Medigene AGPlanegg, Ortsteil MartinsriedVeröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Medigene AG hat einen in 2012 entstandenen Veräußerungserlös aus der Übertragung eines variablen Lizenzzahlungsanspruches gegen einen Festkaufpreis fälschlich nicht vereinnahmt und stattdessen als Verbindlichkeit angesetzt, obgleich keine wesentlichen Risiken mehr bestehen. Dadurch sind in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016 die kurzfristigen Verbindlichkeiten um € 1,5 Mio. und die langfristigen Verbindlichkeiten um € 9,4 Mio. zu hoch und das Eigenkapital um € 10,9 Mio. zu niedrig ausgewiesen. Diese Vorgehensweise verstößt gegen lAS 18.14, lAS 18.30(b), lAS 18.33 i.V.m. lAS 39.20.
Planegg, 3.4.2019 Medigene AG Der Vorstand |