Hesse Newman Capital AG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Hesse Newman Capital (nachfolgend auch "Konzern" genannt) hat bis 2014 als Emissionshaus geschlossene Sachwerte-Fonds für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurde aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an die NORDCAPITAL-Gruppe in Hamburg ausgelagert und das Personal der Hesse Newman Capital auf ein Minimum reduziert.

Hesse Newman Capital-Konzern

Per Ende 2019 umfasste der Hesse Newman Capital-Konzern im Wesentlichen die folgenden Gesellschaften:

Die börsennotierte Muttergesellschaft Hesse Newman Capital AG ist langfristige Vertragspartnerin für Geschäftsbesorgungstätigkeiten der in der Vergangenheit aufgelegten Fonds und führt das Rechnungswesen, das Controlling, das Beteiligungscontrolling und das Risikomanagement für sich und ihre Tochtergesellschaften aus.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Anleger- und Treuhandverwaltung der Bestandsfonds von Hesse Newman Capital und vertritt als Treuhandkommanditistin zudem die Interessen der Anleger.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Zweitmarktfonds von Hesse Newman Capital AG.

Die vorstehend genannten drei Gesellschaften haben ihre zu erbringenden Leistungen seit dem Geschäftsjahr 2015 an Unternehmen der NORDCAPITAL-Gruppe mit Sitz in Hamburg untervergeben. Die Tätigkeit der Hesse Newman Capital erstreckt sich auf die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen durch die NORDCAPITAL-Gruppe.

Die 100-prozentige Tochtergesellschaft HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. war in der Vergangenheit die Vertriebsgesellschaft der Gruppe und ist nicht mehr operativ tätig. Zum 31. August 2018 wurde daher die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Diese ist noch nicht beendet.

Wesentliche Beteiligung von Hesse Newman Capital

Als wesentliche Beteiligung kann bei heutigem Unternehmenszweck, nämlich der Betreuung der bestehenden Fonds, die 49-prozentige Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bezeichnet werden. Diese Gesellschaft dient als Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften.

Steuerungssystem

Die Steuerung des Konzerns erfolgt durch Plan-Ist-Vergleiche sowie durch Zeitreihenanalysen von unterjährigen Finanzinformationen zur Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Hauptsteuerungsgrößen sind die Sicherung eines ausreichenden Eigenkapitals und einer ausreichenden Liquidität. Durch ein aktives Forderungsmanagement werden zeitnahe Mittelzuflüsse und damit die Zahlungsfähigkeit des Konzerns sichergestellt.

Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe

Am 18. Dezember 2019 wurde ein Unternehmenskaufvertrag zwischen der Hesse Newman Capital AG und der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg, notariell beurkundet. Demnach sollen annähernd sämtliche Assets, namentlich die Anteile an Beteiligungsgesellschaften sowie die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen, übertragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft, eine 15-prozentige Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter werden zurückbehalten.

Mit diesem Vertrag soll zugleich auch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, den von ihr gehaltenen Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußern. Die NORDCAPITAL-Gruppe betreut bereits seit mehreren Jahren als Unterdienstleister Fonds der Hesse Newman-Gruppe und soll nunmehr das gesamte Geschäft übernehmen. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Aktionäre auf einer gesondert einzuberufenden Hauptversammlung. Diese ist für den 29. Mai 2020 geplant.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Europa und speziell in Deutschland, kann sich direkt oder indirekt auf die Umsatzerlöse von der Hesse Newman aufgelegten Bestandsfonds auswirken. Etwaige negative Entwicklungen haben in Folge Einfluss auf die Ertragsstruktur der Hesse Newman Capital, weshalb im Folgenden ein Rückblick auf die Konjunkturentwicklung im Jahr 2019 gegeben wird:

Für Aktienanleger war 2019 ein sehr erfolgreiches Jahr. Ausgehend von einem im Jahresverlauf 2018 deutlich gesunkenen niedrigen Bewertungsniveau und einer sehr depressiven Stimmung an den Kapitalmärkten Ende 2018 konnten sich im Jahr 2019 beinahe alle bedeutenden Aktienindizes deutlich nach oben bewegen. Der Hauptgrund für die Erholung der europäischen und asiatischen Märkte sowie immer neue Allzeithochs an den US-Börsen war dabei das Ausbleiben einer Rezession, wie sie von vielen Analysten und Volkswirten insbesondere für Deutschland und die Eurozone prognostiziert worden war. Das globale Wachstumstempo hat sich zwar verlangsamt, aber eben nicht so stark, wie befürchtet. Dies hat sich naturgemäß auch in den Unternehmensgewinnen widergespiegelt, die trotz eines geschätzten Rückgangs von ca. 4 Prozent (DAX) insbesondere bei deutschen Titeln deutlich höher als ursprünglich erwartet ausgefallen sind.

Parallel hierzu setzte sich im Laufe des Jahres immer mehr eine Gewöhnung an die bestehenden Unwägbarkeiten durch. Der schwelende Handelsstreit zwischen den USA und China und die Aussagen von Präsident Trumps fanden immer weniger Resonanz an den Aktienmärkten. Auch das im Vorjahr noch heftig diskutierte Thema Brexit hat sich nicht wie erwartet negativ niedergeschlagen, zumal mit den Parlamentswahlen im Herbst 2019 nun auch eine gewisse Planbarkeit eingetreten ist. Selbst die italienische Staatskrise im August 2019, die militärische Auseinandersetzungen im Nahen Osten und rückläufiges Unternehmervertrauen im Herbst 2019 konnten die Aktienindizes nicht bremsen. Ebenso trugen die Notenbanken zu dieser Entwicklung bei. So hat die Fed gleich drei Zinssenkungen um jeweils 0,25 Basispunkte auf nunmehr 1,5 Prozent bis 1,75 Prozent vorgenommen, und die Europäische Zentralbank hat im November 2019 ihr Anleiheankaufprogramm im Volumen von monatlich 20 Mrd. Euro reaktiviert. Zinserträge und Tilgungserlöse aus dem Anleihebestand der EZB waren ohnehin das ganze Jahr über reinvestiert worden. Gleichzeitig wurde der Einlagensatz für Banken auf negative 0,5 Prozent verschärft.

Es ist ausgeschlossen, dass sich ein Ausnahmejahr wie 2019 in diesem Jahr wiederholen lassen wird. Aktuell beeinflusst die Ausbreitung des Coronavirus die Weltwirtschaft. Es ist ungewiss, mit welcher Schwere und Dauer dies auch die Weltwirtschaft treffen wird. Eine verlässliche Prognose ist derzeit nahezu unmöglich. Insofern sieht sich die Gesellschaft auch nicht in der Lage, derzeit einen Ausblick für das gesamtwirtschaftliche Umfeld auf das Geschäftsjahr 2020 zu geben.

Branchenentwicklung

Der Hesse Newman Capital-Konzern ist nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig.

Geschäftsverlauf

Mit Beginn des Jahres 2015 hat Hesse Newman Capital AG die NORDCAPITAL-Gruppe als Unterdienstleister für das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung der Hesse Newman-Fonds beauftragt. Anfang des Jahres 2015 wurde außerdem der Entschluss getroffen, keine neuen Investmentvermögen unter dem Namen Hesse Newman und mit der Hesse Newman Capital AG als Initiator zu entwickeln.

Hesse Newman Capital ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2019 musste ein gegenüber dem Vorjahr erhöhter Verlust in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.) hingenommen werden. Die Rohertragsmarge aus wiederkehrenden Geschäftstätigkeiten in Höhe von EUR 0,3 Mio. deckt weiterhin nur Teile der Sach- und Personalkosten. Das Geschäftsjahr 2019 war belastet durch um EUR 0,4 Mio. gestiegene Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten vor dem Hintergrund der Verhandlung und des Abschlusses des Kauf- und Abtretungsvertrags. Ein Großteil der Kapitalmaßnahmen der Mehrheitsgesellschafterin im Umfang von EUR 0,6 Mio. wurden aufwandswirksam als Finanzschulden erfasst, da für diese Forderungsverzichte mit Besserungsscheinen ausgesprochen wurden und damit gerechnet wird, dass Darlehensschulden in dieser Höhe im Geschäftsjahr 2020 wieder aufleben werden. Gegenläufig hat sich die Aktivierung von Nutzungspotenzialen aus steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von EUR 0,8 Mio. positiv ausgewirkt.

Die im August 2019 revidierte Prognose mit einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3,3 Mio. ist nicht eingetreten. Der verminderte Verlust in Höhe von EUR 0,5 Mio. resultiert aus der Tatsache, dass die zum Halbjahr 2019 erfasste Schadenersatzzahlung an die NORDCAPITAL-Gruppe in Höhe von EUR 2,9 Mio. vor dem Hintergrund des Kauf- und Abtretungsvertrags und der bis auf Weiteres fortgesetzten Dienstleistungstätigkeit zurückerstattet wurde.

Das Eigenkapital des Konzerns hat sich insbesondere aufgrund einer erfolgsneutralen Neubewertung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement von EUR 2,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 4,7 Mio. erhöht. Der Konzernjahresfehlbetrag wurde durch gewährte Forderungsverzichte gegen Besserungsscheine durch die Mehrheitsgesellschafterin ausgeglichen.

Die Hesse Newman-Immobilienfonds entwickeln sich wirtschaftlich leider nicht alle plangemäß. In einzelnen Gesellschaften kommt es zu Kürzungen bzw. zeitlichen Verschiebungen von Auszahlungen, die auf immobilienspezifische oder steuerliche Sachverhalte zurückzuführen sind. Im Bereich der Schiffszweitmarktfonds führt der anhaltend schwache Markt auch weiterhin zu deutlich schlechteren Ergebnissen.

Lage des Konzerns

Ertragslage

Die Ertragslage 2019 der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

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in TEUR 2019 2018
Umsatzerlöse 1.070 1.064
Materialaufwand -730 -725
Personalaufwand -248 -179
Abschreibungen und Wertminderungen -1 -7
Sonstige betriebliche Erträge 119 120
Sonstige betriebliche Aufwendungen -934 -545
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 25 2
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -699 -270
Finanzerträge 1 1
Finanzaufwand -617 -26
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.315 -295
Ertragsteuern 805 -2
Konzernjahresergebnis -510 -297

In den Umsatzerlösen enthalten sind wiederkehrende Umsatzerlöse von in der Vergangenheit aufgelegten Investmentvermögen in Höhe von TEUR 953 (Vorjahr: TEUR 951) sowie Bestandscourtagen aus Lebensversicherungspolicen in Höhe von unverändert TEUR 112.

Der Materialaufwand zeigt eine entsprechende Entwicklung. Aus der Untervergabe von Dienstleistungen für das Asset- und Fondsmanagement sowie der Portfolio- und Anlegerverwaltung sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 628 (Vorjahr: TEUR 623) angefallen. Auf das Versicherungsgeschäft mit Lebensversicherungen sind im Materialaufwand Provisionen in Höhe von unverändert TEUR 101 erfasst worden.

Der Personalaufwand ist im Zuge der Erhöhung der Dienstzeit des Vorstands auf eine Vollzeitstelle von TEUR 179 auf TEUR 248 gestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 119 (Vorjahr: TEUR 120) sind geprägt durch Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 95 (Vorjahr: TEUR 101) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 17).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über TEUR 934 (Vorjahr: TEUR 545) sind geprägt durch deutlich gestiegene Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 624 (Vorjahr: TEUR 243), die aus den Verhandlungen mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag herrühren sowie Versicherungen und Beiträge über TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 140).

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen betrifft die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH und hat sich von TEUR 2 auf TEUR 25 erhöht.

Das negative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich in Folge der oben beschriebenen Entwicklungen von TEUR -295 auf TEUR -1.315 verschlechtert.

Der Finanzaufwand in Höhe von TEUR 617 (Vorjahr: TEUR 26) resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung von Besserungsscheinen. Die Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat im Geschäftsjahr zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Hesse Newman Capital AG 2019 Forderungsverzichte gegen Besserungsschein über insgesamt TEUR 600 ausgesprochen. Es ist wahrscheinlich, dass diese Besserungsscheine durch den Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags über den Verkauf des operativen Geschäfts in 2020 aufleben, so dass eine Berücksichtigung des Finanzaufwands aus diesem Aufleben bereits im Geschäftsjahr 2019 zu erfassen war. Der Finanzaufwand aus der Verzinsung der Darlehen der Mehrheitsgesellschafterin beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 26).

In den Ertragsteuern ist ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 807 enthalten. Dieser steht im Zusammenhang mit der Aktivierung von Nutzungspotenzialen aus steuerlichen Verlustvorträgen. Eine Nutzung ist vor dem Hintergrund des im Folgejahr 2020 voraussichtlich wirksam werdenden Kauf- und Abtretungsvertrags wahrscheinlich. Der laufende Steueraufwand beträgt gegenläufig TEUR 2.

Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf in der Folge auf TEUR 510 (Vorjahr: TEUR 297).

Vermögenslage

Die Vermögenslage der Hesse Newman Capital AG wird im Folgenden mit Stand zum 31. Dezember 2019 zusammengefasst und dem Vorjahr gegenübergestellt:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 4.608 -
Latente Steuererstattungsansprüche 807 -
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 299 307
Liquide Mittel 257 608
Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 7 2.714
Summe Aktiva 5.978 3.629
Eigenkapital 4.714 2.877
Finanzschulden Mehrheitsgesellschafterin 600 500
Übrige Schulden 664 252
Summe Passiva 5.978 3.629

Die Bilanzsumme ist um 65 Prozent auf TEUR 5.978 gestiegen.

Die im Vorjahr unter den Finanzanlagen ausgewiesene Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH soll im Rahmen des Kauf- und Übertragungsvertrags, der unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung steht, an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußert werden. Der Beteiligungswert ist im Wesentlichen aufgrund der Zeitwertbewertung von TEUR 2.694 auf TEUR 4.395 gestiegen. Die Zeitwertbewertung erfolgte anhand des im Dezember 2019 abgeschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrags. Es erfolgte eine Umgliederung in den gesonderten Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte". Unter diesem Posten werden daneben die Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 121) sowie weitere zu übertragende Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.

Aufgrund des Kauf- und Abtretungsvertrags, der im Geschäftsjahr 2020 wirksam werden soll, können in Vorjahren entstandene Verlustvorträge verrechnet werden. Der voraussichtliche Steuervorteil hieraus wurde als Nutzungspotenzial unter dem Posten "Latente Steuererstattungsansprüche" mit TEUR 807 erfolgswirksam angesetzt.

Die Forderungen enthalten u.a. einen Anspruch gegen die Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG in Höhe von TEUR 200, welcher aus einem Abruf aus einer zugesagten Darlehenslinie resultiert.

Das Eigenkapital ist geprägt von der Bewertungsrücklage für die Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH über TEUR 4.292, welche im Rahmen der Veräußerung an die NORDCAPITAL-Gruppe erfolgswirksam aufgelöst werden wird. Die abgehenden Schulden im Rahmen der Transaktion sind mit TEUR 38 von untergeordneter Bedeutung.

Die Mehrheitsgesellschafterin hat das Eigenkapital der Konzernmutter im Geschäftsjahr 2019 durch Forderungsverzichte auf Darlehensrückzahlungen im Umfang von TEUR 700 gestärkt. Von diesen Verzichten waren TEUR 600 mit Besserungsschein ausgestattet. Im Geschäftsjahr 2020 wird erwartet, dass diese Besserungsscheine aufleben und zur Rückzahlung anstehen werden. Im Rahmen der Bewertung der Besserungsscheine wurden demnach TEUR 600 erfolgswirksam den Finanzschulden gegenüber der Mehrheitsgesellschafterin zugeführt.

Der Anstieg der übrigen Schulden von TEUR 252 auf TEUR 664 resultiert insbesondere aus abgegrenzten Schulden und Verbindlichkeiten, welche im Rahmen der Prüfung und Umsetzung des Kauf- und Abtretungsvertrags entstanden sind.

Finanzlage

Nachfolgend wird die Finanzlage 2019 der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften anhand der zusammengefassten Kapitalflussrechnung mit dem Vorjahr verglichen:

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in TEUR 2019 2018
Konzernergebnis vor Zinsen, Ergebnis assoziierter Unternehmen und Ertragsteuern -724 -272
Zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle und Abschreibungen -18 -7
Veränderung von Vermögenswerten -3 137
Veränderung von Schulden 402 -162
Dividenden, Zins- und Steuerzahlungen -18 -20
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -361 -324
Ein- und Auszahlungen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten 105 - 90
Auszahlungen für immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen -4 -4
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 101 -94
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 2.866 -
Auszahlungen für Darlehenstilgungen -2.866 -
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - -
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten -91 -
Veränderung des Finanzmittelfonds -351 -418

Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht vermindert und beträgt TEUR -361. Nennenswert ist für das Geschäftsjahr 2019 insbesondere ein deutlicher Aufbau von Schulden aus der operativen Geschäftstätigkeit, welche im Zuge der Prüfung und Umsetzung des Kauf- und Abtretungsvertrags entstanden sind.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 101 (Vorjahr: TEUR -94) und ist für das Geschäftsjahr 2019 geprägt durch die erhaltene Rückzahlung einer kurzfristig gewährte Liquiditätshilfe sowie weiterer erhaltener Darlehenstilgungen.

Der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 2019 spiegelt die Kündigung sowie die Rücknahme der Kündigung der Dienstleistungsverträge mit der NORDCAPITAL-Gruppe wieder.

Hiermit verbunden waren wie eingangs beschrieben eine Darlehensaufnahme bei der Mehrheitsgesellschafterin sowie eine entsprechende Rückzahlung. In der Folge dieser Entwicklung hat sich der Finanzmittelfonds um TEUR 351 deutlich vermindert. Die liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) der Gesellschaft betragen demnach TEUR 257 (Vorjahr: TEUR 608).

Die Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat der Gesellschaft im Oktober 2019 eine Darlehenslinie zur Finanzierung der Gutachter- und Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag zur Verfügung gestellt. Aus dieser Darlehenslinie hat die Hesse Newman Capital AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bereits TEUR 200 abgerufen, die am Bilanzstichtag jedoch noch nicht ausgezahlt worden waren. Des Weiteren will die Mehrheitsgesellschafterin auf Ansprüche aus den gewährten Darlehen verzichten, sollte das Eigenkapital der Hesse Newman Capital AG auf das Grundkapitals in Höhe von TEUR 100 sinken. So hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG zur Kapitalstärkung bereits auf die Rückzahlung der Anforderung in Höhe von TEUR 200 gegen Gewährung eines Besserungsscheins verzichtet. Weitere Informationen können dem Abschnitt "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" entnommen werden. Die noch nicht ausgenutzte Kreditlinie beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 800.

Weitere nicht ausgenutzte zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit von Hesse Newman Capital, ihre Zahlungsverpflichtungen in den dargestellten Geschäftsjahren zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung des Konzerns zeigen bis mindestens April 2021 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen.

Der Konzern ist eigenkapitalfinanziert über TEUR 4.714 oder 79 Prozent (Vorjahr: TEUR 2.877 oder 79 Prozent). Zum 31. Dezember 2019 bestehen Finanzschulden über TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 500). Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Das Finanzmanagement von Hesse Newman Capital soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Die Liquidität ist Hauptsteuerungsgröße im Konzern. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Auch für das Jahr 2019 wurden bei der überwiegenden Zahl der Immobilienfonds die prospektierten Auszahlungen leider nicht plangemäß geleistet. Die Schiffsfonds Hesse Newman Private Shipping und Hesse Newman Shipping Opportunity haben aufgrund des weiterhin schwachen Marktumfeldes reduzierte bzw. keine Auszahlungen vorgenommen.

Der Anlegerschutz hat einen sehr hohen Stellenwert: So wird über die TGH Treuhandgesellschaft mbH und den Unterdienstleister NORDCAPITAL Treuhand GmbH ein qualitativ hochwertiger Anlegerservice angeboten.

Durch die Entscheidung für die Einstellung des Neugeschäfts unter der Marke Hesse Newman hat sich die Mitarbeiterzahl weiterhin verringert. Durchschnittlich war im Geschäftsjahr 2019 neben dem Vorstand ein Mitarbeiter beschäftigt.

Zur Vermeidung einer Ansteckungs- und Verbreitungsgefahr des Corona-Virus hat die Gesellschaft rechtzeitig Vorkehrungen getroffen, um den operativen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Soweit wie möglich wird das Homeoffice genutzt. Die technischen Vorkehrungen für ein funktionsfähiges Homeoffice wurden frühzeitig geschaffen. Somit ist eine ständige Erreichbarkeit der Gesellschaft für Anleger und Vertragspartner gewährleistet.

Gesamtaussage

Konzernebene

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernlageberichtes ist die Geschäftstätigkeit der Hesse Newman Capital AG im Wesentlichen auf die Kontrolle der externen Dienstleister für die Bestandsfonds beschränkt.

Hesse Newman Capital ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Verlust in Höhe von EUR 0,5 Mio. realisiert und damit die ursprüngliche Planung um EUR 0,2 Mio. verfehlt. Dies ist vor allem auf Einmaleffekte, die sich in höheren Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten niedergeschlagen haben, zurückzuführen. Durch Inkrafttreten des Kauf- und Abtretungsvertrags erwartet die Gesellschaft eine Rückkehr in die Gewinnzone für das Geschäftsjahr 2020 und damit eine Sicherstellung des mittelfristigen Fortbestands des Konzerns.

Geschäftsentwicklung der Segmente

Aufgrund der in 2015 erfolgten internen Umstrukturierungen und Änderungen im Berichtswesen an den Vorstand handelt es sich bei Hesse Newman Capital AG um ein Ein-Segment-Unternehmen. Da ein Unterdienstleister im Wesentlichen alle operativen Dienstleistungen für die Fondsgesellschaften erbringt und sich die Aufgabe der Hesse Newman Capital AG diesbezüglich ausschließlich auf die Qualitätskontrolle der Tätigkeiten des Unterdienstleisters beschränkt, bestehen keine abgrenzbaren Kriterien hinsichtlich der Chancen- und Risikostrukturen von Teilbereichen der Konzerntätigkeiten.

Prognose, Chancen und Risikobericht

Prognosebericht

Hesse Newman Capital trägt die Verantwortung für die Bestandsfonds, auch wenn die operativen Tätigkeiten von Dienstleistern wahrgenommen wird.

Für den Fall, dass der mit der NORDCAPITAL-Gruppe gezeichnete Vertrag nicht die Zustimmung der Aktionäre finden wird, plant Hesse Newman Capital für das Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse aus der Verwaltung der Bestandsfonds und wiederkehrende Provisionen aus der Versicherungsvermittlung in Höhe von EUR 1,0 Mio. sowie einen Materialaufwand in Höhe von EUR 0,9 Mio. Der Konzern veranschlagt für das Geschäftsjahr 2020 Sach- und Personalkosten in Höhe von EUR 1,0 Mio., sodass mit einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von EUR 0,9 Mio. gerechnet wird. Zur Finanzierung der Verluste werden Forderungsverzichte mit Besserungsscheinen seitens der Hauptgesellschafterin in Höhe von EUR 0,8 Mio. für das Jahr 2020 benötigt.

Für den Fall, dass der mit der NORDCAPITAL-Gruppe gezeichnete Vertrag die Zustimmung der Aktionäre findet und wirksam werden wird, werden die Beteiligungen und die Dienstverträge wirtschaftlich rückwirkend auf den 1. Januar 2020 auf die NORDCAPITAL-Gruppe übertragen. Sämtliche bis dahin erzielten Einnahmen und Aufwendungen im Zusammenhang mit den übertragenen Vermögenswerten sind dann der NORDCAPITAL-Gruppe zuzurechnen. Der Konzern erzielt somit ab dem 1. Januar 2020 nur noch Einnahmen aus den Bestandsprovisionen aus der Vermittlung von Versicherungsgeschäften und ggf. Dividendeneinahmen aus der Minderheitsbeteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH. Aufgrund der Veräußerungserlöse aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag rechnet der Konzern für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von EUR 6,2 Mio. sowie mit einer Liquidität zum Jahresende 2020 in Höhe von EUR 8,7 Mio.

Im Februar bzw. März 2020 hat die Corona-Pandemie Deutschland und die angrenzenden Länder mit voller Wucht erreicht. In der Folge kam es zu zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis hin zu behördlich angeordneten Schließungen von einzelnen Wirtschaftsbetrieben. Da die Hesse Newman Capital Gruppe bereits in Vorjahren das operative Neugeschäft eingestellt hat und nur noch ihr Bestandsgeschäft betreut, ist die Gesellschaft von den Auswirkungen der Pandemie zunächst nicht unmittelbar betroffen.

Die Dauer der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist nicht derzeit abschätzbar. Es wird von einem temporären deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes zumindest für das Jahr 2020 ausgegangen. Sofern es sich aber um einen längerfristigen und signifikanten Rückgang handeln würde, wäre es theoretisch denkbar, dass unsere Schätzungen zu erwarteten zukünftigen Exit-Erlösen aus der Fondsabwicklung sich negativer entwickeln als bisher prognostiziert. Die bisherigen Annahmen basieren auf Wertgutachten, die im zweiten Halbjahr 2019 erstellt wurden. Wir halten die dort getroffenen Einschätzungen dennoch für valide und nachhaltig belastbar. Sofern sich die Gesellschafter für eine Genehmigung der beschriebenen Transaktion entscheiden, erübrigen sich weitere Risikobetrachtungen, da die Verkaufspreise unabhängig von möglichen Wertschwankungen der Fondsimmobilien fest vereinbart wurden.

Chancen und Risikobericht

Chancen

Die Hesse Newman Capital AG hat die Beschaffung und Konzeption von Investmentvermögen sowie die damit verbundene Vermittlung von Eigen- und Fremdkapital mit Hesse Newman Capital als Initiator und Emissionshaus Anfang des Jahres 2015 eingestellt. Die Dienstleistungen für Bestandsfonds sind an externe Unternehmen vergeben worden und die Organisationsgröße und -struktur wurde weiter den neuen Gegebenheiten angepasst.

Im Geschäftsjahr 2019 lag der Fokus auf einer weiteren Kostenreduzierung, um ein ausgeglichenes Konzernergebnis zu erzielen. Daher wurde am 22. Februar 2019 der bisherige Unterdienstleistungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Zugleich führte die Gesellschaft Gespräche mit anderen Unterdienstleistern, die eine gleichwertige Betreuung der Fonds und der Anleger zu deutlich geringeren Kosten versprachen. Im Laufe des Jahres verlagerte sich der Fokus auf die Verhandlungen mit der NORDCAPITAL-Gruppe, die dann letztlich zu dem Kauf- und Abtretungsvertrag führten. Demnach sollen annähernd sämtliche Assets, namentlich die Anteile an Beteiligungsgesellschaften sowie die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen, übertragen werden. Die Liquidität der Gesellschaft, eine 15-prozentige Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg, sowie einige weitere unwesentliche Wirtschaftsgüter werden zurückbehalten. Danach wird der laufende Geschäftsbetrieb auf das zwingend erforderliche Minimum zu reduzieren sein. Auch ist zu überlegen, die kostspielige Börsennotierung aufzugeben.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Aufgabe des Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Analyse, Bewertung und Steuerung sowie die Überwachung und das Controlling aller Risiken für die Hesse Newman-Gruppe. Es versetzt Vorstand und Mitarbeiter in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Die Dokumentation und Aufbereitung sowie das Reporting an den Vorstand erfolgt durch einen Risikoverantwortlichen und wird dabei durch eine geeignete und revisionssichere Risikomanagement-Software unterstützt.

Die Risikostrategie der Hesse Newman Capital ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Es ist nicht das Ziel, Risiken insgesamt zu vermeiden, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen.

Neue Risiken werden identifiziert und gegebenenfalls auch ad hoc an den Vorstand gemeldet. Im Rahmen einer Risikoanalyse- und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, wo eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den Risikoverantwortlichen.

Der Vorstand sowie der Risikoverantwortliche haben Zugriff auf Auswertungen über die aktuellen wesentlichen Risiken. Bei außergewöhnlichen und außerplanmäßigen Veränderungen der Risikopositionen wird der Vorstand sofort in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wird auch der Aufsichtsrat im Rahmen einer regelmäßigen und umfassenden Berichterstattung und bei besonderen Entwicklungen umgehend durch den Vorstand informiert. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Risiken und die Einhaltung der Richtlinien innerhalb der Unternehmensgruppe.

Internes Kontrollsystem

Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses ist in das Risikomanagement-System das interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Dieses umfasst Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie Kontrollen der maßgeblichen rechtlichen und internen Vorschriften.

Die Qualität und Güte des Konzernabschlusses ist grundsätzlich von der Qualität der zugrundeliegenden Einzelabschlüsse abhängig. Hier wird durch den Einsatz von fachkundigen Mitarbeitern, eines adäquaten Finanzbuchhaltungssystems mit festgelegten Zugriffsbeschränkungen und entsprechender IT-Sicherheit die erforderliche Datensicherheit geschaffen. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung der Konzernabschlüsse in einem revisionssicheren Buchhaltungssystem. Hier werden die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse auf IFRS übergeleitet und erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.

Durch die Aufstellung von IFRS-Konzernzwischenabschlüssen wird eine zeitnahe Information der verantwortlichen Personen sichergestellt, sodass Tendenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Durch kontinuierliche Fortbildung wird gewährleistet, dass die Auswirkungen von neuen Standards auf die Konzernabschlusserstellung beurteilt werden können. Die Überprüfung erkannter Risiken und kritischer Bilanzierungsfragen erfolgt gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern.

Laufende Informationen über aktuelle Entwicklungen in den Fondsgesellschaften werden über regelmäßige Meetings mit den Verantwortlichen der NORDCAPITAL-Gruppe ermöglicht.

Das Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem bei Hesse Newman Capital wurden auf die aktuellen Gegebenheiten sowie den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angepasst.

Risikolage im Berichtszeitraum

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens verbundenen Risiken detailliert dargestellt. Die folgende Darstellung beruht auf der internen Struktur des Risikomanagementsystems, wonach die wesentlichen Risikoarten in vier Risikokategorien eingeordnet werden. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der einzelnen Gesellschaften wie auch des Gesamtunternehmens auswirken.

1. Finanzielle Risiken

1.1 Risiken der aktuellen Kapitalmarktentwicklung

Der deutsche Kapitalmarkt ist aktuell durch niedrige Zinsen sowie Währungsvolatilitäten geprägt. Die Währungsentwicklung hat auf Hesse Newman Capital keine direkten Auswirkungen, da weder der Konzern noch ihre Bestandsfonds Finanzierungen in Fremdwährung abgeschlossen haben oder Vermögenswerte außerhalb des Euroraums halten. Die meisten Bestandsfonds haben noch länger laufende Finanzierungen, so dass dort aktuell keine Refinanzierung ansteht. Bei dem Fonds Hesse Newman Classic Value (Objekt Frankfurt) läuft der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Deutsche Bahn Ende des Jahres 2020 aus und je nach Entscheidung der Anleger, ob die Immobilie veräußert oder weitervermietet werden soll, ist eine Refinanzierung erforderlich. Die derzeitige Finanzierung endet am 31. Dezember 2020. Bei dem Fonds Hesse Newman Classic Value 3 (Objekt Brüssel) läuft die Finanzierung am 30. Juni 2020 aus. Der Mietvertrag mit der Europäischen Kommission läuft ebenfalls am 30. Juni 2020 aus. Derzeit laufen Verhandlungen zu einer Verlängerung des Mietvertrags oder zu einem Neuabschluss mit einem anderen Mieter. In beiden Fällen sieht die Fondsgeschäftsführung keine Probleme mit einer Prolongation der bestehenden Finanzierung oder einer neuen Finanzierung.

1.2 Zinsrisiko

Hesse Newman Capital nimmt Darlehen grundsätzlich zu festen Zinssätzen auf und unterliegt damit aktuell keinem Zinsänderungsrisiko. Gleiches gilt für die Fondsgesellschaften.

Soweit es das Management bei zukünftigen Finanzierungen als wirtschaftlich vorteilhaft erachtet, werden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

1.3 Währungsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinem Währungsrisiko.

1.4 Liquiditätsrisiko

Der Konzern steuert seine Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich der Konzern derzeit über Darlehenszusagen der Mehrheitsgesellschafterin. Zum Bilanzstichtag hatte die Darlehensgeberin auf sämtliche Rückzahlungsansprüche gegen Gewährung von Besserungsscheinen verzichtet.

Die Unternehmensführung geht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2020 der Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe wirksam und vollzogen wird. Vor dem Hintergrund der mit diesem Vertrag verbundenen Erlöse ist der Fortbestand der Gesellschaft mittelfristig gesichert.

Im Falle eines Scheiterns der Umsetzung des Kauf- und Abtretungssvertrags geht die Unternehmensführung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens mindestens bis April 2021 gesichert ist. Hierzu wird auf die im Folgenden beschriebene Darlehenslinie verwiesen.

Das im Vorjahr bestehende Darlehen des Mehrheitsgesellschafters valutiert am Bilanzstichtag nicht mehr. Der Mehrheitsgesellschafter hatte auf Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 500 verzichtet. Bei Verzichten in Höhe von TEUR 400 erfolgten diese gegen Einräumung von Besserungsscheinen. Die Gesellschaft verfügt im Gegensatz zum Vorjahr aufgrund einer Zusage der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG über eine Kreditlinie in Höhe von TEUR 1.000. Davon war ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 200 am 31. Dezember 2019 angefordert, jedoch noch nicht ausgezahlt worden.

Durch ein laufendes Working-Capital-Management, welches insbesondere die zeitnahe Rückzahlung der gewährten Mittel, der operativen Forderungen sowie der Weiterbelastungen und Verauslagungen überwacht, stellt Hesse Newman Capital sicher, dass Finanzschulden und operative Verbindlichkeiten mittels Innenfinanzierung termingerecht bedient werden. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Finanzschulden und die operativen Verbindlichkeiten, definiert als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich abgegrenzter ausstehender Rechnungen, auf TEUR 1.109 (Vorjahr: TEUR 645). Die Forderungen aus ausgereichten Darlehen und die operativen Forderungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 268 (Vorjahr: TEUR 283). Zu den jeweiligen Bilanzstichtagen belaufen sich die liquiden Mittel auf TEUR 257 (Vorjahr: TEUR 608).

2. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Das maximale Ausfallrisiko beträgt für die Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" TEUR 551 (Vorjahr: TEUR 912). Für die Klasse "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" besteht kein Ausfallrisiko (Vorjahr: TEUR 16). Die Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten steuert das Management über die zeitnahe Analyse von Zwischenabschlüssen und sonstigen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 wurden keine Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten.

2.1 Risiken aus Eventualschulden

Hesse Newman Capital hat wie bereits zum Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2019 keine Eventualschulden. Erhaltene Forderungsverzichte gegen Gewährung von Besserungsscheinen wurden in vollem Umfang (TEUR 600) zum 31. Dezember 2019 passiviert.

2.2 Kreditrisiko

Hesse Newman Capital hat in Vorjahren ein Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ausgereicht, das am 31. Dezember 2019 mit TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 121) valutiert. Der Ausweis des Darlehens erfolgt im Berichtsjahr 2019 unter dem Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte". Falls der Kauf- und Abtretungsvertrag nicht wirksam werden sollte, soll ein laufendes Monitoring sichern, dass das Darlehen zurückgezahlt wird.

2.3 Risiko des Forderungsausfalls

In einem laufenden Prozess wird das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit überwacht.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine überfälligen Forderungen, die nicht wertgemindert sind.

3. Geschäftsrisiken

Mit der Einstellung des Neugeschäfts sind bedeutende Geschäftsrisiken insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Investitionsobjekten, die Aufrechterhaltung einer breiten Vertriebsstruktur oder eine nachlassende Kundennachfrage entfallen.

3.1 Risiko mangelhafter Vertragserfüllung externer Dienstleister

Hesse Newman Capital hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 das Management der Bestandsfonds als Dienstleistung an die NORDCAPITAL-Gruppe vergeben. Es besteht das Risiko, dass der Dienstleister seine Aufgaben nur unvollständig oder mangelhaft erfüllt. Gegenüber den Fondsgesellschaften ist aber Hesse Newman Capital für die Erbringung der Leistungen verantwortlich und könnte gegebenenfalls von den Anlegern in Regress genommen werden.

Diesem Risiko begegnet Hesse Newman mit einer kontinuierlichen Kontrolle der erbrachten Leistungen, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Außerdem hat Hesse Newman Capital in den Verträgen mit der NORDCAPITAL-Gruppe Vorsorge getroffen, dass in einem solchen Fall die jeweilige NORDCAPITAL-Gesellschaft in demselben Umfang haftet wie Hesse Newman Capital. Zudem hat jede Fondsgesellschaft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Fall von unwissentlichen Pflichtverletzungen eintritt.

3.2 Prospekthaftungsrisiken

Die von Hesse Newman Capital in der Vergangenheit angebotenen Kapitalanlagen unterlagen einer gesetzlichen Prospektpflicht. Für die vor Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs gestatteten Fonds ist Hesse Newman Capital als Anbieterin und Herausgeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Verkaufsprospekts verantwortlich und haftet gegenüber Anlegern für unrichtige oder unvollständige Angaben.

Die Verkaufsprospekte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zudem von einem Wirtschaftsprüfer sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Angaben als auch der Plausibilität von Annahmen und der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken und Chancen nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen" (IDW S 4) überprüft. Allerdings können diese Maßnahmen keine vollständige Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben oder gar den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalanlage bieten, sodass nicht auszuschließen ist, dass Anleger aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Prospektangaben Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.

Unwissentliche Fehler bei der Prospekterstellung fallen unter den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Trotzdem könnte der Eintritt dieses Risikos negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der Unternehmensgruppe haben.

3.3 Wettbewerbsrisiko

Hesse Newman Capital steht vor dem Hintergrund der Einstellung des Neugeschäfts sowie auch der Veräußerung der Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit nicht aktiv im Wettbewerb auf dem Markt.

4. Operationelle Risiken

4.1 Abhängigkeit von Führungskräften und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

Die Hesse Newman Capital AG verfügt neben dem Vorstand nur noch über einen Mitarbeiter, der somit eine wichtige Rolle im Unternehmen spielt und bedeutender Know-how-Träger ist. Der Verlust dieses Mitarbeiters in einer Schlüsselposition kann daher zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen.

Für eine Abwicklung der laufenden Tätigkeiten ist die Hesse Newman Capital AG deshalb darauf angewiesen, diesen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, dessen Know-how für etwaige Nachfolger nachvollziehbar zu dokumentieren und wirksame Vertretungsregelungen zu implementieren.

4.2 Risiken aus der Nutzung von EDV-Systemen

Der Geschäftsbetrieb der Hesse Newman Capital basiert zu einem Großteil auf der Nutzung von Informationstechnologien sowie der raschen Übertragung und der effizienten Verarbeitung von Daten. Störungen bzw. Ausfälle von EDV-Systemen können in ungünstigen Fällen zu Reputationsschäden, zu einer Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen sowie zu Ergebnisbelastungen einzelner Tochtergesellschaften und damit des gesamten Unternehmens führen.

Hesse Newman Capital trifft zur Risikoreduzierung hinreichende organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen. Dazu gehören eine kontinuierliche EDV-Wartung, tägliche Datensicherungen und Notfallpläne.

5. Sonstige Risiken

5.1 Risiken aus Veränderungen des regulatorischen Umfelds

Aufgrund der Veräußerung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Jahr 2018 fällt Hesse Newman Capital nicht mehr unter die Regulierung für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts sind des Weiteren keine Vorschriften hinsichtlich des Vertriebs von Finanzprodukten mehr einschlägig.

5.2 Risiken aus Veränderungen der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Konzeption der Sachwertfonds von Hesse Newman Capital beruhte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der jeweils aktuellen Rechtslage. Entsprechend hängt der Erfolg der Kapitalanlagen in unterschiedlichem Maße von der Fortdauer der bei der Prospektierung zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Regelungen ab.

Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen im In- und Ausland liegt nicht im Ermessen von Hesse Newman Capital, könnte sich aber negativ auf die bereits platzierten Fonds auswirken, verbunden mit entsprechenden Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Außerdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rückwirkend die steuerlichen Vorteile der vertriebenen Fonds ganz oder in Teilen aberkennt. Dies würde sich nachteilig auf die Bestandsfonds auswirken und zu einem Reputationsschaden führen.

Hesse Newman Capital arbeitet mit erfahrenen rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern zusammen, um dieses Risiko weitgehend zu reduzieren.

5.3 Reputationsrisiken

Die positive Wahrnehmung und damit der Bestand von Hesse Newman Capital als Marke ist im Wesentlichen abhängig vom Vertrauen der Anleger in das Können, die Verlässlichkeit und insbesondere in die Qualität der Kapitalanlagen der Gesellschaft. Ein wichtiger Faktor hierfür ist die Performance der bereits emittierten Fonds. Eine Hesse Newman Capital angelastete negative Abweichung der Ergebnisse der Fondsgesellschaften von den zugrundeliegenden Prospektprognosen bis hin zu ausgesetzten Auszahlungen können den Ruf des Konzerns schädigen und einen Verlust des Anlegervertrauens in einzelne Produktlinien oder das Gesamtunternehmen bewirken. Hieraus könnten Anlegerbeschwerden oder -klagen resultieren, die die Ertrags- und Vermögenslage des Konzerns beeinträchtigen können.

Diesem Risiko ist Hesse Newman Capital bereits bei der Konzeption eines Sachwertfonds mit einer sorgfältigen Auswahl der Investitionsobjekte begegnet. Während der Fondslaufzeit sind eine transparente und verständliche Anlegerkommunikation sowie qualifizierte Mitarbeiter im begleitenden Fonds- und Asset Management von entscheidender Bedeutung.

5.4 Beratungshaftungsrisiken

Hesse Newman Capital hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen über ausgewählte Vertriebspartner platziert. Diesen kam die Aufgabe zu, ihren Kunden die Beteiligungsangebote des Emissionshauses im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu präsentieren und dabei die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht bei der Kundenberatung nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt haben. Dies könnte sich negativ auf die Reputation von Hesse Newman Capital auswirken. Daneben lassen sich in der aktuellen Rechtsprechung Tendenzen beobachten, Beratungsfehler von Vertriebspartnern dem Emittenten der Kapitalanlage zuzurechnen. Diesem Risiko wurde durch die sorgfältige Auswahl von qualifizierten Vertriebspartnern begegnet.

5.5 Sonstige Risiken: Corona-Virus

Seit Anfang des Jahres 2020 schlägt sich der sog. "Corona-Virus" auf fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens und somit auch der Wirtschaft nieder. Derzeit sind die Auswirkungen des Virus unabsehbar und daher auch dessen Auswirkungen auf den Konzern nur schwer zu ermitteln. Aufgrund des Geschäftsmodells von Hesse Newman Capital, das nach Einstellung des Neugeschäftes im Wesentlichen nur noch die Betreuung der bis 2014 platzierten Fonds sowie die Verwaltung der Fondsanleger umfasst, geht der Vorstand davon derzeit davon aus, dass die Auswirkungen des Corona-Virus derzeit kein wesentliches Risiko für das Geschäftsmodell von Hesse Newman Capital darstellen und nicht zu einer negativen Abweichung von Prognosen oder Zielen führen werden.

Aufgrund des geringen Personalbestands von einem Mitarbeiter neben dem Vorstand besteht jedoch das Risiko, dass bei einer Erkrankung und/oder der Anordnung einer Quarantäne der laufende Geschäftsbetrieb vorübergehend reduziert werden muss. Sowohl der Mitarbeiter als auch der Vorstand sind grundsätzlich in der Lage, einen Großteil ihrer Tätigkeit von zuhause aus zu erledigen. Dies gilt nach Auffassung des Konzerns in gleicher Weise für den Dienstleister, der NORDCAPITAL-Gruppe, bei dem, wie uns mitgeteilt wurde, alle für die Hesse Newman Fonds zuständigen Mitarbeiter ebenfalls einen Heimarbeitsplatz eingerichtet bekommen haben.

Sonstige Angaben

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand

Die Gesamtvergütung des Vorstands Jens Burgemeister betrug für das Geschäftsjahr 2019 TEUR 85. Die variable Vergütung bezieht sich auf das nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Konzernergebnis vor Steuern und zwar zum Teil des vergangenen Geschäftsjahrs und zum Teil auf den Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Variable Vergütungen fielen für Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 nicht an. Festvergütungen werden in monatlichen Raten ausgezahlt. Zusagen auf Leistungen, die für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt werden, sind in den Vorstandsverträgen - außer für den Fall eines Kontrollwechsels - nicht vereinbart.

Die Vergütung des Aufsichtsrats sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine feste Vergütung von TEUR 10 p.a. hat.

Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im Konzernabschluss unter Ziffer 10.4 individuell aufgeführt.

Übernahmerelevante Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB

Das gezeichnete Kapital der Hesse Newman Capital AG in Höhe von TEUR 100 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, an der Hesse Newman Capital AG beträgt zum 31. Dezember 2019 88,289 Prozent (Vorjahr: 88,289 Prozent). Diese Stimmrechtsanteile sind Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, über zwei zwischengeschaltete Gesellschaften zuzurechnen.

Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Des Weiteren liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten. Über die Ernennung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktG der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.

Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die Hesse Newman Capital AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 wurde der Vorstand gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 maximal 200.000 Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats zurückzuerwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nur bis zu einer Höhe von 10.000 statthaft.

Der Vorstand ist zur Ausgabe neuer Aktien lediglich auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung befugt. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Juni 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat in Bezug auf die nicht mehr valutierende Finanzierung Forderungsverzichte gegen Besserungsschein im Umfang von TEUR 400 ausgesprochen. Bei Eintritt des Besserungsfall sowie einem nachfolgenden Wechsel des Mehrheitsgesellschafters besteht eine verkürzte Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f, 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auf der Homepage von Hesse Newman Capital (www.hesse-newman.de) veröffentlicht. Sie ist ferner im Geschäftsbericht in einem gesonderten Abschnitt enthalten.

Schlusserklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktG

Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat für das Geschäftsjahr 2019 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.

Der Vorstand gibt in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung ab:

"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

 

Hamburg, 31. März 2020

Der Vorstand

Jens Burgemeister

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019

KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

VERMÖGENSWERTE

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in TEUR Ziffer 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte      
Latente Steuererstattungsansprüche 7.1 807 -
Immaterielle Vermögenswerte 7.2 4 4
Sachanlagen 7.3 3 -
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 7.4 - 2.694
Finanzielle Vermögenswerte 7.5 - 16
    814 2.714
Kurzfristige Vermögenswerte      
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 7.6 4.608 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.7 257 608
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 7.8 200 121
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 7.9 94 93
Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche 7.10 5 3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.11 - 90
    5.164 915
Summe Vermögenswerte   5.978 3.629

EIGENKAPITAL

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in TEUR Ziffer 31.12.2019 31.12.2018
Gezeichnetes Kapital 7.12 100 100
Rücklagen im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 7.13 4.292 -
Rücklagen 7.14 322 2.777
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital und Rücklagen   4.714 2.877
SCHULDEN      
Langfristige Schulden      
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.15 - 500
Latente Steuerschulden 7.1 - 1
    - 501
Kurzfristige Schulden      
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.15 622 10
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.16 604 232
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten 7.17 38 -
Rückstellungen 7.18 - 9
    1.264 251
Summe Schulden   1.264 752
Summe Eigenkapital und Schulden   5.978 3.629

Die Erläuterungen des Konzernanhangs sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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in TEUR Ziffer 2019 2018
Umsatzerlöse 8.1 1.070 1.064
Materialaufwand 8.2 -730 -725
Personalaufwand 8.3 -248 -179
Abschreibungen und Wertminderungen 7.2-7.3 -1 -7
Sonstige betriebliche Erträge 8.4 119 120
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.5 -934 -545
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 8.6 25 2
Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit   -699 -270
Finanzerträge 8.7 1 1
Finanzaufwand 8.8 -617 -26
Ergebnis vor Ertragsteuern   -1.315 -295
Ertragsteuern 8.9 805 -2
Jahresfehlbetrag   -510 -297
Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) 8.10 -5,10 -2,97
Sonstiges Ergebnis      
Posten, die nicht in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert werden Anteil am sonstigen Ergebnis assoziierter Unternehmen 7.4 1.648 2.644
Konzerngesamtergebnis   1.138 2.347

Die Erläuterungen des Konzernanhangs sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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Mutterunternehmen
in TEUR Ziffer Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Neubewertungsrücklage/ IFRS 5 Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2018   100 12.383 -12.153 - 330
Konzerngesamtergebnis   - - -297 2.644 2.347
Forderungsverzicht   - 200 - - 200
Entnahme Kapitalrücklage   - -285 285 - -
Stand 31. Dezember 2018   100 12.298 -12.165 2.644 2.877
Stand 1. Januar 2019   100 12.298 12.165 2.644 2.877
Konzerngesamtergebnis 7.13-7.14 - - -510 1.648 1.138
Forderungsverzicht 7.14 - 100 - - 100
Forderungsverzichte mit Besserungschein 7.14 - 600 - - 600
Rundung   - - -1 - -1
Entnahme Kapitalrücklage 7.14 - -744 744 - -
Stand 31. Dezember 2019   100 12.254 -11.932 4.292 4.714

Die Erläuterungen des Konzernanhangs sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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in TEUR Ziffer 2019 2018
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit      
Konzernjahresergebnis vor Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Zinsen und Ertragsteuern 9.2 -724 -272
Abschreibungen und Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte 7.2-7.3 1 7
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte   -3 136
Veränderung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen   - 1
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten   399 -163
Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen   12 1
Veränderung der Rückstellungen   -9 -
Gezahlte Ertragsteuern   -4 -4
Erhaltene Ertragsteuern   - 9
Gezahlte Zinsen 8.8 -14 -26
Erhaltene Zinsen 8.7 - 1
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge 9.3 -19 -14
Nettomittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit   -361 -324
Cashflow aus der Investitionstätigkeit      
Auszahlungen für:      
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte   -4 -4
Sonstige finanzielle Vermögenswerte   - -90
Einzahlungen aus Abgängen von:      
Sonstigen finanziellen Vermögenswerten   105 -
Nettomittelzufluss/-abfluss aus der Investitionstätigkeit   101 -94
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit      
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden nahestehende Unternehmen und Personen 1 2.866 -
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden nahestehende Unternehmen und Personen 1 -2.866 -
Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit   - -
Zahlungsmittel im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten   -91 -
Nettoabnahme des Finanzmittelfonds   -351 -418
Finanzmittelfonds am 1. Januar 9.1 608 1.026
Finanzmittelfonds am 31. Dezember 9.1 257 608

Die Erläuterungen des Konzernanhangs sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

1 Grundlegende Information

Die Hesse Newman Capital AG (nachfolgend: "die Gesellschaft") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 93076. Eingetragener Sitz und Hauptsitz der Gesellschaft ist Kaiser-Wilhelm-Straße 85 in 20355 Hamburg. Die Hesse Newman Capital AG ist im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die Hesse Newman Capital AG und ihre Tochtergesellschaften werden nachfolgend als "Hesse Newman Capital" oder "der Konzern" bezeichnet.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung.

Am 18. Dezember 2019 hat die Gesellschaft mit der NORDCAPITAL-Gruppe einen notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag geschlossen. Darin veräußert die Gesellschaft ihre Beteiligungen und ihre Anteile an verbundenen Unternehmen sowie weitere Vermögenswerte wie z.B. Marken- und Namensrechte und bestimmte Darlehensforderungen. Zudem werden die Verwaltungsverträge mit den Fondsgesellschaften auf die NORDCAPITAL-Gruppe übertragen. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung einer wirksamen Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Am 22. Februar 2019 wurde der Unterdienstleistungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe fristgerecht mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Mit der Kündigung war eine Schadensersatzzahlung über TEUR 2.866 verbunden, die einen Monat nach der Kündigung gezahlt wurde. Für die Finanzierung dieses Betrags hat die Gesellschaft ein Darlehen mit Forderungsverzicht und Besserungsschein in entsprechender Höhe von der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG erhalten. Im Vorfeld des Abschlusses des Kauf- und Abtretungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe hat diese der Gesellschaft die Schadenersatzzahlung zurückerstattet. Das zur Finanzierung der Schadenersatzzahlung aufgenommene Darlehen der Hauptgesellschafterin wurde nach Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags rückabgewickelt und der Darlehensbetrag zurückbezahlt. Die Parteien haben die Fortführung des Unterdienstleistungsvertrages zu den alten Konditionen vereinbart.

Die Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hat der Gesellschaft im Oktober 2019 zugesagt, die mit dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags in Zusammenhang stehenden Rechts- und Beratungskosten durch neue Darlehen zu finanzieren und durch Forderungsverzichte mit Besserungsscheinen das Eigenkapital der Gesellschaft in notwendigem Umfang zu stärken, sobald sich dieses einem Betrag von TEUR 100 nähert. Die Zusage wurde durch Versand eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens am 21. Oktober 2019 seitens der Gesellschaft an die Hauptgesellschafterin dokumentiert.

Die Tätigkeitsbereiche der Tochtergesellschaften sind unter Ziffer 3 dargestellt.

Dieser Konzernabschluss wurde am 31. März 2020 vom Vorstand der Hesse Newman Capital AG zur Veröffentlichung freigegeben.

2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

2.1 Grundlagen der Abschlusserstellung

Die Hesse Newman Capital AG unterliegt der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 HGB. Als börsennotiertes Unternehmen ist die Hesse Newman Capital AG infolge von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 dazu verpflichtet, den Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die verpflichtend anzuwendenden Standards in deutscher Sprache können der am 3. November 2008 von der EU erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, zuletzt geändert am 29. November 2019, entnommen werden.

Darüber hinaus werden die vom nationalen Gesetzgeber geforderten und in § 315e Abs. 1 HGB genannten ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie die vom Aktiengesetz geforderten rechtsformspezifischen Vorschriften beachtet.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungskosten, mit Ausnahme bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Historische Anschaffungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dabei werden die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der Schuld berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung ebenfalls in das Bewertungskalkül einbeziehen würde. Der Preis ist entweder am Markt beobachtbar oder wird mittels einer Bewertungsmethode geschätzt.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Es werden folgende Stufen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld unterschieden:

Ebene 1: Es existieren auf einem aktiven Markt verwendete Marktpreise für identische Vermögenswerte und Schulden, welche unangepasst verwendet werden können.

Ebene 2: Es lassen sich Inputfaktoren außer den in Ebene 1 aufgeführten Marktpreisen beobachten, die entweder direkt als Preise oder indirekt von Preisen ableitbar sind.

Ebene 3: Es werden nicht auf Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung verwendet.

Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind unter Ziffer 5 aufgeführt.

2.2 Erstmalig angewendete neue Standards

Hesse Newman Capital berücksichtigt im Konzernabschluss Standards, Änderungen und Interpretationen, wenn diese vor Freigabe des Abschlusses durch die EU-Kommission angenommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen erfolgt grundsätzlich nicht.

Im Vergleich zum IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurden folgende neue Standards erstmalig angewendet:

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Standard/ Interpretation Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) Veröffentlichung IASB EU-Endorsement Inkrafttreten EU
IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 12.10.17 11.02.19 2019
IFRIC 23 Ertragsteuern: Unsicherheiten 07.06.17 24.10.18 2019
IFRS 9 Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 12.01.17 22.03.18 2019
IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.16 09.11.17 2019
diverse Annual Improvement Project 2015-2017 12.12.17 14.03.19 2019
IAS 19 Planänderung, -kürzung, -abgeltung 07.02.18 14.03.19 2019

IAS 28 regelt die Anwendbarkeit von IFRS 9 "Finanzinstrumente" in Bezug auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, welche nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.

IFRIC 23 wurde vom IASB herausgegeben, um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen, da die Anerkennung von steuerlichen Annahmen bei der Abschlusserstellung erst später seitens der Finanzbehörden beurteilt wird.

Die Änderungen des IFRS 9 "Finanzinstrumente" ermöglichen die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten mit symmetrischen Kündigungsrechten zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.

Der neu herausgegebene Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bestimmt, dass Leasingnehmer mit wenigen Ausnahmefällen Leasingverhältnisse zu bilanzieren haben. Hierbei werden der Ansatz eines Vermögenswertes aus dem Nutzungsrecht sowie der Ansatz einer Leasingverbindlichkeit aus dem Barwert der Leasingzahlungen verlangt, sofern die Verträge nicht kurzfristig kündbar sind oder die Leasingzahlungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Das Annual Improvement Project 2015-2017 beinhaltet Verbesserungen der Standards IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23.

Die Änderungen des IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" verlangen unter Zugrundelegung von aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen eine Neubewertung des laufenden Dienstzeitaufwands, Nettozinsen und der Nettoschuld bzw. des Nettovermögenswerts für das verbleibende Geschäftsjahr, sobald eine Planänderung, -kürzung, oder -abgeltung vorliegt.

Die erstmalige Anwendung der oben angegebenen Standards hatte keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Insbesondere hat der Konzern keine wesentlichen Leasingvereinbarungen abgeschlossen.

2.3 Standards, Interpretationen und Änderungen, die nicht vorzeitig angewendet wurden

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Standard/ Interpretation Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) Veröffentlichung IASB EU-Endorsement Inkrafttreten EU
IFRS 9 / IFRS 7 / IAS 39 Umsetzung des Änderungsstandards "Interest Rate Benchmark Reform" 26.09.19 16.01.20 2020
IAS 1 / IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 31.10.18 10.12.19 2020
Rahmenkonzept Rahmenkonzept: Überarbeitete Fassung 29.03.18 06.12.19 2020

Die Änderungen der Standards IFRS 9 / IFRS 7 und IAS 39 sind eine erste Reaktion auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung. Die Änderungen haben erleichterte Vorschriften zu Hedge-Accounting in Berichtszeiträumen vor der Ablösung eines bestehenden Benchmark-Zinssatzes durch einen alternativen Zinssatz zum Gegenstand.

Über eine einheitliche Definition der Wesentlichkeit im IFRS-Regelwerk soll dem Bilanzleser ermöglicht werden, die Wesentlichkeit von abschlussrelevanten Informationen besser einschätzen zu können. In diesem Zuge wurden Änderungen an den Standards IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" durch den IASB veröffentlicht.

In der überarbeiteten Fassung des Rahmenkonzepts sind u.a. überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung, Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten.

Die Auswirkungen der vorgenannten Standards und Änderungen wurden untersucht. Zurzeit werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Hesse Newman Capital erwartet.

2.4 Standards, Interpretationen und Änderungen, die noch nicht von der EU-Kommission übernommen wurden

Im Folgenden werden die vom IASB bis zum Geschäftsjahresende 2019 veröffentlichten Standards, Änderungen und Interpretationen aufgeführt, welche mangels Annahme durch die EU-Kommission noch nicht angewendet wurden:

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Standard/ Interpretation Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) Veröffentlichung IASB Inkrafttreten EU
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs 22.10.18 2020
IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.17 2021
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 23.01.20 2022

Zwecks Abgrenzung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde, hat der IASB am 22. Oktober 2018 Änderungen zu IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" veröffentlicht.

Das Projekt IFRS 17 "Versicherungsverträge" wurde erneut am 3. Oktober 2018 im EU-Parlament diskutiert. Es wurde ein Entschließungsantrag besprochen, um den Endorsement-Prozess weiter voranzubringen.

Die Änderungen am IAS 1 stellen klar, wann Schulden als lang- oder kurzfristig auszuweisen sind. Ein Ausweis einer kurzfristigen Schuld bedingt demnach das Recht des Unternehmens, die Erfüllung der Schuld in Form von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Die Absicht des Unternehmens, die Bedienung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen, ist für den Ausweis unerheblich.

Der Konzern plant für 2020, die möglichen Auswirkungen der vorstehenden Änderungen auf den Konzernabschluss zu beurteilen.

2.5 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Anpassung der Vergleichszahlen

Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bewertungsmethoden konsistent angewendet. Änderungen von Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Insbesondere die Einführung des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" hatte keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, da der Konzern keine wesentlichen langfristigen Leasingverhältnisse hat.

2.6 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle von der Gesellschaft beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie

die Verfügungsmacht über das Unternehmen ausüben kann,

schwankenden Renditen aus dem Tochterunternehmen ausgesetzt ist,

die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Eine Neueinschätzung der genannten Kriterien erfolgt regelmäßig bei Veränderungen der zugrundeliegenden Parameter.

Beherrschung wird regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil an dem Tochterunternehmen von mehr als 50 Prozent. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und sonstige Indizien für eine Beherrschungsmöglichkeit (z.B. Präsenzmehrheit Gesellschafterversammlung / Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit) berücksichtigt.

Tochterunternehmen werden zum Zeitpunkt der Beherrschungserlangung durch das Mutterunternehmen mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Sie werden zum Zeitpunkt der Beendigung der Beherrschung entkonsolidiert. Ergebnisse der Tochterunternehmen, die zwischen Beginn und Ende der Beherrschung anfallen, werden vollständig in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung bzw. dem sonstigen Konzernergebnis erfasst. Die Ergebnisbestandteile und die Bestandteile der sonstigen Konzernergebnisse werden vollständig dem Mutterunternehmen sowie den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugewiesen, auch wenn die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter einen negativen Saldo aufweisen.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten - auch nach nochmaliger Beurteilung - geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag ertragswirksam direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand in der jeweiligen Periode der Entstehung der Kosten erfasst.

Der Konzern behandelt Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns. Beim Erwerb von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter wird die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem erworbenen Anteil des Buchwerts der Nettovermögenswerte des Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst. Gewinne oder Verluste bei Veräußerungen an nicht beherrschenden Gesellschaftern werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig oder wesentlich, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

2.7 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Demnach werden bei Erwerb die Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen umfasst weiterhin den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen.

Der Anteil des Konzerns an Ergebnissen von assoziierten Unternehmen oder von Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen des sonstigen Ergebnisses entsprechend in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden jeweils gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen den Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen unter Hinzurechnung anderer ungesicherter Forderungen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, Konzernunternehmen sind für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder haben für das Unternehmen Zahlungen geleistet.

Unrealisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen bzw. dem Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Das Gleiche gilt für unrealisierte Verluste, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

Der Abschlussstichtag des Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag des einbezogenen assoziierten Unternehmens überein. Soweit erforderlich und wesentlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder am Gemeinschaftsunternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust als "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen" erfolgswirksam erfasst.

Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

2.8 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst wird statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung.

2.9 Währung und Darstellungsgenauigkeit

Die funktionale Währung ist die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Diese Währung repräsentiert die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind - falls nicht anders angegeben - alle Beträge in TEUR dargestellt; hierdurch können Rundungsdifferenzen entstehen.

Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Briefkurs, Schulden mit dem Geldkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

2.10 Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten enthalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich unter Verwendung der linearen Methode. Für Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern zwischen drei und 13 Jahren verwendet. Die Restbuchwerte und die jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.

2.11 Immaterielle Vermögenswerte

Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Mutterunternehmens am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen enthalten und wird infolgedessen nicht separat, sondern als Bestandteil des gesamten Buchwerts auf Wertminderung geprüft. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist.

Erworbene Softwarelizenzen werden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Die gesamten Anschaffungskosten werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben (drei bis acht Jahre). Kosten, die mit der Aufrechterhaltung von Software verbunden sind, sowie Kosten für den Betrieb von unternehmenseigenen Websites werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden identifiziert und gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, sobald sie die Definition eines immateriellen Vermögenswerts erfüllen und ihr beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann.

2.12 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden nach den folgenden beiden Bewertungskategorien unterschieden:

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (erfolgsneutral oder erfolgswirksam)

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Die Klassifizierung erfolgt nach Einschätzung der Art der vertraglichen Zahlungsströme und nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und deren Steuerung.

Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen Investitionen in Eigenkapitalinstrumente ist dieses abhängig davon, ob die Gesellschaft sich beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich für eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entschieden hat. Eine Umklassifizierung erfolgt nur dann, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Vermögenswerte ändert.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, d.h. dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; im Falle von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten dem Vermögenswert zugerechnet.

Die Folgebewertung richtet sich bei Schuldinstrumenten nach dem Geschäftsmodell und nach der Steuerung des Vermögenswerts und deren Zahlungsstrommerkmalen:

Falls die Zahlungsstrommerkmale ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen und der Vermögenswert lediglich zur Vereinnahmung dieser Zahlungsströme gehalten wird, erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zinserträge sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die soeben beschriebenen finanziellen Vermögenswerte, falls sie zusätzlich auch zur Veräußerung gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Wertansatzes werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, Wertminderungen und Zinsen jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Ausbuchung wird zunächst der im sonstigen Ergebnis kumulierte Gewinn oder Verlust in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Wertänderungen, Zinsen, Wertminderungen sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Eigenkapitalinstrumente werden in der der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hat das Management sich für eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis entschieden, erfolgt bei Ausbuchung keine spätere Umgliederung dieser kumulierten Ergebnisse in den Gewinn oder Verlust. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen und Wertaufholungen werden nicht getrennt von den sonstigen Änderungen ausgewiesen.

Wertminderungen werden auf zukunftsgerichteter Basis beurteilt, d.h. unter Einbeziehung von erwarteten Kreditverlusten bemessen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die erwarteten Kreditverluste vereinfachend beim erstmaligen Ansatz der Forderung erfasst.

Zu jedem Bilanzstichtag erfolgte eine Überprüfung der Angemessenheit der Klassifizierung.

Finanzielle Vermögenswerte, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind für Zwecke der Bewertung in einer der drei folgenden Ebenen einzuordnen:

Ebene 1: Es existieren auf einem aktiven Markt verwendete Marktpreise für vergleichbare Finanzinstrumente, welche unangepasst verwendet werden können.

Ebene 2: Es lassen sich Inputfaktoren außer den in Ebene 1 aufgeführten Markpreisen beobachten, die entweder direkt als Preise oder indirekt von Preisen ableitbar sind.

Ebene 3: Es werden nicht auf Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung verwendet.

2.13 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Dabei kommt die Effektivzinsmethode aus Wesentlichkeitsaspekten nur bei Forderungen zur Anwendung, welche eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten haben. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einzubringen sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der jeweiligen Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen den Restbuchwert der Forderung ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

2.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet und umfassen Bargeld, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige und hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

2.15 Eigenkapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Forderungsverzichte von Aktionären werden nicht ertragswirksam vereinnahmt, sondern als Einlage in der Kapitalrücklage erfasst. Kosten, welche direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen berücksichtigt.

2.16 Verbindlichkeiten und Finanzschulden

Verbindlichkeiten und Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode; jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.

Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Der beizulegende Zeitwert langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten wird durch die Abzinsung der vertraglich vereinbarten zukünftigen Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Marktzinssatz, der dem Konzern für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, bei denen der Gläubiger einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein ausgesprochen hat, werden anstelle der bisherigen Verbindlichkeit vor Forderungsverzicht als neue Verbindlichkeit passiviert. Die Höhe der Verbindlichkeit mit Besserungsschein richtet sich nach dem Barwert der Beträge, die künftig voraussichtlich aufgrund des Besserungsscheins zu leisten sind. Dabei wird die im Besserungsfall auflebende Verbindlichkeit auf den Bilanzstichtag abdiskontiert und der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nominalwert der Verbindlichkeit vor Forderungsverzicht und dem Barwert der voraussichtlich zu leistenden Beträge unter dem Posten Finanzerträge erfolgswirksam erfasst. Die Berechnung des Barwerts erfolgt auf Basis der aktuellen Fünfjahresplanung, die nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt wurde. Die berücksichtigten Aufdiskontierungen werden unter dem Posten Finanzaufwand ausgewiesen. Bei einem Verzicht auf eine Besserungsabrede wird der beizulegende Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeit zum Zeitpunkt des Verzichts erfolgsneutral als Einlage von Gesellschaftern in die Kapitalrücklage eingestellt.

2.17 Laufende und latente Steuern

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der nationalen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.

2.18 Leistungen an Arbeitnehmer

a. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gezahlt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt von einem Konzernunternehmen entlassen wird oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst.

b. Gewinnbeteiligungen und Bonuspläne

Die sich nach bestimmten Berechnungsverfahren ergebenden Gewinnbeteiligungen des Vorstands und bestimmter Mitarbeiter werden als Aufwand erfasst und als Verbindlichkeit passiviert, sofern eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis in den vorangegangenen Jahren eine faktische Verpflichtung ergibt.

2.19 Rückstellungen

Rückstellungen für Restrukturierungskosten, Rechtsstreitigkeiten oder belastende Verträge werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtig rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte.

Die Existenz belastender Verträge wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem angenommen wird, dass die unvermeidbaren Kosten den aus diesem Vertrag zukünftig entstehenden wirtschaftlichen Nutzenzufluss übersteigen.

Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Zinssatz ohne Berücksichtigung von Steuereffekten die aktuellen Markterwartungen sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Bei innerhalb eines Jahres erwarteten Nutzenabflüssen erfolgt keine Abzinsung der Beträge.

2.20 Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, gekürzt um Rabatte und Preisnachlässe. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden realisiert, wenn die Leistung erbracht ist, der Vergütungsanspruch rechtlich entstanden ist, die Höhe der Erträge verlässlich geschätzt werden kann und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt.

Hesse Newman erbringt Dienstleistungen an in der Vergangenheit eigens aufgelegte Fondsgesellschaften. Hierunter fallen Leistungen für die kaufmännische Verwaltung, Anlegerbetreuung und Treuhandtätigkeit sowie Portfoliomanagementleistungen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt quartärlich oder halbjährlich, so dass an Bilanzstichtagen eine vollständige Leistungsabrechnung gewährleistet ist und sich keine Abgrenzungsfragen ergeben. Schätzungen sind nicht erforderlich. Rabatte, Skonti oder Preisnachlässe wurden und werden nicht gewährt. Die Verträge sind als Festpreisverträge ausgestaltet oder bemessen sich anhand einer prozentualen Vergütung vom Kommanditkapital oder Portfoliobestand der Fondsgesellschaften. Bei der Anleger- und Treuhandverwaltung sowie teilweise bei der Portfolioverwaltung ist eine jährliche prozentuale Erhöhung von 2,0 Prozent p.a. in den Verträgen vorgesehen. Sämtlichen Verträgen mangelt es an mehreren Leistungskomponenten, die zu einer Aufteilung der Leistungen führen würde.

Über die erfassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hinaus bestehen keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden im Sinne des IFRS 15. Der Konzern erfasst keine Kosten in sonstigen Vermögenswerten, die zur Erfüllung von Verträgen anfallen. Kritische Ermessensentscheidungen bei der Zuordnung von Transaktionspreisen sind nicht zu treffen. Finanzierungskomponente bestehen weder vertraglich noch faktisch.

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d. h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst.

Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf Empfang der Zahlung entstanden ist.

2.21 Leasingverhältnisse

Hesse Newman Capital ist ausschließlich Leasingnehmer. Vorschriften für Leasinggeber werden hier nicht dargestellt.

Bis einschließlich 2018 wurden Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Hiermit im Zusammenhang stehende geleistete Zahlungen wurden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Seit dem Berichtsjahr 2019 sind Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren.

Der Konzern mietet seine Büroräume sowie einen Drucker mit Kopierfunktion. Der Leasingvertrag über den Drucker mit Kopierfunktion ist von geringem Wert (Leasingzahlung kleiner TEUR 1 p.a.). Der Mietvertrag über die Büroräume ist jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündbar und wird daher als kurzfristig eingestuft. Vor diesem Hintergrund nimmt der Konzern die Ausnahmeregelung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" für kurzfristige Leasingverträge und Verträge mit geringem Wert in Anspruch. Leasingzahlungen werden damit unverändert linear über die Laufzeit des Vertrags in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3 Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasst neben dem Mutterunternehmen unverändert drei Tochtergesellschaften, an denen die Hesse Newman Capital AG am 31. Dezember 2019 die in Klammern angegebenen Kapitalanteile hält:

Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, Hamburg (100 Prozent)

TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg (100 Prozent)

HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L., Hamburg (100 Prozent)

Die Tätigkeit der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH erstreckt sich auf Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Zweitmarktfondsgesellschaften. Die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist im Bereich der Anleger- und Treuhandverwaltung tätig. Die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. war die Vertriebsgesellschaft von Hesse Newman Capital und ist nicht mehr operativ tätig. Die Liquidation der Gesellschaft wurde am 30. August 2019 beschlossen und am 10. September 2019 in das Handelsregister eingetragen. Diese ist noch nicht beendet.

Die Abschlüsse aller Tochterunternehmen wurden nach den hier beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt, die für alle Tochtergesellschaften verbindlich gelten. Der Abschlussstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen stimmt mit dem Abschlussstichtag der Hesse Newman Capital AG überein. Die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. hat mit Gesellschafterbeschluss vom 25. September 2019 beschlossen, nach der Eröffnung der Liquidation auf das Kalenderjahr als Geschäftsjahr zurückzukehren.

3.1 Assoziierte Unternehmen

Der Konzern besitzt einen Anteil von 49 Prozent an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, eine Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften. Die strategische Bedeutung dieser Beteiligung liegt insbesondere an der Partizipation an etwaigen Veräußerungsgewinnen am Ende der Fondslaufzeit.

Die Anteile werden nach der Equity-Methode bilanziert. Der Buchwert des assoziierten Unternehmens hat sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR Ziffer 2019 2018
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH      
Stand 1. Januar   2.694 49
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert   1.676 2.644
Anteil des Konzerns am Ergebnis 8.6 25 1
Umgliederung 7.6 -4.395 -
Stand 31. Dezember 7.4 - 2.694

Die Anteile wurden zum 31. Dezember 2019 "als zur Veräußerung gehalten" klassifiziert und somit sind die Regelungen des IFRS 5 anzuwenden. Der Beteiligungsbuchwert wird unter der Gruppe "zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen (siehe Ziffer. 7.6). Der Beteiligungswert entspricht dem erwarteten Nettoveräußerungswert, sodass keine Abschreibung auf einen niedrigeren Veräußerungserlös zu erfassen war.

Der Buchwert des Konzerns an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH entspricht dem anteiligen Eigenkapital des Konzerns an dem Unternehmen.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen über das assoziierte Unternehmen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH    
langfristige Vermögenswerte 9.222 5.804
kurzfristige Vermögenswerte 57 33
kurzfristige Schulden 220 250
langfristige Schulden 144 89
Erträge 60 47
Periodenergebnis 52 3
Sonstiges Ergebnis 3.366 5.396

Die zusammenfassenden Finanzinformationen zum 31. Dezember 2019 der Gesellschaft berücksichtigen die erfolgsneutrale Bewertung der Beteiligung an der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH zum beizulegenden Zeitwert. Der Zeitwert wurde dabei aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 18. Dezember 2019 sowie aus den damit einhergehenden Unterlagen abgeleitet.

Der Umfang dieser Anpassung betrug TEUR 3.421 (Vorjahr: TEUR 5.484).

Die Gesellschaft kann Gewinne nur mit Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter ausschütten.

Die Konzernanteilsbesitzliste nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen in Bezug auf assoziierte Unternehmen stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

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in TEUR Eigenkapital Anteil Jahresergebnis
Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg 154 49 % 52

4 Finanzrisikomanagement

4.1 Finanzrisikofaktoren

Hesse Newman Capital überwacht im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verschiedene Risiken aus Finanzinstrumenten, denen der Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Diese Risiken betreffen das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und das Kreditrisiko. Dabei untergliedert sich das Marktrisiko in die Bereiche Zinsrisiko, Preisänderungsrisiko und Währungsrisiko. Für eine nähere Beschreibung dieser Risiken und deren Einfluss auf den Konzern wird auf den Risikobericht im Konzernlagebericht verwiesen.

4.2 Angaben zu Finanzinstrumenten

Die Finanzinstrumente nach den Kategorien des IFRS 9 sowie nach den von der Gesellschaft gewählten Klassen gemäß IFRS 7 stellen sich wie nachfolgend in den Ziffern 4.3 bis 4.6 aufgeführt dar.

4.3 Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten"

Folgende Finanzinstrumente werden unter dieser Klasse erfasst:

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in TEUR Ziffer 31.12.2019 31.12.2018
Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte"      
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.7 257 608
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 7.8 200 121
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 7.9 94 93
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.11 - 90
    551 912
Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten"      
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.15 622 510
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.16 604 231
    1.226 741

Die Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten (siehe Ziffer 2.13). Für das Geschäftsjahr 2019 sind analog zum Vorjahr keine Nettoverluste aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" erfasst worden. Nettogewinne für das Geschäftsjahr 2019 sind ebenfalls wie im Vorjahr nicht entstanden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen betreffen im Wesentlichen die erfolgswirksame Bewertung der Verbindlichkeiten mit Besserungsschein.

Das Zinsergebnis der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Ziffer 2019 2018
Zinsaufwand aus Finanzschulden 8.8 -14 -26
Finanzaufwand Bewertung Besserungsscheine 8.8 -600 -
Zinserträge von assoziierten Unternehmen 8.7 1 1
    -613 -25

Der erfolgswirksame Nettoverlust beträgt für das Geschäftsjahr 2019 TEUR 614 (Vorjahr: TEUR 26). Nettogewinne sind im Umfang von TEUR 1 entstanden.

Am 31. Dezember 2019 liegen wie für die Vergleichsperiode weder Zinsänderungs- noch Fremdwährungsrisiken vor. Devisentermingeschäfte bestanden an den jeweiligen Bilanzstichtagen nicht.

4.4 Klasse "zum beizulegenden Zeitwert"

Folgende Finanzinstrumente werden unter dieser Klasse erfasst:

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in TEUR Ziffer 31.12.2019 31.12.2018
Bewertungskategorie "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" Finanzielle Vermögenswerte 7.5 - 16
  - 16  

Zum 31. Dezember 2019 bestanden finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 13, die unter der Position "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen werden.

Diese Finanzinstrumente sind der Ebene 3 zuzuordnen; die Bewertungsmethoden sind unter Ziffer 2.12 dargestellt.

Die Bewertung der finanziellen Vermögenwerte erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral. Nettogewinne sind für die dargestellten Geschäftsjahre nicht entstanden. Der Nettoverlust für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf TEUR 3.

4.5 Kreditqualität von finanziellen Vermögenswerten

Es besteht eine Darlehensforderung gegen das assoziierte Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 121) (vgl. Ziffer 7.7). Diese Forderung ist unter dem Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen (siehe Ziffer 7.6).

Daneben besteht eine kurzfristige Forderungen gegen die Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG in Höhe von TEUR 200. Im Vorjahr bestand zudem eine Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH (vgl. Ziffer 7.8). Die Angabe der Darlehensforderungen erfolgt jeweils unter Einbeziehung etwaiger Zinsansprüche. Der Konzern prüft die finanziellen Vermögenswerte auf Werthaltigkeit und bezieht dabei aktuelle und historische Erfahrungen über Ausfallquoten über die jeweiligen Geschäftspartner mit ein. Erforderliche Wertminderungen waren für das Geschäftsjahr 2019 nicht einschlägig.

4.6 Kapitalmanagement

Der Konzern überwacht sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzschulden (einschließlich Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen) abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital.

Der Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 stellte sich wie folgt dar:

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in TEUR Ziffer 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 7.15 622 510
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.16 604 232
Abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 7.7 -257 -608
Nettofremdkapital   969 134
Eigenkapital   4.714 2.877
Gesamtkapital   5.683 3.011
Verschuldungsgrad   17% 4%

Der Verschuldungsgrad im Sinne des Kapitalmanagements liegt zum 31. Dezember 2019 bei 17 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent).

Eine weitere Zielsetzung des Kapitalmanagements besteht in einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung zwecks Vermeidung von bestandsgefährdenden Risiken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt die Eigenkapitalquote gemäß Konzernbilanz unverändert 79 Prozent.

5 Kritische Schätzungen bei der Bilanzierung und bei den Bewertungsannahmen

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.

5.1 Bemessung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken.

Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr war insbesondere die Bewertung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH von Bedeutung. Die Bewertung erfolgte hierbei zu von sachverständigen und unabhängigen Dritten ausgesprochenen Kaufangebotspreisen für die Fondsimmobilien. Die wesentlichen einer Sensitivität ausgesetzten Bewertungsfaktoren beziehen sich auf Schätzungen von Verkaufserlösen von diesen Immobilien. Die Marktteilnehmer betrachten bei ihren Schätzungen insbesondere erzielbare oder tatsächliche Mieten, Vervielfältigern von Nettojahreskaltmieten, etwaige Revitalisierungskosten, wahrscheinliche Zeitpunkte von Veräußerungen sowie zum Veräußerungszeitpunkt voraussichtlichen Darlehensverbindlichkeiten.

Im Berichtsjahr 2019 erfolgte die Bewertung nach der Maßgabe der im Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe vereinbarten Kaufpreise.

5.2 Aktivierte Verlustvorträge

Der Konzern verfügt über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 29.984 sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 29.390. Diese Werte sind vorläufig ermittelte Werte - Veranlagungen der Geschäftsjahre 2018 sowie 2019 sind noch nicht erfolgt. Gemäß der aktuellen Unternehmensplanung können im Folgejahr 2020 Verlustvorträge in Höhe von jeweils TEUR 2.497 genutzt werden, was zu einem positiven Ergebniseffekt aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 807 führte. Wären in der Planung die Vorsteuergewinne für das Geschäftsjahr 2020 um 5 Prozent geringer ermittelt worden, wären TEUR 65 weniger an aktivierten Verlustvorträgen aktiviert worden. Bei der Emittlung der Aktivlatenzen wurde ein Steuersatz von 32,3 Prozent berücksichtigt.

6 Segmentberichterstattung

Hesse Newman Capital ist seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Ein-Segment-Unternehmen. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden lassen sich in die folgenden Dienstleistungsarten aufteilen (vgl. Ziffer 8.1.):

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in TEUR 2019 2018
Laufende Geschäftsbesorgungen für Fondsgesellschaften 958 952
Bestandsbetreuung für Lebensversicherungen 112 112
  1.070 1.064

Die Umsatzerlöse wurden in Gänze im Inland erwirtschaftet. Mit folgenden Kunden wurden Umsatzerlöse erzielt, die 10 Prozent der Konzernumsatzerlöse übersteigen: Hesse Newman Real Estate Nr. 3 GmbH & Co. KG, Hamburg (unverändert TEUR 202), Hesse Newman Real Estate Nr. 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (unverändert TEUR 167) und Hesse Newman Shipping Opportunity GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 133; Vorjahr: TEUR 132).

Die ausschließlich im Inland gehaltenen langfristigen Vermögenswerte - bestehend aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - belaufen sich auf TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 4). Siehe hierzu Ziffer 7.2 bis 7.3.

7 Erläuterungen zur Konzernbilanz

7.1 Latente Steuern

Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile innerhalb der nächsten zwei Jahre durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist (siehe Ziffer 5.2). Gemäß der Konzernplanung können im Rahmen des wahrscheinlichen Vollzugs des Kauf- und Abtretungsvertrags im Folgejahr 2020 Verlustvorträge genutzt werden. Demzufolge wurden Verlustnutzungspotenziale im Umfang von TEUR 807 erfolgswirksam aktiviert.

Die latenten Steuerschulden entfallen auf temporäre Differenzen, welche dem Posten "Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" zuzurechnen sind. Diese wurden in den Posten "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten" umgegliedert. Neben latenten Steuern auf laufende Ergebnisbeiträge ergab sich im Berichtsjahr eine erfolgsneutrale Erhöhung der latenten Steuerschulden um TEUR 28 auf TEUR 30. Die Erhöhung steht im Zusammenhang mit der Neubewertung der Rücklage für Zeitwertbewertung. Im Berichtsjahr erfolgte eine Umgliederung in den Posten "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener langfristigen Vermögenswerte". Der Konzern hat latente Steuerforderungen auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge im Umfang von TEUR 27.487 sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge im Umfang von TEUR 26.893 nicht angesetzt, für die eine Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne nicht wahrscheinlich ist.

Sämtliche latente Steuerforderungen und latenten Steuerschulden werden sich nach der Unternehmensplanung im Folgejahr umkehren.

7.2 Immaterielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

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in TEUR Ziffer 2019 2018
Zum 1. Januar      
Anschaffungskosten   351 481
Kumulierte Abschreibungen   -347 -476
Eröffnungsbuchwert netto   4 5
Zugänge   - 4
Abgänge Anschaffungskosten   -9 -134
Abgänge Abschreibungen   9 134
Abschreibungen   - -5
Endbuchwert netto   4 4
Zum 31. Dezember      
Anschaffungskosten   342 351
Kumulierte Abschreibungen   -338 -347
Buchwert netto   4 4

7.3 Sachanlagen

Die Buchwerte der Sachanlagen haben sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:

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in TEUR 2019 2018
Zum 1. Januar    
Anschaffungskosten 58 173
Kumulierte Abschreibungen -58 -171
Eröffnungsbuchwert netto - 2
Zugänge 4 -
Abgänge Anschaffungskosten -19 -115
Abgänge Abschreibungen 19 115
Abschreibungen -1 -2
Endbuchwert netto 3 -
Zum 31. Dezember    
Anschaffungskosten 43 58
Kumulierte Abschreibungen -40 -58
Buchwert netto 3 -

7.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:

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in TEUR Ziffer 2019 2018
Beginn des Jahres   2.694 49
Anteil am Gewinn 8.6 25 1
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 7.13 1.676 2.644
Umgliederung 7.6 -4.395 -
Ende des Jahres   - 2.694

Die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen wurden zum 31. Dezember 2019 in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" umgegliedert.

An den dargestellten Bilanzstichtagen bestanden keine laufenden oder kumulierten Verluste, welche nicht angesetzt wurden. Für weitere Finanzinformationen über assoziierte Unternehmen verweisen wir auf Ziffer 3.1.

Bezüglich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird auf Ziffer 7.13 verwiesen.

7.5 Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 16) wurden zum 31. Dezember 2019 in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" umgegliedert (siehe Ziffer 7.6).

Die beizulegenden Werte von nicht börsennotierten Beteiligungen werden auf Basis ihrer diskontierten zukünftigen Zahlungsströme ermittelt. Das maximale Kreditrisiko an den Bilanzstichtagen entspricht jeweils dem beizulegenden Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte.

7.6 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Mit Datum vom 18. Dezember 2019 hat die Gesellschaft einen notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossen. Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Durch diesen Vertrag werden die Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH sowie die Darlehensforderung gegen dieses Unternehmen veräußert. Finanzielle Vermögenwerte wie die Beteiligungen als Gründungsgesellschafter an Zweitmarktfondsgesellschaften werden ebenso veräußert. Weitere Kaufgegenstände sind die Vermögenswerte und Schulden der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH und der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH. Diese Vermögenswerte werden unter diesem Posten ausgewiesen. Die ebenfalls verkauften Marken- und Namensrechte sowie die verkauften Ansprüche auf zukünftige Erlöse werden mangels ausstehender Realisierung nicht bilanziert.

Sämtliche bilanzierte Vermögenswerte, die gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag veräußert werden sollen, werden in einer Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 zusammenfasst und ausgewiesen. Die hiermit im Zusammenhang stehenden Rücklagen im Eigenkapital sowie Schulden werden ebenfalls gesondert ausgewiesen (vgl. Ziffer 7.13 und Ziffer 7.17).

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in TEUR Ziffer 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte    
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 7.4 4.396
Finanzielle Vermögenswerte 7.5 13
    4.409
Kurzfristige Vermögenswerte    
Forderungen gegen assoziierte Unternehmen 7.8 106
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte   2
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente   91
    199
Bewertungsergebnis   -
    4.608

Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entfallen auf die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH und die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH.

7.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente über TEUR 257 (Vorjahr: TEUR 608) enthalten ausschließlich frei verfügbare Bankguthaben.

7.8 Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen

Es besteht eine kurzfristige Forderung gegen die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG in Höhe von TEUR 200. Die Forderung betrifft die Anforderung aus einer gewährten Kreditlinie. Zum Zahlungsausgleich wird auf Ziffer 11.4 verwiesen.

Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen betreffen mit TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 121) eine Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Dieses Darlehen wird zum 31. Dezember 2019 unter dem Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" ausgewiesen. Das Darlehen ist unbefristet und mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende kündbar. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent p.a. Die Zinserträge aus dem Darlehen beliefen sich unverändert auf TEUR 1. Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen entsprechen den dargestellten Buchwerten. Für die dargestellten Perioden wurden keine Wertberichtigungen gebildet.

7.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Im Folgenden werden die wesentlichen Posten dieser Position dargestellt:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Rechnungsabgrenzungen 68 70
Umsatzsteuer 17 -
Mietkautionen 5 5
Sicherheitsleistung für eine Fondsgesellschaft - 12
Forderungen aus Geschäftsbesorgungen für Fondsgesellschaften - 2
Übrige Forderungen und Vermögenswerte 4 4
  94 93

Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entsprechen den dargestellten Buchwerten, welche zugleich das maximale Kreditrisiko darstellen. Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen der vollständige Zahlungseingang nicht mehr erwartet werden kann, wurden wertberichtigt. Es bestehen zum 31. Dezember 2019 keine wesentlichen überfälligen und nicht wertgeminderte Forderungen. Sämtliche Forderungsbestände valutieren wie im Vorjahr in Euro.

7.10 Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche

Die laufenden Ertragsteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 2) entfallen auf Kapitalertragsteuererstattungsansprüche aus konzerninternen Ausschüttungen.

7.11 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte des Vorjahres betrafen ein der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH gewährtes Darlehen zur kurzfristigen Liquiditätshilfe, welches zu Beginn des Berichtsjahrs inklusive der vereinbarten Verzinsung zurückgeführt wurde.

7.12 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen ("genehmigtes Kapital 2015"). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner unter der Bedingung der Aufsichtsratszustimmung ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 bis zu 200.000 eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nur bis zu einer Höhe von 10.000 ausübbar.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2019 über einen Stimmrechtsanteil an der Hesse Newman Capital AG in Höhe von unverändert 88,29 Prozent. Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Bezüglich der Stimmrechtsmitteilungen des Geschäftsjahres 2019 wird auf Ziffer 10.2 verwiesen.

7.13 Rücklagen im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Die Rücklagen im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten entfallen auf die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Diese Rücklage wurde im Vorjahr als Rücklage für Zeitwertbewertung ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2019 wurde eine erfolgsneutrale Aufstockung der Rücklage um TEUR 1.648 auf TEUR 4.292 auf Grund des im Kauf- und Abtretungsvertrags vereinbarten Kaufpreises unter Abzug von latenten Steuerschulden vorgenommen.

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung auf Basis des beizulegenden Zeitwerts der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH, ist die geschäftsführende Kommanditistin der von Hesse Newman Capital in der Vergangenheit aufgelegten Immobilienfondsgesellschaften. Bei Veräußerung der Immobilien erhält diese Gesellschaft eine Vergütung zwischen 0,5 und 2,0 Prozent auf den Veräußerungspreis abzüglich bestehender Fremdfinanzierungen. Da gegen Ende des Vorjahres ernsthafte Kaufangebote für Gesellschaftsanteile bzw. für Immobilien vorlagen, erfolgte im Vorjahr auf dieser Grundlage eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Dabei handelte es sich um eine Bewertung der Ebene 2 (siehe Ziffer 2.12).

Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts wurde über TEUR 1.676 erfolgsneutral nach Abzug von latenten Steuern in Höhe von TEUR 28 über das sonstige Ergebnis in dieser Rücklage erfasst. Dabei handelt es sich um eine Bewertung der Ebene 2 (siehe Ziffer 2.12).

7.14 Rücklagen

Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Konzernergebnisse, Eigenkapitalmehrungen aufgrund von Kapitalherabsetzungen sowie Entkonsolidierungseffekte.

Mit Nachträgen zum bestehenden Darlehensvertrag hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, gegenüber der Gesellschaft im Kalenderjahr 2019 insgesamt fünf Forderungsverzichte in Höhe von jeweils TEUR 100 ausgesprochen. Damit wurde auf die per 31. Dezember 2018 bestehende Restvaluta des Darlehens in Höhe von TEUR 500 vollständig verzichtet. Die Verzichte erfolgten mit der Maßgabe der Einstellung in die Kapitalrücklage.

Aus der Finanzierungszusage der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG wurden im Zuge der Jahresabschlusserstellung TEUR 200 abgerufen (siehe auch Forderungen gegen verbundene Unternehmen). Zur Aufrechterhaltung des Eigenkapitals greift gemäß der Dokumentation des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von TEUR 200. Der Verzicht wurde in vollem Umfang der Kapitalrücklage zugeführt.

Forderungsverzichte im Umfang von insgesamt TEUR 600 wurden gegen Gewährung eines Besserungsscheins ausgesprochen. Der Besserungsfall tritt dann und im folgenden Umfang ein, sobald die Gesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Jahresüberschuss ausweist.

Im Rahmen der Bilanzaufstellung des handelsrechtlichen Einzelabschlusses der Muttergesellschaft wurden TEUR 744 (Vorjahr: TEUR 285) der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags entnommen.

7.15 Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

Mit Darlehenszusage aus Oktober 2019 hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG der Hesse Newman Capital AG finanzielle Unterstützung durch neue Darlehen sowie die Aufrechterhaltung des Eigenkapitals zugesichert. Diese mündliche Übereinkunft wurde durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben der Hesse Newman Capital AG an die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG am 21. Oktober 2019 dokumentiert.

Das zum Vorjahresstichtag mit TEUR 500 valutierende Darlehen von der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG valutiert zum 31. Dezember 2019 nicht mehr. Der Darlehensgeber hat mit fünf Forderungsverzichten über insgesamt TEUR 500 im Geschäftsjahr 2019 auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Forderungsverzichte zu diesem Darlehen über insgesamt TEUR 400 sind mit Besserungsscheinen ausgesprochen worden. Der Besserungsfall tritt dann und im folgenden Umfang ein, sobald die Gesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss einen Jahresüberschuss ausweist. Die Zinsaufwendungen bzw. Zinszahlungen für das Geschäftsjahr 2019 betrugen für dieses Darlehen TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 26).

Auf die im Rahmen der Jahresabschlusserstellung aus der Finanzierungszusage der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG abgerufenen TEUR 200 wurde gemäß der Dokumentation des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von TEUR 200 mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 ausgesprochen.

Aus den Forderungsverzichten mit Besserungsschein von insgesamt TEUR 600 wurden Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen von TEUR 600 bilanziert. Zinsabgrenzungen bzw. Abdiskontierungen waren nicht zu berücksichtigen.

Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 10) entfallen auf Aufsichtsratsvergütungen.

7.16 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen    
Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgungen - 2
sonstige Lieferungen und Leistungen 174 2
Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen    
Abgegrenzte Umsatzerlöse 73 73
Jahresabschluss und Prüfungskosten und ausstehende Rechnungen 320 126
Geschäftsbericht 5 5
  572 208
Sonstige Verbindlichkeiten    
Lohn- und Gehaltsabrechnung 7 3
Umsatzsteuer - 1
Abgegrenzte Schulden aus sonstigen Verbindlichkeiten    
Boni, Tantieme und Abfindungen 15 15
Urlaubsansprüche 10 4
  32 23
  604 231

Die Verbindlichkeiten für sonstige Lieferungen und Leistungen sowie die abgegrenzten Schulden für ausstehende Rechnungen entfallen insbesondere auf Rechts- und Beratungskosten für das 2. Halbjahr 2019. Diese sind im Zusammenhang mit der Verhandlung und rechtlichen, steuerlichen und prüferischen Begleitung des Kauf- und Abtretungsvertrags angefallen. Daneben enthalten sie weiterhin noch nicht abgerechnete Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung.

Die abgegrenzten Umsatzerlöse entfallen auf im Voraus erhaltene Bestandsprovisionen aus dem Versicherungsgeschäft.

7.17 Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten

Die in Verbindung mit dem Ausweis unter Ziffer 7.6 stehenden Schulden betreffen die folgenden Bilanzposten:

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in TEUR 31.12.2019
Langfristige Schulden  
Latente Steuerschulden 30
Kurzfristige Schulden  
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 7
Laufende Ertragsteuerschulden 1
  8
  38

Zu den latenten Steuerschulden wird auf Ziffer 7.1 verwiesen.

Die dargestellten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie die laufenden Ertragsteuerschulden entfallen auf die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH und die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH.

7.18 Rückstellungen

Die Drohverlustrückstellung für zukünftige Mietaufwendungen für Mietnachbelastungen aus den ehemaligen Büroflächen wurde im Geschäftsjahr 2019 in voller Höhe (TEUR 9) ertragswirksam aufgelöst.

8 Erläuterungen zur Konzerngewinn und verlustrechnung

8.1 Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen betreffenden Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 2019 2018
Erlöse Geschäftsbesorgungsverträge 953 951
Platzierungs- und investitionsabhängige Erlöse 5 1
Bestandsbetreuung Lebensversicherungen 112 112
  1.070 1.064

Im Falle des Vollzugs des Kauf- und Abtretungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe würden insbesondere die Erlöse aus Geschäftsbesorgungsverträgen sowie die damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen (vgl. nachfolgende Ziffer 8.2) zukünftig entfallen.

8.2 Materialaufwand

Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:

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in TEUR 2019 2018
Bezogene Leistungen Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgung Fondsgesellschaften -628 -623
Platzierungs- und investitionsabhängige Aufwendungen -1 -1
Bezogene Leistungen Bestandsbetreuung Lebensversicherungen -101 -101
  -730 -725

8.3 Personalaufwand

Im Personalaufwand sind die folgenden Kostenarten enthalten:

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in TEUR 2019 2018
Gehälter -212 -147
Tantiemen -15 -15
Soziale Abgaben -21 -17
  -248 -179

Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern beträgt eins (Vorjahr: zwei). Der Anstieg der Gehälter steht im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Arbeitszeit des Vorstands. Die Vorstandsbezüge sind unter Ziffer 10.5 detailliert dargestellt.

8.4 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die im Folgenden aufgeführten Erträge:

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in TEUR 2019 2018
Erträge aus Weiterbelastungen 95 101
Periodenfremde Erträge 19 17
Sonstige Erstattungen 5 6
  119 124

Die Erträge aus Weiterbelastungen entfallen im Wesentlichen auf weiterbelastete Kosten für die D&O-Versicherung sowie auf Weiterbelastungen an die Mehrheitsgesellschafterin. Die periodenfremden Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von abzugrenzenden Schulden und Rückstellungen in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 14).

8.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lassen sich auf die folgenden Kostenarten aufteilen:

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in TEUR 2019 2018
Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten -624 -243
Versicherungen und Beiträge -133 -140
Investor Relations, Geschäftsbericht und Hauptversammlung -46 -40
EDV-Kosten -35 -35
Miete, Mietnebenkosten und Instandhaltung -31 -22
Nicht abzugsfähige Vorsteuer -10 -6
Aufsichtsratsvergütungen -30 -30
Bürobedarf und Kommunikation -15 -14
Übrige -10 -15
  -934 -545

Der Anstieg der Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten steht im Zusammenhang mit der Verhandlung und Prüfung des Kauf- und Abtretungsvertrags.

Die Mieten, Mietneben- und Instandhaltungskosten enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.

8.6 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 2) entfällt auf den nach der Equity-Methode ermittelten Ergebnisbeitrag der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Es wird auf die Ziffern 3.1 und 7.4 verwiesen.

8.7 Finanzerträge

Die Finanzerträge entfallen auf das gewährte Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von unverändert TEUR 1.

8.8 Finanzaufwand

Der Finanzaufwand in Höhe von TEUR 617 entfällt im Wesentlichen mit TEUR 600 auf die Bewertung der Besserungsscheine der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG (vgl. Ziffer 7.15). Die Bewertung erfolgte zum beizulegenden Zeitwert, wobei Abzinsungseffekte nicht zu berücksichtigen waren.

Des Weiteren entfällt der Finanzaufwand mit TEUR 14 auf die Verzinsung des Darlehens des Mehrheitsgesellschafters (Vorjahr: TEUR 26) und mit TEUR 3 auf die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten.

8.9 Ertragsteuern

Im Ertragsteueraufwand werden alle Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Steuerarten Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer erfasst. Der Anteil laufender Steuern beträgt TEUR -2 (Vorjahr: TEUR -1); latente Steuern sind im Geschäftsjahr 2019 um Umfang von TEUR 807 enthalten

Die Steuer auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

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in TEUR 2019 2018
Konzernergebnis vor Steuern -1.315 -295
Fiktiver Steuerertrag 425 95
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 807 -
Nicht steuerbare Erträge 11 5
Nicht steuerbare Verluste -238 -100
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -194 -8
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen -6 6
Tatsächliche Ertragsteuern 805 -2

Der anzuwendende gewichtete durchschnittliche Steuersatz beträgt unverändert 32,3 Prozent und entfällt mit 15,8 Prozent auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie mit 16,5 Prozent auf Gewerbesteuer.

8.10 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, welches den Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres berechnet wird. In den dargestellten Perioden waren keine Verwässerungseffekte zu verzeichnen, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie nicht vom verwässerten Ergebnis je Aktie abweicht.

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2019 2018
Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) -510 -297
Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) 100 100
Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) -5,10 -2,97

Bezüglich potenzieller Verwässerungseffekte, welche in Zukunft eintreten können, wird auf Ziffer 7.12 verwiesen.

9 Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Ermittlung der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

9.1 Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds umfasst frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf TEUR 257 (Vorjahr: TEUR 608). Daneben bestehen Zahlungsmittel im Umfang von TEUR 91, welche als zur Veräußerung verfügbare langfristige Vermögenswerte ausgewiesen wurden (siehe Ziffer 7.6).

Im Oktober 2019 hat sich die Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG bereit erklärt, der Gesellschaft eine Darlehenslinie zur Finanzierung der Berater- und Gutachterkosten im Zusammenhang mit der Verhandlung und Umsetzung des Kauf- und Übertragungsvertrags zu gewähren und - falls die Vermögenslage es erfordert - auf die gewährten Beträge mittels Forderungsverzicht mit Besserungsschein zu verzichten. Es wird auf Ziffer 11.4 und Ziffer 11.5 verwiesen.

9.2 Überleitung des Konzernjahresergebnisses

Der in der Konzernkapitalflussrechnung ermittelte Wert für das Konzernjahresergebnis vor Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, Zinsen und Ertragsteuern ermittelt sich wie folgt:

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in TEUR 2019 2018
Konzernjahresergebnis -510 -297
Ertragsteuern -805 2
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen -25 -2
Finanzaufwendungen 617 26
Finanzerträge -1 -1
  -724 -272

9.3 Sonstige zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abzugrenzenden Schulden in Höhe von TEUR -19 (Vorjahr: TEUR -14).

10 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

10.1 Aktionäre

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hält einen Stimmrechtsanteil zum Bilanzstichtag in Höhe von unverändert 88,29 Prozent. Diese Stimmrechte sind Klaus Mutschler zuzurechnen. Die im Geschäftsjahr 2019 eingegangenen Stimmrechtsmitteilungen werden nachfolgend unter Ziffer 10.2 dargestellt.

Im Geschäftsjahr 2019 hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG Forderungsverzichte auf Darlehensforderungen im Umfang von TEUR 700 (davon TEUR 600 gegen Gewährung von Besserungsscheinen) ausgesprochen. Die Verzinsung der zugrunde liegenden Darlehen erfolgte zu marktüblichen Konditionen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG Kosten im Umfang von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 26) weiterbelastet, die im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten entfielen.

10.2 Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Klaus Mutschler hat der Gesellschaft am 8. April 2019 als Mitteilungspflichtiger eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 34 WpHG übermittelt. Grund der Mitteilung ist eine freiwillige Konzernmitteilung wegen Schwellberührung eines Tochterunternehmens. Als Datum der Schwellenberührung ist der 18. Dezember 2018 angegeben. Gemäß der Meldung hält Klaus Mutschler mittelbar über die Aktionärin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG Gesamtstimmrechte an der Hesse Newman Capital AG in Höhe von 88,289 Prozent (letzte Mitteilung 83,99 Prozent). Die vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person, wurde wie folgt mitgeteilt: Klaus Mutschler - Mutschler Holding AG - SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG (88,289 Prozent).

Klaus Mutschler hat der Gesellschaft am 8. April 2019 als Mitteilungspflichtiger eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 34 WpHG übermittelt. Grund der Mitteilung ist eine freiwillige Konzernmitteilung wegen Schwellberührung eines Tochterunternehmens. Als Datum der Schwellenberührung ist der 20. Dezember 2018 angegeben. Gemäß der Meldung hält Klaus Mutschler mittelbar über die Aktionärin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG Gesamtstimmrechte (§ 33 WpHG, § 34 WpHG) an der Hesse Newman Capital AG in Höhe von 88,289 Prozent (letzte Mitteilung 88,289 Prozent). Die vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person, wurde wie folgt mitgeteilt: Klaus Mutschler - Kudos Foundation - Mutschler Holding AG - SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG (88,289 Prozent).

Die Hesse Newman Capital AG hat beide Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 40 WpHG am 9. April 2019 veröffentlicht.

10.3 Verbundene Unternehmen

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit aus Versicherungsvermittlungen hat die Gesellschaft Provisionen an die MAM Mutschler Asset Management, Frauenfeld/Schweiz und die Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz in Höhe von insgesamt TEUR 101 aufwandswirksam im Materialaufwand erfasst. Diese Gesellschaften werden von Klaus Mutschler beherrscht und klassifizieren damit als nahestehende Unternehmen. Die Provisionen wurden vergütet, da die MAM Mutschler Asset Management und die Mutschler Holding AG im Rahmen der von der Hesse Newman Capital AG durchgeführten Versicherungsvermittlung tätig wurden.

Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr 2019 keine weiteren Beziehungen gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen im Sinne von unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften von Hesse Newman Capital zu verzeichnen.

10.4 Assoziierte Unternehmen

Zum 31. Dezember 2019 bestand gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH eine Darlehensforderung inklusive Zinsen in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 121). Die Verzinsung erfolgt mit 0,5 Prozent p.a. Das Darlehen ist mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die diesbezüglichen Zinserträge belaufen sich auf TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2). Darüber hinaus wurden Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt.

Umsatzerlöse mit assoziierten Unternehmen wurden in den dargestellten Perioden nicht erzielt.

10.5 Nahestehende Personen

Vorstand der Gesellschaft ist seit dem 3. September 2018 Jens Burgemeister, Kaufmann, Hamburg. Bis zum 31. August 2018 war Dr. Florian Treu, Kaufmann, Basel/Schweiz Vorstand der Gesellschaft.

Die als Aufwand berücksichtigten Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 30). Für Mitglieder des Vorstands ist ein variabler Bestandteil der Gesamtbezüge als mittelfristige Anreizkomponente vorgesehen, aus dem aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft keine Ansprüche resultieren.

Die Gesamtbezüge des Vorstands Jens Burgemeister sind im Folgenden aufgeführt

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Gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2019 2019 Minimum 2019 Maximum 2018 2019 2018
Festvergütung 85 85 85 13 85 13
Nebenleistungen - - - - - -
Summe 85 85 85 13 85 13
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Summe 85 85 85 13 85 13
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung 85 85 85 13 85 13

Die Gesamtbezüge des Vorstands Dr. Florian Treu sind im Folgenden aufgeführt:

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Gewährte Zuwendungen zugeflossene Vergütungen
in TEUR 2019 2019 Minimum 2019 Maximum 2018 2019 2018
Festvergütung - - - 17 - 17
Nebenleistungen - - - - - -
Summe - - - 17 - 17
Einjährige variable Vergütung - - - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Summe - - - 17 - 17
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung - - - 17 - 17

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2019:

Dr. Marcus Simon, Kaufmann, Hamburg (Vorsitzender)

Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard, Kaufmann, Wiesbaden (stellvertretender Vorsitzender)

Stefan Trumpp, Kaufmann, Prisdorf

Die Bezüge 2019 betragen für jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 10. Angabepflichtige Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsoder Verwaltungsräten bestanden für das Geschäftsjahr 2019 nicht.

11 Sonstige Angaben

11.1 Verpflichtungen als Leasingnehmer im Rahmen von Operating Leasing

Die als Aufwand erfassten Zahlungen aus Operating-Leasingvereinbarung betreffen Mindestleasingzahlungen Umfang von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 12). Aus unkündbaren Mietleasingvereinbarungen sind zukünftig folgende Zahlungen zu leisten:

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in TEUR 2019 2018
Bis zu 1 Jahr 80 51
1 bis 5 Jahre 5 7
  85 58

11.2 Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zuletzt mit Datum vom 20. Februar 2020 abgegeben. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns (www.hesse-newman.de) dauerhaft zugänglich.

11.3 Honorar des Konzernabschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2019 als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 67). Dabei entfallen TEUR 191 (Vorjahr: TEUR 56) auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 8 (Vorjahr TEUR 8) auf andere Bestätigungsleistungen und TEUR 95 (Vorjahr: TEUR 3) auf sonstige Leistungen. In den vorgenannten Honoraren für das Geschäftsjahr 2019 sind TEUR 70 für die Einholung von Wertgutachten für Fondsimmobilien enthalten. In den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen 2019 sind keine Erträge aus der Auflösung von abzugrenzenden Schulden saldiert (Vorjahr: TEUR 2). Von dem Abschlussprüfer nahestehenden Unternehmen wurden Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 27) erbracht.

11.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 15./16. Januar 2020 haben die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG und die Hesse Newman Capital AG auf Grundlage des kaufmännischen Bestätigungsschreibens der Gesellschaft vom 21. Oktober 2019 einen Darlehensvertrag geschlossen. Hier wird der Gesellschaft eine Kreditlinie in Höhe von TEUR 1.000 gewährt. Inanspruchnahmen werden mit 4,0 Prozent p.a. verzinst. In der Vereinbarung wird die Gewährung von Forderungsverzichten mit Besserungsschein zur Sicherstellung eines Eigenkapitals in Höhe von mindestens TEUR 150 festgelegt.

Bis zum Bilanzstichtag wurden aus dieser Zusage bereits TEUR 200 abgerufen und über diesen Abruf seitens der Mehrheitsgesellschafterin ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein ausgesprochen. Im Februar 2020 wurde sodann aus der Darlehenslinie eine Auszahlung in Höhe von TEUR 500 seitens der Darlehensgeberin geleistet, mit welcher die Anforderung zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 200 verrechnet wurde.

Im Februar bzw. März 2020 hat die Corona-Pandemie Deutschland und die angrenzenden Länder mit voller Wucht erreicht. In der Folge kam es zu zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis hin zu behördlich angeordneten Schließungen von einzelnen Wirtschaftsbetrieben. Da die Hesse Newman Capital Gruppe bereits in Vorjahren das operative Neugeschäft eingestellt hat und nur noch ihr Bestandsgeschäft betreut, ist die Gesellschaft von den Auswirkungen der Pandemie zunächst nicht unmittelbar betroffen.

Die Dauer der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist nicht derzeit abschätzbar. Es wird von einem temporären deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes zumindest für das Jahr 2020 ausgegangen. Sofern es sich aber um einen längerfristigen und signifikanten Rückgang handeln würde, wäre es theoretisch denkbar, dass unsere Schätzungen zu erwarteten zukünftigen Exit-Erlösen aus der Fondsabwicklung sich negativer entwickeln als bisher prognostiziert. Die bisherigen Annahmen basieren auf Wertgutachten, die im zweiten Halbjahr 2019 erstellt wurden. Wir halten die dort getroffenen Einschätzungen dennoch für valide und nachhaltig belastbar. Sofern sich die Gesellschafter für eine Genehmigung der beschriebenen Transaktion entscheiden, erübrigen sich weitere Risikobetrachtungen, da die Verkaufspreise unabhängig von möglichen Wertschwankungen der Fondsimmobilien fest vereinbart wurden.

11.5 Liquiditätsrisiko

Die Hesse Newman Capital AG steuert ihre Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen.

Die Unternehmensführung geht davon aus, dass im Geschäftsjahr 2020 der Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe wirksam und vollzogen wird. Vor Hintergrund der mit diesem Vertrag verbundenen Erlöse ist der Fortbestand des Konzerns mittelfristig gesichert.

Im Falle eines Scheiterns der Umsetzung des Kauf- und Abtretungsvertrags geht die Unternehmensführung geht davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens mindestens bis April 2021 gesichert ist. Daher wurde der Konzernabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Hierzu wird auf die Ausführungen in Ziffer 11.4 und auf die im Folgenden beschriebene Darlehenslinie sowie die damit etwaig verbundenen Forderungsverzichte mit Besserungsschein verwiesen.

Die Hesse Newman Capital AG hat nach dem Bilanzstichtag eine Darlehenslinie über TEUR 1.000 bei der Mehrheitsgesellschafterin erhalten, von welcher zum Bilanzstichtag bereits TEUR 200 abgefordert wurden. Über diesen Teilbetrag wurde dann mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 von der Mehrheitsgesellschafterin ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein ausgesprochen. Der Verzicht wurde sodann im Geschäftsjahr 2019 der Kapitalrücklage zugeführt.

Ein etwaiger zusätzlicher Liquiditätsbedarf könnte entweder durch die Mehrheitsgesellschafterin oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden, sonst wäre der Bestand der Muttergesellschaft gefährdet.

 

Hamburg, 31. März 2020

Der Vorstand

Jens Burgemeister

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Hamburg, 31. März 2020

Der Vorstand

Jens Burgemeister

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Hesse Newman Capital AG, Hamburg:

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen und deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf den Abschnitt "Sonstige Angaben" im Konzernanhang sowie auf die Ausführungen im Risikobericht, Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko" des Konzernlageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter darlegt, dass die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft und damit auch des Konzerns bis mindestens April 2021 sichergestellt ist. Die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft ist davon abhängig, dass der im Dezember 2019 notariell beglaubigte, unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch die Hauptversammlung abgeschlossene Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag über die Übertragung von nahezu allen Vermögenswerten an die NORDCAPITAL GmbH, Hamburg, plangemäß vollzogen wird. Anderenfalls ist die Gesellschaft auf die Inanspruchnahme weiterer Darlehen von der Mehrheitsgesellschafterin angewiesen. Mit der bestehenden Kreditlinie von TEUR 800 ist eine Zahlungsfähigkeit plangemäß bis April 2021 sichergestellt.

Die Abhängigkeit der Gesellschaft von der Gesellschafterfinanzierung weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren.

Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten dargestellten Sachverhalt als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Auswirkung des Kauf- und Abtretungsvertrags auf die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss sowie auf die Darstellung im Konzernlagebericht und Beurteilung der Auswirkungen auf die Unternehmensfortführung

Das Risiko für den Abschluss

Nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat hat der Vorstand der Gesellschaft am 18. Dezember 2019 einen Kauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, einerseits, und der NORDCAPITAL GmbH, Hamburg, andererseits, geschlossen. Der Vertrag schließt den Verkauf wesentlicher Vermögenswerte, der Rechte aus Geschäftsbesorgungs- und Prospektierungsverträgen sowie der Namens- und Markenrechte der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, ein. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung durch die Hauptversammlung abgeschlossen, die bis zum Abschluss unserer Prüfung noch ausstand. Der Vorstand hat die Auswirkungen des Vertragsschlusses rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich (und damit auch bilanziell) gewürdigt. Er sieht als das wesentliche Argument für den Vertragsschluss die Möglichkeit, die ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt zu realisierenden Exit Erlöse aus der Vermögensverwaltung in einem als günstig eingestuften Marktumfeld bereits früher zu realisieren. Weiterhin wird durch die Realisation die Handlungs- und Dividendenfähigkeit der Gesellschaft wieder hergestellt und damit die Abhängigkeit von der wiederkehrenden Unterstützung durch den Hauptaktionär reduziert.

Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurden noch keine entsprechenden Veräußerungserlöse realisiert. Die Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, wurden bis zur Qualifizierung gemäß IFRS 5 nach der At-Equity-Methode gemäß IAS 28 "Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" in den Konzernabschluss einbezogen. Zum 31. Dezember 2018 wurden die Anteile mit TEUR 2.694 unter den nach der At-Equity-Methode bewerteten Finanzanlagen ausgewiesen, während der sich der Wert der Anteile, der Ende Dezember 2019 in den Posten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenwerte" umgegliedert wurde, auf TEUR 4.395 beläuft. Die Aufwertung erfolgte gemäß IAS 28 im Wesentlichen erfolgsneutral, da auch die Wertsteigerung in einem nach den Grundsätzen der IFRS aufgestellten Abschluss der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, ebenfalls erfolgsneutral zu erfassen wäre. Dabei wurde vom Vorstand der Hesse Newman Capital AG der im Rahmen des Kauf- und Abtretungsvertrages verhandelte Kaufpreis als Wertindikator im Sinne des IFRS 13 herangezogen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Einschätzung der Nutzbarkeit der Verlustvorträge durch den Vorstand neu bewertet. Es wurden aktive latente Steuern von TEUR 807 gebildet. Weiterhin hat das Wirksamwerden des Vertrags Auswirkungen auf die Unternehmensplanungen der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, die der Vorstand im Konzernlagebericht, insbesondere im Prognosebericht sowie im Risikobericht, Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko", beschreibt.

Es besteht das Risiko, dass die Auswirkungen des Vertragsabschlusses auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unzutreffend dargestellt sind und darüber hinaus die Schlussfolgerung des Vorstands in Bezug auf die Annahme der Fortführung des Unternehmens und damit des Konzerns nicht sachgerecht dargestellt werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Der Vorstand hat uns seit Abschluss des Term Sheets in die von ihm durchgeführten Verhandlungen und Analysen umfassend prüferisch eingebunden. Hierdurch war es uns möglich, neben der grundsätzlich zu erfolgenden Analyse des Vertragswerkes ein besseres Verständnis der Vertragspassagen und deren beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Wirkung bzw. Nichtwirkung zu erlangen. Dies ermöglichte uns, die prüferische Beurteilung der von Vorstand getroffenen bilanziellen Maßnahmen zu würdigen.

Daher war es möglich bei bestehenden Zweifels- oder Auslegungsfragen unsererseits den Vorstand darauf hinzuweisen. Dieser konnte somit die notwendige Klarheit im Vertragswerk oder begleitenden Unterlagen erwirken. Abschließend haben wir die Darstellung der Auswirkungen des Vertrages sowohl bei Vollzug, als auch bei Nichtvollzug auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft durch Prüfung der vorgelegten Unternehmensplanungen beurteilt.

Insbesondere haben wir die Angemessenheit des Kaufpreises für die Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, der als Grundlage für die Zeitwertbewertung der Anteile an Fondsgesellschaften auf Ebene unterhalb der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, herangezogen wurde, beurteilt. Zur Prüfung der Angemessenheit haben wir u. a. Bewertungsgutachten von Immobiliensachverständigen verwertet.

Unsere Schlussfolgerung

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Darstellungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss sowie im Konzernlagebericht nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.

Darüber hinaus erachten wir die Bewertung und Darstellung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, sowie die Bewertung der aktiven latenten Steuern im IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 für sachgerecht. Hinsichtlich unserer Einschätzung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit verweisen wir auf den Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" dieses Bestätigungsvermerks.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die oben genannte, in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften inhaltlich nicht geprüfte Konzernerklärung zur Unternehmensführung im Konzernlagebericht,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns, zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EUAPrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer bei der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Kapitza.

 

Hamburg, den 16. April 2020

ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beatrix Arlitt, Wirtschaftsprüferin

Michael Kapitza, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Geschäftsjahr 2019 war gekennzeichnet durch die Kündigung des Dienstleistungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe, die Suche nach einem neuen Dienstleister für das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung der von uns initiierten Fonds und vor allem durch die Verhandlungen mit der NORDCAPITAL-Gruppe, die im Dezember 2019 in einen Kauf- und Abtretungsvertrag über fast alle wesentliche Assets unserer Gesellschaft mündeten.

Im Zuge der Verhandlungen des Kauf- und Abtretungsvertrags mussten auch in einem zum Jahresanfang nicht absehbaren Umfang externe Berater hinzugezogen werden, die leider zu einer Erhöhung des Verlustes im Berichtsjahr geführt haben. Diese Steigerung war jedoch unvermeidlich, um diesen Vertrag sachgerecht vorzubereiten und sicherzustellen, dass die erwarteten Erlöse auch angemessen sind.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Jahr 2019 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der Hesse Newman Capital AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörte insbesondere die Begleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Die Suche nach einem neuen Unterdienstleister sowie die im zweiten Halbjahr erfolgten Verhandlungen mit der NORDCAPITAL-Gruppe standen im Jahr 2019 im Zentrum der Beratungen des Aufsichtsrats. Während der laufenden Verhandlungen zu dem Kauf- und Abtretungsvertrag erfolgte eine intensive und fortwährende Beratung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat. Zudem wurden in den Aufsichtsratssitzungen der Geschäftsverlauf, weitere aktuelle Entwicklungen vor allem im Steuerrecht sowie strategische Fragen zur zukünftigen Ausrichtung der Hesse Newman Capital AG diskutiert.

Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG zu insgesamt sechs Sitzungen zusammengefunden, davon viermal in Präsenzsitzungen und zweimal erfolgten die Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an allen Sitzungen teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:

Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Kodex und der Erklärung zur Unternehmensführung

Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2018

Erörterung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2019

Mögliche Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Hesse Newman Capital AG

Neuausrichtung des Fondsmanagements durch Suche nach einem neuen Dienstleister

Unternehmensplanung

Kündigung des Unterdienstleistungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe

Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Schadensersatzzahlung im Zuge der Kündigung des Unterdienstleistungsvertrags

Genehmigung zur Führung der Verhandlungen des Kauf- und Abtretungsvertrags

Ermächtigung des Vorstands zur Zeichnung des Kauf- und Abtretungsvertrags

Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb sowie in Anbetracht der Größe des Unternehmens keine Ausschüsse gebildet. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.

Personelle Veränderungen

Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand oder Aufsichtsrat.

Corporate Governance

Verantwortung und Transparenz sind für Hesse Newman Capital AG von besonderer Bedeutung für die Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 20. Februar 2020 eine gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Jahres und Konzernabschlussprüfung

Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 jeweils am 31. März 2019 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellte ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht sowie den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der Hesse Newman Capital AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.

Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 16. April 2020 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eingehend erläutern.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berichtet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht wurde von uns auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr mit der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG als beherrschendem Unternehmen oder mit dieser verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlassen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht der Belegschaft der Hesse Newman Capital AG seine Anerkennung für ihr großes Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.

 

Hamburg, im April 2020

Hesse Newman Capital AG

Dr. Marcus Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance:

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird.

Lediglich folgende Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") wurden und werden nicht angewandt:

Compliance Management System, Hinweisgebersystem

Der DCGK empfiehlt erstmals in der aktuell fortgeltenden Fassung vom 7. Februar 2017 unter Ziffer 4.1.3, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll. Zudem soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

In der jüngeren Vergangenheit gab es ein formalisiertes, organisatorisch-personell separat institutionalisiertes Compliance Management System nicht mehr; diese Funktion wurde und wird vielmehr umfassend und ausreichend vom Vorstand wahrgenommen, der über alle relevanten Vorgänge unterrichtet ist und in Zweifelsfragen kurzfristig auf kompetenten externen Rechtsrat zurückgreift. Eine Möglichkeit für Mitarbeiter der Gesellschaft, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Hinweisgebersystem), wurde und wird nicht angeboten. Vorstand und Aufsichtsrat verzichten aufgrund des auf zwei Personen (einschließlich Vorstand) abgesunkenen Personalstands der Hesse Newman Capital AG und angesichts der mit der Errichtung von solchen Systemen verbundenen erheblichen Kosten auch in der Zukunft auf die Einführung derartiger Maßnahmen.

Zusammensetzung des Vorstands

Ziffer 4.2.1 DCGK empfiehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen zu bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher zu haben hat. Diese Empfehlung wurde und wird weiterhin nicht befolgt. Bereits seit mehreren Jahren mit einziger Unterbrechung im Dezember 2017, in dem der Vorstand zwei Personen umfasste wird die Gesellschaft durch einen Alleinvorstand geleitet, da dies einerseits aus Kostengründen und andererseits aufgrund des zurückgegangenen Arbeitsaufwands geboten ist. Dementsprechend wurde und wird auch auf die Ernennung eines Sprechers verzichtet.

Bildung von Ausschüssen

Nach Ziffer 5.3 DCGK soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse, insbesondere einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss bilden. Auf solche Ausschüsse wurde in der Vergangenheit verzichtet. Auch in der Zukunft werden aufgrund des Geschäftsumfangs derartige Ausschüsse bei der Hesse Newman Capital AG nicht eingeführt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen. Dem ist der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 23. März 2011 und 25. September 2015 grundsätzlich nachgekommen; die Zielvorgaben werden seither im jeweiligen Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Die Zielvorgaben sollen unter anderem Vielfalt (Diversity) und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff. 5.4.2 DCGK berücksichtigen. Feste Quoten oder zahlenmäßige Untergrenzen hierzu enthielten und enthalten die beschlossenen Zielvorgaben nicht. Soweit von Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur zur Erfüllung der Ziffer 5.4.1 DCGK derartige zahlenmäßige Angaben unter anderem für die einzelnen Zielvorgaben Diversity und Mindestanzahl unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrats verlangt werden, wurde und wird dem nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG war auch bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Aufsichtsratswahl in der Hauptversammlung 2018 grundsätzlich bestrebt, Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, welche über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, und hierbei zugleich insbesondere Frauen vorschlagen zu können. Aufgrund des stagnierenden Geschäfts in der Branche insgesamt und bei der Hesse Newman Capital AG im Speziellen wurde allerdings auch größter Wert auf Stabilität durch Kontinuität gesetzt, weshalb im endgültigen Wahlvorschlag letztlich an der bestehenden Aufsichtsratsbesetzung - also noch ohne Beteiligung von Frauen festgehalten wurde.

Offenlegung von weiteren Vergütungen von Aufsichtsratsmitgliedern

Nach Ziffer 5.4.6 Abs. 3 DCGK sollen vom Unternehmen gezahlte Vergütungen oder sonstige Vorteile für von Aufsichtsratsmitgliedern persönlich erbrachten Leistungen, insbesondere für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, individualisiert im Anhang oder Lagebericht angegeben werden. Ein von der Gesellschaft mit der TC Beteiligung GmbH, Prisdorf, einer dem Aufsichtsratsmitglied Stefan Trumpp zuzurechnenden Gesellschaft, im November 2018 geschlossener Vertrag zur Begleitung des operativen Geschäfts der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, wurde versehentlich in der Vergangenheit nicht angegeben. Die resultierende Vergütung belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf rund 18 TEUR. Die aus dem Vertrag resultierende Vergütung wird jedoch künftig angegeben werden.

Rechnungslegung

Gemäß Ziff. 7.1.1 S. 2 DCGK sollen, sofern nicht verpflichtende Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen sind, die Aktionäre neben dem Konzernjahresabschluss und Halbjahresfinanzbericht unterjährig in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung informiert werden. Dieser Empfehlung hat die Gesellschaft nicht entsprochen und wird ihr weiter nicht entsprechen. Angesichts des eingestellten Neugeschäfts und des geringen verbliebenen Geschäftsumfanges erscheinen Vorstand und Aufsichtsrat weitere Zwischenmitteilungen oder regelmäßige formalisierte Unterrichtungen durch die Verwaltung entbehrlich, da durch die Regelpublizität und die Ad-hoc-Berichterstattung eine kontinuierliche Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit, etwa über wesentliche Veränderungen, hinreichend gewährleistet ist.

Die Fristen, die Ziff. 4.1.2 S.3 DCGK für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (90 Tage nach Geschäftsjahresende) sowie für verpflichtende unterjährige Finanzinformationen (45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums) empfiehlt, wurden und werden nicht eingehalten. Stattdessen wurden und werden die Fristen gemäß WpHG angewandt, da diese Fristen für die Größenordnung der Hesse Newman Capital AG für angemessen gehalten werden.

 

Hamburg, 20. Februar 2020

Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG