Medigene AG
Planegg, Ortsteil Martinsried
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG für Jahresfinanzbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Veröffentlichung nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss
und Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2018 der Medigene AG, Planegg, Ortsteil
Martinsried, fehlerhaft sind:
Die Medigene AG hat Vorräte mit einem Buchwert in Jahres- und Konzernabschluss von
jeweils € 7,3 Mio. um mehr als € 4 Mio. zu hoch ausgewiesen. Die Bestandsmenge eines
Wirkstoffes für ein Medikament wurde auf Basis einer bis ins Jahr 2029 reichenden
Bewertung nicht wertgemindert, obgleich der Vorstand nachhaltig Verhandlungen mit
dem Zweck einer kurzfristigen Trennung von dem Gesamtbestand dieser Vorräte führte,
welche deren Wertminderung deutlich werden ließen, weshalb das Ergebnis um mehr als
€ 4 Mio. niedriger auszuweisen gewesen wäre.
Dies verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB und IAS 2.9 i.V.m.
IAS 2.28 ff.
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