Hesse Newman Capital AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Hesse Newman Capital AG hat bis 2014 als Emissionshaus geschlossene Sachwerte-Fonds für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurde aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an Nordcapital ausgelagert und das Personal der Hesse Newman Capital auf ein Minimum reduziert.

Die börsennotierte Muttergesellschaft Hesse Newman Capital AG ist langfristige Vertragspartnerin für Geschäftsbesorgungstätigkeiten der in der Vergangenheit aufgelegten Fonds und führt das Rechnungswesen, das Controlling, das Beteiligungscontrolling und das Risikomanagement für sich und ihre Tochtergesellschaften aus.

Tochtergesellschaften

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Anleger- und Treuhandverwaltung der Bestandsfonds von Hesse Newman Capital und vertritt als Treuhandkommanditistin zudem die Interessen der Anleger.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Zweitmarktfonds von Hesse Newman Capital.

Die vorstehend genannten drei Gesellschaften haben ihre zu erbringenden Leistungen seit dem Geschäftsjahr 2015 an Unternehmen der Nordcapital-Gruppe mit Sitz in Hamburg untervergeben. Die Tätigkeit der Hesse Newman Capital erstreckt sich auf die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen durch die Nordcapital-Gruppe.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft HHCP Hamburg Capital Partners GmbH war in der Vergangenheit die Vertriebsgesellschaft der Gruppe und ist derzeit nicht mehr operativ tätig.

Beteiligungen

Die 50%-Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend HAM) wurde im August 2017 an den früheren Joint Venture-Partner, die HEH Hamburger EmissionsHaus GmbH & Cie. KG, veräußert (nachfolgend HEH). Die HAM besitzt die Erlaubnis, als Alternative Investment Fonds (AIF)-Kapitalverwaltungsgesellschaft für geschlossene inländische Publikums- und Spezial-AIF in den Assetklassen Immobilien, Schiffe, Luftfahrzeuge, erneuerbare Energien, Container, Infrastruktur, und für nicht an einer Börse gehandelte Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) tätig zu sein. Aufgrund des fehlenden Neugeschäfts war diese Beteiligung und die damit zusammenhängende Lizenz seit 2015 nicht mehr notwendig und damit nicht mehr strategisch relevant, weshalb entschieden wurde, sich von der verlustbringenden Beteiligung an der HAM zu trennen. Es konnte ein Verkaufspreis in Höhe von EUR 0,35 Mio. erzielt werden, der zu einem Veräußerungsverlust in Höhe von EUR 0,14 Mio. führte.

Als wesentliche Beteiligung kann bei heutigem Unternehmenszweck, nämlich der Betreuung der bestehenden Fonds, die 49-prozentige Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bezeichnet werden. Diese Gesellschaft dient als Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften.

1.2 Steuerungssystem

Die Steuerung der Hesse Newman Capital AG erfolgt durch Plan-Ist-Vergleiche sowie durch Zeitreihenanalysen von unterjährigen Finanzinformationen zur Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Durch ein aktives Forderungsmanagement werden zeitnahe Mittelzuflüsse und damit die Zahlungsfähigkeit des Konzerns sichergestellt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Europa und speziell in Deutschland kann sich direkt oder indirekt auf die Umsatzerlöse der von der Hesse Newman Capital AG aufgelegten Bestandsfonds auswirken. Etwaige negative Entwicklungen haben in Folge Einfluss auf die Ertragsstruktur der Hesse Newman Capital AG, weshalb im Folgenden ein Rückblick auf die Konjunkturentwicklung im Jahr 2017 gegeben wird:

In ihrer Jahresschlussausgabe vom 30. Dezember 2017 titelt die Börsen-Zeitung "Dax legt 2017 um 12,5 Prozent zu" und resümiert, dass der deutsche Aktienmarkt im sechsten Jahr in Folge zugelegt hat. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte am 11. Januar 2018 das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Vorjahr für das Jahr 2017 in Höhe von 2,2 Prozent. Damit ist die deutsche Wirtschaft gemäß Destatis sogar im achten Jahr in Folge gewachsen, wobei das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,3 Prozent lag. Insgesamt waren im 2017 keine Einbrüche zu verzeichnen und die Volatilität sank im Laufe des Jahres auf jahrzehntelange Tiefstwerte. Gleichzeitig verbesserten sich die Risikoindikatoren so stark, dass gegen Jahresende keine Gefahrenherde zu erkennen waren.

Der wichtigste Faktor für diese Hausse war der synchrone, globale Wirtschaftsaufschwung, welcher von Quartal zu Quartal stärker wurde und der das von den Zentralbanken induzierte Wachstum per Quantitative Easing durch reales Wachstum ablöste. Da Produktionsfaktoren nicht ausgelastet waren und Rohstoffe inkl. Energiepreise tief blieben, bestand keine Inflationsgefahr. Zudem hielten die Zentralbanken, abgesehen von der FED, die Zinsen weiter künstlich niedrig. Hilfreich waren zudem die Wahlausgänge in Europa, insbesondere der deutliche Wahlsieg von Emanuel Macron in Frankreich mit seiner politischen Bewegung "En Marche", welche die Eurozone sprichwörtlich revitalisierte. In der Folge verzeichnete die gesamte Eurozone, gerade auch der Süden, äußerst starke Wachstumszahlen. Dies hatte zur Folge, dass sich der Euro gegenüber allen anderen Währungen überraschend deutlich aufwertete.

Die überraschende Wahl von Donald Trump zum Präsidenten beflügelte die USA und die globalen Aktienmärkte seit November 2016. Die Ankündigung von massiven Steuererleichterungen, der Reduktion von Regulierungen und von Infrastrukturinvestitionen ließen die Investoren auf ein deutlich höheres Wachstum hoffen. Der positive Impuls machte sich auch im ersten Halbjahr 2017 bemerkbar und ließ die Märkte bei relativ geringer Volatilität weiter steigen. Der positive Impuls wurde das ganze Jahr von steigenden Firmengewinnen und überaus positiven Wirtschaftszahlen getragen.

In der Eurozone ist das Bruttoinlandsprodukt nach Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) im Jahr 2017 um 2,3 Prozent und damit stärker als im Vorjahr (1,8 Prozent) gestiegen.

Die Arbeitslosenzahlen sinken rund um den Globus, während sich die Inflation bisher kaum bemerkbar gemacht hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2017 um 1,5 Prozent gestiegen. Mit im Jahresdurchschnitt rund 44,3 Mio. erwerbstätigen Personen (Vorjahr: 43,4 Mio. Personen) setzte sich damit der seit über 12 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit dynamisch fort.

Daher fühlten sich die verschiedenen Notenbanken nicht zu großen Veränderungen ihrer sehr großzügigen Liquiditätsversorgung gedrängt. Einzig in den USA hat die FED die Zinsen ganz behutsam erhöht.

Gegen Ende des Jahres beeinflussten zudem die USA mit der Annahme der Steuerreform, welche insbesondere die Unternehmenssteuern in den USA ab 2018 deutlich sinken lässt, die Aktienmärkte positiv. Noch ohne Einfluss blieben in diesem Jahr politische Unsicherheiten wie die anstehenden Brexit-Verhandlungen, die zunehmende Polarisierung und Instabilität in der Politik wie bei der Regierungsbildung in Deutschland oder die zunehmenden geopolitischen Konflikte u.a. im Mittleren Osten.

Im Jahr 2017 mussten Anleger in die richtigen Sektoren investieren, da der globale Wirtschaftsaufschwung vom strukturellen Umbruch hin zur Industrie 4.0/Digitalisierung überlagert wurde. So war mit Abstand der stärkste Sektor die "Technologie" gefolgt von "Chemie" und "Industrie". Demgegenüber wiesen die Branchen "Medien", "Detailhandel" und "Versorgung" (weltweit "Energie") die schwächsten oder gar negative Renditen auf.

Politisch haben sich einige Spannungsfelder durch die sprunghafte und polarisierende Politik von Präsident Trump verstärkt. Allerdings haben sich die Investoren nicht sehr beeindruckt gezeigt und die Krisen jeweils mit nur kurzzeitiger Volatilität beantwortet.

Branchenentwicklung

Der Hesse Newman Capital-Konzern ist durch die Veräußerung der Unternehmensbeteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig.

2.2 Geschäftsverlauf

Mit Beginn des Jahres 2015 hat die Hesse Newman Capital AG die Nordcapital-Gruppe als Unterdienstleister für das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung der Hesse Newman-Fonds beauftragt. Anfang des Jahres 2015 wurde außerdem der Entschluss getroffen, keine neuen Investmentvermögen unter dem Namen Hesse Newman und mit der Hesse Newman Capital AG als Initiator zu entwickeln.

Die Hesse Newman Capital AG ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2017 ist ein Verlust in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) angefallen. Das Ergebnis wurde einmalig belastet durch den Veräußerungsverlust der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (EUR 0,1 Mio.). Die Rohertragsmarge aus wiederkehrenden Geschäftstätigkeiten in Höhe von EUR 0,3 Mio. Euro deckt weiterhin nur Teile der Sach- und Personalkosten. Eine Reduzierung des Verlustes durch weitere Sparmaßnahmen ist eingeplant und erforderlich.

Der im Vorjahr prognostizierte Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 0,3 Mio. wurde aufgrund des Veräußerungsverlusts der Beteiligung sowie höherer Rechts- und Beratungskosten um EUR 0,2 Mio. verfehlt. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags im Jahr 2017 von EUR 0,8 Mio. auf EUR 0,3 Mio. verringert. Die Liquidität liegt mit EUR 0,3 Mio. über der Prognose und auf dem Niveau des Vorjahres. Grund hierfür ist der nicht in der Planung berücksichtigte Veräußerungserlös der Anteile an der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der den negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nahezu ausgeglichen hat.

Die Hesse Newman-Immobilienfonds entwickeln sich nach wie vor wirtschaftlich im Wesentlichen plangemäß. In einzelnen Gesellschaften kommt es zu Kürzungen bzw. zeitlichen Verschiebungen von Auszahlungen, die auf immobilienspezifische oder steuerliche Sachverhalte zurückzuführen sind. Im Bereich der Schiffszweitmarktfonds führt der anhaltend schwache Markt auch weiterhin zu deutlich schlechteren Ergebnissen. Und auch die in Immobilienbeteiligungen investierende Gesellschaft entwickelt sich trotz einiger sehr erfolgreicher Veräußerungen von Beteiligungen unter Plan.

2.3 Lage der Gesellschaft

Ertragslage

Die Ertragslage 2017 der Hesse Newman Capital AG stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

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in TEUR 2017 2016
Umsatzerlöse 859 936
Materialaufwand -528 -528
Personalaufwand -174 -223
Abschreibungen und Wertminderungen -15 -260
Sonstige betriebliche Erträge 130 233
Sonstige betriebliche Aufwendungen -750 -794
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -478 -636
Erträge aus Beteiligungen 55 16
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -35 -21
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 2
Ergebnis vor Steuern = Jahresfehlbetrag -456 -639

In den Umsatzerlösen enthalten sind wiederkehrende Umsatzerlöse von in der Vergangenheit aufgelegten Investmentvermögen in Höhe von unverändert TEUR 707 sowie Bestandscourtagen aus Lebensversicherungspolicen in Höhe von TEUR 112 (Vorjahr: TEUR 111). Aus der Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden für 2017 Erlöse aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 41 (TEUR 119) unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Der Rückgang dieser Erlöse resultiert aus geringeren Weiterbelastungen für Mieten und Dienstleistungen.

Der Materialaufwand enthält aus der Untervergabe von Dienstleistungen für das Asset- und Fondsmanagement gegenläufig Aufwendungen in Höhe von unverändert TEUR 427. Auf das Versicherungsgeschäft mit Lebensversicherungen sind im Materialaufwand Tippgeberprovisionen in Höhe unverändert TEUR 101 erfasst worden.

Der Personalaufwand ist im Zuge einer geringeren Anzahl von Mitarbeitern von TEUR 223 um 22 Prozent auf TEUR 174 zurückgegangen.

Die Abschreibungen und Wertminderungen des Vorjahres enthielten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 231.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 130 (Vorjahr: TEUR 233) enthalten Erträge aus Weiterbelastungen von Kosten von TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 127) zurückgegangen. Das Vorjahr war weiterhin geprägt durch periodenfremde Erträge und sonstige Erstattungen im Umfang von TEUR 96 (Berichtsjahr 2017: TEUR 4).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über TEUR 750 (Vorjahr: TEUR 794) sind geprägt durch den Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAMKapitalverwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von TEUR 142. Die Kosten für Büromiete und Nebenkosten sind durch den Umzug in kleinere Büroräume zu Ende April 2016 von TEUR 163 auf TEUR 32 gesunken. Der Posten enthält weiterhin Aufwendungen für Versicherungen und Beiträge über TEUR 180 (Vorjahr: TEUR 182), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 162) sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von unverändert TEUR 74.

Das negative Ergebnis vor Zinsen, Beteiligungserträgen und Steuern (EBIT) konnte in Folge der oben beschriebenen Entwicklungen von TEUR -636 auf TEUR -478 verringert werden.

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 55 betreffen Gewinnausschüttungen der verbundenen Unternehmens TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH und Hesse Newman Zweitmarkt GmbH. Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 35 resultieren aus den in Anspruch genommenen Darlehen.

Es waren keine Ertragsteuereffekte zu berücksichtigen. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 456 (Vorjahr: TEUR 639).

Vermögenslage

Die Vermögenslage der Hesse Newman Capital AG wird im Folgenden mit Stand zum 31. Dezember 2017 zusammengefasst und dem Vorjahr gegenübergestellt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Finanzanlagen 95 528
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 7 22
Gewährte Darlehen 121 169
Operative Forderungen 78 29
Liquide Mittel 904 937
Übrige Vermögensgegenstände 19 68
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 68 70
Summe Aktiva 1.292 1.823
Eigenkapital 263 719
Sonstige Rückstellungen 155 193
Aufgenommene Darlehen 700 697
Operative Verbindlichkeiten 98 138
Übrige Verbindlichkeiten 3 3
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 73 73
Summe Passiva 1.292 1.823

Die Bilanzsumme ist um 29 Prozent bzw. TEUR 531 zurückgegangen.

Der Rückgang der Finanzanlagen von TEUR 528 auf TEUR 95 resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Buchwert: TEUR 492). Zum 31. Dezember 2017 hält der Konzern im Wesentlichen Anteile an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH in Höhe von unverändert TEUR 50, der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH über unverändert TEUR 25 sowie der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH über TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 12).

Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände haben sich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 15 verringert.

Die gewährten Darlehen entfallen mit TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169) auf das Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH.

Die operativen Forderungen entfallen fast ausschließlich (Vorjahr: TEUR 21) auf Forderungen aus dem Fonds- und Assetmanagement. Im Vorjahr bestanden zudem Forderungen aus Weiterbelastungen sowie in Höhe von TEUR 3.

Die übrigen Vermögensgegenstände entfallen auf Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 44), Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 8), Mietkautionen in Höhe von unverändert TEUR 5 sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr TEUR 3). Im Vorjahr waren weiterhin Forderungen aus Liquidationserlösen in Höhe von TEUR 3 ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Abgrenzungen von Tippgeberprovisionen zu Bestandscourtagen von Lebensversicherungen in Höhe von unverändert TEUR 66.

Bezüglich des Rückgangs der liquiden Mittel um TEUR 33 auf TEUR 904 wird auf die Darstellung der Finanzlage verwiesen.

Das Eigenkapital hat sich in Höhe des Jahresfehlbetrags um TEUR 456 auf TEUR 263 verringert. In Höhe des Jahresfehlbetrags wurde im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses analog zum Vorjahr eine Entnahme aus der Kapitalrücklage berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen sind geprägt durch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 84) sowie Prüfungskosten des Jahres- und Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 60).

Die aufgenommenen Darlehen betrafen zunächst ein Darlehen zur Finanzierung der Gesellschaft von dritter Seite. Im zweiten Halbjahr 2017 wurde das Darlehen getilgt und ein Darlehen in ungefähr gleicher Höhe bei der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG zu günstigeren Zinskonditionen aufgenommen.

Die operativen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 138) entfallen im Wesentlichen mit TEUR 82 (Vorjahr: TEUR 131) auf Unterdienstleistungsverträge für das Asset- und Fondsmanagement mit Nordcapital. Unter den übrigen Verbindlichkeiten sind Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der Gehaltsabrechnung Dezember in Höhe von unverändert TEUR 3 ausgewiesen.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten abgegrenzte Erlöse aus Bestandscourtagen für Lebensversicherungen.

Finanzlage

Die Finanzlage des Geschäftsjahres 2017 der Hesse Newman Capital AG wird im Folgenden dargestellt und dem Vorjahr gegenübergestellt:

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in TEUR 2017 2016
Jahresfehlbetrag vor Zinsen, Steuern, Beteiligungserträgen -478 -636
Abschreibungen und Gewinn aus Abgang Sachanlagen 15 250
Veränderung der Aktiva 1 129
Veränderung der übrigen Passiva -76 -276
Gezahlte Zinsen und Ertragsteuern -37 -25
Erhaltene Zinsen, Ertragsteuern und Dividenden 61 25
Zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 138 -31
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -376 -564
Auszahlungen für Finanzanlagen -55 -150
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen - 10
Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen 350 -
Einzahlungen auf gewährte Darlehen 44 6
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 339 -134
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 700 500
Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen -697  
Einzahlungen in die Kapitalrücklage - 100
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3 600
Veränderung des Finanzmittelfonds -34 -98

Nicht ausgenutzte zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit der Hesse Newman Capital AG, ihre Zahlungsverpflichtungen in den dargestellten Geschäftsjahren zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung des Konzerns zeigen bis Mitte 2019 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen. Das Darlehen der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat mindestens eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019.

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Das Finanzmanagement von Hesse Newman Capital soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.

2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Leistung der Hesse Newman Capital AG zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern auch in der Nachhaltigkeit des Handelns.

Auch für das Jahr 2017 hat die überwiegende Zahl der Immobilienfonds ihre Auszahlungen plangemäß geleistet. Die Schiffsfonds Hesse Newman Private Shipping und Hesse Newman Shipping Opportunity haben aufgrund des weiterhin schwachen Marktumfeldes reduzierte bzw. keine Auszahlungen vorgenommen.

Der Anlegerschutz hat einen sehr hohen Stellenwert: So wird über die TGH Treuhandgesellschaft mbH und den Unterdienstleister Nordcapital Treuhand GmbH ein qualitativ hochwertiger Anlegerservice angeboten.

Durch die Entscheidung für die Einstellung des Neugeschäfts unter der Marke Hesse Newman hat sich die Mitarbeiterzahl weiterhin verringert. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2017 zwei Mitarbeiter beschäftigt.

2.5 Gesamtaussage

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts ist die Geschäftstätigkeit der Hesse Newman Capital AG im Wesentlichen auf die Kontrolle der externen Dienstleister für die Bestandsfonds beschränkt.

Hesse Newman Capital ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Verlust in Höhe von EUR 0,5 Mio. realisiert und damit die Planung um ca. EUR 0,2 Mio. verfehlt. Hierin enthalten ist jedoch der nicht geplante Veräußerungsverlust aus dem Verkauf der Anteile an der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 0,1 Mio. Eine Reduzierung des laufenden Verlustes durch weitere Sparmaßnahmen ist eingeplant und erforderlich.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Die Hesse Newman Capital AG trägt die Verantwortung für die Bestandsfonds, auch wenn die operativen Tätigkeiten von Dienstleistern wahrgenommen werden.

Die Hesse Newman Capital AG plant für die kommenden beiden Geschäftsjahre Umsatzerlöse aus der Verwaltung der Bestandsfonds und wiederkehrende Provisionen aus der Versicherungsvermittlung in Höhe von jeweils knapp EUR 0,8 Mio. sowie mit einem Materialaufwand in Höhe von jeweils EUR 0,5 Mio. Die Gesellschaft veranschlagt für die nächsten beiden Jahre jeweils Sach- und Personalkosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro, sodass mit einem Fehlbetrag in Höhe von jeweils 0,2 Mio. Euro gerechnet wird. Die Liquidität der Gesellschaft wird Ende 2018 voraussichtlich bei EUR 0,8 Mio. und Ende 2019 voraussichtlich bei EUR 0,6 Mio. liegen.

3.2 Chancen und Risikobericht

Chancen

Die Hesse Newman Capital AG hat die Beschaffung und Konzeption von Investmentvermögen sowie die damit verbundene Vermittlung von Eigen- und Fremdkapital mit Hesse Newman Capital als Initiator und Emissionshaus Anfang des Jahres 2015 eingestellt. Die Dienstleistungen für Bestandsfonds sind an externe Unternehmen vergeben worden und die Organisationsgröße und -struktur wurde weiter den neuen Gegebenheiten angepasst.

Nach dem Vollzug der Veräußerung der Joint-Venture-Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH im Geschäftsjahr 2017 liegt der Fokus auf einer weiteren Kostenreduzierung, um ein ausgeglichenes Konzernergebnis zu erzielen. Mit einer schlanken und transparenten Organisation und Kostenstruktur bietet sich Hesse Newman Capital mit ihrer Börsennotierung als Vehikel für Kaufinteressenten an, welche neue Geschäftsfelder einführen können und gleichermaßen Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt haben.

Über die Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bestehen weitere Chancen aus einer Beteiligung an Veräußerungserlösen von Immobilien einzelner Fondsgesellschaften oder ggfs. auch mittels Veräußerung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an Kaufinteressenten.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Aufgabe des Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Analyse, Bewertung und Steuerung sowie die Überwachung und das Controlling aller Risiken für die Hesse Newman-Gruppe. Es versetzt Vorstand und Mitarbeiter in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Die Dokumentation und Aufbereitung sowie das Reporting an den Vorstand erfolgt durch einen Risikoverantwortlichen und wird dabei durch eine geeignete und revisionssichere Risikomanagement-Software unterstützt.

Die Risikostrategie der Hesse Newman Capital AG ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Es ist nicht das Ziel, Risiken insgesamt zu vermeiden, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen.

Neue Risiken werden identifiziert und gegebenenfalls auch ad hoc an den Vorstand gemeldet. Im Rahmen einer Risikoanalyse- und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, in denen eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den Risikoverantwortlichen.

Der Vorstand sowie der Risikoverantwortliche haben Zugriff auf Auswertungen über die aktuellen wesentlichen Risiken. Bei außergewöhnlichen und außerplanmäßigen Veränderungen der Risikopositionen wird der Vorstand sofort in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wird auch der Aufsichtsrat im Rahmen einer regelmäßigen und umfassenden Berichterstattung und bei besonderen Entwicklungen umgehend durch den Vorstand informiert. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Risiken und die Einhaltung der Richtlinien innerhalb der Unternehmensgruppe.

Internes Kontrollsystem

Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses ist in das Risikomanagement-System das interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Dieses umfasst Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie Kontrollen der maßgeblichen rechtlichen und internen Vorschriften.

Die Qualität und Güte des Jahresabschlusses ist grundsätzlich von fachkundigen Mitarbeitern, einem adäquaten Finanzbuchhaltungssystems mit festgelegten Zugriffsbeschränkungen und entsprechender IT-Sicherheit abhängig.

Durch die Aufstellung von Zwischenabschlüssen wird eine zeitnahe Information der verantwortlichen Personen sichergestellt, sodass Tendenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Durch kontinuierliche Fortbildung wird gewährleistet, dass die Auswirkungen von neuen gesetzlichen Anforderungen auf die Jahresabschlusserstellung beurteilt werden können. Die Überprüfung erkannter Risiken und kritischer Bilanzierungsfragen erfolgt gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern.

Laufende Informationen über aktuelle Entwicklungen in den Fondsgesellschaften werden über regelmäßige Meetings mit den Verantwortlichen der Nordcapital-Gruppe ermöglicht.

Das Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem bei der Hesse Newman Capital AG wurden an die aktuellen Gegebenheiten sowie den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angepasst.

Risikolage im Berichtszeitraum

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens verbundenen Risiken detailliert dargestellt. Die folgende Darstellung beruht auf der internen Struktur des Risikomanagementsystems, wonach die wesentlichen Risikoarten in vier Risikokategorien eingeordnet werden. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der einzelnen Gesellschaften wie auch des Gesamtunternehmens auswirken.

1. Finanzielle Risiken

1.1 Risiken der aktuellen Kapitalmarktentwicklung

Der deutsche Kapitalmarkt ist aktuell durch niedrige Zinsen sowie Währungsvolatilitäten geprägt. Die Währungsentwicklung hat auf die Hesse Newman Capital AG keine direkten Auswirkungen, da weder die Gesellschaft noch ihre Bestandsfonds Finanzierungen in Fremdwährung abgeschlossen haben oder Vermögenswerte außerhalb des Euroraums halten. Alle Bestandsfonds haben noch länger laufende Finanzierungen, so dass aktuell keine Refinanzierung ansteht.

1.2 Zinsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG hat ein Darlehen zu einem festen Zinssatz aufgenommen und unterliegt damit aktuell keinem Zinsänderungsrisiko. Gleiches gilt für die Fondsgesellschaften.

Soweit es das Management bei zukünftigen Finanzierungen als wirtschaftlich vorteilhaft erachtet, werden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

1.3 Währungsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG unterliegt derzeit keinem Währungsrisiko.

1.4 Liquiditätsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG steuert ihre Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich die Gesellschaft derzeit über ein Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit von mindestens eineinhalb Jahren ab dem Bilanzstichtag.

Die Unternehmensführung geht allerdings davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens mindestens bis zum 30. Juni 2019 gesichert ist, was insbesondere aus den konservativen Annahmen von Zahlungszu- und -abflüssen in der zugrunde gelegten Unternehmensplanung begründet ist. Ein Liquiditätsbedarf könnte entweder durch Bankfinanzierungen, Mittel der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden.

Die Hesse Newman Capital AG hat zum Bilanzstichtag ein Darlehen bei der Mehrheitsgesellschafterin aufgenommen, das mit 4,0 Prozent verzinst wird. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 700. Das Darlehen ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Die Unternehmensführung geht davon aus, dass das Darlehen der Gesellschaft auch über die frühestmögliche Kündigung hinaus zur Verfügung steht. Sollte das Darlehen fällig gestellt werden, muss über alternative Finanzierungsmöglichkeiten eine Refinanzierung am Markt organisiert werden. Derzeit liegen der Unternehmensführung keine Indikatoren vor, die eine Fälligstellung wahrscheinlich werden lassen.

Durch ein laufendes Working-Capital-Management, welches insbesondere die zeitnahe Rückzahlung der gewährten Mittel, der operativen Forderungen sowie der Weiterbelastungen und Verauslagungen überwacht, stellt die Hesse Newman Capital sicher, dass Finanzschulden und operative Verbindlichkeiten mittels Innenfinanzierung termingerecht bedient werden. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Finanzschulden und die operativen Verbindlichkeiten, definiert als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich abgegrenzter ausstehender Rechnungen, auf TEUR 822 (Vorjahr: TEUR 908). Die Forderungen aus ausgereichten Darlehen und die operativen Forderungen betragen zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 198. Zu den jeweiligen Bilanzstichtagen belaufen sich die liquiden Mittel auf TEUR 903 (Vorjahr: TEUR 937).

2. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Die Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten steuert das Management über die zeitnahe Analyse von Zwischenabschlüssen und sonstigen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 wurden keine Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten.

2.1 Risiken aus Eventualschulden

Die Hesse Newman Capital AG hat zum 31. Dezember 2017 keine Eventualschulden.

2.2 Kreditrisiko

Die Hesse Newman Capital AG hat in Vorjahren ein Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ausgereicht, das am 31. Dezember 2017 mit TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169) valutiert. Ein laufendes Monitoring soll sicherstellen, dass das Darlehen im Zeitablauf bedient und zurückgezahlt wird.

2.3 Risiko des Forderungsausfalls

In einem laufenden Prozess wird das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit überwacht.

Zum 31. Dezember 2017 bestehen keine Forderungen von wesentlicher Bedeutung. Zum Bilanzstichtag bestehen keine überfälligen Forderungen, die nicht wertgemindert sind.

3. Geschäftsrisiken

Mit der Einstellung des Neugeschäfts sind bedeutende Geschäftsrisiken insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Investitionsobjekten, die Aufrechterhaltung einer breiten Vertriebsstruktur oder eine nachlassende Kundennachfrage entfallen.

3.1 Risiko mangelhafter Vertragserfüllung externer Dienstleister

Die Hesse Newman Capital AG hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 das Management der Bestandsfonds als Dienstleistung an die Nordcapital-Gruppe vergeben. Es besteht das Risiko, dass der Dienstleister seine Aufgaben nur unvollständig oder mangelhaft erfüllt. Gegenüber den Fondsgesellschaften ist aber die Hesse Newman Capital AG für die Erbringung der Leistungen verantwortlich und könnte gegebenenfalls von den Anlegern in Regress genommen werden.

Diesem Risiko begegnet die Hesse Newman Capital AG mit einer kontinuierlichen Kontrolle der erbrachten Leistungen, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Außerdem hat Hesse Newman Capital in den Verträgen mit der Nordcapital-Gruppe Vorsorge getroffen, dass in einem solchen Fall die jeweilige Nordcapital-Gesellschaft in demselben Umfang haftet, wie Hesse Newman Capital. Zudem hat jede Fondsgesellschaft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Fall von unwissentlichen Pflichtverletzungen eintritt.

3.2 Prospekthaftungsrisiken

Die von Hesse Newman Capital in der Vergangenheit angebotenen Kapitalanlagen unterlagen einer gesetzlichen Prospektpflicht. Für die vor Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs gestatteten Fonds ist Hesse Newman Capital als Anbieterin und Herausgeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Verkaufsprospekts verantwortlich und haftet gegenüber Anlegern für unrichtige oder unvollständige Angaben.

Die Verkaufsprospekte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zudem von einem Wirtschaftsprüfer sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Angaben als auch der Plausibilität von Annahmen und der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken und Chancen nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen" (IDW S 4) überprüft. Allerdings können diese Maßnahmen keine vollständige Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben oder gar den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalanlage bieten, sodass nicht auszuschließen ist, dass Anleger aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Prospektangaben Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.

Unwissentliche Fehler bei der Prospekterstellung fallen unter den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Trotzdem könnte der Eintritt dieses Risikos negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der Unternehmensgruppe haben.

3.3 Wettbewerbsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG steht vor dem Hintergrund der Einstellung des Neugeschäfts sowie auch der Veräußerung der Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit nicht aktiv im Wettbewerb auf dem Markt.

4. Operationelle Risiken

4.1 Abhängigkeit von Führungskräften und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

Die Hesse Newman Capital AG verfügt insgesamt nur noch über wenige Mitarbeiter, die somit alle eine wichtige Rolle im Unternehmen spielen und bedeutende Know-how-Träger sind. Der Verlust solcher Mitarbeiter in Schlüsselpositionen kann daher zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen.

Für eine Abwicklung der laufenden Tätigkeiten ist die Hesse Newman Capital AG deshalb darauf angewiesen, qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, das Know-how der Mitarbeiter für etwaige Nachfolger nachvollziehbar dokumentieren zu lassen und wirksame Vertretungsregelungen zu implementieren.

4.2 Risiken aus der Nutzung von EDV-Systemen

Der Geschäftsbetrieb der Hesse Newman Capital basiert zu einem Großteil auf der Nutzung von Informationstechnologien sowie der raschen Übertragung und der effizienten Verarbeitung von Daten. Störungen bzw. Ausfälle von EDV-Systemen können in ungünstigen Fällen zu Reputationsschäden, zu einer Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen sowie zu Ergebnisbelastungen einzelner Tochtergesellschaften und damit des gesamten Unternehmens führen.

Die Hesse Newman Capital AG trifft zur Risikoreduzierung hinreichende organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen. Dazu gehören eine kontinuierliche EDV-Wartung, tägliche Datensicherungen und Notfallpläne.

5. Sonstige Risiken

5.1 Risiken aus Veränderungen des regulatorischen Umfelds

Aufgrund der Veräußerung der Anteile an der Kapitalverwaltungsgesellschaft muss die Hesse Newman Capital AG nicht mehr die Regulierungsvorschriften für Kapitalverwaltungsgesellschaften beachten. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts sind des Weiteren keine Vorschriften hinsichtlich des Vertriebs von Finanzprodukten mehr zu beachten.

5.2 Risiken aus Veränderungen der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Konzeption der Sachwertfonds der Hesse Newman Capital AG beruhte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der jeweils aktuellen Rechtslage. Entsprechend hängt der Erfolg der Kapitalanlagen in unterschiedlichem Maße von der Fortdauer der bei der Prospektierung zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Regelungen ab.

Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen im In- und Ausland liegt nicht im Ermessen von Hesse Newman Capital, könnte sich aber negativ auf die bereits platzierten Fonds auswirken, verbunden mit entsprechenden Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Außerdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rückwirkend die steuerlichen Vorteile der vertriebenen Fonds ganz oder in Teilen aberkennt. Dies würde sich nachteilig auf die Bestandsfonds auswirken und zu einem Reputationsschaden führen.

Die Hesse Newman Capital AG arbeitet mit erfahrenen rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern zusammen, um dieses Risiko weitgehend zu reduzieren.

5.3 Reputationsrisiken

Die positive Wahrnehmung und damit der Bestand von Hesse Newman Capital als Marke ist im Wesentlichen abhängig vom Vertrauen der Anleger in das Können, die Verlässlichkeit und insbesondere in die Qualität der Kapitalanlagen der Gesellschaft. Ein wichtiger Faktor hierfür ist die Performance der bereits emittierten Fonds. Eine Hesse Newman Capital angelastete negative Abweichung der Ergebnisse der Fondsgesellschaften von den zugrunde liegenden Prospektprognosen bis hin zu ausgesetzten Auszahlungen können den Ruf der Gesellschaft schädigen und einen Verlust des Anlegervertrauens in einzelne Produktlinien oder das Gesamtunternehmen bewirken. Hieraus könnten Anlegerbeschwerden oder -klagen resultieren, die die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens beeinträchtigen können.

Diesem Risiko ist die Hesse Newman Capital AG bereits bei der Konzeption eines Sachwertfonds mit einer sorgfältigen Auswahl der Investitionsobjekte begegnet. Während der Fondslaufzeit sind eine transparente und verständliche Anlegerkommunikation sowie qualifizierte Mitarbeiter im begleitenden Fonds- und Asset Management von entscheidender Bedeutung.

5.4 Beratungshaftungsrisiken

Die Hesse Newman Capital AG hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen über ausgewählte Vertriebspartner platziert. Diesen kam die Aufgabe zu, ihren Kunden die Beteiligungsangebote des Emissionshauses im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu präsentieren und dabei die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht bei der Kundenberatung nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt haben. Dies könnte sich negativ auf die Reputation von Hesse Newman Capital auswirken. Daneben lassen sich in der aktuellen Rechtsprechung Tendenzen beobachten, Beratungsfehler von Vertriebspartnern dem Emittenten der Kapitalanlage zuzurechnen. Diesem Risiko wurde durch die sorgfältige Auswahl von qualifizierten Vertriebspartnern begegnet.

4. Sonstige Angaben

4.1 Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand

Die Gesamtvergütung des Vorstands Anja Steffens betrug für das Geschäftsjahr 2017 TEUR 25. Der neue Vorstand Dr. Florian Treu hat im Dezember 2017 eine Vergütung in Höhe von TEUR 2 erhalten. Die variable Vergütung bezieht sich auf das nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Konzernergebnis vor Steuern und zwar zum Teil des vergangenen Geschäftsjahres und zum Teil auf den Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Variable Vergütungen fielen für Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 nicht an. Festvergütungen werden in monatlichen Raten ausgezahlt. Zusagen auf Leistungen, die für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt werden, sind in den Vorstandsverträgen - außer für den Fall eines Kontrollwechsels - nicht vereinbart.

Die Vergütung des Aufsichtsrats sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine feste Vergütung von TEUR 10 p.a. hat.

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch unter den Sonstigen Angabe im Anhang zum Jahresabschluss individuell aufgeführt.

4.2 Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB

Das gezeichnete Kapital der Hesse Newman Capital AG in Höhe von TEUR 100 ist eingeteilt in TEUR 100 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, an der Hesse Newman Capital AG beträgt zum 31. Dezember 2017 85,31 Prozent (Vorjahr: 84,99 Prozent). Diese Stimmrechtsanteile sind Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, zuzurechnen.

Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Des Weiteren liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten. Über die Ernennung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktG der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.

Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die Hesse Newman Capital AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 wurde der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 maximal 200.000 Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats zurückzuerwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nicht im beschlossenen Umfang ausübbar.

Der Vorstand ist zur Ausgabe neuer Aktien lediglich auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung befugt. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Juni 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.

In Bezug auf die der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Finanzierung in Höhe von TEUR 700 ist zu berichten, dass die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters eine verkürzte Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum hat.

4.3 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auf der Homepage von Hesse Newman Capital (www.hesse-newman.de) veröffentlicht. Sie ist ferner im Geschäftsbericht in einem gesonderten Abschnitt enthalten.

4.4 Schlusserklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat für das Geschäftsjahr 2017 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.

Der Vorstand gibt in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung ab:

"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

 

Hamburg, 31. März 2018

Der Vorstand

Dr. Florian Treu

Bilanz zum 31. Dezember 2017

in EUR

AKTIVA

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31.12.2017 31.12.2016
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.057,79 14.857,72
II. Sachanlagen    
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.565,99 6.589,40
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 75.000,00 75.000,00
2. Beteiligungen 20.198,33 453.183,33
  101.822,11 549.630,45
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 77.582,05 26.866,32
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.411,93 4.244,22
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 120.785,00 170.381,08
4. Sonstige Vermögensgegenstände 17.014,00 65.158,35
  217.792,98 266.649,97
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 903.859,28 937.477,87
  1.121.652,26 1.204.127,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 68.168,49 69.694,70
Summe AKTIVA 1.291.642,86 1.823.452,99

PASSIVA

   
  31.12.2017 31.12.2016
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 162.769,11 618.906,78
  262.769,11 718.906,78
B. Rückstellungen    
1. Sonstige Rückstellungen 154.667,42 193.257,48
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 98.381,28 138.807,66
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 98.381,28 (Vorjahr: EUR 138.807,66)    
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenenen Unternehmen 700.000,00 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren EUR 700.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00)    
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3.026,27 699.682,29
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 3.026,27 (Vorjahr: EUR 2.782,22)    
davon aus Steuern: EUR 2.966,27 (Vorjahr: EUR 2.782,22)    
  801.407,55 838.489,95
D. Rechnungsabgrenzungsposten 72.798,78 72.798,78
Summe PASSIVA 1.291.642,86 1.823.452,99

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

in EUR

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2017 2016
1. Umsatzerlöse 859.409,60 936.392,19
2. Sonstige betriebliche Erträge 129.438,49 232.600,17
3. Materialaufwand    
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -528.044,10 -527.744,16
4. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter -157.500,44 -197.799,68
b) Soziale Abgaben -16.241,36 -25.100,36
5. Abschreibungen    
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -14.823,34 -29.414,70
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -750.180,16 -794.113,37
7. Erträge aus Beteiligungen 55.243,57 16.361,33
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 55.243,57 (Vorjahr: EUR 16.361,33)    
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.501,70 2.128,89
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 -230.930,04
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -34.943,45 -21.047,71
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1,82 0,00
12. Ergebnis nach Steuern -456.137,67 -638.667,44
13. Sonstige Steuern 0,00 -251,70
14. Jahresfehlbetrag -456.137,67 -638.919,14
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 -742.174,08
16. Ertrag aus Kapitalherabsetzung 0,00 1.900.000,00
17. Einstellungen in die Kapitalrückage 0,00 -900.000,00
18. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 456.137,67 381.093,22
19. Bilanzverlust 0,00 0,00

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG zum 31. Dezember 2017 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Hesse Newman Capital mit Sitz in Hamburg ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 93076. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen, oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung. Die jeweilige Nutzungsdauer wird nach wirtschaftlichen Kriterien und unter Beachtung der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten amtlichen AfA-Tabellen festgelegt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben bzw. als Sammelposten auf fünf Jahre verteilt.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden mittels einer Werthaltigkeitsprüfung nach IDW RS HFA 10 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, (IDW) ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Eigenkapital sind zum Nennwert angesetzt. Alle risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gezeigt, sofern sie einen Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel am Ende dieses Anhangs dargestellt. Der Anteilsbesitz stellt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

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in TEUR Gesellschaft Eigenkapital 31.12.2017 Anteil
in Prozent
Jahresergebnis 2017
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg 99 49,0 5
Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, Hamburg 38 100,0 12
HHCP Hamburg Capital Partners GmbH, Hamburg 14 100,0 -2
TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg 59 100,0 9

Mit Vertrag vom 31. August 2017 hat die Hesse Newman Capital AG ihre 50%igen Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, an den Joint-Venture-Partner veräußert. Bis zum Zeitpunkt der Veräußerung hat die Hesse Newman Capital AG Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH im Umfang von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 150) geleistet. Die Anschaffungskosten der Beteiligung haben sich in diesem Zuge auf TEUR 875 erhöht. Im Rahmen der Veräußerung sind die vorstehend genannten Anschaffungskosten sowie Abschreibungen in Höhe von TEUR 383 abgegangen. Durch die Veräußerung ist ein Buchverlust in Höhe von TEUR 142 entstanden, welcher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgswirksam erfasst wurde.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und enthalten in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 21) Forderungen aus Dienstleistungsumsätzen gegen Fondsgesellschaften sowie mit TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 6) Forderungen aus Weiterbelastungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 3) aus Ansprüchen gegen die umsatzsteuerlichen Organgesellschaften TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH und Hesse Newman Zweitmarkt GmbH. Im Vorjahr enthielt der Posten weiterhin Forderungen aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 1.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen eine Darlehensforderung nebst Zinsen gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169).

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind vor allem Ertragsteuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 8), Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 44) sowie eine Mietkaution in Höhe von unverändert TEUR 5 enthalten.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Latente Steuern

Latente Steuern auf zum 31. Dezember 2017 bestehende gewerbesteuerliche sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge wurden nicht angesetzt. Im Finanzanlagevermögen sowie in den sonstigen Rückstellungen bestehen nicht-permanente Unterschiedsbeträge zwischen Handels- und Steuerbilanz, die zu aktiven latenten Steuern führen.

Nach erfolgter Gesamtdifferenzenbetrachtung wurde das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB bezüglich einer Aktivierung nicht ausgeübt.

Der für die Hesse Newman Capital AG maßgebliche Ertragsteuersatz beträgt 32,3 Prozent.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen ("genehmigtes Kapital 2015"). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner unter der Bedingung der Aufsichtsratszustimmung ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 bis zu 200.000 eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nicht im beschlossenen Umfang möglich.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2017 über einen Stimmrechtsanteil an der Hesse Newman Capital AG in Höhe von 85,31 Prozent (Vorjahr: 84,99 Prozent). Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Im Rahmen der Bilanzaufstellung wurden TEUR 456 der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags entnommen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 155 (Vorjahr: TEUR 193) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prüfungskosten des Jahres- und Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 60), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 84), Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von unverändert TEUR 15, Rückstellungen für die Erstellung von Steuererklärungen in Höhe von unverändert TEUR 11 sowie Rückstellungen für Urlaub in Höhe von unverändert TEUR 8.

Für Mietnachforderungen der ehemaligen Büroräume wurde im Geschäftsjahr 2016 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 9 gebildet, die per Ende 2017 unverändert besteht.

Verbindlichkeiten

Die im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit in Höhe von TEUR 697 wurde im Berichtsjahr vollständig zurückgeführt. Mit Darlehensvertrag vom 22. November 2017 hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG der Gesellschaft ein Darlehen über TEUR 700 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen ist befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum.

Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der

Gehaltsabrechnung Dezember in Höhe von unverändert TEUR 3.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 859 (Vorjahr: TEUR 936) entfallen mit unverändert TEUR 707 auf Erlöse aus dem Asset- und Fondsmanagement für geschlossenen Fonds der Hesse Newman Gruppe, mit TEUR 112 (Vorjahr: TEUR 111) auf Versicherungen sowie mit TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 119) auf Erträge aus sonstigen Dienstleistungs- und Untermietverträgen, welche nach den Vorschriften des BilRUG unter den Umsatzerlösen ausgewiesen werden.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge lassen sich wie folgt aufgliedern:

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in TEUR 2017 2016
Weiterbelastungen 124 127
Periodenfremde Erträge 4 39
Erträge verbundene Unternehmen 1 1
Sonstige Erstattungen 0 50
Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen 0 14
Versicherungserstattungen für Rechts- und Beratungskosten 0 2
  129 233

Materialaufwand

Der Materialaufwand entfällt mit unverändert TEUR 427 auf Unterdienstleistungsverträge für das Asset- und Fondsmanagement sowie mit unverändert TEUR 101 auf das Versicherungsgeschäft.

Abschreibungen

Die Abschreibungen entfallen mit TEUR 9 auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie mit TEUR 5 auf Sachanlagen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 750 (Vorjahr: TEUR 794) gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 2017 2016
Versicherungen, Beiträge und Gebühren 180 182
Rechts- und Beratungskosten 143 162
Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen 142 0
Prüfungskosten Jahres- und Konzernabschluss 74 74
EDV- und Verwaltungskosten 63 89
Aufsichtsratsvergütungen, Hauptversammlung, Geschäftsbericht 48 56
Büromiete und Nebenkosten 32 163
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 31 7
Investor Relations und Werbekosten 17 29
Forderungsverluste und Einzelwertberichtigungen 15 10
Reisekosten, Bewirtung und Kfz 4 13
Übrige 1 9
  750 794

Die Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen betreffen die Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Durch den Umzug in neue und kleinere Büroräume im ersten Halbjahr 2016 konnten die Aufwendungen für Miete und Nebenkosten signifikant reduziert werden. Die nicht abzugsfähigen Vorsteuern enthalten periodenfremde Effekte in Höhe von TEUR 22.

Die Forderungsverluste betreffen Darlehensgewährungen mit Forderungsverzicht an die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 10).

Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen auf Gewinnausschüttungen der Tochterunternehmen Hesse Newman Zweitmarkt GmbH und TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine zu vermerkenden Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aufgrund von Miet-, Leasing-, Wartungs- und Beratungsverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 53). Davon entfallen ein Betrag von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 51) auf eine Laufzeit von einem Jahr und ein Betrag von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2) auf eine Laufzeit von ein bis fünf Jahren.

Liquiditätsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG steuert ihre Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich die Gesellschaft derzeit über ein Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit von mindestens eineinhalb Jahren ab dem Bilanzstichtag.

Die Unternehmensführung geht allerdings davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens mindestens bis zum 30. Juni 2019 gesichert ist, was insbesondere aus den konservativen Annahmen von Zahlungszu- und -abflüssen in der zugrunde gelegten Unternehmensplanung begründet ist. Ein Liquiditätsbedarf könnte entweder durch Bankfinanzierungen, Mittel der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden.

Die Hesse Newman Capital AG hat zum Bilanzstichtag ein Darlehen bei der Mehrheitsgesellschafterin aufgenommen, das mit 4,0 Prozent verzinst wird. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 700. Das Darlehen ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Die Unternehmensführung geht davon aus, dass das Darlehen der Gesellschaft auch über die frühestmögliche Kündigung hinaus zur Verfügung steht. Sollte das Darlehen fällig gestellt werden, muss über alternative Finanzierungsmöglichkeiten eine Refinanzierung am Markt organisiert werden. Derzeit liegen der Unternehmensführung keine Indikatoren vor, die eine Fälligstellung wahrscheinlich werden lassen.

Vorstand

Vorstand war im Geschäftsjahr 2017 Anja Steffens, Kauffrau, Hamburg (bis 31. Dezember 2017). Seit 1. Dezember 2017 ist Dr. Florian Treu, Basel/Schweiz Vorstand der Gesellschaft. Dr. Florian Treu war im Geschäftsjahr 2017 Verwaltungsratsvorsitzender der Treu Consulting GmbH, Basel/Schweiz sowie Mitglied in den Verwaltungsräten der Impuls Unternehmenskapital AG, Zürich/Schweiz, und der Divas Asset Management AG, Zürich/Schweiz.

Die als Aufwand berücksichtigten Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2017 unverändert TEUR 27. Es ist ein variabler Bestandteil der Gesamtbezüge als mittelfristige Anreizkomponente vorgesehen, aus dem aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft keine Ansprüche resultieren.

Die Gesamtbezüge des Vorstands Anja Steffens sind im Folgenden aufgeführt:

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gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2017 2017 Minimum 2017 Maximum 2016 2017 2016
Festvergütung 25 25 25 - 25 -
Nebenleistungen - - - - - -
Summe 25 25 25 - 25 -
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Summe 25 25 25 - 25 -
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung 25 25 25 - 25 -

Die Gesamtbezüge des Vorstands Dr. Florian Treu sind im Folgenden aufgeführt:

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gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2017 2017 Minimum 2017 Maximum 2016 2017 2016
Festvergütung 2 2 2 - 2 -
Nebenleistungen - - - - - -
Summe 2 2 2 - 2 -
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Summe 2 2 2 - 2 -
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung 2 2 2 - 2 -

Die Gesamtbezüge des Vorstands Dr. Marcus Simon für das Vorjahr 2016 sind im Folgenden aufgeführt:

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gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2016 2016 Minimum 2016 Maximum 2016
Festvergütung 25 25 25 25
Nebenleistungen - - - -
Urlaubsansprüche - - - 13
Summe 25 25 25 38
Einjährige variable Vergütung - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - -
Summe 25 25 25 38
Versorgungsaufwand 2 2 2 9
Gesamtvergütung 27 27 27 47

Die Bezüge 2017 betragen für jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 10. Angabepflichtige Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- oder Verwaltungsräten bestanden für das Geschäftsjahr 2017 nicht.

Mitarbeiter

Die Hesse Newman Capital AG beschäftigte im Jahr 2017 im Durchschnitt einen (Vorjahr: 2) Mitarbeiter.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der derzeit gültigen Fassung wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zuletzt mit Datum vom 6. März 2017 abgegeben. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns (www.hesse-newman.de) dauerhaft zugänglich.

Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2017 als Aufwand erfasste Honorar des für das Geschäftsjahr 2017 gewählten Abschlussprüfers beträgt TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 73). Dabei entfallen TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 60) auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 8 (Vorjahr TEUR 8) auf andere Bestätigungsleistungen, TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 5) auf Steuerberatungsleistungen und auf sonstige Leistungen TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 0).

Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB

Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie damit in Zusammenhang stehende Erträge und Aufwendungen sind im Jahresabschluss jeweils gesondert angegeben. Bezüglich der Bezüge der Organmitglieder wird auf die entsprechenden Abschnitte des Anhangs verwiesen.

Der Tochtergesellschaft Hesse Newman Zweitmarkt GmbH wurden in 2017 Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen der Gesellschaft gegen die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH in unwesentlicher.

Der Tochtergesellschaft TGH Treuhandverwaltung Hamburg GmbH wurden in 2017 Dienstleistungen in Höhe von TEUR 12 sowie Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt. Aus der umsatzsteuerlichen Organschaft weist die Hesse Newman Capital AG zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 offene Forderungen in Höhe von TEUR 2 gegen die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH aus.

Dem Tochterunternehmen HHCP Hamburg Capital Partners GmbH wurden Darlehen mit Forderungs- und Zinsverzichten im Umfang von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 10) gewährt. Demgegenüber wurden Weiterbelastungen von Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt.

Dem bis zum 31. August 2017 assoziierten Unternehmen Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wurden Darlehen mit Forderungs- und Zinsverzichten im Umfang von insgesamt TEUR 55 gewährt. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen umfassten im Geschäftsjahr 2017 Verwaltung, Personalabrechnung, Organisation, Finanzen über insgesamt TEUR 17. Die allgemeinen Kostenweiterbelastungen beliefen sich auf TEUR 3.

In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Darlehensforderungen gegen das assoziierte Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 121 enthalten. Das Darlehen wird mit 0,5 Prozent p.a. verzinst und ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündbar. Die diesbezüglichen Zinserträge belaufen sich auf TEUR 2. Darüber hinaus wurden Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit aus Versicherungsvermittlungen hat die Gesellschaft Provisionen an die MAM Mutschler Asset Management, Frauenfeld/Schweiz und die Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz in Höhe von insgesamt TEUR 101 aufwandswirksam im Materialaufwand erfasst. Diese Gesellschaften werden von Klaus Mutschler beherrscht und klassifizieren damit als nahestehende Unternehmen. Die Provisionen wurden vergütet, da die MAM Mutschler Asset Management und die Mutschler Holding AG als Tippgeber im Rahmen der von der Hesse Newman Capital AG durchgeführten Versicherungsvermittlung tätig wurden.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.

Konzernverhältnisse

Die Hesse Newman Capital AG stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher für den größten und den kleinsten Kreis von einzubeziehenden Unternehmen aufgestellt wird. Jahres- und Konzernabschluss werden beim Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Hamburg, 31. März 2018

Dr. Florian Treu, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hesse Newman Capital AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Hesse Newman Capital AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Hesse Newman Capital AG beschrieben sind.

 

Hamburg, 31. März 2018

Dr. Florian Treu, Vorstand

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2017

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in EUR Anschaffungskosten
Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2017
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Konzessionen, gewerbeliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 365.548,06 0,00 0,00 365.548,06
II. Sachanlagen        
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 147.985,77 0,00 0,00 147.985,77
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 155.930,04 0,00 0,00 155.930,04
2. Beteiligungen 840.350,00 59.165,00 875.150,00 24.365,00
  996.280,04 59.165,00 875.150,00 180.295,04
Gesamtsumme 1.509.813,87 59.165,00 875.150,00 693.828,87
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in EUR kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2017 Zugänge Abgänge 31.12.2017
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Konzessionen, gewerbeliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 350.690,34 9.799,93 0,00 360.490,27
II. Sachanlagen        
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 141.396,37 5.023,41 0,00 146.419,78
III. Finanzanlagen        
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 80.930,04 0,00 0,00 80.930,04
2. Beteiligungen 387.166,67 0,00 383.000,00 4.166,67
  468.096,71 0,00 383.000,00 85.096,71
Gesamtsumme 960.183,42 14.823,34 383.000,00 592.006,76
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in EUR Buchwert
Stand 31.12.2017 Stand 31.12.2016
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Konzessionen, gewerbeliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.057,79 14.857,72
II. Sachanlagen    
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.565,99 6.589,40
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 75.000,00 75.000,00
2. Beteiligungen 20.198,33 453.183,33
  95.198,33 528.183,33
Gesamtsumme 101.822,11 549.630,45

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Hesse Newman Capital AG, Hamburg:

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben mit Ausnahme des Sachverhalts, der im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschrieben ist bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unseren Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angekommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungsachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf Abschnitt "Sonstige Angaben" im Anhang sowie auf die Ausführungen im Risikobericht, Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter darlegt, dass sich die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis mindestens zum 30. Juni 2019 sichergestellt ist. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist davon abhängig, dass entsprechend der Geschäftsjahresplanungen für die Jahre 2018 und 2019 die Liquiditätsziele erreicht werden und dass die bestehende Gesellschafterfinanzierung, die bis zum 30. Juni 2019 vertraglich zugesichert ist, weiterhin fortgeführt wird. Anderenfalls ist die Gesellschaft auf alternative externe Finanzierungsquellen angewiesen. Dem Vorstand liegen derzeit keine Indikatoren vor, die einer Fälligstellung des Darlehens wahrscheinlich werden lassen. Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer bei der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat Nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang steht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Kapitza.

 

Hamburg, den 24. April 2018

ESC Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beatrix Arlitt, Wirtschaftsprüferin

Michael Kapitza, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 am 24. April 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2017 war gekennzeichnet durch die Entscheidung zur Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, welche als Joint Venture geführt wurde. Diese Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat beruht auf der Einschätzung eines vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Regulierung veränderten Risikoprofils der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie einer aktualisierten Einschätzung des Marktpotenzials.

Mit Dr. Florian Treu konnte ein ausgewiesener Experte für den Bereich von Unternehmenstransaktionen als ein adäquater Nachfolger für Anja Steffens verpflichtet werden, die ihr Vorstandsamt zum Ende des Geschäftsjahres 2017 niedergelegt hat.

Allerdings wurde das Ziel, die Gesellschaft in die Nähe eines ausgeglichenen Ergebnisses zu führen, auch im Jahr 2017 nicht erreicht. Die Zielsetzung eines ausgeglichenen Ergebnisses bleibt jedoch oberste Priorität.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der Hesse Newman Capital AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörte insbesondere die Begleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der eingeleitete Veränderungsprozess der Gesellschaft stand auch im Jahr 2017 im Zentrum der Beratungen des Aufsichtsrats. In den Aufsichtsratssitzungen wurden der Geschäftsverlauf, aktuelle Entwicklungen und insbesondere strategische Fragen diskutiert.

Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG zu insgesamt fünf Präsenzsitzungen zusammengefunden. Außerdem wurden zweimal Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an all diesen Sitzungen teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:

Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Kodex und der Erklärung zur Unternehmensführung

Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2016

Erörterung des Konzernhalbjahresfinanzberichts

Zustimmung zur Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Mögliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Hesse Newman Capital AG

Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der Hesse Newman Capital AG

Unternehmensplanung

Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb keine Ausschüsse gebildet. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.

Personelle Veränderungen

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 hat Herr Andreas von Specht sein Amt als Aufsichtsratsratsmitglied der Hesse Newman Capital AG niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn von Specht für sein langjähriges hohes Engagement in diesem Gremium. Mit Zugang des Beschlusses am 28. Januar 2017 wurde Herr Dr. Marcus Simon vom Amtsgericht Hamburg zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und vom Aufsichtsrat am 8. Februar 2017 zum Vorsitzenden gewählt. In der anschließenden ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 wurden Herr Prof. Dr. Klaus Evard und Dr. Marcus Simon erneut in den Aufsichtsrat gewählt und in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 21. Juni 2017 zum stellvertretenden Vorsitzenden und zum Vorsitzenden gewählt.

Corporate Governance

Verantwortung und Transparenz sind für Hesse Newman Capital von besonderer Bedeutung für die Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 24. April 2018 eine gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 jeweils am 31. März 2018 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellte ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht sowie den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der Hesse Newman Capital AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.

Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 24. April 2018 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eingehend erläutern.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berichtet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich

andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht wurde auf seine Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr mit der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG als beherrschendem Unternehmen oder mit dieser verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlassen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hesse Newman Capital AG seine Anerkennung für ihr großes Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.

 

Hamburg, im April 2018

Hesse Newman Capital AG

Dr. Marcus Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance: Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG erklären hiermit gemäß §161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird.

Lediglich folgende Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") wurden und werden nicht angewandt:

Compliance Management System

Der DCGK sieht in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 unter Ziffer 4.1.3 erstmals vor, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgt und deren Grundzüge offenlegt. Zudem soll neu den Beschäftigten und Dritten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. In der Vergangenheit gab es ein derartiges Compliance Management System sowie die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, nicht. Vorstand und Aufsichtsrat verzichten aufgrund der Größe der Hesse Newman Capital AG und angesichts der damit verbundenen erheblichen Kosten auch in der Zukunft auf die Einführung derartiger Maßnahmen.

Zusammenstellung des Vorstands

Ziffer 4.2.1 DCGK empfiehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen zu bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher zu haben hat. Diese Regel wurde und wird weiterhin nicht befolgt. Im vergangenen Jahr war Frau Anja Steffens von Januar bis Ende November Alleinvorstand. Auch nach Austritt von Frau Steffens per 31.12.2017 wird die Nachfolge durch einen Allein vorstand geregelt, da dies einerseits aus Kostengründen und andererseits durch den zurückgegangenen Arbeitsaufwand geboten ist. Dementsprechend wurde und wird auch auf die Ernennung eines Sprechers verzichtet.

Bildung von Ausschüssen

Nach Ziffer 5.3 DCGK hat der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse, insbesondere einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss zu bilden. Auf solche Ausschüsse wurde in der Vergangenheit verzichtet. Auch in der Zukunft werden aufgrund des Geschäftsumfangs derartige Ausschüsse bei der Hesse Newman Capital AG nicht eingeführt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen. Dem ist der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 23. März 2011 und 25. September 2015 grundsätzlich nachgekommen; die Zielvorgaben werden seither im jeweiligen Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Die Zielvorgaben sollen unter anderem Vielfalt (Diversity) und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff. 5.4.2 DCGK berücksichtigen. Feste Quoten oder zahlenmäßige Untergrenzen hierzu enthielten und enthalten die beschlossenen Zielvorgaben nicht. Soweit von Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur zur Erfüllung der Ziffer 5.4.1 DCGK derartige zahlenmäßige Angaben unter anderem für die einzelnen Zielvorgaben Diversity und Mindestanzahl unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrats verlangt werden, wurde und wird dem nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG hat sich bemüht, Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, welche über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Zudem wurde das Ziel verfolgt, zumindest eine Frau in den Aufsichtsrat, der satzungsgemäß aus drei Personen besteht, zu wählen. Aufgrund des stagnierenden Geschäfts in der Branche insgesamt und bei der Hesse Newman Capital AG im Speziellen wurde größter Wert auf Stabilität durch Kontinuität gesetzt, weshalb am bestehenden Aufsichtsrat trotz fehlender Beteiligung von Frauen auch weiterhin festgehalten werden soll.

Gemäß Ziff. 5.4.1 der neuen Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017 wird empfohlen, ein Kompetenzprofil für das gesamte Aufsichtsratsgremium zu erarbeiten. En solches war bisher nicht vorhanden und wurde inzwischen vom Aufsichtsrat für das gesamte Gremium erstellt. Neu sollen der Hauptversammlung Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsrat inklusive Lebenslauf und Kompetenzprofil vorgelegt werden, um aufzuzeigen, dass die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind. Zudem ist neu eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat zu erstellen, die jährlich aktualisiert auch auf der Webseite zu veröffentlichen ist. Dies wurde bislang nicht eingeführt, da die diesbezügliche Änderung des Kodex erst am 25. April 2017 in Kraft trat und daher bei der weitgehend abgeschlossenen Vorbereitung der damaligen Hauptversammlung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Den vorgenannten Empfehlungen wird jedoch ab den Wahlen im Geschäftsjahr 2018 entsprochen werden.

Rechnungslegung

Gemäß Ziff. 7.1.1 S. 2 DCGK sollen, sofern nicht verpflichtende Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen sind, die Aktionäre neben dem Konzernjahresabschluss und Halbjahresfinanzbericht unterjährig in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung informiert werden. Dieser Empfehlung hat die Gesellschaft nicht entsprochen und wird ihr weiter nicht entsprechen. Angesichts des eingestellten Neugeschäfts und des geringen verbliebenen Geschäftsumfanges erscheinen Vorstand und Aufsichtsrat weitere Zwischenmitteilungen oder regelmäßige formalisierte Unterrichtungen durch die Verwaltung entbehrlich, da durch die Regelpublizität und die Ad-hoc-Berichterstattung eine kontinuierliche Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit, etwa über wesentliche Veränderungen, hinreichend gewährleistet ist.

Db Fristen, db Ziff. 4.1.2 S.3 DCGK für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (90 Tage nach Geschäftsjahresende) sowie für verpflichtende unterjährige Finanzinformationen (45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums) empfiehlt, wurden und werden nicht eingehalten. Stattdessen wurden und werden db Fristen gemäß WpHG angewandt, da diese Fristen für die Größenordnung der Hesse Newman Capital AG für angemessen gehalten werden.

 

Hamburg, 24. April 2018

Hesse Newman Capital AG

Vorstand und Aufsichtsrat