CAMERIT AG
Hamburg
Veröffentlichung nach § 109
Absatz 2 Satz 1 WpHG
für Jahresfinanzbericht vom 01.01.2020 bis zum
30.06.2020
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1
WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
(DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss
zum Abschlussstichtag 30.06.2020 der Hesse Newman Capital
AG (nunmehr CAMERIT AG), Hamburg, fehlerhaft ist:
1. Im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 der
Hesse Newman Capital AG ist das Ergebnis vor Ertragsteuern
um EUR 4.3 Mio. zu hoch ausgewiesen, da die
Neubewertungsrücklage aus der erfolgsneutralen
Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, die von einem in
2020 abgegangenen assoziierten Unternehmen gehalten wurden,
erfolgswirksam erfasst wurde (recycled). Aufgrund des in
Vorjahren ausgeübten Wahlrechts, die Veränderung
des beizulegenden Zeitwerts dieser Eigenkapitalinstrumente
erfolgsneutral darzustellen (FVOCI), verstößt
die erfolgswirksame Auflösung der
Neubewertungsrücklage im Abgangszeitpunkt gegen IAS
28.22 (c) in Verbindung mit IFRS 9.5.7.5 und IFRS
9.B.5.7.1.
2. Im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 ist
das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 500 zu niedrig
ausgewiesen, da Verbindlichkeiten aus eingegangenen
Besserungsscheinverpflichtungen im Zugangszeitpunkt nicht
mit ihrem beizulegenden Zeitwert, sondern mit null, erfasst
wurden. Die im Gegenzug aufgrund von Forderungsverzichten
der Darlehensgeberin erloschenen Verbindlichkeiten wurden
erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht, obwohl
die neu eingegangenen Besserungsscheinverpflichtungen eine
zu den Forderungsverzichten gleichwertige Gegenleistung
darstellten. Dies verstößt gegen IFRS 9.3.3.2f.
in Verbindung mit IFRS 9.5.1.1.
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