings Pte. Ltd. übertragene Massedarlehen.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 fielen keine Steuern vom Einkommen und Ertrag an (HJ 1/2024: TEUR 1).
Zahl der Mitarbeiter
Im Berichtszeitraum war kein Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt. Diese Zahl beinhaltet nicht den Vorstand.
Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen
Im ersten Halbjahr 2024 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen durchgeführt.
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025
Die Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 20. August 2025 in Düsseldorf statt. Auf der Hauptversammlung wurde die Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses (sowie des Konzernabschlusses, sofern die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein sollte) für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.
Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir weisen darauf hin, dass trotz der üblichen Prognoseunwägbarkeiten aus heutiger Sicht kein Risiko für den Fortbestand des Unternehmens besteht.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz abgebildet sind, bestehen zum 30. Juni 2025 nicht.
Konzernverhältnisse
Die Rostra AG wird von der Rostra Holdings Pte. Ltd., Singapur, kontrolliert. Die Rostra Holdings Pte. Ltd. stellt nach unserer Kenntnis keinen Konzernabschluss auf.
Stimmrechtsmitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG
Am 11. Februar 2025 veröffentlichte die Gesellschaft die folgenden Stimmrechtsmitteilungen:
| • |
Herr Dr. Burkhard Schäfer hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 11. Februar 2025 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 05. Februar 2025 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,53 % (das entspricht 60.555 Stimmrechten) betragen hat. |
| • |
Herr Dr. Harald Schäfer hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 11. Februar 2025 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 05. Februar 2025 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,53 % (das entspricht 60.555 Stimmrechten) betragen hat. |
| • |
Herr Timothy Nuy hat der Gesellschaft gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 11. Februar 2025 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 05. Februar 2025 die Schwelle von 75% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 79,97 % (das entspricht 1.916.755 Stimmrechten) betragen hat. |
Wie oben unter Kapitel 1.2 Grundlagen der Gesellschaft beschrieben, wurde am 13. Mai 2025 der unentgeltliche Erwerb von 48 % der Anteile an der Sigma Precious Metals DMCC, Dubai, (aktuell firmierend als Sigma Precious Metals FZCO) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, beschlossen und mit Herrn Timothy Nuy eine Einbringungsvereinbarung unterzeichnet. In den Monaten August und September wurden die für die Eintragung der Übertragung der Gesellschaftsanteile notwendigen Dokumente zusammengestellt und übersetzt. Die Eintragung steht zum aktuellen Zeitpunkt noch aus. Außerdem hat die Gesellschaft am 02. Juli 2025 den Erwerb einer Beteiligung an NMBZ Holdings Limited nebst Darlehensvertrag zur Finanzierung der Transaktion beschlossen. Der indirekte Erwerb der Aktien der NMBZ Holdings Limited fand durch Kaufpreiszahlung am 03. Juli 2025 und direkten Erwerb der African Century Financial Investments Ltd., Mauritius, statt. Die African Century Financial Investments ist ein SPV, welches als einzigen Vermögensgegenstand die Aktien der NMBZ hält und im Nachgang der Transaktion auf Rostra Financial Investments Ltd. umfirmiert wurde. Die Beteiligung an der NMBZ Holding Limited wurde mit Beschluss vom 10. Juli 2025 auf insgesamt 24,64% mit einem weiteren Erwerb von Aktien ausgeweitet. Dieser Erwerb von Aktien wurde am 14. Juli 2025 über die Börse von Simbabwe abgewickelt. Am 08. Juli 2025 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den geplanten Erwerb der Divcorp Investments Ltd. im Rahmen einer kombinierten Bar-/Sachkapitalerhöhung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 20. August 2025 hat diesem Vorhaben ebenfalls zugestimmt. Auf der Hauptversammlung vom 20. August 2025 wurden ebenfalls die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers, die Billigung des Vergütungsberichts, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und Genussrechten sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 unter gleichzeitiger Aufhebung des Bedingten Kapitals 2024 und entsprechende Satzungsänderung beschlossen.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 24. September 2025
Rostra AG
Der Vorstand
gez. Wolfgang Maßberg