Adler Aktiengesellschaft
Gernsbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2020 EUR |
31.7.2019 EUR |
| A. Anlagevermögen |
1.952.163,74 |
1.909.464,74 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.637,00 |
2.822,00 |
| II. Sachanlagen |
1.937.726,74 |
1.894.842,74 |
| III. Finanzanlagen |
11.800,00 |
11.800,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.012.086,61 |
878.465,06 |
| I. Vorräte |
495.950,77 |
550.456,77 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
345.973,63 |
257.333,82 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
170.162,21 |
70.674,47 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
63.048,39 |
47.115,64 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
3.027.298,74
|
2.835.045,44 |
Passiva
|
|
31.7.2020 EUR |
31.7.2019 EUR |
| A. Eigenkapital |
1.563.665,80 |
1.503.833,83 |
| I. gezeichnetes Kapital |
1.703.500,00 |
1.703.500,00 |
| 1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt |
-69.585,00 |
-69.585,00 |
| 2. eingefordertes Kapital |
1.633.915,00 |
1.633.915,00 |
| II. Kapitalrücklage |
99.549,90 |
99.549,90 |
| III. Gewinnrücklagen |
36.527,03 |
36.527,03 |
| IV. Verlustvortrag |
266.370,10 |
194.116,82 |
| V. Jahresüberschuss |
60.043,97 |
-72.041,28 |
| B. Rückstellungen |
124.917,88 |
79.309,50 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.338.715,06 |
1.251.902,11 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
116.797,50 |
136.785,96 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.221.917,56 |
1.115.116,15 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
3.027.298,74 |
2.835.045,44 |
Anhang
Adler AG
Höfen an der Enz
Anhang für das Geschäftsjahr 2019/20
A.
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.07.2020 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen
der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz werden im Anhang gemacht.
B.
Bilanzierungs
-
und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite
sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Kosten für die Gründung wurden nicht aktiviert.
Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für unentgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht bilanziert.
Das Anlagevermögen weist nur Posten aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nur unter Berücksichtigung des § 250 HGB gebildet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, sofern sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres
sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten und sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear und/oder degressiv abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Abschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00)
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen des Anlagevermögens sind
zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen
Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer
Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben,
wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer
Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen,
dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 2 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betrug zum Bilanzstichtag
€ 340.779,38 (Vorjahr € 257.333,82).
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Steuer- und sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Ferner wurden die Rückstellungen unter Beachtung der §§ 249 und 250 HGB
gebildet sowie nach sorgfältiger kaufmännischer Schätzung bemessen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von € 1.221.917,56
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag
bestanden keine.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind, beträgt € 1.221.917,56
Die folgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten
verbunden:
- Grundschulden zu Lasten Grundstück Gräfenau 56, 75339 Höfen an der Enz. - Sicherungsübereignung der finanzierten Maschinen.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrem Zugang
mit dem Kurs am Entstehungstag, bei Fremdwährungsforderungen mit dem Briefkurs und
bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Geldkurs bewertet.Zum Abschlussstichtag
sind auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden
zum Abschlussstichtag mit dem am Stichtag höheren Devisenkassamittelkurs mit der Folge
eines niedrigeren und Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs
mit der Folge eines höheren Stichtagswertes bewertet.
C.
Angaben
zu einzelnen Posten der Bilanz
AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenverzeichnis (Anlage 3) dargestellt.
Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen sind ferner die Genossenschaftsanteile an der Volksbank Pforzheim
erfasst. Zudem besitzt die Adler AG eine Beteiligung an der Solarpark Feldrennach
GmbH & Co. KG.
Umlaufvermögen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen keine.
Eigenkapital Das Grundkapital beträgt € 1.703.500,00, eingeteilt in 1.503.500 Stück auf den Namen
lautende Stammaktien und 200.000 auf den Namen lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.
Das gezeichnete Kapital setzt sich wie folgt zusammen:
|
|
€
|
Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert
|
|
|
1.503.500
|
|
1.503.500,00
|
Auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
|
|
|
200.000
|
|
200.000,00
|
|
|
1.703.500,00
|
Über die Aktien wird bei der Gesellschaft ein Aktienregister geführt.
Der Jahresabschluss zum 31.07.2019 wurde durch den Aufsichtsrat festgestellt, mit
Beschluss des Aufsichtsrates wurde der Jahresfehlbetrag aus dem Jahr 2018/19 in Höhe
von € 72.041,28 auf neue Rechnung vorgetragen.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresübeschuss im Wirtschaftsjahr 2019/20 beträgt € 60.005,43. Dieser wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international
üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung
sind der Zinssatz von 6,00 %, sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2005G.
VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe
von € 111.429,79 (Vorjahr € 137.032,66). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen keine.
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 1.221.917,56 durch Grundschulden und Sicherungsübereignung
besichert, davon € 1.221.917,56 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
HaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens
von Bedeutung und nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse
im Sinne von § 251 HGB darstellen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
D.
Sonstige Angaben
Vorstand
Lutz, Adler
|
|
Sprecher des Vorstands / Vorsitzender
|
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Lutz Adler, Diplom Ingenieur.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die den Vorständen gewährten Bezüge auf T€ 49,6.
AufsichtsratMitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr
Matthias, Schönfuß
|
|
Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender
|
Piotr, Pawlak Michael, Hügel
|
|
Controllingmanager Niederlassungsleiter
|
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 T€ 4,8.
Höfen an der Enz, den 26. Oktober 2022
Lutz Adler Geschäftsführer Sprecher des Vorstandes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2022 festgestellt.
|