CAMERIT AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die CAMERIT AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der CAMERIT AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CAMERIT AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichtes.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird,

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss und Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "CAMERIT AG_​JA+LB_​31.12.2024.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. Oktober 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt.

Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der CAMERIT AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Eckard Siemers.

 

Hamburg, 9. April 2025

WIRTSCHAFTSRAT GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Tobias Reiter, Wirtschaftsprüfer

Eckard Siemers, Wirtschaftsprüfer

LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2024

DER CAMERIT AG

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die CAMERIT AG, Hamburg, (nachfolgend auch "CAMERIT" genannt) ist an den Börsenplätzen Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und Hamburg im geregelten Markt unter der Wertpapiernummer HNC205 gelistet. Sie hat bis 2014 als Emissionshaus geschlossene Sachwerte-Fonds für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurde aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die bestehende Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an die NORDCAPITAL-Gruppe in Hamburg ausgelagert und das Personal der CAMERIT AG auf ein Minimum reduziert. Im Geschäftsjahr 2020 wurden nahezu alle wesentlichen Vermögenswerte, zukünftige Ansprüche und Namensrechte an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußert und der Name der Muttergesellschaft von Hesse Newman Capital AG in CAMERIT AG geändert.

Seit der Veräußerung fast aller wesentlichen Vermögenswerte im Jahre 2020 betreibt die Gesellschaft praktisch kein operatives Geschäft mehr. Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Der Vorstand ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Der Großaktionär hat ferner signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung am 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.

Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag wäre es der CAMERIT AG frühestens nach dem 31. Dezember 2024 möglich gewesen, eine Liquidation durchzuführen. Die NORDCAPITAL-Gruppe hat im September 2024 erstmals von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht und damit die CAMERIT AG verpflichtet, für zunächst ein weiteres Jahr auf Umstrukturierungen zu verzichten. Die erhaltene Optionsprämie von 200.000,00 Euro deckt einen Großteil (ca. 75 %) der verbliebenen jährlichen Kosten der AG. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen zur Vermeidung grunderwerbsteuerlicher Nachteile ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden. Der Hauptversammlung wurde daher der Gewinnverwendungsvorschlag für eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 vorgelegt und im Rahmen der Beschlussfassung am 5. Juni 2024 genehmigt. Die Barmittel haben sich entsprechend reduziert.

Beteiligung der CAMERIT AG

Die einzige Beteiligung der CAMERIT AG per 31. Dezember 2024 ist die 15-prozentige Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH.

Steuerungssystem

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt durch Plan-Ist-Vergleiche von unterjährigen Finanzinformationen zur Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Hauptsteuerungsgrößen sind die Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität. Durch ein aktives Kostenmanagement wird die Zahlungsfähigkeit der CAMERIT AG sichergestellt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Im Jahr 2024 ist die Inflation weltweit deutlich zurückgegangen. In den Jahren zuvor war es zu den stärksten Preisanstiegen seit Dekaden gekommen. Dies lag an der Covid-19-Pandemie mit ihren wirtschaftlichen Auswirkungen und den wirtschaftspolitischen Reaktionen, aber auch an den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Im Dezember 2024 sind die Verbraucherpreise in den Industrieländern im Vorjahresvergleich um 2,8 % angestiegen. Zwölf Monate zuvor lag die Inflation noch bei 3,3 %. Laut der jüngsten Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Inflationsrate in den Industriestaaten im Durchschnitt des laufenden Jahres weiter auf 2,1 % abnehmen.

Die Weltwirtschaft expandierte im Jahr 2024 moderat. Angetrieben wurde das globale Wirtschaftswachstum von der lebhaften Konjunktur in den Vereinigten Staaten.

Laut Einschätzungen des IWF ist die Weltwirtschaft im abgelaufenen Jahr um 3,2 % gewachsen. Für 2025 erwarten die Fachleute des IWF eine Zunahme der weltwirtschaftlichen Aktivität um 3,3 %. Geringer könnte das Wachstum ausfallen, falls sich handelspolitische Auseinandersetzungen verschärfen sollten. Auch ist die Gefahr nach wie vor hoch, dass geopolitische Konflikte sich ausweiten oder zusätzliche entstehen.

Die deutsche Wirtschaft verharrte im vergangenen Jahr in einer ausgeprägten Schwächephase. Laut vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes schrumpfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vergangenen Jahr preis- und kalenderbereinigt um 0,2 %. Die wirtschaftliche Aktivität in der Industrie und in der Baubranche ging stark zurück.

Die deutsche Konjunktur dürfte vorerst nur wenig an Schwung gewinnen. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wird laut der Dezember-Prognose der Bundesbank im laufenden Jahr preis- und kalenderbereinigt um 0,2 % zulegen. Sollten sich die handelspolitischen Konflikte spürbar verschärfen, würde die in hohem Maß vom Außenhandel abhängige deutsche Wirtschaft erheblich leiden.

Der Preisdruck in Deutschland hat im vergangenen Jahr deutlich nachgelassen. Gemäß dem Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) verringerte sich die Teuerungsrate von 3,8 % zum Jahresende 2023 auf 2,8 % im Dezember 2024. Hinter dem Rückgang der Gesamtinflationsrate stand vor allem die Normalisierung der Energiepreise.

Die hartnäckigere Dynamik bei der Kerninflation ging vor allem auf hohe Preiszuwächse im Dienstleistungsgewerbe zurück. Auch 2025 könnte die Teuerung bei Dienstleistungen nur langsam zurückgehen, denn die hohen Lohnzuwächse wirken mit einer gewissen Verzögerung.

Die Wachstumsaussichten werden zudem durch die geopolitischen Konflikte, die Unsicherheit über die weltweite Handelspolitik sowie den Reformstau in mehreren europäischen Ländern gedämpft. Laut vorläufigen statistischen Angaben expandierte das reale BIP im Euroraum im vergangenen Jahr um 0,7 %. Im laufenden Jahr dürfte die Wirtschaft etwas stärker wachsen. Die Dezember-Prognose des Eurosystems sieht eine Wachstumsrate von 1,1 % vor.

Die Teuerungsraten, gemessen am HVPI, sind im Euroraum im Berichtsjahr merklich gesunken. Der weltweite Rückgang der Energiepreise spielte dabei die ausschlaggebende Rolle. Aber auch die geldpolitische Straffung der letzten zweieinhalb Jahre trug zur Stabilisierung der Preisentwicklung bei. Nach jahresdurchschnittlich 5,4 % im Jahr 2023 betrug die Inflationsrate im vergangenen Jahr 2,4 %. Die Kerninflation lag aufs Jahr gerechnet mit 2,8 % etwas höher. Laut Dezember-Prognose des Eurosystems dürfte die Inflation weiter sinken, im Durchschnitt des laufenden Jahres auf 2,3 % bei der Kerninflation und auf 2,1 % bei der Gesamtinflation. Die Fachleute des Eurosystems erwarten, dass die Gesamtinflation im Verlauf dieses Jahres den Inflationszielwert von 2 % erreicht.

(Quelle: Geschäftsbericht 2024 Deutsche Bundesbank)

Branchenentwicklung

Die CAMERIT AG ist nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig. Vorstand und Aufsichtsrat haben bereits in der Vergangenheit verschiedene Optionen zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft untersucht und wieder verworfen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen im Abschnitt "Grundlagen des Unternehmens/​Geschäftsmodell des Unternehmens".

Die für die CAMERIT AG bedeutsamen Parameter entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 sowie zum Jahresanfang 2025 wie folgt: Auf seinen geldpolitischen Sitzungen im Dezember 2024 und Januar 2025 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) zwei weitere Zinssenkungen. Der Zinssatz für die Einlagefazilität, notiert nach diesen beiden Senkungen um jeweils 25 Basispunkte nun bei 2,75 %. Zu Jahresbeginn 2024 lag der maßgebliche Hauptrefinanzierungssatz der EZB bei 4,5%.

Der Disinflationsprozess schreitet aus Sicht des EZB-Rats gut voran. Die Fachleute des Eurosystems korrigierten die Projektionen für die Gesamtinflation im Vergleich zum September für die Jahre 2024 und 2025 leicht nach unten. Sie erwarten nun eine Gesamtinflation von durchschnittlich 2,4% für 2024 und 2,1 % für 2025. Die Rendite für zehnjährige Bundesanleihen lag Ende Dezember 2024 bei 2,39% (Dezember 2023: 2,02%). (Quelle Monatsbericht Deutsche Bundesbank 02/​25)

Geschäftsverlauf

Das Wirksamwerden des Kauf- und Abtretungsvertrages mit der NORDCAPITAL-Gruppe zur Mitte des Jahres 2020 stellte den erfolgreichen Abschluss des mehrjährigen Prozesses dar, sich aus dem Geschäftsfeld der Verwaltung von alternativen Investmentvermögen vollständig zurückzuziehen.

Im September 2024 hat die NORDCAPITAL-Gruppe eine erste von vier Optionen zur Vermeidung einer Umstrukturierung der CAMERIT AG genutzt. Dadurch verlängert sich die vertragliche Verpflichtung der CAMERIT AG, keine Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen, um ein weiteres Jahr bis zum 31.

Dezember 2025. Diese Verpflichtung ist mit einer Kompensationszahlung in Höhe von TEUR 200 verbunden, die von der NORDCAPITAL-Gruppe an die CAMERIT AG im Geschäftsjahr 2024 gezahlt und zum 31. Dezember 2024 passivisch abgegrenzt wurde.

Die in den Umsatzerlösen ausgewiesenen Tippgeberprovisionen der Vorjahre sind durch die Kündigung der Versicherungsverträge durch den Versicherungsnehmer ersatzlos entfallen.

Mit einer Liquidität in Höhe von EUR 2,51 Mio. (Vorjahr: EUR 6,88 Mio.) und einem Eigenkapital in Höhe von EUR 2,28 Mio. (Vorjahr: EUR 6,86 Mio.) kann die Vermögens- und Finanzlage als gut bezeichnet werden.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren für Zwecke der internen Steuerung der CAMERIT AG sind das Jahresergebnis, die Liquidität und das Eigenkapital. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Ausrichtung der Gesellschaft erfolgt die interne Steuerung nicht unter Einbeziehung von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren. Durch die Veräußerung von nahezu sämtlichen Assets der Gesellschaft wird neben dem Vorstand kein weiterer Mitarbeiter beschäftigt.

Nachtragsbericht

Bezüglich der nach dem 31. Dezember 2024 eingetretenen Geschäftsvorfälle verweisen wir auf die Erläuterungen unter 5.11 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Anhang.

Lage der Gesellschaft

Ertragslage

Die Ertragslage 2024 der CAMERIT AG stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

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in TEUR 2024 2023 Veränderung
Umsatzerlöse 0 67 -67
Materialaufwand 0 -58 58
Personalaufwand -56 -56 0
Sonstige betriebliche Erträge 7 16 -9
Sonstige betriebliche Aufwendungen -222 -230 8
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -271 -261 -10
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 189 140 49
Ergebnis vor Steuern -82 -121 39
Jahresfehlbetrag -82 -121 39

Die Umsatzerlöse und Materialaufwendungen der Vergangenheit sind durch die Kündigung der Versicherungsverträge durch den Versicherungsnehmer entfallen.

Der Personalaufwand betrifft in beiden Geschäftsjahren ausschließlich das laufende Gehalt des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in den beiden Vergleichsjahren aus periodenfremden übrigen Erträgen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 222 (Vorjahr: TEUR 230) betreffen in Höhe von TEUR 103 (Vorjahr: TEUR 73) Aufwendungen in Zusammenhang mit der Börsennotiz und der Rechtsform, in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 44) Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses, in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr: TEUR 37) Rechts- und Beratungskosten, in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 27) EDV- und Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 25) Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren sowie in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 24) weitere Verwaltungskosten.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich gegenüber dem Vorjahr durch geringere sonstige betriebliche Erträge und dem Wegfall des Versicherungsgeschäfts um TEUR 10 auf TEUR -271 reduziert.

Die Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 189 (Vorjahr: 140) resultieren aus der Anlage von Festgeldern. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus.

Aufgrund eines negativen steuerlichen Ergebnis ergaben sich für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 keine Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR -82 (Vorjahr: TEUR -121).

Vermögenslage

Die Vermögenslage der CAMERIT AG wird im Folgenden mit Stand zum 31. Dezember 2024 zusammengefasst und dem Vorjahr gegenübergestellt:

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in TEUR 31.12.2024 31.12.2023 Veränderung
Finanzanlagen 8 8 0
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 1 2 -1
Liquide Mittel 2.512 6.878 -4.366
Übrige Vermögensgegenstände 16 24 -8
Summe Aktiva 2.537 6.912 -4.375
Eigenkapital 2.276 6.858 -4.582
Rückstellungen 37 42 -5
Operative Verbindlichkeiten 12 10 2
Übrige Verbindlichkeiten 12 2 10
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 200 0 200
Summe Passiva 2.537 6.912 -4.375

Die Bilanzsumme ist - bedingt durch die Ausschüttung von TEUR 4.500 - deutlich um 63 Prozent auf TEUR 2.537 gesunken.

Die übrigen Vermögensgegenstände betreffen - wie im Vorjahr - die Abgrenzung von Zinsansprüchen aus Festgeldanlagen (TEUR 11, Vorjahr TEUR 10) und Steuererstattungsansprüche (TEUR 5, Vorjahr TEUR 14).

Die liquiden Mittel haben sich im Wesentlichen durch die Auszahlung einer Dividende in Höhe von TEUR 4.500 um TEUR 4.366 auf TEUR 2.512 vermindert.

Das Eigenkapital hat sich durch die im Geschäftsjahr vorgenommene Dividendenausschüttung sowie durch den Jahresfehlbetrag um TEUR 4.582 auf TEUR 2.276 vermindert. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 90% (Vorjahr: 99%).

Die Rückstellungen entfallen wie im Vorjahr mit TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 42) ausschließlich auf sonstige Rückstellungen und betreffen die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses und weiterer Prüfungssachverhalte.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 200 betreffen eine für das Jahr 2025 erhaltene Optionsprämie.

Finanzlage

Die Finanzlage des Geschäftsjahrs 2024 der CAMERIT AG wird im Folgenden dargestellt und dem Vorjahr gegenübergestellt:

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in TEUR 2024 2023 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -54 -316 262
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 188 131 57
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.500 0 -4.500
Veränderungen des Finanzmittelfonds -4.366 -185 -4.181
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 6.878 7.063 -185
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.512 6.878 -4.366

Die Finanzlage der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch die Auszahlung einer Dividende und Auszahlungen für den laufenden Geschäftsbetrieb. Demgegenüber standen erhaltene Zinsen aus der Anlage von Festgeldern.

In der Folge dieser Entwicklung ist der Finanzmittelfonds deutlich gesunken. Die liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) der Gesellschaft betragen demnach TEUR 2.512 (Vorjahr: TEUR 6.878).

Nicht ausgenutzte, zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit der CAMERIT AG, ihre Zahlungsverpflichtungen in den dargestellten Geschäftsjahren zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung zeigen bis zum 31. Dezember 2025 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen.

Die Gesellschaft ist eigenkapitalfinanziert über TEUR 2.276 oder 90 Prozent (Vorjahr: TEUR 6.858 oder 99 Prozent). Zum 31. Dezember 2024 bestehen - wie im Vorjahr - keine Finanzschulden mehr. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Das Finanzmanagement der CAMERIT AG soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Die Liquidität ist Hauptsteuerungsgröße im Unternehmen. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.

Gesamtaussage

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts ist die Geschäftstätigkeit der CAMERIT AG im Wesentlichen auf die Realisierung von Kosteneinsparungsmaßnahmen beschränkt.

Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2024 entspricht der im Vorjahr abgegebenen Ertragsprognose (Jahresfehlbetrag TEUR 100). Die Liquidität hat sich mit TEUR 2.500 im Vergleich zur Prognose (TEUR 2.200) - insbesondere aufgrund der Zahlung der Prämie von der NORDCAPITAL-Gruppe in Höhe von TEUR 200 - besser entwickelt.

Geschäftsentwicklung der Segmente

Bereits aufgrund der im Geschäftsjahr 2015 erfolgten internen Umstrukturierungen und Änderungen im Berichtswesen an den Vorstand handelt es sich bei der CAMERIT AG um ein 1-Segment-Unternehmen. Da bis Mitte 2020 ein Unterdienstleister im Wesentlichen alle operativen Dienstleistungen für die Fondsgesellschaften erbracht hat und sich die Aufgabe der CAMERIT AG diesbezüglich ausschließlich auf die Qualitätskontrolle der Tätigkeiten des Unterdienstleisters beschränkte, bestanden keine abgrenzbaren Kriterien hinsichtlich der Chancen- und Risikostrukturen von Teilbereichen der Tätigkeiten. Auch nach Wirksamwerden des Kauf- und Übertragungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe bestehen keine identifizierbaren Segmente.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der CAMERIT AG hat für das Geschäftsjahr 2024 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.

Der Vorstand gibt in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung ab:

"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden"

Aktuell bestehen keine rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen der CAMERIT AG und den verbundenen Unternehmen der Mutschler-Gruppe.

Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

Chancenbericht

Aktuell verwaltet die CAMERIT AG im Wesentlichen das vorhandene Vermögen. Aufgrund des von Vorstand und Aufsichtsrat eingeschlagenen Weges in Richtung Liquidierung der Gesellschaft werden keine längerfristigen Investitionen getätigt. Die nach der im Geschäftsjahr 2024 erfolgten Ausschüttung verbleibende Liquidität wird kurzfristig angelegt.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Aufgabe des Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Analyse, Bewertung und Steuerung sowie die Überwachung und das Controlling aller Risiken für die CAMERIT AG. Es versetzt den Vorstand in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Diese Vorgehensweise wird durch eine eventuell zukünftig erfolgende Liquidation nicht beeinflusst.

Die Risikostrategie der CAMERIT AG ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Es ist nicht das Ziel, Risiken insgesamt zu vermeiden, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen.

Im Rahmen einer Risikoanalyse und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, in denen eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den Vorstand.

Der Vorstand hat Zugriff auf Auswertungen über die aktuellen wesentlichen Risiken. Weiterhin wird auch der Aufsichtsrat im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung und bei besonderen Entwicklungen umgehend durch den Vorstand informiert. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Risiken und die Einhaltung der Richtlinien innerhalb des Unternehmens.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Als Teil des Risikomanagementsystems verfügt die CAMERIT AG über ein Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation unter Einbeziehung externer Dienstleister umgesetzt sind. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Prozesse sind so organisiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen und Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet ist.

Im Zusammenhang mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag ergaben sich zu den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch Auswirkungen auf den Rechnungslegungsprozess. Die Anzahl der Geschäftsvorfälle ist im Geschäftsjahr 2024 und 2023 im Vergleich zu den Vorjahren auf ein überschaubares Maß gesunken. Buchführung und weite Teile des Abschlusserstellungsprozesses wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 auf einen externen Dienstleister ausgelagert. Kontrollprozesse hinsichtlich der Rechnungslegung (Vier-Augen-Prinzip) sind implementiert.

Durch die Aufstellung des Zwischenabschlusses auf dem 30. Juni eines Geschäftsjahrs und fortlaufende Kontrolle der monatlichen Auswertungen wird eine zeitnahe Information der verantwortlichen Personen sichergestellt, sodass Tendenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Das Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem der CAMERIT AG wurden und werden auf die aktuellen Gegebenheiten sowie den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angepasst. Der Vorstand betrachtet das vorhandene Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem als ausreichend und funktionsfähig. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Risikolage im Berichtszeitraum

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens verbundenen Risiken detailliert dargestellt. Die folgende Darstellung beruht auf der internen Struktur des Risikomanagementsystems, wonach die wesentlichen Risikoarten in vier Risikokategorien eingeordnet werden. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CAMERIT AG auswirken.

Durch den Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags bezieht sich der Risikofokus seit Mitte 2020 nur noch auf die CAMERIT AG, da sämtliche Konzernunternehmen mehrheitlich veräußert wurden.

1. Finanzielle Risiken

1.1 Risiken der aktuellen Kapitalmarktentwicklung

Der deutsche Kapitalmarkt ist aktuell von volatilen Zinsen sowie Währungsvolatilitäten geprägt. Die Währungsentwicklung hat auf die CAMERIT AG keine direkten Auswirkungen, da keine Finanzierungen oder Kapitalanlagen in Fremdwährung abgeschlossen wurden oder Vermögenswerte außerhalb des Euroraums gehalten werden. Dagegen können sich Zinsänderungen sowohl positiv als auch negativ auf die Ertragslage auswirken.

1.2 Zinsrisiko

Die CAMERIT AG hat keine laufenden Darlehensverbindlichkeiten. Es besteht daher aufwandsseitig aktuell kein Zinsänderungsrisiko für die CAMERIT AG. Die Zinserträge aus der Anlage der freien Liquidität sind aber abhängig von der aktuellen Zinsentwicklung.

1.3 Währungsrisiko

Die Vermögenswerte der CAMERIT AG unterliegen zum Bilanzstichtag keinem Währungsrisiko.

1.4 Liquiditätsrisiko

Die Gesellschaft steuert ihre Liquidität sowohl durch regelmäßige Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen.

Die CAMERIT AG verfügt zum Bilanzstichtag über eine Liquidität in Höhe von EUR 2,5 Mio. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 betrug der negative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 54.

Auch wenn aus absehbaren Transaktionen derzeit keine kurzfristigen Liquiditätsengpässe zu erwarten sind, betrachtet die CAMERIT AG das Risiko einer Insolvenz der kontrahierten Geschäftsbanken und betrachtet Marktentwicklungen, um rechtzeitig erforderliche Maßnahmen und Umbuchungen in Erwägung zu ziehen. Hierzu wird auch ein regelmäßiger Austausch mit Geschäftsbanken und die Überwachung durch Ratings von Ratingagenturen gepflegt.

Die freie Liquidität der CAMERIT AG wird derzeit als Termingeld bei zwei Geschäftsbanken, die über eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote und ein gutes Rating verfügen, angelegt.

2. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 wurden wie bereits zum Vorjahresstichtag keine Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten.

2.1 Risiken aus Eventualschulden

Die CAMERIT AG hat wie bereits zum Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2024 keine Eventualschulden.

2.2 Kreditrisiko

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 bestehen für die CAMERIT AG keine Ausfallrisiken aus ausgereichten Darlehen (Vorjahr: TEUR 0).

2.3 Risiko des Forderungsausfalls

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 bestehen keine überfälligen Forderungen oder Wertminderungen.

3. Geschäftsrisiken

Mit der Veräußerung der wesentlichen Vermögenswerte und zukünftigen Zahlungsansprüche sind zu Mitte des Geschäftsjahrs 2020 bedeutende Geschäftsrisiken, insbesondere im Hinblick auf die Vertragserfüllung externer Dienstleister, weitestgehend entfallen.

3.1 Risiko mangelhafter Vertragserfüllung externer Dienstleister

Die CAMERIT AG hat Mitte des Geschäftsjahrs 2020 das Management der Bestandsfonds als Dienstleistung an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußert. Damit ist das Risiko einer mangelhaften oder unvollständigen Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen zunächst vollständig auf diese übergegangen. Lediglich bei einem als sehr unwahrscheinlich erachteten Totalausfall der NORDCAPITAL bestünde gegebenenfalls ein Anspruch der Bestandsfonds, dass die CAMERIT AG wieder das aktive Management übernimmt.

3.2 Prospekthaftungsrisiken

Die von der CAMERIT AG in der Vergangenheit angebotenen Kapitalanlagen unterlagen einer gesetzlichen Prospektpflicht. Für die vor Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs gestatteten Fonds ist die CAMERIT AG als Anbieterin und Herausgeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Verkaufsprospekts verantwortlich und haftet gegenüber Anlegern für unrichtige oder unvollständige Angaben.

Die Verkaufsprospekte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zudem von einem Wirtschaftsprüfer sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Angaben als auch der Plausibilität von Annahmen und der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken und Chancen nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen" (IDW S 4) überprüft. Allerdings können diese Maßnahmen keine vollständige Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben oder gar den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalanlage bieten, sodass nicht auszuschließen ist, dass Anleger aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Prospektangaben Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen. Die absolute Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Prospekthaften beträgt 10 Jahre. Eine - über die bestehenden Klagen hinausgehende - Inanspruchnahme kann daher ausgeschlossen werden, da der letzte Prospekt vor mehr als 10 Jahren aufgelegt wurde. Bei den anhängigen Klagen wird nicht mit dem Risiko einer Inanspruchnahme gerechnet.

Unwissentliche Fehler bei der Prospekterstellung fallen unter den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Trotzdem könnte der Eintritt dieses Risikos negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der CAMERIT AG entfalten.

3.3 Wettbewerbsrisiko

Die CAMERIT AG steht nach der Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs nicht aktiv im Wettbewerb auf dem Markt.

4. Operationelle Risiken

4.1 Verlust von Vermögenswerten

Aktuell verfügt die CAMERIT AG im Wesentlichen über Vermögenswerte in Form liquider Mittel bei Geschäftsbanken. Aufgrund der Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung der Gesellschaft und der geplanten Auskehrung wesentlicher Teile an die Aktionäre sind diese Mittel als kurzfristige Sichteinlagen bei mehreren Großbanken angelegt. Diese verfügen über eine gute Reputation und ein gutes Rating. Dementsprechend schätzt der Vorstand das Risiko des Verlustes oder Ausfalls als sehr gering ein.

4.2 Risiken aus der Nutzung von EDV-Systemen

Die laufende Dokumentation der Geschäftsvorfälle basiert zu einem Großteil auf der Nutzung von Informationstechnologien sowie der raschen Übertragung und der effizienten Verarbeitung von Daten. Störungen bzw. Ausfälle von EDV-Systemen können in ungünstigen Fällen zu Reputationsschäden und Belastungen des Unternehmens führen. Trotz diverser Sicherheitsmaßnahmen kann ein Ausfall der Systeme nicht vollständig ausgeschlossen werden.

4.3 Verfügbarkeit von Informationen

Die CAMERIT AG hat die in den vergangenen Jahren begonnenen Bemühungen zur Kostenreduktion auch im Jahr 2024 vorangetrieben. Durch den Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages ist ein erheblicher Teil der durch die CAMERIT AG vorzuhaltenden Informationen und Unterlagen nunmehr durch NORDCAPITAL vorzuhalten. Im Zuge der Abwicklung des Kauf- und Abtretungsvertrages wurden dazu alle bei der CAMERIT AG im Bestand befindlichen Unterlagen an NORDCAPITAL übergeben. Insgesamt schätzt der Vorstand daher die Risiken aus der Verfügbarkeit von Informationen als gering ein.

Die CAMERIT AG, oder die von ihr beauftragten Dienstleister, treffen zur Risikoreduzierung hinreichende organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen. Dazu gehören eine kontinuierliche EDV-Wartung, tägliche Datensicherungen und Notfallpläne, welche auch durch Einbindung von externen IT-Experten sichergestellt werden.

5. Sonstige Risiken

5.1 Risiken aus Veränderungen des regulatorischen Umfelds

Die CAMERIT AG unterliegt nach Veräußerung der wesentlichen Vermögenswerte keinen regulatorischen Einschränkungen außerhalb der Vorgaben durch das Wertpapierhandelsgesetz. Dieses wurde zuletzt durch das FISG erweitert. Die Gesellschaft hat daher einen Prüfungsausschuss eingesetzt.

5.2 Risiken aus Veränderungen der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Konzeption der Sachwertfonds der CAMERIT AG beruhte zum damaligen Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der jeweils aktuellen Rechtslage. Entsprechend hängt der Erfolg der Kapitalanlagen in unterschiedlichem Maße von der Fortdauer der bei der Prospektierung zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Regelungen ab.

Eine Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen könnte die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge betreffen. Diese sind bislang zeitlich unbegrenzt nutzbar.

5.3 Reputationsrisiken

Mit Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages Mitte 2020 hat die CAMERIT AG auch ihre Markenrechte und damit ihre bis dahin bestehende Firmierung mit übertragen. Damit sind die mit diesem Namen verbundenen Reputationsrisiken nach Einschätzung des Vorstands ebenfalls auf NORDCAPITAL übergegangen. Ereignisse, die rechtlich nach der Veräußerung entstehen, können der CAMERIT AG nicht mehr zugerechnet werden. Im Falle einer Liquidation werden Reputationen ohnehin erlöschen.

5.4 Beratungshaftungsrisiken

Die CAMERIT AG hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen über ausgewählte Vertriebspartner platziert. Diesen kam die Aufgabe zu, ihren Kunden die Beteiligungsangebote des Emissionshauses im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu präsentieren und dabei die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht bei der Kundenberatung nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt haben. In der aktuellen Rechtsprechung lassen sich Tendenzen beobachten, Beratungsfehler von Vertriebspartnern dem Emittenten der Kapitalanlage zuzurechnen. Diesem Risiko wurde seinerzeit durch die sorgfältige Auswahl von qualifizierten Vertriebspartnern begegnet. Eine - über die bestehenden Klagen hinausgehende - Inanspruchnahme kann daher ausgeschlossen werden, da der letzte Prospekt vor mehr als 10 Jahren aufgelegt wurde. Bei den anhängigen Klagen wird nicht mit dem Risiko einer Inanspruchnahme gerechnet.

5.5 Kriegerische Auseinandersetzungen in Europa

Durch den Krieg in der Ukraine kommt es auch zu Veränderungen auf den Finanzmärkten. Da die CAMERIT AG ihre freien Mittel jedoch nicht investiert hat, bestehen hieraus aktuell keine erkennbaren zusätzlichen Risiken für die Gesellschaft.

5.6 Gesamtbeurteilung der Risikopositionen

Bezugnehmend auf die vorstehend aufgeführten Risiken und soweit erforderlich, ist Vorsorge im Rahmen der Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2024 getroffen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die identifizierten Risiken weder einzeln noch in Kombination den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Organisatorisch sind Strukturen implementiert, um frühzeitig über sich abzeichnende Veränderungen der Risikosituation Kenntnis zu erlangen.

Prognosebericht

Aufgrund des vollzogenen Kauf- und Abtretungsvertrags und in Abwesenheit der Existenz von Tochtergesellschaften geht der Vorstand unverändert davon aus, dass für die nächsten Berichtszeiträume keine Konzernabschlüsse nach IFRS mehr aufzustellen sind. Daher basiert der im Folgenden dargestellte Prognosebericht auf der Planung des Einzelabschlusses nach HGB der CAMERIT AG. In der Folge werden das prognostizierte Jahresergebnis und das Eigenkapital nur noch nach handelsrechtlichen Grundsätzen für den Einzelabschluss der CAMERIT AG angegeben.

Die CAMERIT AG rechnet für das Geschäftsjahr 2025 mit einem nahezu ausgeglichenen handelsrechtlichen Ergebnis, einer Liquidität zum Geschäftsjahrsende von EUR 2,2 Mio. sowie einem Eigenkapital zum Geschäftsjahrsende von EUR 2,3 Mio.

Sonstige Angaben

Angaben gemäß § 289a HGB

Das gezeichnete Kapital der CAMERIT AG in Höhe von TEUR 100 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW Schweizer Beteiligungswerte AG, Zürich/​Schweiz, an der CAMERIT AG beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert 88,289 Prozent. Diese Stimmrechtsanteile sind Herrn Klaus Mutschler, Zürich/​Schweiz, zuzurechnen.

Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Des Weiteren liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten.

Über die Ernennung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktG der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.

Eine Beteiligung von Arbeitnehmern im Sinne des § 289a S. 1 Nr. 5 HGB besteht nicht.

Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die CAMERIT AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.

Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auf der Homepage der CAMERIT AG (www.camerit.de) veröffentlicht. Sie ist ferner im Geschäftsbericht in einem gesonderten Abschnitt enthalten.

 

Hamburg, den 5. März 2025

Der Vorstand

Stefan Trumpp

Bilanz zum 31. Dezember 2024

DER CAMERIT AG

AKTIVA

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in EUR 31.12.2024 31.12.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.379,00 1.626,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 224,00 254,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 7.500,00 7.500,00
9.103,00 9.380,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 15.977,53 24.060,94
15.977,53 24.060,94
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.511.592,17 6.877.732,63
2.527.569,70 6.901.793,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 699,34 351,54
Summe AKTIVA 2.537.372,04 6.911.525,11

PASSIVA

in EUR 31.12.2024 31.12.2023
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 10.000,00 10.000,00
2. Andere Gewinnrücklagen 2.165.831,81 2.248.464,49
III. Bilanzgewinn 0,00 4.500.000,00
2.275.831,81 6.858.464,49
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 37.000,00 41.500,00
37.000,00 41.500,00
Verbindlichkeiten
C. 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.078,61 9.810,35
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 12.078,61 (Vorjahr: EUR 9.810,35)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 12.461,62 1.750,27
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 12.461,62 (Vorjahr: EUR 1.750,27)
davon aus Steuern: EUR 12.419,72 (Vorjahr: EUR 1.513,38)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 41,90 (Vorjahr: EUR 0,00)
24.540,23 11.560,62
D. Rechnungsabgrenzungsposten 200.000,00 0,00
Summe PASSIVA 2.537.372,04 6.911.525,11

Gewinn- und Verlustrechnung Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in EUR 2024 2023
1. Umsatzerlöse 0,00 66.548,82
2. Sonstige betriebliche Erträge 6.509,20 16.052,11
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 -57.519,16
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -55.297,08 -55.297,08
b) Soziale Abgaben -318,31 -346,67
davon für Altersversorgung EUR -74,95 (Vorjahr: EUR -25,91)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -277,00 -277,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -222.146,42 -229.768,69
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 188.896,93 139.953,65
8. Ergebnis nach Steuern /​ Jahresfehlbetrag -82.632,68 -120.654,02
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 -44.037,60
10. Entnahme aus Gewinnrücklagen
aus anderen Gewinnrücklagen 82.632,68 4.664.691,62
11. Bilanzgewinn 0,00 4.500.000,00

Eigenkapitalspiegel

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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Gewinnrücklagen
in TEUR Gezeichnetes Kapital gesetzliche Rücklage andere Gewinnrücklage Bilanzgewinn Summe Eigenkapital
Stand 1. Januar 2023 100 10 6.913 -44 6.979
Entnahme aus Gewinnrücklagen 0 0 -4.665 4.665 0
Jahresfehlbetrag 0 0 0 -121 -121
Stand 31. Dezember 2023 100 10 2.248 4.500 6.858
Stand 1. Januar 2024 100 10 2.248 4.500 6.858
Entnahme aus Gewinnrücklagen 0 0 -82 82 0
Dividendenausschüttung 0 0 0 -4.500 -4.500
Jahresfehlbetrag 0 0 0 -82 -82
Stand 31. Dezember 2024 100 10 2.166 0 2.276

Kapitalflussrechnung

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

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in TEUR 2024 2023
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag -82 -121
Veränderung der Rückstellungen -5 0
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1 83
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 213 -128
Zinserträge -189 -140
Gezahlte Ertragsteuern 10 -10
Nettomittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -54 -316
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Erhaltene Zinsen 188 131
Nettomittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 188 131
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -3.973 0
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter - 527 0
Nettomittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -4.500 0
Nettoabnahme des Finanzmittelfonds -4.366 -185
Finanzmittelfonds am 1. Januar 6.878 7.063
Finanzmittelfonds am 31. Dezember 2.512 6.878

ANHANG

DER CAMERIT AG

1 Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der CAMERIT AG zum 31. Dezember 2024 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Zusätzlich wurden die besonderen Vorschriften für Aktiengesellschaften beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die CAMERIT AG mit Sitz in Hamburg ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 93076.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen, oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung.

Mit Datum vom 18. Dezember 2019 hat die Gesellschaft einen notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossen. In diesem veräußerte die Gesellschaft ihre wesentlichen Vermögensgegenstände. Darüber hinaus wurden die Verwaltungsverträge mit den Fondsgesellschaften mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Jahresanfang 2020 auf die NORDCAPITAL-Gruppe übertragen. Der Kauf- und Abtretungsvertrag ist am 29. Juni 2020 wirksam geworden. Der dingliche Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags erfolgte am 10. Juli 2020.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Er ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung vom 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.

Aufgrund des mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrages wäre die Durchführung einer Liquidation derzeit allerdings frühestens nach dem 31. Dezember 2024 möglich gewesen. Im September 2024 hat die NORDCAPITAL-Gruppe die erste von vier Optionen zur Vermeidung einer Umstrukturierung der CAMERIT AG genutzt. Mit der Ad-Hoc-Meldung vom 12. September 2024 wurde dieses mitgeteilt. Sollte die NORDCAPITAL-Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden. Aufgrund dessen und weil über eine Liquidation noch keine formellen Beschlüsse der Hauptversammlung gefasst wurden, wurde der Jahresabschluss unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung. Die jeweilige Nutzungsdauer wird nach wirtschaftlichen Kriterien und unter Beachtung der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten amtlichen AfA-Tabellen festgelegt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden grundsätzlich mittels einer Werthaltigkeitsprüfung nach IDW RS HFA 10 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, (IDW) ermittelt. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sofern Posten risikobehaftet sind, ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden.

Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Eigenkapital sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gezeigt, sofern sie einen Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Optionsprämie der NORDCAPITAL-Gruppe wurde dort jetzt ausgewiesen.

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel am Ende dieses Anhangs dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 24). Sie betreffen Steuererstattungsansprüche (TEUR 4 Körperschaftsteuer und TEUR 1 Umsatzsteuer) und Zinsabgrenzungen (TEUR 11).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.3 Latente Steuern

Latente Steuern auf zum 31. Dezember 2024 bestehende gewerbesteuerliche sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge wurden im Einklang mit § 274 HGB nicht angesetzt. Der für die CAMERIT AG maßgebliche Ertragssteuersatz beträgt 32,3 Prozent.

3.4 Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Zum Bilanzstichtag stehen den Aktionären der Gesellschaften grundsätzlich die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 2.248 abzüglich des Bilanzverlustes in Höhe von TEUR 82 zur Ausschüttung zur Verfügung.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/​Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2024 über einen Stimmrechtsanteil an der CAMERIT AG in Höhe von unverändert 88,289 Prozent. Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/​Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 10 wurde gemäß § 150 AktG gebildet.

3.5 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 42) betreffen ausschließlich Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr TEUR 42).

3.6 Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen Umsatzsteuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr TEUR 0) und Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der Gehaltsabrechnung Dezember in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2).

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Vorjahres in Höhe von TEUR 67 entfielen vollständig auf die Vermittlung von Versicherungen.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 16) betreffen neben Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 5 weitere verschiedene periodenfremde Erträge.

4.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand des Vorjahres entfiel vollständig auf das Versicherungsgeschäft.

4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 222 (Vorjahr: TEUR 230) gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 2024 2023
Börsennotiz und Hauptversammlungen, Aufsichtsratsvergütungen, Geschäftsbericht 103 73
EDV- und Verwaltungskosten 24 27
Prüfungskosten Jahresabschluss 37 44
Rechts- und Beratungskosten 31 37
Versicherungen, Beiträge und Gebühren 21 25
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 0 17
Büromiete und Nebenkosten 6 7
222 230

Die Kosten der Börsennotiz betreffen im Wesentlichen Kosten für die Durchführung der Hauptversammlung und daneben Kosten der Börse einschließlich der Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleister für Offenlegungen, Mitteilungen u.a.

5 Sonstige Angaben

5.1 Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2024 bestehen keine Haftungsverhältnisse.

5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aufgrund von Miet-, Leasing-, Wartungs- und Beratungsverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 70). Davon entfallen TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 70) auf eine Laufzeit von einem Jahr.

5.3 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds gemäß der Kapitalflussrechnung entspricht dem Posten Guthaben bei Kreditinstituten in der Bilanz der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine zahlungsunwirksamen Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsvorfälle.

Die Bestände des Finanzmittelfonds bzw. die Guthaben bei Kreditinstituten unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

5.4 Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammengesetzt:

Stefan Trumpp, Kaufmann, Prisdorf

Die als Aufwand berücksichtigten Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2024 TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 56).

Die Gesamtbezüge des Vorstands Stefan Trumpp sind im Folgenden aufgeführt:

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Zugeflossene Vergütungen
In TEUR 2024 2023 2024 2023
Festvergütung 56 56 56 56
Nebenleistungen - - - -
Summe 56 56 56 56
Einjährige variable Vergütung - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - -
Summe 56 56 56 56
Versorgungsaufwand -- -- -- --
Gesamtvergütung 56 56 56 56

5.5 Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2024:

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Dr. Marcus Simon, Kaufmann, Hamburg (Vorsitzender)

Daja H. Böhlhoff, Rechtsanwältin, Hamburg, stellvertretende Vorsitzende

Petra Piorreck, Steuerberaterin, Schwarzenbek

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält Bezüge in Höhe von TEUR 10 p.a. Die Bezüge 2024 betragen für Dr. Marcus Simon TEUR 10, für Petra Piorreck TEUR 10 und für Daja H. Böhlhoff TEUR 10. Angabepflichtige Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- oder Verwaltungsräten bestanden für das Geschäftsjahr 2024 (wie im Vorjahr) nicht.

5.6 Mitarbeiter

Die CAMERIT AG beschäftigte im Jahr 2024 keine Mitarbeiter.

5.7 Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zuletzt mit Datum vom 19. Februar 2025 abgegeben. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https:/​/​www.camerit.de/​investor-relations/​corporate-governance) dauerhaft zugänglich.

5.8 Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2024 als Aufwand erfasste Honorar des für das Geschäftsjahr 2024 gewählten Abschlussprüfers beträgt TEUR 37. Diese entfallen mit TEUR 37 vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. Aus der Abwicklung der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen des Vorjahres ergeben sich im Geschäftsjahr 2024 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.

5.9 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach dem § 285 Nr. 21 HGB

Im Geschäftsjahr 2024 wurden der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG keine Kosten weiterbelastet (Vorjahr: TEUR 0).

Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie damit in Zusammenhang stehende Erträge und Aufwendungen sind im Jahresabschluss jeweils gesondert angegeben. Bezüglich der Bezüge der Organmitglieder wird auf die entsprechenden Abschnitte des Anhangs verwiesen.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit aus Versicherungsvermittlungen hatte die Gesellschaft im Vorjahr Provisionen an die MAM Mutschler Asset Management, Zürich/​Schweiz und die Mutschler Holding AG, Zürich/​Schweiz in Höhe von insgesamt TEUR 58 aufwandswirksam im Materialaufwand erfasst. Diese Gesellschaften werden von Klaus Mutschler beherrscht und klassifizieren damit als nahestehende Unternehmen. Die Provisionen wurden vergütet, da die MAM Mutschler Asset Management und die Mutschler Holding AG als Tippgeber im Rahmen der von der Hesse Newman Capital AG durchgeführten Versicherungsvermittlung tätig wurden. Die zugrundliegenden Verträge wurden durch den Versicherungsnehmer gekündigt.

5.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Im Rahmen der Bilanzaufstellung wurden EUR 82.632,68 der Gewinnrücklage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags entnommen. Es ergibt sich im Geschäftsjahr 2024 ein Bilanzgewinn von EUR 0,00. Darüber hinaus werden im Rahmen der Bilanzaufstellung keine weiteren Beträge der Gewinnrücklage entnommen. Der Vorstand der CAMERIT AG schlägt vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 in Höhe von EUR 0,00 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

5.11 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag gem. § 285 Nr. 33 HGB lagen nicht vor.

 

Hamburg, den 5. März 2025

Der Vorstand

Stefan Trumpp

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2024

CAMERIT AG

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in EUR Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2024 Zugänge Abgänge Umgliederungen Stand 31.12.2024 Stand 1.1.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 92.027,20 0,00 0,00 0,00 92.027,20 90.401,20
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.156,87 0,00 0,00 0,00 6.156,87 5.902,87
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 7.500,00 0,00 0,00 0,00 7.500,00 0,00
Gesamtsumme 105.684,07 0,00 0,00 0,00 105.684,07 96.304,07
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in EUR kumulierte Abschreibungen Buchwert
Zugänge Abgänge 31.12.2024 Stand 31.12.2024 Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 247,00 0,00 90.648,20 1.379,00 1.626,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 30,00 0,00 5.932,87 224,00 254,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 7.500,00 7.500,00
Gesamtsumme 277,00 0,00 96.581,07 9.103,00 9.380,00

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Damen und Herren,

Im Geschäftsjahr 2024 wurde der größte Teil des Barvermögens an die Aktionäre ausgekehrt. Weiterhin werden Einsparungen bei den wenigen noch verbliebenen und von der Gesellschaft beeinflussbaren Kostenarten verfolgt. Darüber hinaus wurden verschiedene Ideen zur Weiterentwicklung oder Abwicklungen des Unternehmens geprüft.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Jahr 2024 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der CAMERIT AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörten insbesondere die Begleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der CAMERIT AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Die Auskehrung des größten Teils des Barvermögens stand im Jahr 2024 im Vordergrund. Während der laufenden Diskussionen erfolgte eine intensive und fortwährende Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Zudem wurden in den Aufsichtsratssitzungen der Geschäftsverlauf, weitere aktuelle Entwicklungen vor allem im Steuerrecht, bei den Kapitalmarktzinsen sowie strategische Fragen zur zukünftigen Ausrichtung und der Risikogeneigtheit der CAMERIT AG diskutiert.

Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Aufsichtsrat der CAMERIT AG zu insgesamt sechs Sitzungen zusammengefunden, davon fünfmal in Präsenzsitzungen und einmal als schriftliche Beschlussfassung. An allen Aufsichtsratssitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an allen Sitzungen zeitweise teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:

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Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Kodex und der Erklärung zur Unternehmensführung

Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses 2023

Erörterung des Halbjahresfinanzberichts 2024

Unternehmensplanung

Der Aufsichtsrat der CAMERIT AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb sowie in Anbetracht der Größe des Unternehmens mit Ausnahme des Prüfungsausschusses gemäß § 107 Abs. 3 AktG keine weiteren Ausschüsse gebildet. Der Prüfungsausschuss hat 2024 planungsgemäß zweimal getagt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert.

Personelle Veränderungen

Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand oder Aufsichtsrat.

Interessenkonflikte

Frau Petra Piorreck hat die übrigen Aufsichtsratsmitglieder im Februar 2025 darüber informiert, dass sie nicht länger als freie Mitarbeiterin bei der Wegner & Gottschalk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft tätig sein, sondern dort in ein Angestelltenverhältnis wechseln wird. Unsere Gesellschaft betraut die Wegner & Gottschalk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft schon seit vielen Jahren mit der Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses. In der Vergangenheit war Frau Piorreck zu keinem Zeitpunkt in die entsprechenden Arbeiten in der Kanzlei eingebunden. So wird es auch künftig gehandhabt werden; der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis bringt dementsprechend keine rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen für Frau Piorreck in Bezug auf unsere Gesellschaft mit sich. Dementsprechend geht der Aufsichtsrat auch weiterhin nicht vom Vorliegen eines Interessenkonfliktes aus. Sollte - wider Erwarten - einmal die Situation auftreten, dass Frau Piorreck aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit für die Wegner & Gottschalk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen ihrer Aufsichtsratstätigkeit befangen ist bzw. sich für befangen hält, wird sie sich bei etwaigen Abstimmungen entsprechend enthalten.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG haben am 19. Februar 2025 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") abgegeben.

Jahresabschlussprüfung

Der Vorstand der CAMERIT AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 jeweils am 7. März 2025 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 als Abschlussprüfer bestellte WIRTSCHAFTSRAT GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der CAMERIT AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.

Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 9. April 2025 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht eingehend erläutern.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berichtet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Ein Schwerpunkt der Prüfung befasste sich mit der Frage nach der Zulässigkeit einer weiteren Bilanzierung nach dem Fortführungsprinzip, nachdem Vorstand und Aufsichtsrat eine Liquidation als sachgerecht in Erwägung gezogen haben. Da noch keine rechtlichen Schritte in diese Richtung vollzogen wurden, wurde der Bilanzierungsgrundsatz weiterhin angewendet. Erleichternd war in diesem Zusammenhang der Umstand, dass aufgrund der Bilanzstruktur ein Liquidationsszenario zu keinen veränderten Ergebnissen führt.

Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht überein. Die WIRTSCHAFTSRAT GmbH, Hamburg hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht wurde von uns auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Hamburg, im April 2025

CAMERIT AG

Dr. Marcus Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrats