Medigene AG

Planegg, Ortsteil Martinsried

Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
für
Jahresfinanzbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Veröffentlichung nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2018 der Medigene AG, Planegg, Ortsteil Martinsried, fehlerhaft sind:

Die Medigene AG hat Vorräte mit einem Buchwert in Jahres- und Konzernabschluss von jeweils € 7,3 Mio. um mehr als € 4 Mio. zu hoch ausgewiesen. Die Bestandsmenge eines Wirkstoffes für ein Medikament wurde auf Basis einer bis ins Jahr 2029 reichenden Bewertung nicht wertgemindert, obgleich der Vorstand nachhaltig Verhandlungen mit dem Zweck einer kurzfristigen Trennung von dem Gesamtbestand dieser Vorräte führte, welche deren Wertminderung deutlich werden ließen, weshalb das Ergebnis um mehr als € 4 Mio. niedriger auszuweisen gewesen wäre.

Dies verstößt gegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB und IAS 2.9 i.V.m. IAS 2.28 ff.