Hesse Newman Capital AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Hesse Newman Capital (nachfolgend auch "Konzern" genannt) hat bis 2014 als Emissionshaus geschlossene Sachwerte-Fonds für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurde aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an Nordcapital ausgelagert und das Personal der Hesse Newman Capital auf ein Minimum reduziert.

Hesse Newman Capital-Konzern

Per Ende 2017 umfasste der Hesse Newman Capital-Konzern im Wesentlichen die folgenden Gesellschaften:

Die börsennotierte Muttergesellschaft Hesse Newman Capital AG ist langfristige Vertragspartnerin für Geschäftsbesorgungstätigkeiten der in der Vergangenheit aufgelegten Fonds und führt das Rechnungswesen, das Controlling, das Beteiligungscontrolling und das Risikomanagement für sich und ihre Tochtergesellschaften aus.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Anleger- und Treuhandverwaltung der Bestandsfonds von Hesse Newman Capital und vertritt als Treuhandkommanditistin zudem die Interessen derAnleger.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Zweitmarktfonds von Hesse Newman Capital.

Die vorstehend genannten drei Gesellschaften haben ihre zu erbringenden Leistungen seit dem Geschäftsjahr 2015 an Unternehmen der Nordcapital-Gruppe mit Sitz in Hamburg untervergeben. Die Tätigkeit der Hesse Newman Capital erstreckt sich auf die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen durch die Nordcapital-Gruppe.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft HHCP Hamburg Capital Partners GmbH war in der Vergangenheit die Vertriebsgesellschaft der Gruppe und ist derzeit nicht mehr operativ tätig.

Die 50%-Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (nachfolgend HAM) wurde im August 2017 an den früheren Joint Venture-Partner, die HEH Hamburger EmissionsHaus GmbH & Cie. KG veräußert (nachfolgend HEH). Die HAM besitzt die Erlaubnis, als Alternative Investment Fonds (AIF)-Kapitalverwaltungsgesellschaft für geschlossene inländische Publikums- und Spezial-AIF in den Assetklassen Immobilien, Schiffe, Luftfahrzeuge, erneuerbare Energien, Container, Infrastruktur, und für nicht an einer Börse gehandelte Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) tätig zu sein. Aufgrund des fehlenden Neugeschäfts war diese Beteiligung und die damit zusammenhängende Lizenz seit 2015 nicht mehr notwendig und damit nicht mehr strategisch relevant, weshalb entschieden wurde, sich von der verlustbringenden Beteiligung an der HAM zu trennen. Es konnte ein Verkaufspreis in Höhe von EUR 0,35 Mio. erzielt werden, was sich positiv auf das Betriebsergebnis ausgewirkt hat.

Wesentliche Beteiligung von Hesse Newman Capital

Als wesentliche Beteiligung kann bei heutigem Unternehmenszweck, nämlich der Betreuung der bestehenden Fonds, die 49-prozentige Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bezeichnet werden. Diese Gesellschaft dient als Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften.

Steuerungssystem

Die Steuerung des Konzerns erfolgt durch Plan-Ist-Vergleiche sowie durch Zeitreihenanalysen von unterjährigen Finanzinformationen zur Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Durch ein aktives Forderungsmanagement werden zeitnahe Mittelzuflüsse und damit die Zahlungsfähigkeit des Konzerns sichergestellt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Europa und speziell in Deutschland kann sich direkt oder indirekt auf die Umsatzerlöse der von Hesse Newman aufgelegten Bestandsfonds auswirken. Etwaige negative Entwicklungen haben in Folge Einfluss auf die Ertragsstruktur derHesse Newman Capital, weshalb im Folgenden ein Rückblick auf die Konjunkturentwicklung im Jahr 2017 gegeben wird:

In ihrer Jahresschlussausgabe vom 30. Dezember 2017 titelt die Börsen-Zeitung "Dax legt 2017 um 12,5 Prozent zu" und resümiert, dass der deutsche Aktienmarkt im sechsten Jahr in Folge zugelegt hat. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte am 11. Januar 2018 das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Vorjahr für das Jahr 2017 in Höhe von 2,2 Prozent. Damit ist die deutsche Wirtschaft gemäß Destatis sogar im achten Jahr in Folge gewachsen, wobei das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 fast einen Prozentpunkt über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,3 Prozent lag. Insgesamt waren im 2017 keine Einbrüche zu verzeichnen und die Volatilität sank im Laufe des Jahres auf jahrzehntelange Tiefstwerte. Gleichzeitig verbesserten sich die Risikoindikatoren so stark, dass gegen Jahresende keine Gefahrenherde zu erkennen waren.

Der wichtigste Faktor für diese Hausse war der synchrone, globale Wirtschaftsaufschwung, welcher von Quartal zu Quartal stärker wurde und der das von den Zentralbanken induzierte Wachstum per Quantitative Easing durch reales Wachstum ablöste. Da Produktionsfaktoren nicht ausgelastet waren und Rohstoffe inkl. Energiepreise tief blieben, bestand keine Inflationsgefahr. Zudem hielten die Zentralbanken, abgesehen von der FED, die Zinsen weiter künstlich niedrig. Hilfreich waren zudem die Wahlausgänge in Europa, insbesondere der deutliche Wahlsieg von Emanuel Macron in Frankreich mit seiner politischen Bewegung "En Marche", welche die Eurozone sprichwörtlich revitalisierte. In der Folge verzeichnete die gesamte Eurozone, gerade auch der Süden, äußerst starke Wachstumszahlen. Dies hatte zur Folge, dass sich der Euro gegenüber allen anderen Währungen überraschend deutlich aufwertete.

Die überraschende Wahl von Donald Trump zum Präsidenten beflügelte die USA und die globalen Aktienmärkte seit November 2016. Die Ankündigung von massiven Steuererleichterungen, der Reduktion von Regulierungen und von Infrastrukturinvestitionen ließen die Investoren auf ein deutlich höheres Wachstum hoffen. Der positive Impuls machte sich auch im ersten Halbjahr 2017 bemerkbar und ließ die Märkte bei relativ geringer Volatilität weiter steigen. Der positive Impuls wurde das ganze Jahr von steigenden Firmengewinnen und überaus positiven Wirtschaftszahlen getragen.

In der Eurozone ist das Bruttoinlandsprodukt nach Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) im Jahr 2017 um 2,3 Prozent und damit stärker als im Vorjahr (1,8 Prozent) gestiegen.

Die Arbeitslosenzahlen sinken rund um den Globus, während sich die Inflation bisher kaum bemerkbar gemacht hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Jahr 2017 um 1,5 Prozent gestiegen. Mit im Jahresdurchschnitt rund 44,3 Mio. erwerbstätigen Personen (Vorjahr: 43,4 Mio. Personen) setzte sich damit der seit über 12 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit dynamisch fort.

Daher fühlten sich die verschiedenen Notenbanken nicht zu großen Veränderungen ihrer sehr großzügigen Liquiditätsversorgung gedrängt. Einzig in den USA hat die FED die Zinsen ganz behutsam erhöht.

Gegen Ende des Jahres beeinflussten zudem die USA mit der Annahme der Steuerreform, welche insbesondere die Unternehmenssteuern in den USA ab 2018 deutlich sinken lässt, die Aktienmärkte positiv. Noch ohne Einfluss blieben in diesem Jahr politische Unsicherheiten wie die anstehenden Brexit-Verhandlungen, die zunehmende Polarisierung und Instabilität in der Politik wie bei der Regierungsbildung in Deutschland oder die zunehmenden geopolitischen Konflikte u.a. im Mittleren Osten.

Im Jahr 2017 mussten Anleger in die richtigen Sektoren investieren, da der globale Wirtschaftsaufschwung vom strukturellen Umbruch hin zur Industrie 4.0/Digitalisierung überlagert wurde. So war mit Abstand der stärkste Sektor die "Technologie" gefolgt von "Chemie" und "Industrie". Demgegenüber wiesen die Branchen "Medien", "Detailhandel" und "Versorgung" (weltweit "Energie") die schwächsten oder gar negativer Renditen auf.

Politisch haben sich einige Spannungsfelder durch die sprunghafte und polarisierende Politik von Präsident Trump verstärkt. Allerdings haben sich die Investoren nicht sehr beeindruckt gezeigt und die Krisen jeweils mit nur kurzzeitiger Volatilität beantwortet.

Branchenentwicklung

Der Hesse Newman Capital-Konzern ist durch die Veräußerung der Unternehmensbeteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig.

Geschäftsverlauf

Mit Beginn des Jahres 2015 hat Hesse Newman Capital die Nordcapital-Gruppe als Unterdienstleister für das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung der Hesse Newman-Fonds beauftragt. Anfang des Jahres 2015 wurde außerdem der Entschluss getroffen, keine neuen Investmentvermögen unter dem Namen Hesse Newman und mit der Hesse Newman Capital AG als Initiator zu entwickeln.

Hesse Newman Capital ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2017 wurde zwar ein gegenüber dem Vorjahr verringerter Verlust in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,5 Mio.) realisiert. Jedoch resultiert die Ergebnisverbesserung größtenteils aus dem Gewinn aus der Veräußerung der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (EUR 0,2 Mio.). Die Rohertragsmarge aus wiederkehrenden Geschäftstätigkeiten in Höhe von EUR 0,3 Mio. deckt weiterhin nur Teile der Sach- und Personalkosten. Eine Reduzierung des Verlustes durch weitere Sparmaßnahmen ist eingeplant und erforderlich.

Insbesondere aufgrund des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an den Joint-Venture-Anteilen an der Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde das im letzten Geschäftsbericht prognostizierte Konzernergebnis in Höhe von EUR -0,3 Mio. um EUR 0,1 Mio. übertroffen. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich aufgrund des Konzernjahresfehlbetrags im Jahr 2017 von EUR 0,6 Mio. auf EUR 0,3 Mio. verringert. Die Konzernliquidität ist von EUR 1,1 Mio. auf EUR 1,0 Mio. nur leicht gesunken und liegt damit mit EUR 0,4 Mio. über der Prognose. Grund hierfür ist der nicht in der Planung berücksichtigte Veräußerungserlös der Anteile an der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der den negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nahezu ausgeglichen hat.

Die Hesse Newman-Immobilienfonds entwickeln sich nach wie vor wirtschaftlich im Wesentlichen plangemäß. In einzelnen Gesellschaften kommt es zu Kürzungen bzw. zeitlichen Verschiebungen von Auszahlungen, die auf immobilienspezifische oder steuerliche Sachverhalte zurückzuführen sind. Im Bereich der Schiffszweitmarktfonds führt der anhaltend schwache Markt auch weiterhin zu deutlich schlechteren Ergebnissen. Und auch die in Immobilienbeteiligungen investierende Gesellschaft entwickelt sich trotz einiger sehr erfolgreicher Veräußerungen von Beteiligungen unter Plan.

Lage des Konzerns

Ertragslage

Die Ertragslage 2017 der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

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in TEUR 2017 2016
Umsatzerlöse 1.070 1 .086
Materialaufwand -728 -736
Personalaufwand -180 -239
Abschreibungen und Wertminderungen -15 -30
Sonstige betriebliche Erträge 393 376
Sonstige betriebliche Aufwendungen -625 -817
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen -102 -121
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -187 -481
Finanzerträge 1 2
Finanzaufwand -35 -21
Ergebnis vor Ertragsteuern -221 -500
Ertragsteuern -1 -2
Konzernjahresergebnis -222 -502

In den Umsatzerlösen enthalten sind wiederkehrende Umsatzerlöse von in der Vergangenheit aufgelegten Investmentvermögen in Höhe von TEUR 953 (Vorjahr: TEUR 956) sowie Bestandscourtagen aus Lebensversicherungspolicen in Höhe von TEUR 112 (Vorjahr: TEUR 111).

Der Materialaufwand verringerte sich ebenfalls leicht. Aus der Untervergabe von Dienstleistungen für das Asset- und Fondsmanagement sowie der Portfolio- und Anlegerverwaltung sind gegenläufig Aufwendungen in Höhe von TEUR 624 (Vorjahr: TEUR 625) angefallen. Auf das Versicherungsgeschäft mit Lebensversicherungen sind im Materialaufwand Tippgeberprovisionen in Höhe von TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 100) erfasst worden.

Der Personalaufwand ist im Zug der geringeren durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern von TEUR 239 um 25 Prozent auf TEUR 180 zurückgegangen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 393 (Vorjahr: TEUR 376) sind geprägt durch den Veräußerungsgewinn der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von TEUR 231. Gegenläufig sind im Zuge gesunkener Sachkosten die Erträge aus Weiterbelastungen von Kosten von TEUR 234 auf TEUR 153 zurückgegangen. Das Vorjahr war weiterhin geprägt durch periodenfremde Erträge und sonstige Erstattungen im Umfang von TEUR 141 (Berichtsjahr 2017: TEUR 9).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über TEUR 625 (Vorjahr: TEUR 817) sind geprägt durch Versicherungen und Beiträge über TEUR 194 (Vorjahr: TEUR 196), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 159 (Vorjahr: TEUR 179) sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 69). Die Kosten für Büromiete und Nebenkosten sind durch den Umzug in kleinere Büroräume im Mai 2016 von TEUR 163 auf TEUR 33 gesunken.

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen hat sich von TEUR -121 auf TEUR -102 verbessert. Der anteilige Ergebnisbeitrag an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH belief sich bis zum Zeitpunkt der unterjährigen Veräußerung auf TEUR -105 (Vorjahr: TEUR -128). Der Ergebnisbeitrag der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ist mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 7) leicht positiv ausgefallen.

Das negative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) konnte in Folge der oben beschriebenen Entwicklungen von TEUR -481 auf TEUR -187 verringert werden.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 21) resultieren aus den im Geschäftsjahr 2017 in Anspruch genommenen Darlehen.

Es waren keine wesentlichen Ertragsteuereffekte zu berücksichtigen. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 222 (Vorjahr: TEUR 502).

Vermögenslage

Die Vermögenslage der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften wird im Folgenden mit Stand zum 31. Dezember 2017 zusammengefasst und dem Vorjahr gegenübergestellt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Finanzanlagen 65 228
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 7 23
Gewährte Darlehen 121 169
Operative Forderungen 214 191
Liquide Mittel 1.026 1.070
Übrige Vermögensgegenstände 25 72
Summe Aktiva 1.458 1.753
Eigenkapital 330 552
Langfristige Schulden 701 698
Abgegrenzte Schulden und Rückstellungen 108 104
Operative Verbindlichkeiten und ausstehende Rechnungen 315 395
Übrige Schulden 4 4
Summe Passiva 1.458 1.753

Die Bilanzsumme ist um 17 Prozent bzw. TEUR 295 zurückgegangen.

Die Finanzanlagen haben sich insbesondere durch die Veräußerung der 50-prozentigen Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH verringert. Zum 31. Dezember 2017 wird im Wesentlichen die 49-prozentige Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 42) ausgewiesen.

Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände haben sich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 15 verringert.

Die gewährten Darlehen betreffen unverändert das Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH.

Die operativen Forderungen entfallen wie im Vorjahr mit TEUR 66 auf Vorauszahlungen von Aufwendungen aus dem Versicherungsgeschäft. Darüber hinaus bestehen Forderungen aus der Anlegerverwaltung in Höhe von TEUR 71 (Vorjahr: TEUR 55) sowie Forderungen aus übrigen Geschäftsbesorgungsverträgen in Höhe von TEUR 77 (Vorjahr: TEUR 63).

Zur Entwicklung der liquiden Mittel wird auf die nachfolgende Darstellung der Finanzlage verwiesen.

Die übrigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen auf Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 44), Steuerforderungen in Höhe von unverändert TEUR 10, übrige Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr. TEUR 6) sowie Mietkautionen in Höhe von unverändert TEUR 5.

Das Eigenkapital hat sich von TEUR 552 auf TEUR 330 in Höhe des Konzernjahresfehlbetrags verringert. Die Eigenkapitalquote hat sich von 31,5 Prozent auf 22,6 Prozent verringert.

Die abgegrenzten Schulden und Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Prüfungskosten des Jahres- und Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 61 (Vorjahr: TEUR 60) sowie auf Tantiemen und Urlaubsrückstellungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 28). Im Zusammenhang mit Mietzahlungen für die ehemaligen Büroräume bestehen Rückstellungen in Höhe von unverändert TEUR 9.

Die langfristigen Schulden des Vorjahres betrafen fast ausschließlich ein mit 5,0 Prozent verzinstes Darlehen zur Finanzierung der Gesellschaft. Dieses Darlehen wurde im 4. Quartal 2017 zurückgezahlt. Ebenfalls im November 2017 hat die Gesellschaft ein Darlehen von der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG über TEUR 700 aufgenommen, welches mit 4,0 Prozent p.a. verzinst wird. Das Darlehen ist befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum.

Die operativen Verbindlichkeiten und ausstehenden Rechnungen in Höhe von TEUR 315 (Vorjahr: TEUR 395) entfallen im Wesentlichen mit TEUR 165 (Vorjahr: TEUR 218) auf Unterdienstleistungsverträge mit der Nordcapital-Gruppe. Darüber hinaus bestehen abgegrenzte Umsatzerlöse aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von unverändert TEUR 73.

Unter den übrigen Verbindlichkeiten sind Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der Gehaltsabrechnung Dezember in Höhe von unverändert TEUR 3 ausgewiesen.

Finanzlage

Nachfolgend wird die Finanzlage 2017 der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften anhand der zusammengefassten Kapitalflussrechnung mit dem Vorjahr verglichen:

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in TEUR 2017 2016
Konzernergebnis vor Zinsen, Ergebnis assoziierter Unternehmen und Ertragsteuern -85 -360
Zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle und Abschreibungen sowie Gewinn aus Abganglangfristiger Vermögenswerte -224 -36
Veränderung von Vermögenswerten 24 72
Veränderung von Schulden -68 -331
Dividenden, Zins- und Steuerzahlungen -33 -21
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -386 -676
Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 350 10
Zahlungen an assoziierte Unternehmen -55 -150
Einzahlungen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 44 6
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 339 -134
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 700 500
Auszahlungen für Darlehenstilgungen -697 -
Einzahlungen in die Kapitalrücklage - 100
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3 600
Veränderung des Finanzmittelfonds -44 -210

Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr fast halbiert und beträgt TEUR -386. Ursächlich hierfür waren Belastungen im Vorjahr 2016 durch erhöhte Zahlungen von Umsatzsteuer und laufenden Verbindlichkeiten.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 339 (Vorjahr: TEUR 134) und ist für das Geschäftsjahr 2017 insbesondere auf Zahlungen in Verbindung mit dem assoziierten Unternehmen Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH zurückzuführen. Dem Veräußerungserlös in Höhe von TEUR 350 standen Einzahlungen in die Kapitalrücklage zur Aufrechterhaltung der Eigenkapitalanforderungen bis zum Zeitpunkt der Veräußerung in Höhe von TEUR 55 gegenüber. Darüber hinaus sind Zahlungseingänge in Höhe von TEUR 44 auf die Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH zu verzeichnen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist nahezu ausgeglichen und zeigt die Umschuldung auf die seitens der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG zur Verfügung gestellte Finanzierung dar.

In der Folge dieser Entwicklung hat sich der Finanzmittelfonds um TEUR 44 leicht vermindert. Die liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) der Gesellschaft betragen demnach TEUR 1.026 (Vorjahr: TEUR 1.070).

Nicht ausgenutzte zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit von Hesse Newman Capital, ihre Zahlungsverpflichtungen in den dargestellten Geschäftsjahren zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung des Konzerns zeigen bis zum 31. Dezember 2019 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen. Das Darlehen hat mindestens eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019.

Der Konzern ist eigenkapitalfinanziert über TEUR 330 oder 22,6 Prozent (Vorjahr: TEUR 552 oder 31,5 Prozent). Zum 31. Dezember 2017 bestehen weiterhin mittelfristige Schulden über 48,1 Prozent.

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Das Finanzmanagement von Hesse Newman Capital soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Die Liquidität ist Hauptsteuerungsgröße im Konzern. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Leistung von Hesse Newman Capital zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennziffern, sondern auch in der Nachhaltigkeit des Handelns.

Auch für das Jahr 2017 hat die überwiegende Zahl der Immobilienfonds ihre Auszahlungen plangemäß geleistet. Die Schiffsfonds Hesse Newman Private Shipping und Hesse Newman Shipping Opportunity haben aufgrund des weiterhin schwachen Marktumfeldes reduzierte bzw. keine Auszahlungen vorgenommen.

Der Anlegerschutz hat einen sehr hohen Stellenwert: So wird über die TGH Treuhandgesellschaft mbH und den Unterdienstleister Nordcapital Treuhand GmbH ein qualitativ hochwertiger Anlegerservice angeboten.

Durch die Entscheidung für die Einstellung des Neugeschäfts unter der Marke Hesse Newman hat sich die Mitarbeiterzahl weiterhin verringert. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2017 zwei Mitarbeiter beschäftigt.

Gesamtaussage

Konzernebene

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernlageberichts ist die Geschäftstätigkeit der Hesse Newman Capital AG im Wesentlichen auf die Kontrolle der externen Dienstleister für die Bestandsfonds beschränkt.

Hesse Newman Capital ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Verlust in Höhe von EUR 0,2 Mio. realisiert und damit die Planung um ca. EUR 0,1 Mio. übertroffen. Hierin enthalten ist jedoch der nicht geplante Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Anteile an der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 0,2 Mio. Eine Reduzierung des laufenden Verlustes durch weitere Sparmaßnahmen ist eingeplant und erforderlich.

Geschäftsentwicklung der Segmente

Aufgrund der in 2015 erfolgten internen Umstrukturierungen und Änderungen im Berichtswesen an den Vorstand handelt es sich bei Hesse Newman Capital um ein Ein-Segment-Unternehmen. Da ein Unterdienstleister im Wesentlichen alle operativen Dienstleistungen für die Fondsgesellschaften erbringt und sich die Aufgabe der Hesse Newman Capital diesbezüglich ausschließlich auf die Qualitätskontrolle der Tätigkeiten des Unterdienstleisters beschränkt, bestehen keine abgrenzbaren Kriterien hinsichtlich der Chancen- und Risikostrukturen von Teilbereichen der Konzerntätigkeiten.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Hesse Newman Capital trägt die Verantwortung für die Bestandsfonds, auch wenn die operativen Tätigkeiten von Dienstleistern wahrgenommen werden.

Hesse Newman Capital plant für die kommenden beiden Geschäftsjahre Umsatzerlöse aus der Verwaltung der Bestandsfonds und wiederkehrende Provisionen aus der Versicherungsvermittlung in Höhe von jeweils knapp EUR 1,1 Mio. sowie mit einem Materialaufwand in Höhe von jeweils 0,7 Mio. Euro. Die Gesellschaft veranschlagt für die nächsten beiden Jahre jeweils Sach- und Personalkosten in Höhe von 0,5 Mio. Euro, sodass mit einem Fehlbetrag in Höhe von jeweils 0,1 bis 0,2 Mio. Euro gerechnet wird. Die Liquidität des Konzerns wird Ende 2018 voraussichtlich bei EUR 0,9 Mio. und Ende 2019 voraussichtlich bei EUR 0,7 Mio. liegen.

Chancen und Risikobericht

Chancen

Hesse Newman Capital hat die Beschaffung und Konzeption von Investmentvermögen sowie die damit verbundene Vermittlung von Eigen- und Fremdkapital mit Hesse Newman Capital als Initiator und Emissionshaus Anfang des Jahres 2015 eingestellt. Die Dienstleistungen für Bestandsfonds sind an externe Unternehmen vergeben worden und die Organisationsgröße und -struktur wurde weiter den neuen Gegebenheiten angepasst.

Nach dem Vollzug der Veräußerung der Joint-Venture-Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH im Geschäftsjahr 2017 liegt der Fokus auf einer weiteren Kostenreduzierung, um ein ausgeglichenes Konzernergebnis zu erzielen. Mit einer schlanken und transparenten Organisation und Kostenstruktur bietet sich Hesse Newman Capital mit ihrer Börsennotierung als Vehikel für Kaufinteressenten an, welche neue Geschäftsfelder einführen können und gleichermaßen Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt haben.

Über die Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bestehen weitere Chancen aus einer Beteiligung an Veräußerungserlösen von Immobilien einzelner Fondsgesellschaften oder ggfs. auch mittels Veräußerung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an Kaufinteressenten.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Aufgabe des Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Analyse, Bewertung und Steuerung sowie die Überwachung und das Controlling aller Risiken für die Hesse Newman-Gruppe. Es versetzt Vorstand und Mitarbeiter in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Die Dokumentation und Aufbereitung sowie das Reporting an den Vorstand erfolgt durch einen Risikoverantwortlichen und wird dabei durch eine geeignete und revisionssichere Risikomanagement-Software unterstützt.

Die Risikostrategie der Hesse Newman Capital ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Es ist nicht das Ziel, Risiken insgesamt zu vermeiden, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen.

Neue Risiken werden identifiziert und gegebenenfalls auch ad hoc an den Vorstand gemeldet. Im Rahmen einer Risikoanalyse- und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, in denen eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den Risikoverantwortlichen.

Der Vorstand sowie der Risikoverantwortliche haben Zugriff auf Auswertungen über die aktuellen wesentlichen Risiken. Bei außergewöhnlichen und außerplanmäßigen Veränderungen der Risikopositionen wird der Vorstand sofort in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wird auch der Aufsichtsrat im Rahmen einer regelmäßigen und umfassenden Berichterstattung und bei besonderen Entwicklungen umgehend durch den Vorstand informiert. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Risiken und die Einhaltung der Richtlinien innerhalb der Unternehmensgruppe.

Internes Kontrollsystem

Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses ist in das Risikomanagement-System das interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Dieses umfasst Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie Kontrollen der maßgeblichen rechtlichen und internen Vorschriften.

Die Qualität und Güte des Konzernabschlusses ist grundsätzlich von der Qualität der zugrunde liegenden Einzelabschlüsse abhängig. Hier wird durch den Einsatz von fachkundigen Mitarbeitern, eines adäquaten Finanzbuchhaltungssystems mit festgelegten Zugriffsbeschränkungen und entsprechender IT-Sicherheit die erforderliche Datensicherheit geschaffen. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung der Konzernabschlüsse in einem revisionssicheren Buchhaltungssystem. Hier werden die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse auf IFRS übergeleitet und erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.

Durch die Aufstellung von IFRS-Konzernzwischenabschlüssen wird eine zeitnahe Information der verantwortlichen Personen sichergestellt, sodass Tendenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Durch kontinuierliche Fortbildung wird gewährleistet, dass die Auswirkungen von neuen Standards auf die Konzernabschlusserstellung beurteilt werden können. Die Überprüfung erkannter Risiken und kritischer Bilanzierungsfragen erfolgt gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern.

Laufende Informationen über aktuelle Entwicklungen in den Fondsgesellschaften werden über regelmäßige Meetings mit den Verantwortlichen der Nordcapital-Gruppe ermöglicht.

Das Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem bei Hesse Newman Capital wurden an die aktuellen Gegebenheiten sowie den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angepasst.

Risikolage im Berichtszeitraum

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens verbundenen Risiken detailliert dargestellt. Die folgende Darstellung beruht auf der internen Struktur des Risikomanagementsystems, wonach die wesentlichen Risikoarten in vier Risikokategorien eingeordnet werden. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der einzelnen Gesellschaften wie auch des Gesamtunternehmens auswirken.

1. Finanzielle Risiken

1.1 Risiken der aktuellen Kapitalmarktentwicklung

Der deutsche Kapitalmarkt ist aktuell durch niedrige Zinsen sowie Währungsvolatilitäten geprägt. Die Währungsentwicklung hat auf Hesse Newman Capital keine direkten Auswirkungen, da weder die Gesellschaft noch ihre Bestandsfonds Finanzierungen in Fremdwährung abgeschlossen haben oder Vermögenswerte außerhalb des Euroraums halten. Alle Bestandsfonds haben noch länger laufende Finanzierungen, so dass aktuell keine Refinanzierung ansteht.

1.2 Zinsrisiko

Hesse Newman Capital hat ein Darlehen zu einem festen Zinssatz aufgenommen und unterliegt damit aktuell keinem Zinsänderungsrisiko. Gleiches gilt für die Fondsgesellschaften.

Soweit es das Management bei zukünftigen Finanzierungen als wirtschaftlich vorteilhaft erachtet, werden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

1.3 Währungsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinem Währungsrisiko.

1.4 Liquiditätsrisiko

Der Konzern steuert seine Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich der Konzern derzeit über ein Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit von mindestens eineinhalb Jahren ab dem Bilanzstichtag.

Die Unternehmensführung geht allerdings davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bis mindestens zum 30. Juni 2019 gesichert ist, was insbesondere aus den konservativen Annahmen von Zahlungszu- und -abflüssen in der zugrunde gelegten Unternehmensplanung begründet ist. Ein Liquiditätsbedarf könnte entweder durch Bankfinanzierungen, Mittel der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden.

Die Hesse Newman Capital AG hat zum Bilanzstichtag ein Darlehen bei der Mehrheitsgesellschafterin aufgenommen, das mit 4,0 Prozent verzinst wird. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 700. Das Darlehen ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Die Unternehmensführung geht davon aus, dass das Darlehen der Gesellschaft auch über die frühestmögliche Kündigung hinaus zur Verfügung steht. Sollte das Darlehen fällig gestellt werden, muss über alternative Finanzierungsmöglichkeiten eine Refinanzierung am Markt organisiert werden. Derzeit liegen der Unternehmensführung keine Indikatoren vor, die eine Fälligstellung wahrscheinlich werden lassen.

Durch ein laufendes Working-Capital-Management, welches insbesondere die zeitnahe Rückzahlung der gewährten Mittel, der operativen Forderungen sowie der Weiterbelastungen und Verauslagungen überwacht, stellt Hesse Newman Capital sicher, dass Finanzschulden und operative Verbindlichkeiten mittels Innenfinanzierung termingerecht bedient werden. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Finanzschulden und die operativen Verbindlichkeiten, definiert als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich abgegrenzter ausstehender Rechnungen, auf TEUR 1.015 (Vorjahr: TEUR 1.092). Die Forderungen aus ausgereichten Darlehen und die operativen Forderungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 339 (Vorjahr: TEUR 360). Zu den jeweiligen Bilanzstichtagen belaufen sich die liquiden Mittel auf TEUR 1.026 (Vorjahr: TEUR 1.070).

2. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Das maximale Ausfallrisiko beträgt für die Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" TEUR 1.376 (Vorjahr: TEUR 1.492) sowie für die Klasse "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 17). Die Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten steuert das Management über die zeitnahe Analyse von Zwischenabschlüssen und sonstigen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2017 wurden keine Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten.

2.1 Risiken aus Eventualschulden

Hesse Newman Capital hat wie bereits zum Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2017 keine Eventualschulden.

2.2 Kreditrisiko

Hesse Newman Capital hat in Vorjahren ein Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ausgereicht, das am 31. Dezember 2017 mit TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169) valutiert. Ein laufendes Monitoring soll sicherstellen, dass das Darlehen im Zeitablauf bedient und zurückgezahlt wird.

2.3 Risiko des Forderungsausfalls

In einem laufenden Prozess wird das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit überwacht.

Zum 31. Dezember 2017 bestehen keine Forderungen von wesentlicher Bedeutung. Zum Bilanzstichtag bestehen keine überfälligen Forderungen, die nicht wertgemindert sind.

3. Geschäftsrisiken

Mit der Einstellung des Neugeschäfts sind bedeutende Geschäftsrisiken insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Investitionsobjekten, die Aufrechterhaltung einer breiten Vertriebsstruktur oder eine nachlassende Kundennachfrage entfallen.

3.1 Risiko mangelhafter Vertragserfüllung externer Dienstleister

Hesse Newman Capital hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 das Management der Bestandsfonds als Dienstleistung an die Nordcapital-Gruppe vergeben. Es besteht das Risiko, dass der Dienstleister seine Aufgaben nur unvollständig oder mangelhaft erfüllt. Gegenüber den Fondsgesellschaften ist aber Hesse Newman Capital für die Erbringung der Leistungen verantwortlich und könnte gegebenenfalls von den Anlegern in Regress genommen werden.

Diesem Risiko begegnet Hesse Newman mit einer kontinuierlichen Kontrolle der erbrachten Leistungen, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Außerdem hat Hesse Newman Capital in den Verträgen mit der Nordcapital-Gruppe Vorsorge getroffen, dass in einem solchen Fall die jeweilige Nordcapital-Gesellschaft in demselben Umfang haftet, wie Hesse Newman Capital. Zudem hat jede Fondsgesellschaft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Fall von unwissentlichen Pflichtverletzungen eintritt.

3.2 Prospekthaftungsrisiken

Die von Hesse Newman Capital in der Vergangenheit angebotenen Kapitalanlagen unterlagen einer gesetzlichen Prospektpflicht. Für die vor Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs gestatteten Fonds ist Hesse Newman Capital als Anbieterin und Herausgeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Verkaufsprospekts verantwortlich und haftet gegenüber Anlegern für unrichtige oder unvollständige Angaben.

Die Verkaufsprospekte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zudem von einem Wirtschaftsprüfer sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Angaben als auch der Plausibilität von Annahmen und der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken und Chancen nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen" (IDW S 4) überprüft. Allerdings können diese Maßnahmen keine vollständige Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben oder gar den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalanlage bieten, sodass nicht auszuschließen ist, dass Anleger aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Prospektangaben Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.

Unwissentliche Fehler bei der Prospekterstellung fallen unter den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Trotzdem könnte der Eintritt dieses Risikos negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der Unternehmensgruppe haben.

3.3 Wettbewerbsrisiko

Hesse Newman Capital steht vor dem Hintergrund der Einstellung des Neugeschäfts sowie auch der Veräußerung der Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit nicht aktiv im Wettbewerb auf dem Markt.

4. Operationelle Risiken

4.1 Abhängigkeit von Führungskräften und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

Hesse Newman Capital verfügt insgesamt nur noch über wenige Mitarbeiter, die somit alle eine wichtige Rolle im Unternehmen spielen und bedeutende Know-how-Träger sind. Der Verlust solcher Mitarbeiter in Schlüsselpositionen kann daher zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen.

Für eine Abwicklung der laufenden Tätigkeiten ist Hesse Newman Capital deshalb darauf angewiesen, qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, das Know-how der Mitarbeiter für etwaige Nachfolger nachvollziehbar dokumentieren zu lassen und wirksame Vertretungsregelungen zu implementieren.

4.2 Risiken aus der Nutzung von EDV-Systemen

Der Geschäftsbetrieb der Hesse Newman Capital basiert zu einem Großteil auf der Nutzung von Informationstechnologien sowie der raschen Übertragung und der effizienten Verarbeitung von Daten. Störungen bzw. Ausfälle von EDV-Systemen können in ungünstigen Fällen zu Reputationsschäden, zu einer Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen sowie zu Ergebnisbelastungen einzelner Tochtergesellschaften und damit des gesamten Unternehmens führen.

Hesse Newman Capital trifft zur Risikoreduzierung hinreichende organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen. Dazu gehören eine kontinuierliche EDV-Wartung, tägliche Datensicherungen und Notfallpläne.

5. Sonstige Risiken

5.1 Risiken aus Veränderungen des regulatorischen Umfelds

Aufgrund der Veräußerung der Anteile an der Kapitalverwaltungsgesellschaft fällt Hesse Newman Capital nicht mehr unter die Regulierung für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts sind des Weiteren keine Vorschriften hinsichtlich des Vertriebs von Finanzprodukten mehr zu beachten.

5.2 Risiken aus Veränderungen der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Konzeption der Sachwertfonds der Hesse Newman Capital beruhte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der jeweils aktuellen Rechtslage. Entsprechend hängt der Erfolg der Kapitalanlagen in unterschiedlichem Maße von der Fortdauer der bei der Prospektierung zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Regelungen ab.

Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen im In- und Ausland liegt nicht im Ermessen von Hesse Newman Capital, könnte sich aber negativ auf die bereits platzierten Fonds auswirken, verbunden mit entsprechenden Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Außerdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rückwirkend die steuerlichen Vorteile der vertriebenen Fonds ganz oder in Teilen aberkennt. Dies würde sich nachteilig auf die Bestandsfonds auswirken und zu einem Reputationsschaden führen.

Hesse Newman Capital arbeitet mit erfahrenen rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern zusammen, um dieses Risiko weitgehend zu reduzieren.

5.3 Reputationsrisiken

Die positive Wahrnehmung und damit der Bestand von Hesse Newman Capital als Marke ist im Wesentlichen abhängig vom Vertrauen der Anleger in das Können, die Verlässlichkeit und insbesondere in die Qualität der Kapitalanlagen der Gesellschaft. Ein wichtiger Faktor hierfür ist die Performance der bereits emittierten Fonds. Eine Hesse Newman Capital angelastete negative Abweichung der Ergebnisse der Fondsgesellschaften von den zugrunde liegenden Prospektprognosen bis hin zu ausgesetzten Auszahlungen können den Ruf der Gesellschaft schädigen und einen Verlust des Anlegervertrauens in einzelne Produktlinien oder das Gesamtunternehmen bewirken. Hieraus könnten Anlegerbeschwerden oder -klagen resultieren, die die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens beeinträchtigen können.

Diesem Risiko ist Hesse Newman Capital bereits bei der Konzeption eines Sachwertfonds mit einer sorgfältigen Auswahl der Investitionsobjekte begegnet. Während der Fondslaufzeit sind eine transparente und verständliche Anlegerkommunikation sowie qualifizierte Mitarbeiter im begleitenden Fonds- und Asset Management von entscheidender Bedeutung.

5.4 Beratungshaftungsrisiken

Hesse Newman Capital hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen über ausgewählte Vertriebspartner platziert. Diesen kam die Aufgabe zu, ihren Kunden die Beteiligungsangebote des Emissionshauses im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu präsentieren und dabei die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht bei der Kundenberatung nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt haben. Dies könnte sich negativ auf die Reputation von Hesse Newman Capital auswirken. Daneben lassen sich in der aktuellen Rechtsprechung Tendenzen beobachten, Beratungsfehler von Vertriebspartnern dem Emittenten der Kapitalanlage zuzurechnen. Diesem Risiko wurde durch die sorgfältige Auswahl von qualifizierten Vertriebspartnern begegnet.

Sonstige Angaben

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand

Die Gesamtvergütung des Vorstands Anja Steffens betrug für das Geschäftsjahr 2017 TEUR 25. Der neue Vorstand Dr. Florian Treu hat im Dezember 2017 eine Vergütung in Höhe von TEUR 2 erhalten. Die variable Vergütung bezieht sich auf das nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Konzernergebnis vor Steuern und zwar zum Teil des vergangenen Geschäftsjahres und zum Teil auf den Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Variable Vergütungen fielen für Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 nicht an. Festvergütungen werden in monatlichen Raten ausgezahlt. Zusagen auf Leistungen, die für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt werden, sind in den Vorstandsverträgen - außer für den Fall eines Kontrollwechsels - nicht vereinbart.

Die Vergütung des Aufsichtsrats sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine feste Vergütung von TEUR 10 p.a. hat.

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im Konzernabschluss unter Ziffer 10.4 individuell aufgeführt.

Übernahmerelevante Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB

Das gezeichnete Kapital der Hesse Newman Capital AG in Höhe von TEUR 100 ist eingeteilt in TEUR 100 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, an der Hesse Newman Capital AG beträgt zum 31. Dezember 2017 85,31 Prozent (Vorjahr: 84,99 Prozent). Diese Stimmrechtsanteile sind Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, zuzurechnen.

Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Des Weiteren liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten. Über die Ernennung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktG der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.

Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die Hesse Newman Capital AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 wurde der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 maximal 200.000 Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats zurückzuerwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nicht im beschlossenen Umfang ausübbar.

Der Vorstand ist zur Ausgabe neuer Aktien lediglich auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung befugt. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Juni 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.

In Bezug auf die der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Finanzierung in Höhe von TEUR 700 ist zu berichten, dass die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters eine verkürzte Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum hat

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f, 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auf der Homepage von Hesse Newman Capital (www.hesse-newman.de) veröffentlicht. Sie ist ferner im Geschäftsbericht in einem gesonderten Abschnitt enthalten.

Schlusserklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat für das Geschäftsjahr 2017 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.

Der Vorstand gibt in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung ab:

"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

 

Hamburg, 31. März 2018

Der Vorstand

Dr. Florian Treu

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017

KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Ziffer 31.12.2017 31.12.2016
VERMÖGENSWERTE      
Langfristige Vermögenswerte      
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 7.1 49 211
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 7.2 16 17
Immaterielle Vermögenswerte 7.3 5 16
Sachanlagen 7.4 2 7
    72 251
Kurzfristige Vermögenswerte      
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.5 1.026 1.070
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 7.6 229 252
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 7.7 121 170
Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche 7.8 10 10
    1.386 1.502
Summe Vermögenswerte   1.458 1.753
EIGENKAPITAL      
Gezeichnetes Kapital 7.9 100 100
Rücklagen 7.10 230 452
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens      
zustehendes Kapital und Rücklagen   330 552
SCHULDEN      
Langfristige Schulden      
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.11 700 -
Finanzschulden 7.12 - 697
Latente Steuerschulden 7.13 1 1
    701 698
Kurzfristige Schulden      
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.14 408 492
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.11 10 -
Rückstellungen 7.15 9 10
Laufende Ertragsteuerschulden   - 1
    427 503
Summe Schulden   1.128 1.201
Summe Eigenkapital und Schulden   1.458 1.753

Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Ziffer 2017 2016
Umsatzerlöse 8.1 1.070 1.086
Materialaufwand 8.2 -728 -736
Personalaufwand 8.3 -180 -239
Abschreibungen und Wertminderungen 7.3-7.4 -15 -30
Sonstige betriebliche Erträge 8.4 393 376
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.5 -625 -817
Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 8.6 -102 -121
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit   -187 -481
Finanzerträge 8.7 1 2
Finanzaufwand 8.8 -35 -21
Ergebnis vor Ertragsteuern   -221 -500
Ertragsteuern 8.9 -1 -2
Jahresfehlbetrag/Konzerngesamtergebnis   -222 -502
Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) 8.10 -2,22 -5,02

Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017

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Mutterunternehmen
in TEUR Ziffer Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Nicht beherrschende Gesellschafter Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2016   2.000 12.221 -13.264 -3 954
Kapitalherabsetzung   -1.900 900 1.000 - -
Einzahlung Kapitalrücklage   - 100 - - 100
Entkonsolidierung   - - -3 3 -
Entnahme Kapitalrücklage   - -381 381 - -
Konzerngesamtergebnis   - - -502 - -502
Stand 31. Dezember 2016   100 12.840 -12.388 - 552
Stand 1. Januar 2017   100 12.840 -12.388 - 552
Konzerngesamtergebnis   - - -222 - -222
Entnahme Kapitalrücklage 7.10 - -457 457 - -
Stand 31. Dezember 2017   100 12.383 -12.153 - 330

Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Ziffer 2017 2016
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit      
Konzernjahresergebnis vor Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, Zinsen und Ertragsteuern 9.2 -85 -360
Abschreibungen und Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte 7.3-7.4 15 30
Gewinn aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 8.4 -231 -10
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte   23 72
Veränderung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen   1 -
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten   -81 -315
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen   10 -
Veränderung der Rückstellungen   3 -16
Gezahlte Ertragsteuern   -5 -10
Erhaltene Ertragsteuern   4 7
Gezahlte Zinsen 8.8 -34 -21
Erhaltene Zinsen 8.7 2 2
Erhaltene Dividenden und Auszahlungen   - 1
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 9.3 -8 -56
Nettomittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit   -386 -676
Cashflow aus der Investitionstätigkeit      
Auszahlungen für:      
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 7.1 -55 -150
Einzahlungen aus Abgängen von:      
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 3.2 350 -
Sachanlagen   - 10
Sonstigen finanziellen Vermögenswerten   44 6
Nettomittelzufluss/-abfluss aus der Investitionstätigkeit   339 -134
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit      
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden nahestehende Unternehmen und Personen 7.11 700 -
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden Dritte   - 500
Einzahlungen Kapitalrücklage nahestehende Unternehmen   - 100
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden Dritte 7.12 -697 -
Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit   3 600
Nettoabnahme des Finanzmittelfonds   -44 -210
Finanzmittelfonds am 1. Januar 9.1 1.070 1.280
Finanzmittelfonds am 31. Dezember 9.1 1.026 1.070

Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017

1 Grundlegende Information

Die Hesse Newman Capital AG (nachfolgend: "die Gesellschaft") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 93076. Eingetragener Sitz und Hauptsitz der Gesellschaft ist Kaiser-Wilhelm-Straße 85 in 20355 Hamburg. Die Hesse Newman Capital AG ist im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die Hesse Newman Capital AG und ihre Tochtergesellschaften werden nachfolgend als "Hesse Newman Capital" oder "der Konzern" bezeichnet.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung.

Die Tätigkeitsbereiche der Tochtergesellschaften sind unter Ziffer 3 dargestellt.

Dieser Konzernabschluss wurde am 31. März 2018 vom Vorstand der Hesse Newman Capital AG zur Veröffentlichung freigegeben.

2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

Die Hesse Newman Capital AG unterliegt der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 HGB. Als börsennotiertes Unternehmen ist die Hesse Newman Capital AG infolge von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 dazu verpflichtet, den Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die verpflichtend anzuwendenden Standards in deutscher Sprache können der am 3. November 2008 von der EU erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, zuletzt geändert am 6. November 2017, entnommen werden.

Darüber hinaus werden die vom nationalen Gesetzgeber geforderten und in § 315e Abs. 1 HGB genannten ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie die vom Aktiengesetz geforderten rechtsformspezifischen Vorschriften beachtet.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungskosten, erweitert durch die Marktbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten. Historische Anschaffungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dabei werden die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der Schuld berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung ebenfalls in das Bewertungskalkül einbeziehen würde. Der Preis ist entweder am Markt beobachtbar oder wird mittels einer Bewertungsmethode geschätzt.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Es werden folgende Stufen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld unterschieden:

Ebene 1: Es existieren auf einem aktiven Markt verwendete Marktpreise für identische Vermögenswerte und Schulden, welche unangepasst verwendet werden können.

Ebene 2: Es lassen sich Inputfaktoren außer den in Ebene 1 aufgeführten Marktpreisen beobachten, die entweder direkt als Preise oder indirekt von Preisen ableitbar sind.

Ebene 3: Es werden nicht auf Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung verwendet.

Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind unter Ziffer 5 aufgeführt.

2.2 Erstmalig angewendete neue Standards

Hesse Newman Capital berücksichtigt im Konzernabschluss Standards, Änderungen und Interpretationen, wenn diese vor Freigabe des Abschlusses durch die EU-Kommission angenommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen erfolgt grundsätzlich nicht.

Im Vergleich zum IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 wurden folgende neue Standards erstmalig angewendet:

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Standard/ Interpretation Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) Veröffentlichung IASB EU-Endorsement Inkrafttreten EU
IAS 12 Ertragsteuern: Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste 19.01.16 09.11.17 2017
IAS 7 Kapitalflussrechnung: Angabeninitiative - Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeiten 29.01.16 09.11.17 2017

Die Änderungen im Standard IAS 12 "Ertragsteuern" enthalten Klarstellungen über den Ansatz von latenten Steueransprüchen für nicht realisierte Verluste. Beim Standard IAS 7 "Kapitalflussrechnung" wurden weitere Angabepflichten aufgenommen, die die Veränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit näher erläutern.

Die erstmalige Anwendung der oben angegebenen Standards hatte keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

2.3 Standards, Interpretationen und Änderungen, die nicht vorzeitig angewendet wurden

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Standard/ Interpretation Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) Veröffentlichung IASB EU-Endorsement Inkrafttreten EU
IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung 24.07.14 22.11.16 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 06.05.14 22.09.16 2018
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen: Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung 20.06.16 27.02.18 2018
IFRS 4 Versicherungsverträge: Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" gemeinsam mit IFRS 4 "Versicherungsverträge" 12.09.16 09.11.17 2018
diverse Annual Improvement Project 2014-2016 08.12.16 08.02.18 2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.16 09.11.17 2019
IFRS 9 Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12.01.17 22.03.18 2019
IAS 40 Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 08.12.16 14.03.18 2018

Der am 24. Juli 2014 neu herausgegebene Standard IFRS 9 hat die vorherige Veröffentlichung vom 16. Dezember 2011 ersetzt und führt die Projektteile "Klassifizierung und Bewertung" und "Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen" zusammen. Kernstück ist die Einführung eines neuen Bewertungsmodells für zu erwartende Verluste.

Der IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" führt ein fünfstufiges Prinzipienmodell zur Erlöserfassung mit detaillierten Leitlinien und umfassenden Angabepflichten ein. Dieser Standard soll IAS 18 "Erlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie diverse Einzelregelungen ersetzen. Änderungen am Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträge mit Kunden" vom 12. April 2017 adressieren die Themenbereich Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen sowie Lizenzen.

Der Standard IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütungen" wurde um Leitlinien zu in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten, ergänzt. Weitere Regelungen adressieren anteilsbasierte Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden.

Die Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge" gewähren Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, die Option, die Regelungen des IFRS 9 später anzuwenden oder Aufwendungen und Erträge aus qualifizierenden Vermögenswerten in das sonstige Gesamtergebnis umzuklassifizieren.

Im Annual Improvement Project 2014-2016 werden kleinere Änderungen an den Standards IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS", IFRS 12 "Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen" sowie IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" vollzogen.

Der neu herausgegebene Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bestimmt, dass Leasingnehmer mit wenigen Ausnahmenfällen Leasingverhältnisse zu bilanzieren haben. Hierbei wird der Ansatz eines Vermögenswertes aus dem Nutzungsrecht sowie der Ansatz einer Leasingverbindlichkeit aus dem Barwert der Leasingzahlungen verlangt.

Die Änderungen des IFRS 9 "Finanzinstrumente" ermöglichen die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten mit symmetrischen Kündigungsrechten zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.

Die Änderungen am IAS 40 "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" regeln den Ausweis einer Immobilie als Vorräte oder als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ein Zu- oder Abgang aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien darf nur erfolgen, falls es Belege für eine Nutzungsänderung gibt.

Die Auswirkungen der vorgenannten Standards und Änderungen wurden untersucht. Zurzeit werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Hesse Newman Capital erwartet, da der Konzern im Wesentlichen Umsatzerlöse aus vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erzielt und es keine wesentlichen Leasingvereinbarungen gibt.

2.4 Standards, Interpretationen und Änderungen, die noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurden

Im Folgenden werden die vom IASB bis zum Geschäftsjahresende 2017 veröffentlichten Standards, Änderungen und Interpretationen aufgeführt, welche mangels Annahme durch die EU-Kommission noch nicht angewendet wurden:

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Standard/ Interpretation Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) Veröffentlichung IASB Inkrafttreten
IFRS 10 / IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture 11.09.14 n.a.
IFRIC 23 Ertragsteuern: Unsicherheiten 07.06.17 2019
IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.17 2019
diverse Annual Improvement Project 2015-2017 12.12.17 2019
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 08.12.16 2018

Mit den Änderungen an den Standards IFRS 10 sowie IAS 28 sollen Inkonsistenzen bei Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen beseitigen. Eine vollständige Erlösrealisierung von Transaktionen soll nur bei der Übertragung eines Geschäftsbetriebs erfolgen; in allen anderen Fällen ist eine Teilerfolgserfassung vorgesehen. Der IASB hat den erstmaligen Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben.

IFRIC 23 wurde vom IASB herausgegeben, um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen.

IAS 28 regelt die Anwendbarkeit von IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, welche nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Das Annual Improvemt Project 2015-2017 beinhaltet Verbesserungen der Standards IFRS 3, IFRS 11, IAS 2 und IAS 23. IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung" wurde ergänzt um Vorschriften, die die bilanzielle Behandlung regeln, falls der Erhalt und die Zahlung der Gegenleistung vor der Erfassung des Vermögenswertes als Aufwand oder Ertrag liegen.

Der Konzern plant für 2018, die möglichen Auswirkungen der vorstehenden Änderungen auf den Konzernabschluss zu beurteilen.

2.5 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Anpassung der Vergleichszahlen

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bewertungsmethoden konsistent angewendet. Änderungen von Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.

2.6 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle von der Gesellschaft beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie

die Verfügungsmacht über das Unternehmen ausüben kann,

schwankenden Renditen aus dem Tochterunternehmen ausgesetzt ist,

die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Eine Neueinschätzung der genannten Kriterien erfolgt regelmäßig bei Veränderungen der zugrundeliegenden Parameter.

Beherrschung wird regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil an dem Tochterunternehmen von mehr als 50 Prozent. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und sonstige Indizien für eine Beherrschungsmöglichkeit (z.B. Präsenzmehrheit Gesellschafterversammlung / Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit) berücksichtigt.

Tochterunternehmen werden zum Zeitpunkt der Beherrschungserlangung durch das Mutterunternehmen mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Sie werden zum Zeitpunkt der Beendigung der Beherrschung entkonsolidiert. Ergebnisse der Tochterunternehmen, die zwischen Beginn und Ende der Beherrschung anfallen, werden vollständig in der Konzerngewinn- und verlustrechnung bzw. dem sonstigen Konzernergebnis erfasst. Die Ergebnisbestandteile und die Bestandteile der sonstigen Konzernergebnisse werden vollständig dem Mutterunternehmen sowie den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugewiesen, auch wenn die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter einen negativen Saldo aufweisen.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten - auch nach nochmaliger Beurteilung - geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag ertragswirksam direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand in der jeweiligen Periode der Entstehung der Kosten erfasst.

Der Konzern behandelt Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns. Beim Erwerb von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter wird die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem erworbenen Anteil des Buchwerts der Nettovermögenswerte des Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst. Gewinne oder Verluste bei Veräußerungen an nicht beherrschenden Gesellschaftern werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig oder wesentlich, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

2.7 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Demnach werden bei Erwerb die Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen umfasst weiterhin den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen.

Der Anteil des Konzerns an Ergebnissen von assoziierten Unternehmen oder von Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen des sonstigen Ergebnisses entsprechend in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden jeweils gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen den Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen unter Hinzurechnung anderer ungesicherter Forderungen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, Konzernunternehmen sind für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder haben für das Unternehmen Zahlungen geleistet.

Unrealisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen bzw. dem Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Das Gleiche gilt für unrealisierte Verluste, es sei denn, die Transaktion deutet auf eineWertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

Der Abschlussstichtag des Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag des einbezogenen assoziierten Unternehmens und dem Gemeinschaftsunternehmen überein. Soweit erforderlich und wesentlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder am Gemeinschaftsunternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust als "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen" erfolgswirksam erfasst.

Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.8 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst wird statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung.

2.9 Währung und Darstellungsgenauigkeit

Die funktionale Währung ist die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Diese Währung repräsentiert die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind - falls nicht anders angegeben - alle Beträge in TEUR dargestellt; hierdurch können Rundungsdifferenzen entstehen.

Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Briefkurs, Schulden mit dem Geldkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

2.10 Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten enthalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich unter Verwendung der linearen Methode. Für Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern zwischen drei und 13 Jahren verwendet. Die Restbuchwerte und die jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.

2.11 Immaterielle Vermögenswerte

Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Mutterunternehmens am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen enthalten und wird infolgedessen nicht separat, sondern als Bestandteil des gesamten Buchwerts auf Wertminderung geprüft. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist.

Erworbene Softwarelizenzen werden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Die gesamten Anschaffungskosten werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben (drei bis acht Jahre). Kosten, die mit der Aufrechterhaltung von Software verbunden sind, sowie Kosten für den Betrieb von unternehmenseigenen Websites werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden identifiziert und gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, sobald sie die Definition eines immateriellen Vermögenswerts erfüllen und ihr beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann.

2.12 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden folgende Kategorien unterschieden:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Kredite und Forderungen

Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Finanzinvestitionen

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Die Klassifizierung erfolgt beim erstmaligen Ansatz und richtet sich nach dem jeweiligen Zweck, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Klassifizierung. Folgende Kategorien sind für Hesse Newman Capital von Relevanz:

Kredite und Forderungen sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne die Absicht, diese Forderung zu handeln. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit deren Fälligkeit nicht mehr als zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag liegt. Ist dieses nicht der Fall, erfolgt ein Ausweis unter den langfristigen Vermögenswerten. Kredite und Forderungen sind in der Bilanz in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, in den Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen sowie in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthalten. Darüber hinaus sind auch die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente dieser Kategorie zuzurechnen.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die dieser Kategorie entweder direkt zugeordnet wurden oder sich nicht in eine der anderen Kategorien einordnen lassen. Ausgewiesen werden hier insbesondere Beteiligungen. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, d.h. dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet.

Kredite und Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt und an den darauf folgenden Bilanzstichtagen mit den beizulegenden Zeitwerten (ohne Transaktionskosten) bilanziert. Aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts resultierende nicht realisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen in den Gewinnrücklagen erfasst. Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Erhaltene Liquiditätsauszahlungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, welche eine Beteiligung an einer Personengesellschaft darstellen, werden erfolgsneutral gegen den Bilanzansatz verrechnet.

Finanzielle Vermögenswerte, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind für Zwecke der Bewertung in einer der drei folgenden Ebenen einzuordnen:

Ebene 1: Es existieren auf einem aktiven Markt verwendete Marktpreise für vergleichbare Finanzinstrumente, welche unangepasst verwendet werden können.

Ebene 2: Es lassen sich Inputfaktoren außer den in Ebene 1 aufgeführten Markpreisen beobachten, die entweder direkt als Preise oder indirekt von Preisen ableitbar sind.

Ebene 3: Es werden nicht auf Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung verwendet.

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als "Zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente bei der Bestimmung der Wertminderung berücksichtigt. Bei einem derartigen Hinweis wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich der für diesen finanziellen Vermögenswert in Vorperioden erfassten Wertminderungsverluste - aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht. Die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden anhand von Marktwerten oder mittels Discounted-Cashflow-Verfahren bestimmt, wobei ein marktüblicher und laufzeitkongruenter Abzinsungssatz zugrunde gelegt wird. Im Fall von Krediten und Forderungen werden erkennbare Ausfallrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

2.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Dabei kommt die Effektivzinsmethode aus Wesentlichkeitsaspekten nur bei Forderungen zur Anwendung, welche eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten haben. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einzubringen sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der jeweiligen Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen den Restbuchwert der Forderung ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

2.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet und umfassen Bargeld, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige und hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

2.15 Eigenkapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Forderungsverzichte von Aktionären werden nicht ertragswirksam vereinnahmt, sondern als Einlage in der Kapitalrücklage erfasst. Kosten, welche direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen berücksichtigt.

2.16 Verbindlichkeiten und Finanzschulden

Verbindlichkeiten und Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode; jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Der beizulegende Zeitwert langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten wird durch die Abzinsung der vertraglich vereinbarten zukünftigen Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Marktzinssatz, der dem Konzern für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.

2.17 Laufende und latente Steuern

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der nationalen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

2.18 Leistungen an Arbeitnehmer

a. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gezahlt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt von einem Konzernunternehmen entlassen wird oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst.

b. Gewinnbeteiligungen und Bonuspläne

Die sich nach bestimmten Berechnungsverfahren ergebenden Gewinnbeteiligungen des Vorstands und bestimmter Mitarbeiter werden als Aufwand erfasst und als Verbindlichkeit passiviert, sofern eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis in den vorangegangenen Jahren eine faktische Verpflichtung ergibt.

2.19 Rückstellungen

Rückstellungen für Restrukturierungskosten, Rechtsstreitigkeiten oder belastende Verträge werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtig rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte.

Die Existenz belastender Verträge wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem angenommen wird, dass die unvermeidbaren Kosten den aus diesem Vertrag zukünftig entstehenden wirtschaftlichen Nutzenzufluss übersteigen.

Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Zinssatz ohne Berücksichtigung von Steuereffekten die aktuellen Markterwartungen sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Bei innerhalb eines Jahres erwarteten Nutzenabflüssen erfolgt keine Abzinsung der Beträge.

2.20 Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, gekürzt um Rabatte und Preisnachlässe. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden realisiert, wenn die Leistung erbracht ist, der Vergütungsanspruch rechtlich entstanden ist, die Höhe der Erträge verlässlich geschätzt werden kann und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt.

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d. h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf Empfang der Zahlung entstanden ist.

2.21 Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Hiermit im Zusammenhang stehende geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3 Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasst neben dem Mutterunternehmen unverändert drei Tochtergesellschaften, an denen die Hesse Newman Capital AG am 31. Dezember 2017 die in Klammern angegebenen Kapitalanteile hält:

Hesse Newman Zweitmarkt AG, Hamburg (100 Prozent)

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg (100 Prozent)

HHCP Hamburg Capital Partners GmbH, Hamburg (100 Prozent)

Die Tätigkeit der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH erstreckt sich auf Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Zweitmarktfondsgesellschaften. Die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist im Bereich der Anleger- und Treuhandverwaltung tätig. Die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH war die Vertriebsgesellschaft von Hesse Newman Capital und ist nicht mehr operativ tätig. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Hesse Newman Capital AG die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Liquiditätssituation über Darlehensgewährungen mit Forderungsverzicht im Umfang von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 10) finanziell unterstützt.

Die Abschlüsse aller Tochterunternehmen wurden nach den hier beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt, die für alle Tochtergesellschaften verbindlich gelten. Der Abschlussstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen stimmt mit dem Abschlussstichtag der Hesse Newman Capital AG überein.

3.1 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Der Konzern besitzt einen Anteil von 49 Prozent an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, eine Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften. Die strategische Bedeutung dieser Beteiligung liegt insbesondere an der Partizipation an etwaigen Veräußerungsgewinnen am Ende der Fondslaufzeit.

Mit Vertrag vom 31. August 2017 hat die Hesse Newman Capital AG ihre 50 %igen Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, an den Joint-Venture-Partner HEH Hamburger EmissionsHaus GmbH & Cie. KG veräußert. Bis zum Zeitpunkt der Veräußerung hat die Hesse Newman Capital AG Zuzahlungen in die Kapitalrücklage der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH im Umfang von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 150) geleistet. Die Anschaffungskosten der Beteiligung haben sich in diesem Zuge auf TEUR 875 erhöht. Im Rahmen der Veräußerung sind die vorstehend genannten Anschaffungskosten sowie die kumulierte at-equity-Bewertung in Höhe von TEUR 756 abgegangen. Durch die Veräußerung ist ein Buchgewinn in Höhe von TEUR 231 entstanden, welcher unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgswirksam erfasst wurde (siehe Ziffer 8.4).

Die Anteile werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Die Buchwerte des assoziierten Unternehmens und des Gemeinschaftsunternehmens haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR Ziffer 2017 2016
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH      
Stand 1. Januar   42 35
Einzahlung Kapitalrücklage   4 -
Rundung   1 -
Anteil des Konzerns am Ergebnis 8.6 2 7
Stand 31. Dezember   49 42
Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH      
Stand 1. Januar   169 147
freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage   55 150
Anteil des Konzerns am Ergebnis 8.6 -105 -128
Buchwert bei Veräußerung   -119 -
Stand 31. Dezember   - 169
Summe 7.1 49 211

Die Buchwerte des Konzerns an dem dargestellten assoziierten Unternehmen und dem Gemeinschaftsunternehmen entsprechen dem anteiligen Eigenkapital des Konzerns an dem jeweiligen Unternehmen.

Die Buchwerte des Konzerns an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH entsprechen dem anteiligen Eigenkapital des Konzerns an dem Unternehmen.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen über das assoziierte Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH    
langfristige Vermögenswerte 320 365
kurzfristige Vermögenswerte 37 69
kurzfristige Schulden 258 349
Erträge 19 27
Periodenergebnis 5 14

Die zusammenfassenden Finanzinformationen basieren auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Gesellschaft. Wesentliche Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden waren nicht erforderlich. Die Gesellschaft kann Gewinne nur mit Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter ausschütten.

Die Konzernanteilsbesitzliste in Bezug auf assoziierte Unternehmen stellt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

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in TEUR Eigenkapital Anteil Jahresergebnis
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg 99 49 % 5

4 Finanzrisikomanagement

4.1 Finanzrisikofaktoren

Hesse Newman Capital überwacht im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verschiedene Risiken aus Finanzinstrumenten, denen der Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Diese Risiken betreffen das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und das Kreditrisiko. Dabei untergliedert sich das Marktrisiko in die Bereiche Zinsrisiko, Preisänderungsrisiko und Währungsrisiko. Für eine nähere Beschreibung dieser Risiken und deren Einfluss auf den Konzern wird auf den Risikobericht im Konzernlagebericht verwiesen.

4.2 Angaben zu Finanzinstrumenten

Die Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien des IAS 39 sowie nach den von der Gesellschaft gewählten Klassen gemäß IFRS 7 stellen sich wie nachfolgend in den Ziffern 4.3 bis 4.6 aufgeführt dar.

4.3 Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten"

Folgende Finanzinstrumente werden unter dieser Klasse erfasst:

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in TEUR Ziffer 31.12.2017 31.12.2016
Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen"      
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.5 1.026 1.070
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 7.6 229 252
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 7.7 121 170
    1.376 1.492
Bewertungskategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten"      
Finanzschulden 7.12 - 697
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.11 710 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.14 408 492
    1.118 1.189

Die Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten (siehe Ziffer 2.13). Für das Geschäftsjahr 2017 sind analog zum Vorjahr keine Nettoverluste aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" erfasst worden. Nettogewinne für das Geschäftsjahr 2017 sind ebenfalls wie im Vorjahr nicht entstanden.

Das Zinsergebnis der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Ziffer 2017 2016
Zinsaufwand aus Finanzschulden 8.8 -35 -21
Zinserträge von assoziierten Unternehmen 8.7 1 2
    -34 -19

Am 31. Dezember 2017 liegen wie für die Vergleichsperiode weder Zinsänderungs- noch Fremdwährungsrisiken vor. Devisentermingeschäfte bestanden an den jeweiligen Bilanzstichtagen nicht.

4.4 Klasse "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert"

Folgende Finanzinstrumente werden unter dieser Klasse erfasst:

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in TEUR Ziffer 31.12.2017 31.12.2016
Bewertungskategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte"      
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 7.2 16 17
    16 17

Diese Finanzinstrumente sind der Ebene 3 zuzuordnen; die Bewertungsmethoden sind unter Ziffer 2.12 dargestellt. Es sind wie im Vorjahr keine Nettoverluste oder Nettogewinne im Geschäftsjahr 2017 entstanden.

4.5 Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten

Es besteht eine Darlehensforderung gegen das assoziierte Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169); vgl. Ziffer 7.7. Die Angabe der Darlehensforderungen erfolgt jeweils unter Einbeziehung etwaiger Zinsansprüche. Der Konzern prüft die finanziellen Vermögenswerte auf Werthaltigkeit und bezieht dabei aktuelle und historische Erfahrungen über Ausfallquoten über die jeweiligen Geschäftspartner mit ein. Erforderliche Wertminderungen waren für das Geschäftsjahr 2017 nicht einschlägig.

4.6 Kapitalmanagement

Der Konzern überwacht sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzschulden (einschließlich Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen) abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.

Der Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 stellte sich wie folgt dar:

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in TEUR Ziffer 31.12.2017 31.12.2016
Finanzschulden 7.12 - 697
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.11 710 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.14 408 492
Abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 7.5 -1.026 -1.070
Nettofremdkapital   92 119
Eigenkapital   330 552
Gesamtkapital   422 671
Verschuldungsgrad   22 % 18 %

Der Verschuldungsgrad im Sinne des Kapitalmanagements liegt zum 31. Dezember 2017 bei 22 Prozent (Vorjahr: 18 Prozent).

Eine weitere Zielsetzung des Kapitalmanagements besteht in einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung zwecks Vermeidung von bestandsgefährdenden Risiken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 beträgt die Eigenkapitalquote gemäß Konzernbilanz 23 Prozent (Vorjahr: 31 Prozent).

5 Kritische Schätzungen bei der Bilanzierung und bei den Bewertungsannahmen

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.

5.1 Bemessung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken.

5.2 Aktivierte Verlustvorträge

Der Konzern verfügt über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 28.933 sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 28.342. Diese Werte sind vorläufig ermittelte Werte - eine Veranlagung der Geschäftsjahre 2016 und 2017 ist noch nicht erfolgt. Gemäß der aktuellen Unternehmensplanung können keine Verlustvorträge in den nächsten zwei Jahren genutzt werden. Ein Ansatz als Vermögenswert ist demnach nicht erfolgt. Wären in der Planung die steuerlichen Ergebnisse für den zweijährigen Planungshorizont um 5 Prozent höher ermittelt worden, hätte dieses keine Auswirkungen auf den Umfang der aktivierten Verlustvorträge am jeweiligen Bilanzstichtag entfaltet.

6 Segmentberichterstattung

Hesse Newman Capital ist seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Ein-Segment-Unternehmen. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden lassen sich in die folgenden Dienstleistungsarten aufteilen (vgl. Ziffer 8.1):

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in TEUR 2017 2016
Laufende Geschäftsbesorgungen für Fondsgesellschaften 958 975
Bestandsbetreuung für Lebensversicherungen 112 111
  1.070 1.086

Die Umsatzerlöse wurden in Gänze im Inland erwirtschaftet. Mit folgenden Kunden wurden Umsatzerlöse erzielt, die 10 Prozent der Konzernumsatzerlöse übersteigen: Hesse Newman Real Estate Nr. 3 GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 201), Hesse Newman Real Estate Nr. 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 166) und Hesse Newman Shipping Opportunity GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 137). Die entsprechende Angabe für das Geschäftsjahr 2016 lauten: Hesse Newman Real Estate Nr. 3 GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 201), Hesse Newman Real Estate Nr. 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 166) und Hesse Newman Shipping Opportunity GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 147)

Die ausschließlich im Inland gehaltenen langfristigen Vermögenswerte - bestehend aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - belaufen sich auf TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 23). Siehe hierzu Ziffer 7.3 bis 7.4.

7 Erläuterungen zur Konzernbilanz

7.1 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR Ziffer 2017 2016
Beginn des Jahres   211 182
Anteil am Gewinn/Verlust 8.6 -102 -121
Einlagen 3.1 59 150
Veräußerung 3.1 -119 -
Ende des Jahres   49 211

An den dargestellten Bilanzstichtagen bestanden keine laufenden oder kumulierten Verluste, welche nicht angesetzt wurden. Für weitere Finanzinformationen über assoziierte Unternehmen verweisen wir auf Ziffer 3.2.

7.2 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 17) betreffen Gründungsbeteiligungen an Zweitmarktfondsgesellschaften. Aufgrund von erhaltenen Liquiditätsauszahlungen hat sich der Buchwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte leicht verringert.

Die beizulegenden Werte von nicht börsennotierten Beteiligungen werden auf Basis ihrer diskontierten zukünftigen Zahlungsströme ermittelt. Das maximale Kreditrisiko an den Bilanzstichtagen entspricht jeweils dem beizulegenden Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte.

7.3 Immaterielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

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in TEUR Software und Lizenzen Geschäfts- o. Firmenwert Gesamt
Zum 1. Januar 2016      
Anschaffungskosten 481 45 526
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -450 -45 -495
Buchwert netto 31 - 31
Geschäftsjahr 2016      
Eröffnungsbuchwert netto 31 - 31
Abgänge - -2 -2
Abschreibungen -15 - -15
Abgänge Abschreibungen - 2 2
Endbuchwert netto 16 - 16
Zum 31. Dezember 2016      
Anschaffungskosten 481 43 524
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -465 -43 -508
Buchwert netto 16 - 16
Geschäftsjahr 2017      
Eröffnungsbuchwert netto 16 - 16
Abschreibungen -11 - -11
Endbuchwert netto 5 - 5
Zum 31. Dezember 2017      
Anschaffungskosten 481 43 524
Kumulierte Abschreibungen -476 -43 -519
Buchwert netto 5 - 5

7.4 Sachanlagen

Die Buchwerte der Sachanlagen haben sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:

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in TEUR 2017 2016
Zum 1. Januar    
Anschaffungskosten 173 486
Kumulierte Abschreibungen -166 -465
Eröffnungsbuchwert netto 7 21
Abgänge Anschaffungskosten - -312
Abgänge Abschreibungen - 312
Abschreibungen -5 -15
Rundung Anschaffungskosten - -1
Rundung Abschreibungen - 2
Endbuchwert netto 2 7
Zum 31. Dezember    
Anschaffungskosten 173 173
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen -171 -166
Buchwert netto 2 7

7.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente über TEUR 1.026 (Vorjahr: TEUR 1.070) enthalten ausschließlich frei verfügbare Bankguthaben.

7.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Im Folgenden werden die wesentlichen Posten dieser Position dargestellt:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Forderungen aus Geschäftsbesorgungen für Fondsgesellschaften 148 118
Rechnungsabgrenzungen 70 72
Umsatzsteuer 5 44
Mietkautionen 5 5
Forderungen aus Weiterbelastungen 1 6
Übrige Forderungen und Vermögenswerte - 7
  229 252

Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte des Vorjahres enthielten im Wesentlichen Erstattungsansprüche an Versicherungen in Höhe von TEUR 3, Forderungen aus Liquidationen in Höhe von TEUR 2 sowie debitorische Kreditoren in Höhe von TEUR 1.

Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entsprechen den dargestellten Buchwerten, welche zugleich das maximale Kreditrisiko darstellen. Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen der vollständige Zahlungseingang nicht mehr erwartet werden kann, wurden wertberichtigt. Es bestehen zum 31. Dezember 2017 keine wesentlichen überfälligen und nicht wertgeminderte Forderungen. Sämtliche Forderungsbestände valutieren wie im Vorjahr in Euro.

7.7 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen betreffen mit TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169) eine Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Das Darlehen ist unbefristet und mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende kündbar. Im Berichtsjahr wurden Tilgungen in Höhe von TEUR 44 vereinnahmt. Demgegenüber stand eine Einlage in die Kapitalrücklage der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 4. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2017 0,5 Prozent p.a. (vormals: 1,25 Prozent p.a.). Die Zinserträge aus dem Darlehen beliefen sich auf unverändert TEUR 2. Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen entsprechen den dargestellten Buchwerten. Für die dargestellten Perioden wurden keine Wertberichtigungen gebildet.

Im Vorjahr bestanden zudem Forderungen aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 1 gegen die assoziierten Unternehmen Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und Hesse Newman Fondsmanagement GmbH.

7.8 Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche

Die laufenden Ertragsteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 10) entfallen auf Kapitalertragsteuererstattungsansprüche aus konzerninternen Ausschüttungen sowie auf aktivierte Steuervorauszahlungen. Dabei betreffen TEUR 6 den Veranlagungszeitraum 2016 und TEUR 4 den Veranlagungszeitraum 2017.

7.9 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen ("genehmigtes Kapital 2015"). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner unter der Bedingung der Aufsichtsratszustimmung ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 bis zu 200.000 eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nicht im beschlossenen Umfang ausübbar.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2017 über einen Stimmrechtsanteil an der Hesse Newman Capital AG in Höhe von 85,31 Prozent (Vorjahr: 84,99 Prozent). Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

7.10 Rücklagen

Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Konzernergebnisse, Eigenkapitalmehrungen aufgrund von Kapitalherabsetzungen sowie Entkonsolidierungseffekte.

Im Rahmen der Bilanzaufstellung des HGB-Einzelabschlusses der Hesse Newman Capital AG wurden TEUR 456 (Vorjahr: TEUR 381) der Kapitalrücklage zwecks Ausgleichs des Jahresfehlbetrags entnommen.

7.11 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

Mit Darlehensvertrag vom 22. November 2017 hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG der Gesellschaft ein Darlehen über TEUR 700 zur Verfügung gestellt, welches unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Das Darlehen ist befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 10 entfallen auf Aufsichtsratsvergütungen.

7.12 Finanzschulden

Die im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit in Höhe von TEUR 697 wurde im Berichtsjahr vollständig zurückgeführt.

7.13 Latente Steuern

Die latenten Steuerschulden entfallen auf temporären Differenzen, welche dem Posten "Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" zuzurechnen sind. Es ergaben sich im Berichtsjahr keine wesentlichen Veränderungen dieses Bilanzpostens.

Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile innerhalb der nächsten zwei Jahre durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist (siehe Ziffer 5.2). Gemäß der Konzernplanung besteht für diesen Zeithorizont kein Nutzungspotenzial.

7.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen    
Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgungen 158 178
sonstige Lieferungen und Leistungen 17 8
Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen    
Abgegrenzte Umsatzerlöse 73 73
Ausstehende Rechnungen 67 136
Jahresabschluss und Prüfungskosten 61 60
Geschäftsbericht 5 5
  381 460
Sonstige Verbindlichkeiten    
Lohn- und Gehaltsabrechnung 3 3
Abgegrenzte Schulden aus sonstigen Verbindlichkeiten    
Boni, Tantieme und Abfindungen 15 15
Urlaubsansprüche 8 13
Berufsgenossenschaftsbeiträge 1 1
  27 32
  408 492

Die abgegrenzten Umsatzerlöse entfallen auf im Voraus erhaltene Bestandsprovisionen aus dem Versicherungsgeschäft.

7.15 Rückstellungen

Die Drohverlustrückstellung für zukünftige Mietaufwendungen für Mietnachbelastungen aus den ehemaligen Büroflächen besteht unverändert eine Rückstellung in Höhe von TEUR 9. Die Rückabwicklung des Beteiligungsangebots Hesse Newman Green Building AG & Co. KG führte zu keinen weiteren Kosten - die Rückstellung des Vorjahres in Höhe von TEUR 1 wurde im Geschäftsjahr 2017 ertragswirksam aufgelöst.

8 Erläuterungen zur Konzerngewinn- und -verlustrechnung

8.1 Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen betreffenden Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 2017 2016
Wiederkehrende Erlöse Geschäftsbesorgungsverträge 953 956
Platzierungs- und investitionsabhängige Erlöse 5 19
Bestandsbetreuung Lebensversicherungen 112 111
  1.070 1.086

Für eine detailliertere Aufstellung der Erlösarten wird auf Ziffer 6 verwiesen.

8.2 Materialaufwand

Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:

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in TEUR 2017 2016
Bezogene Leistungen Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgung Fondsgesellschaften -624 -625
Platzierungs- und investitionsabhängige Aufwendungen -3 -11
Bezogene Leistungen Bestandsbetreuung Lebensversicherungen -101 -100
  -728 -736

8.3 Personalaufwand

Im Personalaufwand sind die folgenden Kostenarten enthalten:

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in TEUR 2017 2016
Gehälter -148 -196
Tantiemen -15 -16
Soziale Abgaben -17 -27
  -180 -239

Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern beträgt zwei (Vorjahr: drei). Der Rückgang bei den Gehältern entfällt insbesondere auf zwei ausgeschiedene Mitarbeiterinnen.

8.4 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die im Folgenden aufgeführten Erträge:

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in TEUR 2017 2016
Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen 231 -
Erträge aus Weiterbelastungen 153 234
Periodenfremde Erträge 9 75
Sonstige Erstattungen - 66
Übrige - 1
  393 376

Die Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen entfallen auf die Veräußerung der Anteile in Höhe von 50 Prozent an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.

Die Erträge aus Weiterbelastungen entfallen im Wesentlichen auf weiterbelastete Kosten für D&O-Versicherung, Mieten und Dienstleistungen. Der Rückgang steht im Zusammenhang mit dem Umzug in neue Büroräume im Mai 2016. Die periodenfremden Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von abzugrenzenden Schulden und Rückstellungen in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 56).

8.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lassen sich auf die folgenden Kostenarten aufteilen:

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in TEUR 2017 2016
Versicherungen und Beiträge -194 -196
Rechts- und Beratungskosten -159 -179
Abschluss- und Prüfungskosten -68 -69
Investor Relations, Geschäftsbericht und Hauptversammlung -40 -59
EDV-Kosten -40 -48
Miete, Mietnebenkosten und Instandhaltung -33 -163
Nicht abzugsfähige Vorsteuer -32 -9
Aufsichtsratsvergütungen -30 -30
Bürobedarf und Kommunikation -16 -26
Kfz- und Reisekosten -3 -13
Übrige -10 -25
  -625 -817

Durch den Umzug in neue und kleinere Büroräume im ersten Halbjahr 2016 konnten die Aufwendungen für Miete und Nebenkosten signifikant reduziert werden. Die nicht abzugsfähigen Versteuern enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.

8.6 Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen

Das Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen über TEUR -102 (Vorjahr: TEUR -121) betrifft die nach der Equity-Methode ermittelten Ergebnisbeiträge der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für den Zeitraum Januar bis August 2018 in Höhe von TEUR -105 (Vorjahr: TEUR -128) und der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 7). Es wird auf die Ziffern 3.1 und 7.1 verwiesen.

8.7 Finanzerträge

Die Finanzerträge entfallen auf das gewährte Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2).

8.8 Finanzaufwand

Der Finanzaufwand in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 21) entfällt mit TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 21) auf die Verzinsung der Finanzschulden gegenüber Dritten sowie mit TEUR 3 auf die Verzinsung von Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen.

8.9 Ertragsteuern

Im Ertragsteueraufwand werden alle Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Steuerarten Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer erfasst. Der Anteil laufender Steuern beträgt TEUR -1 (Vorjahr: TEUR -2); latente Steuern sind nur in unwesentlichem Umfang enthalten.

Die Steuer auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

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in TEUR 2017 2016
Konzernergebnis vor Steuern -221 -500
Fiktiver Steuerertrag 71 162
Nicht steuerbare Erträge 75 -
Nicht steuerbare Verluste -111 -137
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -45 -34
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen 8 7
Tatsächliche Ertragsteuern -1 -2

Der anzuwendende gewichtete durchschnittliche Steuersatz beträgt unverändert 32,3 Prozent und entfällt mit 15,8 Prozent auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie mit 16,5 Prozent auf Gewerbesteuer.

8.10 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, welches den Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres berechnet wird. In den dargestellten Perioden waren keine Verwässerungseffekte zu verzeichnen, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie nicht vom verwässerten Ergebnis je Aktie abweicht.

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2017 201 6
Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) -222 -502
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) 100 100
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) -2,22 -5,02

Bezüglich potenzieller Verwässerungseffekte, welche in Zukunft eintreten können, wird auf Ziffer 7.9 verwiesen.

9 Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Ermittlung der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

9.1 Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds umfasst frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf TEUR 1.026 (Vorjahr: TEUR 1.070). Es bestehen keine Kreditlinien.

9.2 Überleitung des Konzernjahresergebnisses

Der in der Konzernkapitalflussrechnung ermittelte Wert für das Konzernjahresergebnis vor Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, Zinsen und Ertragsteuern ermittelt sich wie folgt:

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in TEUR 2017 2016
Konzernjahresergebnis -222 -502
Ertragsteuern 1 2
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 103 121
Finanzaufwendungen 35 21
Finanzerträge -2 -2
  -85 -360

9.3 Sonstige zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abzugrenzenden Schulden in Höhe von TEUR -9 (Vorjahr: TEUR -56).

10 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

10.1 Aktionäre

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hält einen Stimmrechtsanteil zum Bilanzstichtag in Höhe von 85,31 Prozent. Diese Stimmrechte sind Klaus Mutschler zuzurechnen.

10.2 Verbundene Unternehmen

Über die Angaben von Ziffer 10.1 hinaus waren im Geschäftsjahr 2017 keine weiteren Beziehungen gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen im Sinne von unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften von Hesse Newman Capital zu verzeichnen.

10.3 Assoziierte Unternehmen

Zum 31. Dezember 2017 bestand gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH eine Darlehensforderung inklusive Zinsen in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 169). Die Verzinsung erfolgt mit 1,25 Prozent p.a. bzw. ab dem 1. Juli 2017 mit 0,5 Prozent p.a. Die diesbezüglichen Zinserträge belaufen sich auf unverändert TEUR 2. Darüber hinaus wurden Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt. Den mittel- bzw. unmittelbaren Tochtergesellschaften der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH wurden Bankgebühren in Höhe von insgesamt TEUR 1 belastet.

Dem Gemeinschaftsunternehmen Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wurden freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt TEUR 55 gewährt. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen umfassten im Geschäftsjahr 2017 Verwaltung, Personalabrechnung, Organisation, Finanzen über insgesamt TEUR 17. Die übrigen Kostenweiterbelastungen betrugen TEUR 3.

Umsatzerlöse mit assoziierten Unternehmen wurden in den dargestellten Perioden nicht erzielt.

10.4 Nahestehende Personen

Vorstand der Muttergesellschaft war im Geschäftsjahr 2017 Anja Steffens, Kauffrau, Hamburg (bis 31. Dezember 2017). Seit dem 1. Dezember 2017 ist Dr. Florian Treu, Basel/Schweiz, Vorstand der Gesellschaft. Dr. Florian Treu war im Geschäftsjahr 2017 Verwaltungsratsvorsitzender der Treu Consulting GmbH, Basel/Schweiz, sowie Mitglied in den Verwaltungsräten der Impuls Unternehmenskapital AG, Zürich/Schweiz, und der Divas Asset Management AG, Zürich/Schweiz.

Die als Aufwand berücksichtigten Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 204). Es ist ein variabler Bestandteil der Gesamtbezüge als mittelfristige Anreizkomponente vorgesehen, aus dem aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft keine Ansprüche resultieren.

Die Gesamtbezüge des Vorstands Anja Steffens sind im Folgenden aufgeführt:

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Gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2017 2017 Minimum 2017 Maximum 2016 2017 2016
Festvergütung 25 25 25 - 25 -
Nebenleistungen - - - - - -
Summe 25 25 25 - 25 -
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Summe 25 25 25 - 25 -
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung 25 25 25 - 25 -

Die Gesamtbezüge des Vorstands Dr. Florian Treu sind im Folgenden aufgeführt:

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Gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2017 2017 Minimum 2017 Maximum 2016 2017 2016
Festvergütung 2 2 2 - 2 -
Nebenleistungen - - - - - -
Summe 2 2 2 - 2 -
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Summe 2 2 2 - 2 -
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung 22 2 2 - 2 -

Die Gesamtbezüge des Vorstands Dr. Marcus Simon für das Vorjahr 2016 sind im Folgenden aufgeführt:

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Gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2016 2016 Minimum 2016 Maximum 2016
Festvergütung 25 25 25 25
Nebenleistungen - - - -
Urlaubsansprüche - - - 13
Summe 25 25 25 38
Einjährige variable Vergütung - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - -
Summe 25 25 25 38
Versorgungsaufwand 2 2 2 9
Gesamtvergütung 27 27 27 47

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2017:

Dr. Marcus Simon, Kaufmann, Hamburg (Vorsitzender)

Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard, Kaufmann, Wiesbaden (stellvertretender Vorsitzender)

Stefan Trumpp, Kaufmann, Prisdorf

Die Bezüge 2017 betragen für jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 10. Angabepflichtige Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- oder Verwaltungsräten bestanden für das Geschäftsjahr 2017 nicht.

11 Sonstige Angaben

11.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating Leasing

Die als Aufwand erfassten Zahlungen aus Operating-Leasingvereinbarung stellen sich wie folgt dar:

scroll
in TEUR 2017 2016
Mindestleasingzahlungen 12 127
Erhaltene Zahlungen aus Untermietverhältnissen - -71
  12 56

Aus unkündbaren Mietleasingvereinbarungen sind zukünftig folgende Zahlungen zu leisten:

scroll
in TEUR 2017 2016
Bis zu 1 Jahr 49 51
1 bis 5 Jahre 1 2
  50 53

11.2 Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zuletzt mit Datum vom 6. März 2017 abgegeben. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns (www.hesse-newman.de) dauerhaft zugänglich.

11.3 Honorar des Konzernabschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2017 als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 81). Davon entfallen auf Abschlussprüfungen TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 68) auf Steuerberatungsleistungen TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 13), auf andere Bestätigungsleistungen TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 8) sowie auf sonstige Leistungen TEUR 13.

11.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.

11.5 Liquiditätsrisiko

Der Konzern steuert seine Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich der Konzern derzeit über ein Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit von mindestens eineinhalb Jahren ab dem Bilanzstichtag.

Die Unternehmensführung geht allerdings davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bis mindestens zum 30. Juni 2019 gesichert ist, was insbesondere aus den konservativen Annahmen von Zahlungszu- und -abflüssen in der zugrunde gelegten Unternehmensplanung begründet ist. Ein Liquiditätsbedarf könnte entweder durch Bankfinanzierungen, Mittel der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden.

Die Hesse Newman Capital AG hat zum Bilanzstichtag ein Darlehen bei der Mehrheitsgesellschafterin aufgenommen, das mit 4,0 Prozent verzinst wird. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 700. Das Darlehen ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Die Unternehmensführung geht davon aus, dass das Darlehen der Gesellschaft auch über die frühestmögliche Kündigung hinaus zur Verfügung steht. Sollte das Darlehen fällig gestellt werden, muss über alternative Finanzierungsmöglichkeiten eine Refinanzierung am Markt organisiert werden. Derzeit liegen der Unternehmensführung keine Indikatoren vor, die eine Fälligstellung wahrscheinlich werden lassen.

Hamburg, 31. März 2018

Der Vorstand

Dr. Florian Treu

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, 31. März 2018

Der Vorstand

Dr. Florian Treu

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hesse Newman Capital AG, Hamburg:

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben mit Ausnahme des Sachverhalts, der im Abschnitt " Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschrieben ist bestimmt, dass es keine weiteren besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unseren Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die oben genannte, in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften inhaltlich nicht geprüfte Erklärung der Unternehmensführung im Konzernlagebericht,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüberhinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf den Abschnitt "Sonstige Angaben" im Konzernanhang sowie auf die Ausführungen im Risikobericht, Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko" des Konzernlageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter darlegt, dass sich die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft - und damit des Konzerns - bis mindestens zum 30. Juni 2019 sichergestellt ist. Die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft ist davon abhängig, dass entsprechend der Geschäftsjahresplanungen für die Jahre 2018 und 2019 die Liquiditätsziele erreicht werden und dass die bestehende Gesellschafterfinanzierung, die bis zum 30. Juni 2019 vertraglich zugesichert ist, weiterhin fortgeführt wird. Anderenfalls ist die Muttergesellschaft auf alternative externe Finanzierungsquellen angewiesen. Dem Vorstand liegen derzeit keine Indikatoren vor, die einer Fälligstellung des Darlehens wahrscheinlich werden lassen. Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Juli 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Kapitza.

 

Hamburg, den 24. April 2018

ESC Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beatrix Arlitt, Wirtschaftsprüferin

Michael Kapitza, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2017 war gekennzeichnet durch die Entscheidung zur Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, welche als Joint Venture geführt wurde. Diese Entscheidung von Vorstand und Aufsichtsrat beruht auf der Einschätzung eines vor dem Hintergrund einer voranschreitenden Regulierung veränderten Risikoprofils der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie einer aktualisierten Einschätzung des Marktpotenzials.

Mit Dr. Florian Treu konnte ein ausgewiesener Experte für den Bereich von Unternehmenstransaktionen als ein adäquater Nachfolger für Anja Steffens verpflichtet werden, die ihr Vorstandsamt zum Ende des Geschäftsjahres 2017 niedergelegt hat.

Allerdings wurde das Ziel, die Gesellschaft in die Nähe eines ausgeglichenen Ergebnisses zu führen, auch im Jahr 2017 nicht erreicht. Die Zielsetzung eines ausgeglichenen Ergebnisses bleibt jedoch oberste Priorität.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Jahr 2017 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der Hesse Newman Capital AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörte insbesondere die Begleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Der eingeleitete Veränderungsprozess der Gesellschaft stand auch im Jahr 2017 im Zentrum der Beratungen des Aufsichtsrats. In den Aufsichtsratssitzungen wurden der Geschäftsverlauf, aktuelle Entwicklungen und insbesondere strategische Fragen diskutiert.

Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG zu insgesamt fünf Präsenzsitzungen zusammengefunden. Außerdem wurden zweimal Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an all diesen Sitzungen teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:

Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Kodex und der Erklärung zur Unternehmensführung

Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2016

Erörterung des Konzernhalbjahresfinanzberichts

Zustimmung zur Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Mögliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Hesse Newman Capital AG

Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand der Hesse Newman Capital AG

Unternehmensplanung

Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb keine Ausschüsse gebildet. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.

Personelle Veränderungen

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 hat Herr Andreas von Specht sein Amt als Aufsichtsratsratsmitglied der Hesse Newman Capital AG niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn von Specht für sein langjähriges hohes Engagement in diesem Gremium. Mit Zugang des Beschlusses am 28. Januar 2017 wurde Herr Dr. Marcus Simon vom Amtsgericht Hamburg zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und vom Aufsichtsrat am 8. Februar 2017 zum Vorsitzenden gewählt. In der anschließenden ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2017 wurden Herr Prof. Dr. Klaus Evard und Dr. Marcus Simon erneut in den Aufsichtsrat gewählt und in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 21. Juni 2017 zum stellvertretenden Vorsitzenden und zum Vorsitzenden gewählt.

Corporate Governance

Verantwortung und Transparenz sind für Hesse Newman Capital von besonderer Bedeutung für die Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 24. April 2018 eine gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember

2017 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 jeweils am 31. März 2018 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellte ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht sowie den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der Hesse Newman Capital AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.

Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 24. April 2018 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eingehend erläutern.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berichtet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich

andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht wurde auf seine Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr mit der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG als beherrschendem Unternehmen oder mit dieser verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlassen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hesse Newman Capital AG seine Anerkennung für ihr großes Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.

 

Hamburg, im April 2018

Hesse Newman Capital AG

Dr. Marcus Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance: Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird.

Lediglich folgende Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") wurden und werden nicht angewandt:

Compliance Management System

Der DCGK sieht in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 unter Ziffer 4.1.3 erstmals vor, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgt und deren Grundzüge offenlegt. Zudem soll neu den Beschäftigten und Dritten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben. In der Vergangenheit gab es ein derartiges Compliance Management System sowie die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, nicht. Vorstand und Aufsichtsrat verzichten aufgrund der Größe der Hesse Newman Capital AG und angesichts der damit verbundenen erheblichen Kosten auch in der Zukunft auf die Einführung derartiger Maßnahmen.

Zusammenstellung des Vorstands

Ziffer 4.2.1 DCGK empfiehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen zu bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher zu haben hat. Diese Regel wurde und wird weiterhin nicht befolgt. Im vergangenen Jahr war Frau Anja Steffens von Januar bis Ende November Alleinvorstand. Auch nach Austritt von Frau Steffens per 31.12.2017 wird die Nachfolge durch einen Alleinvorstand geregelt, da dies einerseits aus Kostengründen und andererseits durch den zurückgegangenen Arbeitsaufwand geboten ist. Dementsprechend wurde und wird auch auf die Ernennung eines Sprechers verzichtet.

Bildung von Ausschüssen

Nach Ziffer 5.3 DCGK hat der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse, insbesondere einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss zu bilden. Auf solche Ausschüsse wurde in der Vergangenheit verzichtet. Auch in der Zukunft werden aufgrund des Geschäftsumfangs derartige Ausschüsse bei der Hesse Newman Capital AG nicht eingeführt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen. Dem ist der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 23. März 2011 und 25. September 2015 grundsätzlich nachgekommen; die Zielvorgaben werden seither im jeweiligen Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Die Zielvorgaben sollen unter anderem Vielfalt (Diversity) und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff. 5.4.2 DCGK berücksichtigen. Feste Quoten oder zahlenmäßige Untergrenzen hierzu enthielten und enthalten die beschlossenen Zielvorgaben nicht. Soweit von Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur zur Erfüllung der Ziffer 5.4.1 DCGK derartige zahlenmäßige Angaben unter anderem für die einzelnen Zielvorgaben Diversity und Mindestanzahl unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrats verlangt werden, wurde und wird dem nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG hat sich bemüht, Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, welche über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Zudem wurde das Ziel verfolgt, zumindest eine Frau in den Aufsichtsrat, der satzungsgemäß aus drei Personen besteht, zu wählen. Aufgrund des stagnierenden Geschäfts in der Branche insgesamt und bei der Hesse Newman Capital AG im Speziellen wurde größter Wert auf Stabilität durch Kontinuität gesetzt, weshalb am bestehenden Aufsichtsrat trotz fehlender Beteiligung von Frauen auch weiterhin festgehalten werden soll.

Gemäß Ziff. 5.4.1 der neuen Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017 wird empfohlen, ein Kompetenzprofil für das gesamte Aufsichtsratsgremium zu erarbeiten. Ein solches war bisher nicht vorhanden und wurde inzwischen vom Aufsichtsrat für das gesamte Gremium erstellt. Neu sollen der Hauptversammlung Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsrat inklusive Lebenslauf und Kompetenzprofil vorgelegt werden, um aufzuzeigen, dass die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind. Zudem ist neu eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat zu erstellen, die jährlich aktualisiert auch auf der Webseite zu veröffentlichen ist. Dies wurde bislang nicht eingeführt, da die diesbezügliche Änderung des Kodex erst am 25. April 2017 in Kraft trat und daher bei der weitgehend abgeschlossenen Vorbereitung der damaligen Hauptversammlung nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Den vorgenannten Empfehlungen wird jedoch ab den Wahlen im Geschäftsjahr 2018 entsprochen werden.

Rechnungslegung

Gemäß Ziff. 7.1.1 S. 2 DCGK sollen, sofern nicht verpflichtende Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen sind, die Aktionäre neben dem Konzernjahresabschluss und Halbjahresfinanzbericht unterjährig in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung informiert werden. Dieser Empfehlung hat die Gesellschaft nicht entsprochen und wird ihr weiter nicht entsprechen. Angesichts des eingestellten Neugeschäfts und des geringen verbliebenen Geschäftsumfanges erscheinen Vorstand und Aufsichtsrat weitere Zwischenmitteilungen oder regelmäßige formalisierte Unterrichtungen durch die Verwaltung entbehrlich, da durch die Regelpublizität und die Ad-hoc-Berichterstattung eine kontinuierliche Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit, etwa über wesentliche Veränderungen, hinreichend gewährleistet ist.

Die Fristen, die Ziff. 4.1.2 S.3 DCGK für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (90 Tage nach Geschäftsjahresende) sowie für verpflichtende unterjährige Finanzinformationen (45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums) empfiehlt, wurden und werden nicht eingehalten. Stattdessen wurden und werden die Fristen gemäß WpHG angewandt, da diese Fristen für die Größenordnung der Hesse Newman Capital AG für angemessen gehalten werden.

 

Hamburg, 24. April 2018

Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG